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IGNORED

Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.


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Geschrieben

Hallo,

wie lagere ich 1x Pistole 9mm + 1x kk Gewehr + passende Munition richtig?

Klar ist.

Waffenschrank A mit B Innenschrank

Das Gewehr kann in den A teil - die Pistole kommt in das B Innenfach

So wie ich das in erinnerung habe darf auch die Munition für das Gewehr in das B - Innenfach.

Nur wohin mit der Pistolenmunition?

Es reicht doch eigentlich ein Blechschrank mit Schwenkriegelschloss.

Ist es also Ok wenn ich so lagere:

Pistole ins B-Innenfach ->klar

Gewehr in den A-Schrank -> auch klar

Munition für Gewehr und Pistole in eine Geldkasette mit Schwenkriegelschloss.

Diese Geldkasette stelle ich auf den Boden des A-Waffenschrankes.

Das hat für mich den Vorteil, ich kann meine Walther P88 SRS auch im B-Innenfach lagern.

Vielen Dank für euere Tipps.

Ach ja, bevor einer meckert ich müsste das wissen - meine Sachkundeprüfung werde ich erst im Herbst haben - mache mir nur schon gedanken in welchen Schrank ich investieren sollte :-)

By the way: Hat mir jemand Tipps welchen Schrank ich nehmen sollte?

Ziel: 3-4 Langwaffen 2-3kurzwaffen sollten schon Platz finden.

Nicht dass ich so viele Waffen besitzen möchte - dennoch denke ich dass es kein Fehler ist ein bisschen Platz vorzuhalten ;-)

Vielen Dank

Geschrieben

Ja, ist so zulässig, wie von dir vorgeschlagen, wobei nur die Gewehrmunition in die Kassette muss; die Pistolenmunition kann "lose" ins A-Abteil.. Allerdings: was willst du mit so wenig Munition in der Geldkassette? :D

Tipp für deinen Zukunftsschrank: A-Schrank mit 7 Waffenhalterungen mit B-Innenfach. Der bietet genug Platz für deine angestrebten Waffen. Munition in nen extra Schrank, denn du willst nicht mit so wenig Munition auskommen müssen. Für beide am besten ein Zahlenschloss ohne Notschlüssel, dann musst du dir um das leidige Thema auch keine Gedanken machen.

Geschrieben

Darf ich hier kurz über Sinn und Unsinn laut nachdenken?

Wieso darf die Pistolenmunition ins A teil und die Pistole ins B Teil aber nicht Pistole und Munition ins B Teil?

Wenn jemand es schafft A und B Teil zu öffnen hat er beides (unabhängig davon wo was gelegen hat)

Geschrieben

Bei Gesetzen hilft das denken leider nicht, nachlesen schon.

AWaffV §13:

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Geschrieben (bearbeitet)

dann lies doch einfach mal den Beitrag #5 GANZ! ..inklusive dem Verweis im Zitat....

... noch einfacher und deutlicher gehts doch garnicht!

auch kann es in dieser Konstellation sinnvoll sein sich mal bezüglich "Jägerschrank" schlau zu machen.

Edit: blöde Frage, drum auch nur der Neugier halber.......hast Du einen Frankoniakatalog in Reichweite?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, ist so zulässig, wie von dir vorgeschlagen, wobei nur die Gewehrmunition in die Kassette muss; die Pistolenmunition kann "lose" ins A-Abteil..

eben nicht! innerhalb eines Jägerschrankes (A mit B-/0-Innenfach) gibts kein "über Kreuz". §13 AWaffV sieht das nicht vor! ganz im Gegenteil.....

..das ist die Ausnahme in der Aufbewahrungssystematik: hier kommt die gesamte Munition (für KW und LW) ins B-/0-Innenfach... vgl. Beitrag #5

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Ich lese den §13 (4) Allgemeine Waffengesetzverordnung eher so: Überkreuzlagerung ist grundsätzlich erlaubt. Beim Jägerschrank ist der Sonderfall der, dass Waffen zusammen mit der dazugehörigen Munition in einem B-Innenfach gelagert werden dürfen, was bei B sonst nicht möglich wäre und nicht der, dass nicht zugehörige Munition grundsätzlich ins Innenfach muss.

Wieso sollte folgendes erlaubt sein:

A-Schrank mit unklassifiziertem Innenfach:

A-Fach: Waffe im Kaliber X mit Munition Kaliber Y. Innenfach: Munition X

aber folgender Fall nicht:

A-Schrank mit B-Innenfach:

A-Fach: Waffe im Kaliber X mit Munition Kaliber Y. B-Innenfach: Waffe im Kaliber Y mit Munition X

?

In beiden Fällen muss ich 2 Sicherheitsvorkehrungen überwinden, um an eine schussbereite Waffe zu kommen, zumal es im 2. Fall ja noch schwieriger ist, da man 2 klassifizierte Fächer knacken muss.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)

In Anbetracht deiner Mengenvorgaben würde ich dir folgendes empfehlen:

1. A-Schrank für 8 LW mit Doppelbart-Schloss.

2. B-Schrank z.B. Burgwächter H1E von Tegge mit elektronischem Schloss

3. IKEA Josef für die Muni mit nem Vorhängeschlösschen

Dann Schlüssel alle zu den KW in den B-Schrank - fertig.

Platz genug für alles und noch etwas Luft und dem Gesetz rundum Genüge getan. Und das für ein überschaubares Budget.

Bearbeitet von LWB
Geschrieben (bearbeitet)

Ich lese den §13 (4) Allgemeine Waffengesetzverordnung eher so: Überkreuzlagerung ist grundsätzlich erlaubt. ...

nö isses nicht!

"Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der

Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen

Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung

mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht

zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden."

das schließt den Jägerschrank aus, der ist nämlich ein Sicherheitsbehältnis der Stufe A und B, also gesamte Munition ins B-Innenfach!

A-Schrank und separater B-Schrank, dann ist "über kreuz" möglich, siehe letzter Teilsatz.

der Jägerschrank ist die ganz große Ausnahme, die als einzige die sonstige Systematik durchbricht.

die einzige erlaubte Möglichkeit Waffen und zugehörige Munition zusammen auszubewahren unterhalb von Widerstandsgrad 0.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

So geht's auch, ich habe meinen bei Waffenschrank24 gekauft und gleich einen "B" da habe ich KW / LW und die Munition sicher verstaut

Überschrift Waffenaufbewahrung

Jäger, Sportschützen, Waffenbesitzer aber auch Sicherheitsunternehmen und öffentliche Behörden wie die Polizei oder derZoll sind nach dem neuen Waffengesetz verpflichtet, ihre Waffen sicher vor Dritten zu verwahren.

Kurzübersicht:

1) Sicherheitsstufe A

für bis zu 10 Langwaffen, keine Kurzwaffen, Munition im Innentresor

Munition und Waffen müssen getrennt gelagert werden

2) Sicherheitsstufe A mit Innentresor Sicherheitsstufe B

für bis zu 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen im B-Innentresor

Munition im B-Innenfach für Kurz- und Langwaffen, zusammen mit den Kurzwaffen

3) Sicherheitsstufe B

für Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen ohne räumliche Trennung

Munition im Innentresor

bei über 200 kg oder entsprechender Verankerung bis zu 10 Kurzwaffen

4) Sicherheitsstufe 0

freie Unterbringung der Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition

bei über 200 kg oder entsprechender Verankerung bis zu 10 Kurzwaffen

5) Sicherheitsstufe I

freie Unterbringung der Langwaffen, Kurzwaffen und Munition ohne Höchstmengenbegrenzung

Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Sicherheitsstufe für Sie in Frage kommt, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Landkreis, Landratsamt oder Ihrer Polizeibehörde in Verbindung.

Faustformel:

Sind keine Kurzwaffen vorhanden, ist ein Waffenschrank der Stufe A ausreichend.

Sind Kurzwaffen vorhanden,b müssen diese in einem Behältniss der Stufe B verschlossen werden. Die preisgünstigste Möglichkeit für Lang- UND Kurzwaffen ist ein Waffenschrank der Stufe A mit B-Innentresor

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk

Geschrieben

Darf ich hier kurz über Sinn und Unsinn laut nachdenken?

Wieso darf die Pistolenmunition ins A teil und die Pistole ins B Teil aber nicht Pistole und Munition ins B Teil?

Wenn jemand es schafft A und B Teil zu öffnen hat er beides (unabhängig davon wo was gelegen hat)

Im A/B oder auch Jägerschrank dürfen Kurzwaffen und zugehörige Munition ins B-Teil. Und die Begründung ist genau die Überlegung die Du im letzten Satz angestellt hast.

Geschrieben

3. IKEA Josef für die Muni mit nem Vorhängeschlösschen

Vorsicht, das wird nicht von jeder Behörde so akzeptiert. Im Gesetz steht "Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß oder gleichwertig". Meine Behörde z.B. versteht unter "gleichwertig" zu einem Schwenkriegelschloß, daß das Schloß innen verbaut ist, und von außen nicht zugänglich ist. Vorhängeschlösser werden von meiner Behörde nicht akzeptiert. Sowas also vorher abklären!

Geschrieben (bearbeitet)

das schließt den Jägerschrank aus, der ist nämlich ein Sicherheitsbehältnis der Stufe A und B, also gesamte Munition ins B-Innenfach!

A-Schrank und separater B-Schrank, dann ist "über kreuz" möglich, siehe letzter Teilsatz.

und was ist, wenn ich von einem Jägerschrank das B-Fach überhaupt nicht nutze? Darf ich dann nicht zu den Langwaffen gehörige Munition zusammen mit diesen im A-Fach lagern?

Wenn nein, warum darf ich dann in einem A-Schrank mit oder ohne unklassiziertem Innenfach nicht passende Munition zusammen mit den Langwaffen lagern?

Wichtig ist die Passage: "und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden."

Was in einem B-Schrank sonst nicht möglich ist.

Erst dann folgt der 2. "Sonderfall" mit der Überkreuzlagerung.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

und was ist, wenn ich von einem Jägerschrank das B-Fach überhaupt nicht nutze? Darf ich dann nicht zu den Langwaffen gehörige Munition zusammen mit diesen im A-Fach lagern?

Ja. Die "Logik" an dieser Stelle ist, dass es sich beim A/B Jägerschrank um einen Schrank und nicht um zwei handelt. Wenn du unbedingt bei "einem" Schrank über Kreuz lagern möchtest, dann musst du einen B-Würfel auf oder unter deinen A-Schrank schweißen bzw. schrauben :lol:

Geschrieben
...

Wichtig ist die Passage: "und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden."

Was in einem B-Schrank sonst nicht möglich ist.

Erst dann folgt der 2. "Sonderfall" mit der Überkreuzlagerung.

lies nochmal genau nach, was genau "in diesem Fall" ist.... dann merkst Du, dass Deine Aussage etwas ......unsinnig ist.

....ein B-Schrank hat kein B-Innenfach... ja, drum ist das in einem B-Schrank nicht möglich.... aus diesem Grund ja der Sonderfall des Jägerschrankes....

ausserdem.....wenns einen 2. Sonderfall gibt, kann dieser ja nicht mit dem 1. identisch sein, logisch oder?

q.e.d.

Geschrieben

Ikea PS Schrank kaufen und Ruhe haben ;) Das Teil kostet 70 Euro und du kriegst Unmengen an Munition rein. Alles andere kann nur eine Übergangslösung sein.

Bodenplatten mit Blindnieten sichern, sonst kann man die von unten reindrücken und sich bedienen.

Geschrieben

Das Problem wäre bei mir der Platz. In meinem A-Schrank mit B-Innenfach würde ich die Munition niemals unterbringen können. Mein Munitionsschrank hat ungefähr die gleiche Größe wie der Waffenschrank und selbst da herrscht im Frühjahr (der Winter ist Wiederladezeit) akuter Platzmangel. Erst im Herbst habe ich dann wieder die Chance die Rückwand zu sehen.

Daher mein Rat, kauf Dir im Baumarkt einen Werkzeugschrank aus Blech mit Stangenschloß und Doppelbartschlüssel. Dort bekommst Du ausreichend Munition unter und er ist auch stabil genug um das Gewicht auszuhalten.

Gesendet mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem wäre bei mir der Platz. In meinem A-Schrank mit B-Innenfach würde ich die Munition niemals unterbringen können. ...

drum nennt sich das Teil ja auch "Jägerschrank", weil Jägers i.d.R. keinen so immens hohen Munitionsbedarf haben wie die Sportschützen. da reicht das dann oft aus! ...... deshalb ja auch die "Sonderregelung" für dieses minimalistische Teil.....

.....einmal hin(gestellt), Alles drin..... (kleiner Discounterslogandienstahl)

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Richtig. Der Jäger hat jeweils 2-3 Schachteln Munition im Schrank liegen, damit kommt er n Jahr oder länger aus.

Als halbwegs aktiver Sportschütze habe ich einen Verbrauch von ca. 5.000 - 10.000 Schuss pro Jahr. Für ein KK-Gewehr sollte man ja sowieso die passende Munition suchen und dann einen großen Vorrat aus dem Los kaufen, also mindestens 10.000 Schuss. Wer sich an 9 Para nicht dumm und dämlich zahlen möchte kauft ebenfalls Gebinde ab 1.000 Schuss. Damit wäre ein kleiner B-Würfel (wie der oben genannte H1E) schon voll, vom Innenfach des Jägerschranks mal ganz zu schweigen.

Geschrieben

für größere Mengen Munition nimmt man vernünftigerweise kein Fach in irgendeinem Tresor, da sucht man sich was aus Blech und in passender Größe mit .....wie heißt das noch ?......Schwenkriegelschloss

Geschrieben

Damit wäre ein kleiner B-Würfel (wie der oben genannte H1E) schon voll

Wenn dann noch Schrot dazu kommt... mein Tresor hat zwei Innenfächer, und ich habe noch einen B-Würfel extra. Das langt hinten und vorne nicht, der B-Würfel ist mit 500 Schrotpatronen komplett voll, und in die zwei Innenfächer soll dann der Vorrat für 4 weitere Kaliber? Das klappt einfach nicht. Unser örtlicher Baumarkt macht diese Woche eine Rabattaktion mit 20,15% wegen Neueröffnung nach Umbau. Da werde ich mir unter anderem einen oder zwei Blechschränke kaufen, und habe dann hoffentlich erstmal Ruhe.

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