Zum Inhalt springen
IGNORED

F-LG mit EXp.Feder auf Jagd-WBK?


Matthias308

Empfohlene Beiträge

Moin Moin,

ich hatte früher mal ein Weihrauch Hw97k... natürlich unter 7,5J... :grin: (F im Fünfeck)

Nun hätte ich natürlich eine Exportfeder 21J oder höher... wäre hier das Training auf zB 50m ein Bedürfnis?

Heute würde ich gerne wieder so eins haben... reicht da eine WBK, die aufgrund eines Jagdscheins ausgestellt wurde?

Ist ja wohl eher selten, dass ein Lg auf WBK eingetragen wird, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heute würde ich gerne wieder so eins haben... reicht da eine WBK, die aufgrund eines Jagdscheins ausgestellt wurde?

Ist ja wohl eher selten, dass ein Lg auf WBK eingetragen wird, oder?

Auf die WBK die aufgrund eines Jagdscheins ausgestellt wurde kannst du es nicht erwerben, aber auf deinen Jagdschein.

Eingetragen wird es dann aber auf die WBK

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi, wenn du einen JS hast dann kauf dir doch einfach eins. Du brauchst als Jäger kein extra Bedürfnis mehr anzugeben, der JS ist dein Bedürfnis. So selten ist das sicher nicht, dass sich ein Jäger ein starkes Luftgewehr kauft um zum Beispiel Ratten an den Kirrungen zu bekämpfen.

Gruß EM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hätte er einen Jagdschein wüßte er das.

Lasst euch doch nicht verarschen, einer den Jagdschein geschafft hat kann nicht so blöd sein.

Sollte man meinen.. wenn man sich die Beiträge in WO so ansieht bekommt man aber schnell eine andere Meinung. Viele LWB scheinen keinen Schimmer zu haben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hätte er einen Jagdschein wüßte er das.

Lasst euch doch nicht verarschen, einer den Jagdschein geschafft hat kann nicht so blöd sein.

sorry lieber coltdragoon...

Manche LWB hier sind ganz schön hochnäsig. :peinlich:

Die anderen User hören da sicher auf Dich. Du scheinst ja besonders schlau zu sein. Daher beleidigst Du andere Leute, die eine normale Frage gestellt haben, wohl sehr gerne. Anständige Leistung :respekt:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, dann ist also jeder LWB allwissend. Sorry, dass man in einem Forum mal ne Frage stellte... :heuldoch: Wenn man hier schon durch solch eine Pillepalle-Frage von mir, als Lügner, Troll oder was auch immer bezeichnet wird.

Macht einen super Eindruck auf alle, die hier ohne "hochwichtige Sachkunde" mitlesen.

Tsss... echt lachhaft, welch Besserwisser hier so rumlungern. :bump:

Bearbeitet von Matthias308
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tsss... echt lachhaft, welch Besserwisser hier so rumlungern.

Aber zumindest wissen Sie es, egal ob mit oder ohne Jagdschein. ;-)

Sorry, aber bei der Vorlage konnte ich nicht anders. Komm einfach wieder runter, ohne Dir jetzt nahe kommen zu wollen, aber die Frage war schon grenzwertig und Dein Ton könnte auch etwas höflicher sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]Wie lange liegt denn deine Prüfung zurück wenn ich mal fragen darf

Das ist eigentlich egal. Wäre die Ausbildung und Prüfung erst kürzlich gewesen, müsste er die Antwort auf seine Frage aus dem Unterricht kennen. Läge die Ausbildung länger zurück, hätte er längst praktische Erfahrung gesammelt und wüsste es daher.

Also liegt die Vermutung, dass er keinen Jagdschein hat ziemlich nah.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann nun stundenlang aus den Schilderungen des TS irgendetwas herauslesen. Die Erwähnung einer auf JS ausgestellten WBK lässt da viel Spekulationsraum. Hat er die WBK noch und noch einen Jagdschein? Dann:

Mit einem Jagdschein in der Tasche ginge ich nicht zu meinem SB, um ihm ein Bedürfnis zu erläutern.

Nur zum Eintragen der gekauften Waffe.

Hat er die WBK noch und keinen Jagdschein und wurde ihm die WBK in einer Gegend, in der sie den § 45 (3) freundlich auslegen, noch nicht widerrufen?

Dann wird er sicherlich auch mit dem Bedürfnis Argumentationsschwierigkeiten haben und wohl zu hören kriegen: Lösen sie einfach einen Jagdschein..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

ja, ich habe mich wieder beruhigt. Und entschuldigt meinen unpassenden Ton. Ich finde es aber auch unhöflich, wenn einem immer gleich vorgeworfen wird, man hätte keinen Schein und/oder Karte. Meinen Jagdschein habe ich am 14.4.09 gelöst. WBK wurde am 5.5.09 ausgestellt. Beide ununterbrochen bis heute. Wiederladelehrgang folgt mitte September. Der ist eh wichtiger als die Luftpumpe.

Sorry nochmal für meinen Ton.

Schönes Wochenende wünsche ich allen hier.

Falls noch Fragen offen sind:

howa-1500@web.de

(Foto)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Moin,

1. ich hatte früher mal ein Weihrauch Hw97k... natürlich unter 7,5J... :grin: (F im Fünfeck)

2. Nun hätte ich natürlich eine Exportfeder 21J oder höher... wäre hier das Training auf zB 50m ein Bedürfnis?

3. Heute würde ich gerne wieder so eins haben... reicht da eine WBK, die aufgrund eines Jagdscheins ausgestellt wurde?

4. Ist ja wohl eher selten, dass ein Lg auf WBK eingetragen wird, oder?

Zu 1. Schön - Du hast ein erlaubnisfreies Luftgewehr besessen.

zu 2. hätte oder habe? Der Satz macht keinen Sinn. Was möchtest Du sagen oder wissen?

zu 3. Was, ein erlaubnisfreies Luftgewehr? Dafür braucht es keine WBK

zu 4. Nein es kommt häufig vor, dass erlaubnispflichtige Luftgewehre in Waffenbesitzkarten eingetragen sind. Eigentlich alle, die legal besessen werden und nicht in einem Waffenhandels- oder Waffenherstellungsbuch stehen oder bei einer Behörde verwahrt werden.

Aus dem Titel könnte man entnehmen, es geht Dir um ein Luftgewehr mit F im Fünfeck und stärkerer Feder (Export-feder) eingetragen in die WBK eines Jagdscheininhabers.

Wenn auf einem Luftgewehr das Zeichen F im Fünfeck angebracht ist, dann darf da keine Feder rein, die eine unzulässige Mündungsenergie zur Folge hätte. Macht man es doch, macht man sich strafbar und nicht nur nach dem WaffG.

Den Einbau einer stärkeren Feder kann der Büchsenmacher tätigen, der dann auch das F im Fünfeck entfernt und die Waffe nur noch an Erwerbsberechtigte überlassen wird. Was der BüMa noch in seinen Büchern macht - machen muss - ist hier belanglos.

Als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins geht man zum Händler oder BüMa und kauft ein erlaubnispflichtiges Luftgewehr mit beliebiger Mündungsenergie. Binnen zwei Wochen läßt man das LG dann in seine vorhandene WBK eintragen oder man beantragt eine neue WBK.

Als Inhaber eines anderen deutschen Jagdscheins geht man zur Behörde und beantragt eine Erwerbserlaubnis (Voreintrag). In den Bundesländern, die Luftgewehre für die Jagdausübung nicht zulassen, könnte es Diskussionen geben.

Du siehst, es liegt nicht nur an Deinem Ton. Bei Deinen Fragen muss man schon Phantasie und viel guten Willen mitbringen um zu ergründen, was Du eigentlich willst. Das machst Du einem nicht leicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fakt ist, es geht. Ich habe selber eine vom Büma "entkorkte" HW 97 für Fieldtarget Kl. 2 und eine geborene 16 J HW 100 für Kl. 1 auf der Gelben. Und genau für diese Disziplinen nutze ich die Gewehre auch.

Im September, wenn ich wieder "darf" soll noch ein im Moment noch erlaubnisfreies Steyr LG 110 auf die Gelbe wandern. Es ist hilfreich, wenn man auf der Behörde auch was über Fieldtarget erzählen kann.

Das ist nämlich leider nicht soo verbreitet.

Gruß Patrick!

Bearbeitet von Oneshot
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bringt dem Jagdscheininhaber jetzt auch extrem viel!

trotzdem vielen Dank für die Bestätigung ......

.... Es ist hilfreich, wenn man auf der Behörde auch was ... erzählen kann.

...

das nennt sich dann "Bedürfnis glaubhaft machen"!..... ja, das gilt auch für Jägers!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das nennt sich dann "Bedürfnis glaubhaft machen"!..... ja, das gilt auch für Jägers!

Hä? Hab ich was verpasst? Seit wann muß ein Jäger eine Langwaffe durch ein Bedürfnis begründen? Mein Bedürfnis ist der Jagdschein. Aus.

Bei Kurzwaffen sieht es schon anders aus- aber um die gehts hier gerade nicht.

Du hast keinen JS, stimmts?

Wenn aber doch, dann erzähl bitte nicht dass du ein solches Bedürfnis mündlich mit den Sachbearbeitern besprichst. Oder mußt du etwa zu deinem Hegering gehen und dir dort ein Bedürfnis für eine Waffe unterschreiben lassen?

Ich geh in den Laden und hol mir die stärkste Luftpumpe auf den Jagdschein die ich will und lass mir das ganze abstempeln. Das geht doch meinen Sachbearbeiter nichts an wozu ich das Gewehr verwende. Egal was ich dem erzählen würde, er kann es eh nicht nachvollziehen- er hat nämlich keine jagdliche Ausbildung.

Gut dass es so ist wie es ist.

Bearbeitet von prassekoenig
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.