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IGNORED

Waffenversand


Schorni

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Unsere Vertrags-Handys haben wir immer in der DHL-Niederlassung gegen Vorlage eines Persos abholen müssen (weil wir halt tagsüber nicht immer zu Hause sind). Vollmacht geht da nicht, der Gesetzgeberr will bei dem SIM-Karten einen eindeutigen Empfänger-Nachweis haben.

Was bei SIM-Karten geht sollte doch bei Waffen auch gehen, oder?

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Ok, vielleicht gibt es ein wenig Verwirrung bezüglich der DHL-Produkte, davon möchte ich mich auch nicht ausnehmen....

"Eigenhändig" gibt es für Pakete, die Geschäftskunden verschicken sowie für Einschreiben. Dafür kann eine Vollmacht ausgestellt werden. Siehe AGB von DHL:

Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“ und Express-Sendungen mit dem Service „Transportversicherung 25.000,- EURO“ werden außer dem Empfänger nur einem hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen mit dem Service „Identitäts- und Altersprüfung“ und „DHL EXPRESS IDENT“ werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt.

Da die Identitäts- und Altersprüfung Geschäftskunden (wie zum Beispiel Mobilfunkprovidern) vorbehalten ist, bliebe dem privaten Versender also nur DHL Express Ident. Die Preise dafür sind "Auf Anfrage" und somit wahrscheinlich nochmal eine gute Ecke über den Normalen Express-Preisen.

Wenn ich eine Sendung an eine Postfiliale schicke und der Empfäger einen unberechtigten bevollmächtigt, die Sendung abzuholen, dann ist doch hier der Empfänger derjenige, der die Geschichte zu verantworten hat, und nicht ich.

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Ich habe hier nochmal einen Ausschnitt aus den AGBs einer Firma:

"Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt der Verkäufer unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von dem Verkäufer an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist."

Ich denke, der wird nicht als Einziger eine für ihn eher nachteilige Auslegung der Gesetze da stehen haben sondern, wie die meisten, einen allgemein üblichen Standardtext. Hier wird recht deutlich, bei wem das Risiko liegt. In aller Kürze...

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Da handelt es sich aber um das zivil- und nicht um das waffenrechtliche Risiko. Der Text orientiert sich am BGB, und bedeutet lediglich, dass der Verkäufer sich mit seinem Versanddienstleister herumschlägt bzw. den Artikel einfach ersetzt, wenn er nicht beim Verbraucher ankommen.

Den hier angegebenen Fall deckt es auch nicht ab, da ja an den Unternehmer verschickt werden soll. Hier trägt derjenige, der das Zeug verschickt das Risiko, weder Firma noch Versender sind hier Verkäufer. Der Passus kommt erst dann wieder zum Tragen, wenn die Waffe zurück geschickt werden soll. Hier ist wieder die Firma in der Verantwortung, die Waffe entsprechend der Gesetze zu versenden.

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>Aber so teuer ist das nicht. Waren beim letzten mal ca. 35-40

Doch, das ist unheimlich teuer - die 5 Minuten Perso überprüfen und eintippen dürften nicht mehr als 5 EUR Aufpreis kosten, wenn der ganze Transportweg quer durch Deutschland normal 7 EUR beträgt...

Bearbeitet von tar
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Also ich kenne das (aus meiner lange zurückliegenden Tätigkeit als Schachtelschubser) so: Stellt mir jemand eine "normale" Postvollmacht aus, dürfen dessen Pakete grundsätzlich an mich ausgehändigt werden. Ausgenommen davon sind die eigenhändig zu übergebenden Pakete. Für dieses bräuchte ich eine gesonderte Vollmacht. Beim Nachbarn in den Keller stellen geht dann natürlich auch nicht. Von daher bringt "eigenhändig" in meinen Augen schon einen Sicherheitsgewinn für den Versender.

Einigen gewerblichen Versendern ist das ja scheinbar völlig Hupe: "Schatz da ist was gekommen.....ist schwer! Habs Dir auf die Treppe gestellt." Warn n paar Kilo .357er Mun :lol:

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Ich kann nur wiederholen:

Auch wenn man mit overnite & Consoeten versendet kann bzw. muß man sich (nur) darauf "verlassen", daß das Unternehmen und deren MA die getroffene Vereinbarung, nur an den ausgewiesenen Empfänger zu übergeben (die behauptete Kontrolle der "Berechtigung", d.h. WBK-Inhaber etc., ist reine Augenwischerei, denn wenn an den Käufer als bereits nachgewiesen WBK-Inhaber und Erwerbsberechtigten versendet und adressiert wird, dann darf nur an ihn ausgehändigt werden) einhält. Man trägt damit genau das gleiche Risiko wie mit jeder anderen Vereinbarung, ob der entsprechend Verpflichtete die Vereinbarung erfüllt - also etwa DHL keine Ersatzzustellung vornimmt oder der Empfänger (WBK-Inhaber) wirklich, wie vereinbart, dafür sorgt, daß nur an ihn übergeben wird/werden darf. Und da traue ich dem WBK-Kollegen doch hundertmal mehr als irgendsoeinem windigen Transportunternehmen, erst nicht solchen, die durch das Ausnutzen und Fördern der Unwissenheit und Falschwissen der (potentiellen) Kunden und weit überzogene Preise sich eine goldene Nase verdienen wollen (die nutzen schamlos eine vermeintliche bzw. den Leuten eingeredete Marktlücke aus). Denn wenn der WBK-Kollege sich nicht an die Vereinbarung hält und die Waffe dadurch wegkommt oder in falsche Hände gelangt, dann hat einzig und allein er den Schwarzen Peter, so politisch inkorrekt dieser terminus mittlerweile auch sein mag. Und da er mit Verstößen gegen die getroffene Vereinbarung seine Zuverlässigkeit und damit alle seine WBKen etc. riskiert, kann man bei ihm ungleich sicherer sein, daß er keinen Mist baut, als bei overnite & Consorten und deren wie überall termingeplagte Zusteller.

Und wer als Verkäufer meint, daß dies ja egal sei, weil der Käufer zahle: ein vernünftiger Käufer kalkuliert überbordene Versandkosten beim Kaufpreis ein. Es ist also keineswegs sicher, daß der Käufer zahlt. Es handekt sich ja nicht um lebensnotwendige Güter, die man so oder so kaufen müsse. Der vernünftige Käufer (ich gebe zu, daß nicht wirklich jeder vernünftig ist) zahlt/bietet eben um diese Zusatzkosten weniger. Ungeachtet der Verpflichtung des Verkäufers, die Transaktionskosten (sofern nicht vereinbart) so niedrig wie nötig zu halten, ist es grds. auch im eigenen Interesse des Verkäufers, die Kosten für den Käufer möglichst gering zu halten.

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Vielleicht kommt das schlicht und einfach daher, daß ein allgemeingültiges Recht (eigentlich!!! :)) grundsätzlich für jeden - also auch für Laien - klar verständlich sein sollte. Daß dem nicht so ist, ist nicht die Schuld der Bürger.

Ja. Und nein. Die 10 Gebote (bzw. die 15 Gebote, wenn man die 3. Tafel hinzurechnet, der die Alte beim Runtersteigen hat fallen lassen) waren aufgrund ihrer Allgemeinheit - und natürlich weil sie nur einen mikroskopisch kleinen Ausschnitt des Lebens regelten - noch recht einfach zu erfassen. Je größer die Regelungdichte wird und je komplexer die zu regelnden Sachverhalte, deststo kniffliger wird das.

Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich stimme Dir zwar zu, daß man von jemanden, der unnötig komplizierte Gesetze nicht versteht und daher nicht beachtet, nicht verlangen kann, daß er sie auch befolgt. Unser Staat sieht dies allerdings anders. Und schon daher hat jedermann, der in einem solchen Gebiet agiert wie z.B. "Waffen", dessen rechtliches Korsett auch für Fachleute nicht ganz einfach zu verstehen ist, ein größtes Eigeninteresse, sich schlau zu machen, und zwar nicht auf Grundlage seiner privaten absurden Meinung und auf der Grundlage, daß sein naturgegebener Menschenverstand schon ausreiche und das Maß der Dinge sei. Sondern eben auf Grundlage professioneller Beurteilungen, weil eben der Profi zumindest grundsätzlich besser weiß, obwohl auch hier Ausnahme die Regel bestätigen.

Ein anderes Beispiel: Wer sich in der Drachenfliegerei oder Hochseesegeln oder Motorradfahren oder was auch immer kapriziert, tut gut daran, sein Verhalten an den Regeln z.B. der Physik zu orientieren, mögen diese auch noch so schwer zu verstehen sein, und sich ggfs. fachmännischer Hilfe versichern. Natürlich kann er darauf pfeifen und meinen, daß seine persönlichen Erklärungen und Meinungen wichtiger, besser seien. Aber wenn er damit badengeht, runterfällt oder im Graben landet, darf er nicht herummeckern, daß die Physik zu kompliziert für ihn gewesen sei.

Das ist es aber noch nicht allein. Unwissenheit ist keine Schande, eine Schande wird es nur dann, wenn man die Möglichkeiten, hinzuzulernen, nicht nur nicht nutzt sondern sich trotzig, starrköpfig und uneinsichtigt hinsetzt und alles, was nicht in den begrenzten Horizont der eigenen Meinung paßt, ausblendet. Ich kann andere Gebiete nicht wirklich beurteilen, also tue ich es nicht, aber bei der Juristerei ist der Austausch von Argumenten, das Diskutieren, ganz essentiell. Klar, die Entscheider halten sich meist nicht mit so Kinklerlitzchen wir Argumente, Erklärungen und Rechtfertigungen auf, je höher deststo apodiktischer in der Regel und deststso größzügiger werden gerade Gegenmeinungen und -argumente, die man nicht wiederlegen kann, ignoriert. Aber ersten sind wir hier nicht die Entscheider und zweitens geht es hier nicht darum, Meinungen rauszurotzen und Kerben für "Diskussions"siege in das Griffstück des eigenen Geistes schnitzen zu können, sondern es geht darum, im weg des Diskurses, der Diskussion, Probleme, offene Fragen, Unklarheiten zu klären und herausfinden, wie die möglicherweise richtige Lösung oder zu erwartenden Entscheidung aussehen wird. Der Versuch, andere von der Richtigkeit seiner Meinung zu überzeugen, gehört dazu, erfordert aber eben die Auseinandersetzung mit der anderen Meinung und eben Argumentation, Diskussion. Es mag sein, daß ausgebildete Juristen hierbei die Nase vorn haben, aber daß diese Kotzigkeit, die einem hier von manchen (und zwar keinen ausgewiesenen und ausgebildeten Fachleuten, was die Sache ja noch schlimmer macht als sie ohnehin schon ist) entgegenschlägt, sich bewußt nicht mit den Gegenargumenten anderer zu befassen sondern nur seine Meinung begründungslos als "so ist es" rauszurotzen, in jedem Fall falsch und peinlich ist, sollte jedem klar sein.

Im übrigen gilt: Hier in diesem Unterforum wird um Jura, um Recht diskutiert, da hilft die Entschuldigung "Ach es ist so kompliziert, ich verstehe das alles nicht, und deswegen führe ich mich wie ein Schwachmat auf" nicht. Ich kann auch nicht in ein anderes Fachfourm gehen, bar jeder Kenntnis, und dann in gröbster Selbstüberschätzung den größten Unsinn in einer schon aggressiven Weise verzapfen und von denen, die es besser wissen, erwarten, daß sie mir über den Kopf streicheln und mildernde Umschläge geben. D.h. ich "kann" es schon, muß mir dann aber zu recht gefallen, daß man mich entsprechend behandelt. Wer keine Ahnung hat mache sich entweder schlau, stelle entsprechende Fragen und lerne dabei, oder backe kleine Brötchen - so ist das immer und überall. Die Gesetze der Physik und Mechanik und Chemie etc. betreffen und gelten auch für jeden und man muß sich halt, wenn es wichtig ist, mit diesen vertraut machen.

Zwar ist das Waffenrecht wirklich besonders "schwer" (nicht einzigartig, aber es gibt genügend einfacher zu verstehenden Regelungskomplexe) und es dürfte von hobbymäßig vorbelasteten Überzeugungstätern keinen Juristen geben, der nach seinem 2. Examen mehr darüber weiß als die Abkürzung. Aber diese kotzige Ingnoranz, diese Weigerung, Hinzuzlernen, trifft man auch in vergleichweise kindisch einfachen Gebieten, wie etwa den Grundlagen des Kauf- und Gewährleistungsrechts, mit denen jeder sein ganzes Leben lang ständig und in einem fort in Berührung kommt. Es genügt schon, was man da bei ebay lesen kann, um grundsätzlich an der sog. Krone der Schöpfung zu (ver)zweifeln. Und wenn dann im Einzel(streit)fall der Fachmann höflich korrigieren möchte, wird ihm noch vorsätzliche Ignoranz mit einer wirklich nicht mehr faßbaren Chuzpe entgegengeschleudert.

Bearbeitet von MarkF
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  • 2 Wochen später...

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