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IGNORED

Waffenversand


Schorni

Empfohlene Beiträge

Weil dort alle Personen in der Regel berechtigt sind

Alle?

Auch alle Nachbarn, die das Paket annehmen wenn der BüMa zu hat?

Meine Händler haben mich direkt auf die Öffnungszeiten hingewiesen.

Wenn der Paketmann in der Mittagspause kommt und das Paket dann im Nachbarladen abgibt, steckste auch in der S******e.

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jeder Dienst der Waffen transportiert. Wenn es an den Hersteller oder einen BüMa geht, dann braucht man OverNight nicht.

Gefährliche Aussage. Warum benötigt man bitte beim Hersteller oder BüMa keine eigenhändige Zustellung?

Also ich zumindest möchte meinen (erwerbsberechtigungs-relevanten) Kram sehr wohl nur "eigenhändig" (würde auch Perso dem Zusteller zeigen) bekommen.

Welcher Dienst, wär mir schnuppe.

Da das aber in der Praxis nicht klappt (Händler versenden ja locker "un-eigenhändig" per DHL); habe ich meinem Nachbar

deutlich gemacht, überhaupt keine Sendungen anzunehmen; latsche lieber zur Post und lgitimiere mich da.

So erwarte ich auch Legitimation beim Empfänger.

Meine egun-Kunden dürfen zumindest teure, gesetzeskonforme Kuriere bezahlen; ebenso wie ich, wenn ich was bei egun kaufe, oder zum Büma senden will.

Zumindest hatte ich mit diesen Kurieren noch keine Unangenehmlichkeiten.

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Ich hab meinen letzten Revolver durch DHL bekommen. Genau genommen durch meine 17 jährige Nachbarin, da wurde er nämlich abgeliefert...[emoji41]

Zum Glück neutrale Verpackung und alles glatt gegangen... DHL hat in letzter Zeit sowieso ziemlich nachgelassen.

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Ich hab meinen letzten Revolver durch DHL bekommen. Genau genommen durch meine 17 jährige Nachbarin, da wurde er nämlich abgeliefert...[emoji41]

Zum Glück neutrale Verpackung und alles glatt gegangen... DHL hat in letzter Zeit sowieso ziemlich nachgelassen.

Und, wer ist nun verantwortlich, wenn was passiert ?

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...DHL Wohl nicht.

Doch DHL versendet (auch) Waffen. Paket mit Rückschein. http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice.html?q=waffen

Wer schuld ist?: es muss sicher gestellt weden, dass nur an die Person übergeben wird die Berechtigt ist. Sollte dann das Versandunternehmen fahrlässig agieren und irgendwo hinliefern, wird wohl das Versandunternehmen "schuldig" sein. Wer auch sonst: der das Paket nicht bekommen hat oder der Versender, der dafür gesorgt hat, dass das Paket nur den Berechtigten erreichen sollte?

Bearbeitet von Nakota
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Doch DHL versendet (auch) Waffen. Paket mit Rückschein.

Wenn die es können (warum sollten sie es auch nicht ?), dann sollte es auch so vom Absender beauftragt werden.

Wenn ich die Sendung (von deren Inhalt DHL keine Kentnis bekam) wirklich wie ein Depp vom Nachbarn holen muß, ist es

für meine Legitimation / unterschriebenen Rückschein etwas zu spät.

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In aller Kürze:

Der Versender muß nur Sorge treffen, daß nur an einen Berechtigter zugestellt wird. Dabei darf er sich darauf verlassen, daß der Transporteur wie auch der Empfänger sich an das Recht und die getroffenen Vereinbarungen halten.

DHL etc. versenden auch Waffen (bitte AGBen/Beförderungsbedingungen von DHL, Hermes etc. lesen).

Die Transportdienstleister dürfen Pakete grds. nur an den adressierten Empfänger abgeben (s.o.).

In den AGBen ist aber regelmäßig eine Ersatzzustellungbefugnis ausbedungen (s.o.). Soweit demnach auch an Mitarbeiter des dealers zugestellt wird ist das o.k., de die sind immer berechtigt - § 12 WaffG. Einziges Problem kann auftreten: Das Paket kommt, wenn der Laden gerade Mittagspause hat. Einfachste Lösung: Der dealer hat den Zustelldienst angewiesen, keine Ersatzzustellung vorzunehmen (und/oder der Versender schreibt es aufs Paket drauf - kann aber sein, daß der Zustelldienst dies nicht akzeptiert und das Paket zurückbringt). Sei es durch Schreiben/Fax an den Dienst, sei es durch Zettel an der Tür. Dann darf der Zustelldienst keine Ersatzzustellung bei Nachbarn vornehmen. Und wenn er Zusteller auch nur ansatzweise Hirn hat, dann macht er dies bei einem dealer als Empfänger - denn dies ist für ihn ja offensichtlich - ohnehin nicht (was aber, das weiß man, auch Zusteller von z.B. overnite & Consorten nicht daran hindert, z.B. kiloweise Mun einfach vor die Tür oder in den Hof zu stellen).

Identitäts- und Berechtigungsprüfung sind grds. nicht erforderlich, wenn per se (dealer) oder durch Vereinbarung mit dem berechtigten und adressierten Soll-Empfänger sichergestellt ist, daß an niemanden anderen ausgehändigt wird.

Was bedeutet: Wenn der private und durch WBK ausgewiesene Käufer (der also wesentlich zuverlässiger und vertrauenswürdiger ist als Durchschnittsbürger, Politiker, Polizist und natürlich der Zusteller) ausdrücklich zusichert, durch entsprechende Maßnahmen und Anweisungen Sorge zu tragen, daß der Zusteller bei Befolgen der Anweisungen etc. nur an ihn zustellt, dann reicht das aus, um den Versender vom Haken zu nehmen. Wem sollte man den sonst trauen, wenn nicht dem amtlich auf Zuverlässigkeit etc. überprüften Waffenkäufer? Etwa einen des Deutschen kaum mächtigen und von Terminzwängen gehetzten Zusteller, daß dieser bei entsprechender Versendung persönlich übergibt und die Berechtigung überprüft, die er im Zweifel nicht beurteilen kann? Wenn ich - was unstreitig ist - darauf vertrauen darf, daß die besonderen Zustellmodalitäten bei persönlich/eigenhändig etc. etc. von dem in keiner Weise vertrauenswürdigen Zusteller beachtet werden, dann aber erst recht, daß der vertrauenswürdige udn zuverlässige WBK-Inhaber entsprechend seiner ausdrücklichen Zusage (=Vertrag) dafür sorgt, daß nur an ihn zugestellt wird.

So ist die Rechtslage. Viele wollen es aber nicht wissen und wahrhaben. Vor allem natürlich die, die daran verdienen. Bitte schön.

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Eigentlich @Pi9mm aber bei dir wurde ja auch an Nachbars Tür abgegeben. So gesehen kannst du auch auf meine Frage antworten wenn du willst.

Es wurde vom Händler nur mit seinem Namen (also keine Firma, die auf Inhalt schließen könnte) in einfachster Form (also nix Rückschein mit Unterschrift von mir; ob der Nachbar auf dem DHL-Computer quittieren mußte, hab ich ihn n icht gefragt)

geschickt.

War überrascht und sauer, habe noch zum Nachbarn gesagt: "hätten Sie nicht annehmen dürfen" (so war der auch noch

eingeschnappt und will nie mehr was von mir annehmen (ist mir recht so).

Bin jedenfalls mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden; wird halt mehr Porto gezahlt und gut is.

Ganz ehrlich: Im Vorfeld VERLANGEN würde ichs vom Händler auch nicht; ist seine Sache.

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Will das Paket an Weihrauch senden, wird dann dir eigenhändige Übergabe überflüssig?

Grüße

Schorni

Beitrag # 4 hast Du schon gelesen? Aber: ICH würde die Luftpumpe mit Übernacht verschicken, die sind richtig gut. V.a. wenn ich den örtlichen Subunternehmer und seinen schicken Lieferwagen so anschaue. Also unbedingt mit dem teuersten Spezialanbieter an Weihrauch!

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Bei DHL Paket national gibt es kein " eigenhändig/persönlich" bzw. eine ähnliche Service Option (mehr) das

es nur eine bestimmt Person zb durch Vorzeigen des PA empfangen darf.

So n Rückschein selbst bringt ja nix.

Bearbeitet von Gonzzo
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