Hallo zusammen,
ich war von 2004-2008 Sportschütze und aus der Zeit stammen 2 Kurzwaffen: Pistole Kal. 45 und Revolver Kal. 22.
2008 habe ich meinen Jagdschein gemacht und bin aus dem Schützenverein ausgetreten. Tatsächlich bin ich jagdlich besonders die letzten Jahre aufgrund Zeitmangels praktisch inaktiv. Meinen Jagdschein habe ich zwecks Bedürfnis immer verlängert und bin ca. 1x im Jahr auf einer Gesellschaftsjagd gewesen.
Die Behörde fragt mich nun (also 7 Jahre später), was mit meinen Kurzwaffen ist bzw. ob und in welchem Schützenverein ich bin. Daher rief ich vorhin an und erklärte, dass die Kurzwaffen für die Jagd nun genutzt werden und ich kein aktiver Sportschütze mehr bin.
Ich wurde dann gefragt wofür man bei der Jagd einen KK-Revolver benötigt, worauf ich "Fangschuss" erwähnte und auch meinte, dass doch automatisch als Jagdscheininhaber ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen besteht.
Alles in allem soll ich der Dame von der Behörde nun eine Mail schreiben, dass die Waffen nun jagdlich statt für's Sportschießen benutzt werden und begründen, wofür die Waffen einzusetzen sind.
Da ich aufgrund meiner derzeitigen Inaktivität keine Kurzwaffe für die Jagd benötigt habe bin ich bzgl. des Einsatzes der beiden Waffen etwas fragend. Die .45 kann sicherlich als Fangschuss für großes Wild eingesetzt werden, aber der KK-Revolver? Ich könnte mir vorstellen, dass man diesen als Fangschusswaffe für Hasen o. anderes Niederwild einsetzen könnte.
Nun wollte ich mal in der Praxis nach einem geeigneten Zweck fragen, wofür diese beiden Kaliber gut geeignet sind.
Viele Grüße
Stefan