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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

Mein Händler bietet gerade ein AR15 von Olympic Arms an,

Dafür habe ich aber keinen BKA-Feststellungsbescheid gefunden wie sie es für OA15, Schmeisser usw. gibt.

Die Zeitschrift caliber empfiehlt ja kein AR15 ohne Feststellungsbescheid zu kaufen.

Möchte mir das Teil schon gerne kaufen, aber eben nicht bei einer Kontrolle das Teil abgeben oder

das Teil bei einer Meisterschaft nicht einsetzen dürfen, weil ich den Feststellungsbescheid nicht vorzeigen kann.

Hat schon einmal jemand von euch "auf eigene Faust" beim BKA aufgeschlagen oder kann mir näheres

dazu sagen, wie man in so einem Fall Rechtssicherheit bekommen könnte ? :wacko:

Vielen Dank schonmal !

Geschrieben (bearbeitet)

Die Zeitschrift caliber empfiehlt ja kein AR15 ohne Feststellungsbescheid zu kaufen.

Tja, wird doch nichts mit Anzeigenkundschaft zu tun haben?

Meine 2 Cent: kein Mensch braucht den FB, das Restrisiko ist minimal (so lange Du nicht eines der alten AR15 mit sear cut in D zum Instandsetzungsbeschuß schickst).

Und daß das BKA seine Meinung ändert kann Dir auch mit FB passieren oder bei nicht - AR15 Waffen (Pumpen, lex PSM, jährliche Meinungsänderungen zu §37 - Zeiten, was habe ich vergessen?)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

In der Sachkunde hieß es vor 3 Jahren noch, dass der BKA Bescheid immer mitzuführen ist.

Kein BKA-Bescheid --> kein Schießen möglich, evtl. Beschlagnahme bei Kontrollen

Könnte man beim BKA nicht das Teil vorlegen, eine Gebühr nach Waffenkostenverordnung zahlen (wieviel kostet sowas?) und

dann den Wisch bekommen ?

Das Teil, das mir angeboten wurde ist pre-2000 Baujahr

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Na dann will ich Dich nicht weiter von Deiner sachkundigen Meinung abbringen. Schreib in Zukunft einfach dazu, daß Du nur zustimmende Beiträge möchtest. Out.

Geschrieben (bearbeitet)

Kein Grund, sofort beleidigt zu sein.

Deine Meinung hört sich schon vernünftig an, aber den eigenen Kenntnissstand

zu erwähnen ist doch wohl erlaubt ?

Die Sachkunde, wo das eben gesagt wurde war in Berlin direkt vom LV1 BDS-Ausbilder

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben (bearbeitet)

Die Sachkunde, wo das eben gesagt wurde war in Berlin direkt vom LV1 BDS-Ausbilder

Wenn das mal nicht wieder eine Urban Legend ist.

Und das BKA behält i.d.R. ein Modell von den begutachteten Waffen, also kauf dir besser gleich 2.........

Hat schon seinen Grund das nicht jeder Händler für ein neues Modell" von der Stange" einen BKA Bescheid beantragt. Ist meistens nämlich unnötig und kostet 2. etwas Kleingeld.

BKA Bescheid mitführen macht dann Sinn wenn der eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte Waffe darstellt. Aber nciht für Serienwaffen. Ausser sie wurden mal beim Beitler gekauft..........................

LG

Peter

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist schon eine Serienwaffe, Olympic Arms: PCR (Politically Correct Rifle) :grin:

Beim Händler also auf jeden Fall drauf achten, dass kein Sear-Cut im Upper oder der zugemacht ist.

Seid ihr noch nie danach gefragt worden, weder am Schießstand oder bei Verkehrskontrollen ?

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Wer bei einer Verkehrskontrolle die Plempe auspackt hat ganz andere Probleme.

Haltet mich für dumm aber ein FB ist doch nur nötig wenn das Teil unter §6 AWaffV fallen könnte?

Geschrieben

Am Schießstand wurde ich noch nie drauf angesprochen...

Und bei Verkehrskontrollen, egal ob mit oder ohne Knifte, wurde ich bis jetzt meist weitergeschickt, weil die netten Damen und Herren meistens keine Lust hatten sich die Ordner voll mit Eintragungen/Genehmigungen oder ähnlichem komplett durch zu sehen.

Zumal, bei einer Verkehrskontrolle die Knifte auspacken? Die dürfen mir gerne nach Hause folgen, aber das ist den meisten dann auch wieder zu viel.

Geschrieben

:rotfl2: hola amigo Sebastians,

mir ist KEINER bekannt...weder auf´m Stand noch bei der Verkehrskontrolle, die Streife will doch NUR Fahrzeug- Führerschein / Warndreieck und EHkasten sehen.

Petman hat es schon richtg geschrieben...z.B. BKA Ausnahmegenehmigung für M14 mit VA Funktion DIE SOLLTE MAN SCHON DABEI HABEN.

Für serienmäßig hergestellte zivile Waffen (HA) braucht man so´n Wisch NICHT :rtfm: , egal was der Wichtigtuer auf dem Sachkundelehrgang gesagt hat.

saludos de pancho lobo -der M1A und M14 besitzer ist- :drinks::hi:

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Leute,

Mein Händler bietet gerade ein AR15 von Olympic Arms an,

Dafür habe ich aber keinen BKA-Feststellungsbescheid gefunden wie sie es für OA15, Schmeisser usw. gibt.

Die Zeitschrift caliber empfiehlt ja kein AR15 ohne Feststellungsbescheid zu kaufen.

Möchte mir das Teil schon gerne kaufen, aber eben nicht bei einer Kontrolle das Teil abgeben oder

das Teil bei einer Meisterschaft nicht einsetzen dürfen, weil ich den Feststellungsbescheid nicht vorzeigen kann.

Hat schon einmal jemand von euch "auf eigene Faust" beim BKA aufgeschlagen oder kann mir näheres

dazu sagen, wie man in so einem Fall Rechtssicherheit bekommen könnte ? :wacko:

Vielen Dank schonmal !

Sagen wir mal so..... Ein nicht modifiziertes Oly beim BKA vorzulegen wird mit ner Einstufung in die Kat.A enden..... Dann ist die Waffe weg.

Ist sie modifiziert, im Klartext hat sie keinen Sear Cut und nen Semi Verschlussträger, kannst dir die BKA Geschichte sparen.

Lass die Waffe jemand anschauen der die Dinger kennt und weiß wie es aussehen sollte...

Wobei es heute allerdings echt keinen grund mehr gibt ne Oly zu kaufen..... So billig kann die gar nicht sein

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)

An dem Teil wackelt nichts und die Stainless-Optik gefällt mir ganz gut,

zudem ein hübscher Schichtholzschaft.

Das hat irgendwie was, find ich.

Dann ist das von meinem Vereins-Vorstand ein Irrtum, dass es genau für die Kanone

immer einen Feststellungsbescheid geben sollte.

Nach einem Sear Cut schaue ich also zur Sicherheit mal, da gabs ja angeblich

schon mal Probleme beim Beschussamt bei Neu-/Instandsetzungsbeschuss.

Sonst lasse ich eben einen Spacer von HornerArms o.ä. reinkleben.

Wie erkennt man auf den ersten Blick noch beim Händler einen VA-Verschlussträger ?

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben (bearbeitet)

Grob so:

Super, danke für deine Mühe ! :icon14:

Letzte Frage:

Macht es Sinn, einen Semi-Verschlussträger zu kaufen (sind ja freie Teile),

wenn die Oly aus welchen Gründen auch immer so einen für VA hat ?

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Super, danke für deine Mühe ! :icon14:

Letzte Frage:

Macht es Sinn, einen Semi-Verschlussträger zu kaufen (sind ja freie Teile),

wenn die Oly aus welchen Gründen auch immer so einen für VA hat ?

Gründe sind ganz einfach.

Mehr Masse, und ausser in DE juckt das keine Sau.

Entweder nen Semi kaufen oder den anderen Modifizieren.

Geschrieben

Da haben die Importeure schon darauf geachtet, dass da kein VA Verschlussträger dabei ist. Ansonsten hatten die Beschussämter einen Blick dafür.

Falls doch, kann man den auch nacharbeiten, genauso wie man den Auto Sear verschließen kann.

Ist alles etwas gaga, aber freuen wir uns, dass es nicht noch mehr ist.

Olympic wurden in D bereits nach dem alten Waffengesetz verkauft. Es gibt einige davon.

Einen Freigabebescheid muss kein Mensch mitführen, wer das erzählt, sollte vielleicht nicht unbedingt Sachkundelehrgänge abhalten, eher mal einfach teilnehmen. Er macht da Sinn, wo man mit dem §6 auf dem Schießstand in Konflikt kommen könnte. Ein normaler Polizist kann mit der Hirnkacke sicherlich nichts anfangen und hat auch keinen Bezug dazu. Ein Polizist, der das Waffengesetzt richtig kennt, muss sehr einsam sein. Mit dem stellt sich keiner an die Straße.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Da haben die Importeure schon darauf geachtet, dass da kein VA Verschlussträger dabei ist. Ansonsten hatten die Beschussämter einen Blick dafür.

Gruß

Makalu

Ich hab schonin DE beschossene Träger dieser Art gesehen......so groß wurde da bevor es die Vorfälle/Verfahren gab nicht drauf geachtet.

Geschrieben

In der Sachkunde hieß es vor 3 Jahren noch, dass der BKA Bescheid immer mitzuführen ist.

Kein BKA-Bescheid --> kein Schießen möglich, evtl. Beschlagnahme bei Kontrollen

hi sebastians,

in dem fall würde ich mir jeden cent der kursgebühr zurückgeben lassen - so einen müll als lehrgangs - inhalt zu verbreiten ist echt peinlich !

see you on stage !

handgunner

Geschrieben

Hat sich bei mir auch so verbreitet.

Einer meiner Vereinskollegen, der 2002 seine Sachkunde gemacht hat, ist der gleichen Meinung.

Andererseits war da alles neu mit weggefallenem Anscheinsparagraphen.

Aber lassen wir das.

Jetzt ist ja geklärt und das Thema kann jeder hier nachschlagen.

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