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Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich war von 2004-2008 Sportschütze und aus der Zeit stammen 2 Kurzwaffen: Pistole Kal. 45 und Revolver Kal. 22.

2008 habe ich meinen Jagdschein gemacht und bin aus dem Schützenverein ausgetreten. Tatsächlich bin ich jagdlich besonders die letzten Jahre aufgrund Zeitmangels praktisch inaktiv. Meinen Jagdschein habe ich zwecks Bedürfnis immer verlängert und bin ca. 1x im Jahr auf einer Gesellschaftsjagd gewesen.

Die Behörde fragt mich nun (also 7 Jahre später), was mit meinen Kurzwaffen ist bzw. ob und in welchem Schützenverein ich bin. Daher rief ich vorhin an und erklärte, dass die Kurzwaffen für die Jagd nun genutzt werden und ich kein aktiver Sportschütze mehr bin.

Ich wurde dann gefragt wofür man bei der Jagd einen KK-Revolver benötigt, worauf ich "Fangschuss" erwähnte und auch meinte, dass doch automatisch als Jagdscheininhaber ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen besteht.

Alles in allem soll ich der Dame von der Behörde nun eine Mail schreiben, dass die Waffen nun jagdlich statt für's Sportschießen benutzt werden und begründen, wofür die Waffen einzusetzen sind.

Da ich aufgrund meiner derzeitigen Inaktivität keine Kurzwaffe für die Jagd benötigt habe bin ich bzgl. des Einsatzes der beiden Waffen etwas fragend. Die .45 kann sicherlich als Fangschuss für großes Wild eingesetzt werden, aber der KK-Revolver? Ich könnte mir vorstellen, dass man diesen als Fangschusswaffe für Hasen o. anderes Niederwild einsetzen könnte.

Nun wollte ich mal in der Praxis nach einem geeigneten Zweck fragen, wofür diese beiden Kaliber gut geeignet sind.

Viele Grüße

Stefan

Geschrieben

Da du für den Revolver ja keine Verwendung hast solltest du ihn bei der Behörde zur Vernichtung abgeben!

Was der dumme Spruch soll werde ich wohl nicht verstehen...........................................

Kann zur Jagd nix sagen, aber es werden bessere Antworten kommen als die erste.

Geschrieben

wenn du als jäger selbst keinen verwendungszweck erkennst - und auch nach eigener aussage als sportschütze und jäger inaktiv bist - sollen dir jetzt andere über den graben helfen ?

DAS ist gut !


Was der dumme Spruch soll werde ich wohl nicht verstehen...........................................

Kann zur Jagd nix sagen, aber es werden bessere Antworten kommen als die erste.

SO dumm finde ich die antwort IN DEM FALL nicht .... ehrlich !

Geschrieben

der guten Frau vom Amt mal die WaffVwV unter die Nase halten.....

... die beiden (ersten) Kurzwaffen auf Jäger"kontingent" MÜSSEN garnicht fangschußtauglich sein....

...steht da tatsächlich drin!!!!!! wirklich! ganz echt!....unter 13.2!

Geschrieben

ob man die begründen muss und eher nicht - wäre es aber nicht sinnvoll und dem verständnis eines aktiven und sachkundigen jägers zuträglich, wenn man einen vernünftigen verwendungszweck selbst angeben kann, ohne vorher in öffentlichen foren danach fragen zu müssen......?

Geschrieben

Die zwei Waffen sind im nationalen Waffenregister (NWR) auf das Bedürfnis "Sportschießen" erworben worden.

Formal müsste man nur das Bedürfnis auf "Jagd" ändern.

Ob ein Revolver in .22lr als Fangschusswaffe Sinn macht kann ich nicht beurteilen. Ich würde diese wahrscheinlich verkaufen, und mir in dem Zusammenhang eine dem Zweck angemessene Waffe auf "Jagd" holen.

DVC

Geschrieben

KK ist für Fallenjagd doch OK, wenn ich mich nicht täusche.

Ich dachte Du hast einen deutschen JS?

BOT.: Ist doch schön, wenn die Behörde einen daran erinnert, daß man endlich wieder mit dem Schießsport anfangen wollte, vorzugsweise im BDS.

Geschrieben (bearbeitet)
... Pistole Kal. 45 und Revolver Kal. 22.

...

Pistole .45 ACP: Fangschuss

Revolver Kal. .22. lfB: jagdsportliches Übungsschiessen gem. DJV Schiessvorschrift - die Waffe und das Kaliber sind dafür zugelassen

Beim Revolver wäre ich mit dem Argument Fallenjagd eher zurückhaltend. Es könnte die (Rück-)Frage kommen, ob Du die Fallenjagd ausüben darfst.

Bearbeitet von schoenauer
Geschrieben

Was kostet denn ein Jagdschein so? Für meine Begriffe in diesem Fall zumindest 100% zu viel. Da kann man dann auch wieder Mitglied eines Schützenverbandes werden, zahlt da auch 100% zu viel und muss sich nicht die Platte machen welche Verrenkungen zum Ziel führen.

Oder noch besser, man geht wieder schießen. Man hat Spaß für's Geld. Win-Win-Situation...

Geschrieben

Danke für eure Antworten!

Ich bin derzeit beruflich und familär nicht in der Lage, mich groß um die Jagd zu kümmern. Hinzu kam ein Umzug und wenig Kenntnis an Jägern in der Umgebung um Kontakte zu knüpfen.

Bevor ich das nächste mal wieder jagen gehe, würde ich auf jeden Fall nur in Begleitung eines erfahrenen Jägers losziehen und mich vorher wieder in die Materie reinarbeiten und auch das Schießen wieder üben bzw. auffrischen. Das empfinde ich als selbstverständlich und als ein Mindesmaß an Respekt für unser Wild. Ich bin gerne jagen gegangen und möchte daher nicht meine Waffen verkaufen.

@schoenauer

Kann ich jagdsportliches Übungsschießen denn als Zweck angeben? Dies könnte ich dann ja theoretisch auch mit einer Vereinswaffe machen.

Mit einem KK-Revolver könnte ich doch theoretisch auch Fangschuss an Hasen, also Kleinwild (wie war noch gleich der jagdliche Ausdruck? *peinlich*) praktizieren, oder? Wofür haben denn Jäger KK-Kurzwaffen?

Bitte habt ein wenig Nachsicht wegen meiner Unkenntnis, ich bin echt ziemlich raus zurzeit aus dem Thema :(

Gruß Stefan

Geschrieben (bearbeitet)

HAllo,

du hast für 2 Kurzwaffen ein Bedürfnis auf Jagdschein, da brauchst du garkeine Begründung.

Schreib zurück: Mein Jagdschein ist das Bedürfnis.

KK-Revolver für Fallenjagd, wenn du einen Fallenlehrgang hast. KK-Revolver als Niederwildfangschußgeber würde ich lassen.

Die obige begründung muß deiner SBlerin langen.

Da du für den Revolver ja keine Verwendung hast solltest du ihn bei der Behörde zur Vernichtung abgeben!

Und das ist genau das was die Behörde und die Waffengegner wollen. Noch bescheuerter gehts ja wohl nicht.

gruß

voyager

Bearbeitet von voyager
Geschrieben

ob man die begründen muss und eher nicht - wäre es aber nicht sinnvoll und dem verständnis eines aktiven und sachkundigen jägers zuträglich, wenn man einen vernünftigen verwendungszweck selbst angeben kann, ohne vorher in öffentlichen foren danach fragen zu müssen......?

Ätzend! Der Mann hat anständig gefragt und war ehrlich und dann kommt so ne PressKacke als Antwort! Du kannst ja deinen ganzen Rotz sofort verkaufen wenn du aus Zeitmangel eine Zeit lang nicht zum schießen kommst! Es muss nicht jeder ein wanderndes Gesetztbuch sein!

Geschrieben

Begründen musst du erstmal überhaupt nichts! Deine Kurzwaffen müssen schlicht für Jagdliche Zwecke oder das Jagdliche schießen zulässig sein!

Damit ist's dann aber auch auch gut!

Sag deiner SBiene einfach dass du die Waffen aus dem ehemalig sportlichen Bedürfnis auf das Jagdliche umschreiben möchtest, beide Waffen seien dafür Tauglich in Kaliber und Bauart, dann die Gebühren bezahlen und das wars dann!

Dragu

Geschrieben (bearbeitet)

Ätzend! Der Mann hat anständig gefragt und war ehrlich und dann kommt so ne PressKacke als Antwort! Du kannst ja deinen ganzen Rotz sofort verkaufen wenn du aus Zeitmangel eine Zeit lang nicht zum schießen kommst! Es muss nicht jeder ein wanderndes Gesetztbuch sein!

hallo callahan44er,

wenn du auch nur annähernd in der lage wärst das von mir geschriebene in ruhe zu lesen und zu VERSTEHEN, wäre das schon ein gewinn.

aber aus deiner artikulation heraus, nehme ich das jetzt mal nicht an........

und ja, es muss nicht jeder ein wandelndes gesetzbuch sein, aber es wäre super, wenn man aus eigenem verständnis heraus schildern könnte, wofür man was bestimmtes braucht oder verwenden möchte..... ( und da gehts nicht nur um waffen )

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben

Begründen musst du erstmal überhaupt nichts! Deine Kurzwaffen müssen schlicht für Jagdliche Zwecke oder das Jagdliche schießen zulässig sein!

Damit ist's dann aber auch auch gut!

Sag deiner SBiene einfach dass du die Waffen aus dem ehemalig sportlichen Bedürfnis auf das Jagdliche umschreiben möchtest, beide Waffen seien dafür Tauglich in Kaliber und Bauart, dann die Gebühren bezahlen und das wars dann!

Dragu

Man muss dem TS ja keine hilfreiche Antwort geben - mir ist eine Neuanmeldung mit so einer Geschichte auch suspekt - aber man muss auch nicht so weit weg von Gesetzes- und Verordnungslage antworten.

Geschrieben

HAllo,

du hast für 2 Kurzwaffen ein Bedürfnis auf Jagdschein, da brauchst du garkeine Begründung.

Schreib zurück: Mein Jagdschein ist das Bedürfnis.

KK-Revolver für Fallenjagd, wenn du einen Fallenlehrgang hast. KK-Revolver als Niederwildfangschußgeber würde ich lassen.

[...]

Auch nicht richtig.

Bitte erläutere uns rechtlichen den Zusammenhang zwischen KK-Revolver und Fallenlehrgang beim Inhaber eines Jahresjagdscheins, der zwei Kurzwaffen besitzt.

Geschrieben

hallo callahan44er,

wenn du auch nur annähernd in der lage wärst das von mir geschriebene in ruhe zu lesen und zu VERSTEHEN, wäre das schon ein gewinn.

aber aus deiner artikulation heraus, nehme ich das jetzt mal nicht an........

und ja, es muss nicht jeder ein wandelndes gesetzbuch sein, aber es wäre super, wenn man aus eigenem verständnis heraus schildern könnte, wofür man was bestimmtes braucht oder verwendet ( und da gehts nicht nur um waffen )

handgunner

Naja, ob das Avatar nun du bist oder nicht, warum sieht das nach klogen Mops aus? Was ich in Ruhe lese und VERSTEHE, weißt du ganz bestimmt nicht! Deine Art auf solche Fragen zu antworten macht nicht gerade beliebt. Am liebsten hätte ich mich auch zurück gehalten weil wie man gerade sieht führt das eh zu nix außer gegenseitigen Seitenhieben. Aber ein neues Forenmitglied soll nicht gerade denken das wir hier alle so wie du sind!

Geschrieben

Man muss dem TS ja keine hilfreiche Antwort geben - mir ist eine Neuanmeldung mit so einer Geschichte auch suspekt - aber man muss auch nicht so weit weg von Gesetzes- und Verordnungslage antworten.

Warum weit weg?

Ich habe das einst genau so gemacht. Was spricht denn dagegen, die einst sportlich genutzten Waffen jetzt Jagdlich zu nutzen, wenn diese geeignet sind?

Ansonsten ist es auch wenig hilfreich nur zu kritisieren (was an sich ok. ist), aber nichts eigenes beizutragen!

Bitte erhelle uns aus dem Fundus deiner reichhaltigen Erfahrungen!!!

Geschrieben

[...]. Was spricht denn dagegen, die einst sportlich genutzten Waffen jetzt Jagdlich zu nutzen, wenn diese geeignet sind?

[...]

Nichts.

Du darfst aber weiter fragen:

Was außer den komischen Ansichten mancher SB und eines bekannten Anwalts spricht denn dagegen eine zum Sportschießen erworbene und dafür aktuell verwendete Waffe auf der Jagd zu benutzen - technische Gründe außer Betracht gelassen?

Wo findet sich eine Vorschrift, wonach Waffen die auf der Jagd verwendet werden positive Kriterien erfüllen müssen - ausgenommen Vorschriften für bestimmte jagdliche Situationen z.B. Energiegrenzen und Höchstwerte für die Magazinkapazität?

Welche Gebührenordnung enthält eine Gebühr für einen "Umtrag des Bedürfnisses"? Zugestanden, seit jeder Kreis seine eigene Gebührenordnung machen darf, wäre dies theoretisch möglich.

Geschrieben
...

@schoenauer

Kann ich jagdsportliches Übungsschießen denn als Zweck angeben? Dies könnte ich dann ja theoretisch auch mit einer Vereinswaffe machen.

Mit einem KK-Revolver könnte ich doch theoretisch auch Fangschuss an Hasen, also Kleinwild (wie war noch gleich der jagdliche Ausdruck? *peinlich*) praktizieren, oder?

...

Als Neuling kannst Du leider die PNs noch nicht nutzen.

ad 1: Ja, kannst Du. Bzgl. des Vereins hast Du die Lage bei Sportschützen im Kopf. Für den Jäger (Jagdscheininhaber) sieht die Welt etwas anders aus.

ad 2: Theoretisch ja - macht aber niemand.

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