Zum Inhalt springen
IGNORED

Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach


SdC

Empfohlene Beiträge

Ich habe jetzt keinen Bock bei diesen Anfeindungen mit zu machen deshalb eine Antwort.

Die KK Kurzwaffe benötigt man für die Fallenjagd. Der Waschie wird aus der Kastenfalle in den Abfangkorb befördert und dann durch die Drahtgitter mittels KK über die Regebogenbrücke gebracht.

Ich mache das jedenfalls so. Es soll auch solche geben die den ganzen Kasten mit Schrot beharken oder solche, die die ganze Falle tauchen. Immerhin sind Fallen für jeden frei zu erwerben. Einen Fachkundenachweis braucht es nicht.

So weit ich weiß benötigt man auch nicht in jedem Bundesland einen Fallenlehrgang zur Fallenjagd, ein Fallenlehrgang muß auch nicht zwingend auf dem Jagdschein vermerkt sein.

Für viele ist auch die Fallenjagd das Bedürfnis für die dritte (KK) Kurzwaffe. Anderswo spielen die Behörden da nicht mit.

Für deine zwei Kurzwaffen ist jedoch kein besonderes Bedürfnis nötig. Das dürfte auch eine Desert Eagle und eine 6mm Flobert sein. Erst bei der driten Kurzwaffe mußt Du der SBin erklären wozu die gut sein soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Grenze liegt bei 200 Joule Geschossenergie.

Bau und Fallenjagd ok, Fangschusswaffe nicht.

2 Fangschusswaffen plus eine für Bau und Fallenjagd plus zwei Grundbedürfnis Sport.

Sportwaffen sind i.d.R. wg Tuning etc nicht als Fangschusswaffe geeignet.

Jedoch keine Regel ohne Ausnahme.

Meine Frau ist Sportschützin und möchte nicht das ich mit ihrem 686 Revolver und 9mm USP auf Tiere schiesse und ausserdem sind die Abzüge überarbeitet und im Abzugsgewicht für die Jagd nicht geeignet.

Also 2 Waffen sportlich von der Ehefrau, 2 Waffen Sport von mir plus eine geerbte plus 2 plus 1 von der Jagd.

Alles legal , alles für den Dackel

Bearbeitet von coltdragoon
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die für mich zuständige Waffenbehörde in Hessen, hat ebenfalls Formulare,
wo man begründen muss, zu welchem Zweck eine oder mehrere Kurzwaffen für die Jagd gebraucht werden.

Die erste Frage im Formular geht ja noch:
Wozu soll die Waffe verwendet werden ? Antwort: Für den Fangschuss auf Hochwild./ Fangschuss Fallenjagd (Raubzeug)

Zweite Frage:
Gibt es denn Möglichkeiten, etwas anderes als eine Schusswaffe zu verwenden?
Wenn nein, begründen Sie das.
Antwort: Nein; Weil das so im Jagdgesetz steht.

Bearbeitet von Ölkanne
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die für mich zuständige Waffenbehörde in Hessen, hat ebenfalls Formulare,

wo man begründen muss, zu welchem Zweck eine oder mehrere Kurzwaffen für die Jagd gebraucht werden.

Die erste Frage im Formular geht ja noch:

Wozu soll die Waffe verwendet werden ? Antwort: Für den Fangschuss auf Hochwild./ Fangschuss Fallenjagd (Raubzeug)

Zweite Frage:

Gibt es denn Möglichkeiten, etwas anderes als eine Schusswaffe zu verwenden?

Wenn nein, begründen Sie das.

Antwort: Nein; Weil das so im Jagdgesetz steht.

Laut Affengesetz sollte als Antwort für die erste Frage schon "Jagd" ausreichen, aber so ist das eben wenn jeder SB sich seine eigenen Gesetzte ausdenkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt Schützenvereine die bieten eine sogenannte Jägermitgliedschaft an.

Kenne ich auch, nennt sich "passive Mitgliedschaft". Allerdings wird man da meist nicht als Mitglied an den Verband gemeldet, sondern man ist sozusagen Förderer des Vereins, ohne echtes Mitglied zu sein.

Das von Dir angesprochene halte ich für sehr riskant...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die für mich zuständige Waffenbehörde in Hessen, hat ebenfalls Formulare,

wo man begründen muss, zu welchem Zweck eine oder mehrere Kurzwaffen für die Jagd gebraucht werden.

........

Zweite Frage:

Gibt es denn Möglichkeiten, etwas anderes als eine Schusswaffe zu verwenden?

Wenn nein, begründen Sie das.

Antwort: Nein; Weil das so im Jagdgesetz steht.

Man könnte auch antworten: es gibt Möglichkeiten, z.B. die kalte Waffe; aber mir ist - für die einschlägigen, jagdrechtlich zulässigen Zwecke - die KW lieber.

Das muss reichen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Grenze liegt bei 200 Joule Geschossenergie.

Bau und Fallenjagd ok, Fangschusswaffe nicht.

Hallo,

d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd

sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule

beträgt;

Den Satz kennst aber schon, oder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den Satz aus § 19 Abs.1 Nr 2 Buchstabe d BJG kenne ich sehr wohl.

Kennst Du auch die Mündungsenergie der CCi Stinger, mein Sohn?

Erstens bin ich nicht dein Sohn, zweitens les ersteinmal wen ich zitiert habe und drittens CIP ist ja auch noch so eine Sache

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Antworten und insbesondere für den Hinweis mit den 200 Joule. Ich hatte soetwas noch dunkel in Erinnerung und habe es daher jetzt nochmal nach gelesen:

"Verboten ist, auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;"

Insofern hätte dies böse enden können, wenn ich Fangschuss mit KK-Revolver schriftlich besätigt hätte.

Nun kann ich schreiben, dass der Revolver z.B. für das jagdsportliche Übungsschießen oder für die Baujagd einsetzbar ist. Damit umgehe ich auch Nachfragen bzgl. der Eignung zur Fallenjagd (die meines Wissens Ländersache ist, wobei ich allerdings umgezogen bin). Oder bezieht sich die 200 Joule Geschossenergie auch auf die Bau- und Fallenjagd? Den Satz kann man so oder so interpretieren.

Gruß Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

soso! und warum?

CCi Stinger und Du hast deine 200 Joule.

Du machst deinem Nicknamen alle Ehre. Versuche einfach andere damit zu provozieren und aufs Glatteis zu locken.

Den Satz kennst aber schon, oder

Lies mal richtig was ich geschrieben habe.

Ich wiederhole nicht alles damit du das gleiche schreibst nur anders formulierst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HAllo,

Verboten ist, auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;"

Ausnahme: ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen,

Ich habe zwar im ersten Beitrag geschrieben das ich Fangschuß nicht angeben würde aber das hat was mit meiner Behörde zutun in nicht mit dem Jagdgesetz.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Affengesetzt steht das keine Prüfung erfolgt. Auch nicht das die Waffe für irgendetwas geeignet sein muß. Und um so mehr ich hier mitlese um so stärker wächst in mir die Überzeugung in jegliches Formblatt allenfalls ein Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen im Affengesetz einzutragen.

Ich geh jetzt einen neuen Abfangkasten bauen. Beim alten war der Draht zu dünn, den hat der Waschie kaputt gespielt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.