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"Schmerzfrei" mit Realitätsverlust auf der Plattform !


Speedmark

Empfohlene Beiträge

Auf kurz oder lang ist SV der einzige bedurfnisgrund den man nicht weg diskutieren kann!

Das bilden sich einige ganz wenige Leute ein. Ein Fakt ist das jedoch nicht. Bislang wird ja genau dieser Grund kategorisch ausgeschlossen, was ein Indiz für das Gegenteil wäre.

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Das bilden sich einige ganz wenige Leute ein. Ein Fakt ist das jedoch nicht. Bislang wird ja genau dieser Grund kategorisch ausgeschlossen, was ein Indiz für das Gegenteil wäre.

Das ist ja auch der Sinn dahinter, denn alle anderen Gründe sind nur ein Hobby das man auch sein lassen kann für die öffentliche Sicherheit.

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Manchmal muss man sich fragen wer tatsächlich an unserer Existenz als LWB knabbert, wenn man zB. an die moralische Verantwortung eines Lizenzinhabers denkt.

Hierfür gibt's die "faule Tomate" des Monats

Hm, schon bisschen ein Eigentor, findest Du nicht?

Was ist falsch an der "moralischen Verantwortung" eines Menschen ,der eine technische Wahrheit sagt??????

Du meinst er heuchelt nicht gut genug, wie es hierzulande offensichtlich als Grundvoraussetzung für Waffenerwerb notwendig ist?

Welchen Grund ausser Führigkeit gibt es dafür, kurze Langwaffen zu bauen?

Kannst ja dem IM mal schreiben, dass gute Sport-Langwaffen mindesten 120cm lang sein müssen, alles andere wäre zu "führig" und tatsächlich eine Waffe und kein Sportgerät.

Die Überreichung von faulen Tomaten spare ich mir an dieser Stelle.

Grüße

Carsten

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Hm, schon bisschen ein Eigentor, findest Du nicht?

Was ist falsch an der "moralischen Verantwortung" eines Menschen ,der eine technische Wahrheit sagt??????

Du meinst er heuchelt nicht gut genug, wie es hierzulande offensichtlich als Grundvoraussetzung für Waffenerwerb notwendig ist?

Welchen Grund ausser Führigkeit gibt es dafür, kurze Langwaffen zu bauen?

Kannst ja dem IM mal schreiben, dass gute Sport-Langwaffen mindesten 120cm lang sein müssen, alles andere wäre zu "führig" und tatsächlich eine Waffe und kein Sportgerät.

Die Überreichung von faulen Tomaten spare ich mir an dieser Stelle.

Grüße

Carsten

Hast Du den Satz gelesen und den Hinweis zum Verwendungszweck? Nur darum geht es, sonst nix.

Deine Meinung ziehlt nur auf LÄNGE und deren Hintergrund. Nicht auf den schlecht gewählten Text als Verwendungszweck. Das sind zwei paar Stiefel.

Meine Meinung!

Das mit der Tomate ist doch noch oK😊

Bearbeitet von Speedmark
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Das ist ja auch der Sinn dahinter, denn alle anderen Gründe sind nur ein Hobby das man auch sein lassen kann für die öffentliche Sicherheit.

Wo steht das? Gerade die freie Entfaltung der Persönlichkeit steht im Grundgesetz ganz weit vorn und nicht durch Zufall steht die Reihenfolge im Art 2 genau so herum da.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das "Hobby" ist also eines der höchsten Güter und keinesfalls ein Albernheit die man nach Belieben abschalten könnte. "Hobby" ist (auch in diesem Forum) ein Begriff des politischen Gegners der Abwerten soll. Waffenbesitzer sollten auf Grundlage des Art 2 argumentieren.

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Hierfür gibt's die "faule Tomate" des Monats

Hi Markus,

Wörter sind wie Schall und Rauch- selbst in einer Onlineauktion. Hier versucht ein Händler ein Produkt für eine gewisse Klientel interessant zu machen.

Er fordert ja nicht dazu auf es bei einem CQB einzusetzen, sondern sagt, dass man es dafür verwenden kann. Genau so gut könnte man eine MR308

super mit der Aussage bewerben dass man damit extrem gut Tiere töten kann. Hier müßten dann alle Sportschützen empört sein.

Für eine faule Tomate würde ich diese Auktion jedenfalls nicht nominieren. Da gibt es härtere Schice...

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Wo steht das? Gerade die freie Entfaltung der Persönlichkeit steht im Grundgesetz ganz weit vorn und nicht durch Zufall steht die Reihenfolge im Art 2 genau so herum da.

Das "Hobby" ist also eines der höchsten Güter und keinesfalls ein Albernheit die man nach Belieben abschalten könnte. "Hobby" ist (auch in diesem Forum) ein Begriff des politischen Gegners der Abwerten soll. Waffenbesitzer sollten auf Grundlage des Art 2 argumentieren.

Das glaubst du wohl nicht selbst. Die Öffentliche Sicherheit, wie auch immer man sie begründet ist wichtiger als Sportschiessen oder Jagen, das wird dir jeder Waffen Gegner überzeugend darlegen können.

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Das glaubst du wohl nicht selbst. Die Öffentliche Sicherheit, wie auch immer man sie begründet ist wichtiger als Sportschiessen oder Jagen, das wird dir jeder Waffen Gegner überzeugend darlegen können.

Du kannst doch unserem Forums - Breitbandsachverständigen nicht widersprechen. Er ist doch so stolz auf seine Privilegien als deutscher Waffenbesitzer.

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Wo steht das? Gerade die freie Entfaltung der Persönlichkeit steht im Grundgesetz ganz weit vorn und nicht durch Zufall steht die Reihenfolge im Art 2 genau so herum da.

Das "Hobby" ist also eines der höchsten Güter und keinesfalls ein Albernheit die man nach Belieben abschalten könnte. "Hobby" ist (auch in diesem Forum) ein Begriff des politischen Gegners der Abwerten soll. Waffenbesitzer sollten auf Grundlage des Art 2 argumentieren.

Wie du richtig zitiert, aber wohl nicht zu Ende gelesen hast, steht die freie Persönlichleitsentfaltung unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung, also jeder formell und material verfassungsmäßigen Rechtsnorm. Jedes nicht verfassungswidrige Gesetz taugt, deine Persönlichkeitsentfaltung einzuschränken. Das Allerwelts- und Auffanggrundrecht aus Art. 2 I schützt den Waffenbesitz als Hobby sowenig wie alles andere auch und ihm wäre bei etwaigen Verboten mit Leichtigkeit genüge getan.

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Mal so ne andere Frage am Rande:

Wieso ist hier eigentlich nur von Jagdschein und Sammler-WBK die Rede?

Da müsste doch eigentlich der Erwerb bei eingetragenem AR15 als Wechselsystem möglich sein....

Oder kommt das AR15 mit dem Ding auf weniger als 60 cm Gesamtlänge? Die 31,5 cm Lauf reichen ja noch, um als Langwaffe durch zu gehen.

Bearbeitet von reschef
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Da sieht man wieder mal, was bei eurem Bedürfnis-Prinzip für ein Sch**ss herauskommt... SD, Fun und einfach "Haben wollen" sind euch verleidet worden.

na ja die Zeiten wo es bei uns für das Haben wollen Stückzahlerweiterungen für Kat B ohne Probleme gab sind aber in vielen Bundesländern und BH`s aber auch längst vorbei.

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