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IGNORED

Waffe verkauft, verschicken mit Leihschein ?


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Geschrieben

bitte tu es nicht. Nicht nur um deinetwillen. Nachher wird das ruchbar und dann heißt es bei egun oder so kann man Waffen ohne Voreintrag bekommen.

Das wird dann geschickt aufgebauscht und landet in der Zeitung.

Geschrieben (bearbeitet)

wenn du per overnite versendest kannst du als Option :"versand an person x, selbstabholer" machen! das kost nix mehr und die käuferin hat bis zu 7 tagen zeit die waffe beim Spediteur abzuholen! genau so wird ichs machen und jut is!!! dann bist rechtlich auch auf der sicheren! oder sind wir hier bei "wünsch dir was"?!?

ob die wbk kopie noch gültig/korrekt ist sollte dein sb erfahren können! den würd ich vorher den vorgang vortragen und abwarten wie er dazu steht!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Nichts - wenn er sein OK gibt. Eine Kopie ist eben nur eine Kopie und stimmt im Zweifelsfall nur bis zum Zeitpunkt der Beglaubigung mit dem Original überein.

Manfred

Und selbst das vorgelegte Original kann zum Zeitpunkt der Beglaubigung theoretisch widerrufen worden sein. Hier bringt eine Beglaubigung also eigentlich gar nichts, außer zusätzlichen Kosten. Die sicherste Variante der Prüfung einer Erwerbsberechtigung ist immer noch die für den Käufer zuständige Waffenbehörde zu fragen, ob die Überlassung erfolgen darf. Letztendlich reicht aber auch sich eine normale Kopie vorlegen zu lassen. Wenn die gefälscht oder gefaket ist, hat nur der Käufer später das Problem, nicht der gutgläubig überlassene Verkäufer.

Den Waffenversand an einen anderen Berechtigten halte ich für unproblematisch, wenn es anders nicht geht und man die involvierten Waffenbehörden vorab davon in Kenntnis setzt. Gibt's doch immer wieder, dass Rechnungsadresse und Lieferadresse abweichen, z.B. wenn es sich um ein Geschenk handelt oder zu den Zustellzeiten nie jemand da ist. Bei Waffen wichtig ist doch nur, dass der andere nicht fälschlicherweise als Erwerber in der WBK des Überlassers eingetragen wird. Etwas aufwändiger ist halt die Berechtigungsprüfung, da sie dann doppelt erfolgen muss.

Geschrieben

Bei der Lieferung an Leihnehmer finde ich halt problematisch:

Der Vorbesitzer überläßt die Waffe an einen Berechtigten. Das Eigentum geht aber nicht an diesen über. Der Leihnehmer überläßt dann die Waffe an einen Dritten, der sie dann endgültig erwerben will. Nur: Erstens darf ein Leihnehmer die Waffe weder weiter verleihen noch veräußern, und zweitens: aufgrund welchen Bedürfnisses erwirbt er sie denn überhaupt? Der Leih-Erwerb ist auch bedürfnispflichtig. Und "Weitergeben" ist kein Bedürfnis nach WaffG. Wenn man das dem SB dann noch vorher ankündigt, kann der einem blöd kommen, wenn er denn will.

Wenn dieser Umweg unungänglich ist, würde ich keine Leihe machen, sondern eine vorübergehende sichere Verwahrung.

Ich weiß, kleinkarrierte Bürokratenschei**e, aber wir leben in Deutschland. Da sind solche formalen Dibbeles unter Umständen der Unterschied zwischen Zuverlässigkeit und Unzuverlässigkeit, auch wenn das faktische Ergebnis identisch ist.

Geschrieben

Was kann da alles schiefgehen ?

Würde ich grundsätzlich nicht machen. Nur per eigenhändig an den/die Käufer. Irgendwelche komischen Konstrukte würde ich gar nicht erst machen, ist meine Meinung. Das ist ja nicht dein Problem, wie sie das regelt. Sie will die Waffe ja haben, also muss sie gucken, dass sie irgendwie in Kontakt mit DHL tritt.

Geschrieben

Was ich immer wieder interessant finde ist dieser berühmte Anruf beim zuständigen SB des Käufers/ Erwerbers.

Der SB darf keine Auskunft geben, macht er dies verstösst er gegen Datenschutz Gesetze.

Meine Behörde verweigert grundsätzlich Auskünfte dieser Art gegenüber Dritten.

Geschrieben (bearbeitet)

Das wurde mir auf meiner Behörde auch so gesagt, das sie Grundsätzlich keine Auskunft am Telefon geben dürfen.

1. Telefonisch nachfragen beim SB ob der Voreintrag gültig ist, geht also nicht (zumindest nicht überall)

2. Beglaubigte Kopie ist wie hier jemand schrieb auch keine 100% Garantie das es keinen Widerruf der WBK gab am Tag oder kurz vor dem Handel

Da frag ich mich ob ich da nicht Grundsätzlich den Versand in Zukunft nur noch persönlich oder als Option Händler zu Händler laufen lasse.

Das ist natürlich oftmals aufwändiger und/oder teurer aber wenn ich hier so lese, was alles an Bedenken und sicher auch guten Gründen gegen einen Versand spricht als Privatperson, komme ich schon ins grübeln.

Mein bisheriges Vorgehen war immer Analyse der Bewertungen des Käufers, wie lange ist er schon dabei, was hat er z.B gekauft wie sehen die Bewertungen aus. An einem Käufer der schon seit 10 jahren unter gleichem Account mit Hunderten Positiven Bewertungen, gehe ich schon Gefühlsmässig anders heran, als an jemanden mit 0 oder wenigen Bewertungen und kurzer Zugehörigkeit bei der Verkaufsplattform.

Beglaubigte Kopie habe ich bisher bei all meinen Waffenverkäufen unaufgefordert bekommen, da ich das auch in den Verkaufsbedingungen so eingefordert habe und bei evtl. Klärungsbedarf um Kontaktaufnahme vor Auktionsende gebeten.

Am liebsten war mir jedoch immer die Übergabe oder auch das bringen der Waffe durch mich selber, ansonsten mit der Firma Overnight und Persönlicher Zustellung mit ID Check. An das Konstrukt hier eine Waffe an einen Freund und andere Adresse als die des Käufers zu senden wäre mir nie in den Sinn gekommen und das würde ich auch strikt verweigern. Der Kunde ist in diesem Falle für mich kein König sondern ein Käufer, der sich an bestimmte vorgegebene Spielregeln halten muss.

Christo

Bearbeitet von christo
Geschrieben (bearbeitet)

Meine Käuferin hatte wirklich 0 Bewertungen, hätte

ich da mit so was rechnen müssen ?

Wir haben uns drauf geeinigt, dass ich die Waffe per Overnite an ihren Arbeitsplatz schicke.

Vorher rufe ich noch in ihrer Behörde an, das ging bis jetzt schon ein paar Mal ohne Probleme.

Wer der Bote sie da nicht antrifft sollte die Waffe am nächsten Tag nochmal kostenlos zugestellt

werden, oder sie kommt ins Depot und muss abgeholt werden.

Müsste so eigentlich in Ordnung gehen.

Austragen lasse ich sie gleich nach dem Verschicken.


Datenschutz hin oder her:

Was kann ein Fremder mit der Auskunft anfangen, das der Betreffende

eine WBK mit Voreintrag etc. anfangen ?

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben
...

2. Beglaubigte Kopie ist wie hier jemand schrieb auch keine 100% Garantie das es keinen Widerruf der WBK gab am Tag oder kurz vor dem Handel

...

Habe ich bisher dreimal so gemacht. Beglaubigung und von der beglaubigenden Stelle sofort per Fax an den Verkäufer, bzw. per Scan/Email am selben Tag.

Und jetzt mal ehrlich, was macht ihr denn mit der originalen WBK in der Hand wenn die Waffe persönlich abgeholt wird? Acu da kann die Erlaubnis längst widerrufen, die WBK aber noch nicht abgegeben worden sein.

Ach herjeh, Schnaps im Tee, ich wittere ungesunde Paranoia.

Geschrieben

Alle SB´s die ich bisher anrief und fragte, ob WBK/Voreintrag Nr: xx von Herrn/Frau yy noch aktuell sind und ein Verkauf an den WBK besitzer erfolgen kann, gaben mir die entsprechende Auskunft. Ist denen Wahrscheinlich auch lieber als hinterher Theater.

Eine pauschale Frage ob Herr XX eine WBK oder Voreintrag hat wird dir hingegen sicher keiner beantworten.

Geschrieben

Alle SB´s die ich bisher anrief und fragte, ob WBK/Voreintrag Nr: xx von Herrn/Frau yy noch aktuell sind und ein Verkauf an den WBK besitzer erfolgen kann, gaben mir die entsprechende Auskunft. Ist denen Wahrscheinlich auch lieber als hinterher Theater.

Eine pauschale Frage ob Herr XX eine WBK oder Voreintrag hat wird dir hingegen sicher keiner beantworten.

So ging es mir bis jetzt auch. Mir ist im Endeffekt egal ob der SB mit dieser Auskunft mir gegenüber zumindest in einer Grauzone des Gesetzes sitzt, ist sein Ding. Der Weg der Auskunft ist einfach, zeitnah und in meinen Augen die praktikabelste Lösung.

Dumm eben nur das es im Prinzip nicht möglich ist.

Dabei ging es nicht um eine pauschale Frage, sondern die definierte Fragestellung ob der Erwerber berechtigt ist.

Geschrieben

Die Sachbearbeiter in den Behörden sind auch nur Menschen.

Klar ist das Herausgegeben von Daten an Dritte nicht ganz gesetzeskonform,

aber es hilft allen Beteiligten und wo sollte man da Missbrauch vermuten ?

Etwas anderes habe ich nicht geschrieben.

Man sollte nur eben nicht davon ausgehen das es immer funktioniert, wie bei meiner Behörde.

Geschrieben

Ihr redet alle von Datenherausgabe und Datenschutz.

Der Verkäufer verfügt bereits über alle erforderlichen Daten des Käufers.

Beidseitige Kopie von WBK, evt. JJS und Personalausweis / Meldebescheinigung und die Anschrift und Telefonnummer seines SB.

Sofern man dann, bei dem für den Käufer, zuständigen SB die sachlich richtige Frage stellt, reicht zur Beantwortung seitens des SB ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“.

Also ganz im Sinne von Chapmans definierter Fragestellung ob diese genannte EWB der genannten Person vorliegt.

Ich sehe Dahingehend noch nicht einmal eine rechtliche Grauzone. Hier muss der Datenschutz ganz deutlich hinter dem viel gepriesenen öffentlichen Interesse zurücktreten.

Gruß

Frank

Geschrieben (bearbeitet)

Ihr redet alle von Datenherausgabe und Datenschutz.

Sofern man dann, bei dem für den Käufer, zuständigen SB die sachlich richtige Frage stellt, reicht zur Beantwortung seitens des SB ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“.

Also ganz im Sinne von Chapmans definierter Fragestellung ob diese genannte EWB der genannten Person vorliegt.

Ich sehe Dahingehend noch nicht einmal eine rechtliche Grauzone. Hier muss der Datenschutz ganz deutlich hinter dem viel gepriesenen öffentlichen Interesse zurücktreten.

Gruß

Frank

Meine Behörde sagt nichts, auch nicht ja oder nein. Dabei berufen sie sich auf den Datenschutz. Ob dies rechtlich gesehen so richtig ist kann und will ich nicht beurteilen, vermute aber mal sie sind damit auf der für sie sicheren Seite. Da der Datenschutz so einige schwachsinnige Seiten in D zeigt wird auch das öffentliche Interesse nicht weiter helfen. Wenn der betreffende SB sagt es gibt keine Auskunft - was willst du dann machen? Ihn verklagen?

Ich habs selbst erlebt, Waffe gekauft, Kopie gemailt, Nummer meines SB, ein Tag später Anruf des Verkäufers der sich übelst bei mir (!) darüber beschwerte das ihm der SB keine Auskunft gegeben hat.

Mir gehts lediglich darum klar zustellen das die telefonische Auskunft praktikabel ist, aber leider nicht in jedem Fall zum Ziel führt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Ach Chapmen,
das übliche Deckmäntelchen des Datenschutzes.

Erinnert mich irgendwie an an die Begründung für alles mit vier Buchstaben bei der Bundeswehr. "Is-so"

Was ich dann machen würde?

Ganz einfach: Ich schiebe dem SB noch eine Mail hinterher mit der gleichlautenden Anfrage. In der Antwort kann er sich dann gerne auf den Datenschutz berufen und das Auskunftsbegehren ablehnen. Das hält mir dann im Fall der Fälle den Rücken frei.
Danach darf er sich dann gerne mit Carcano zanken.


Gruß

Frank

Geschrieben

Ach Chapmen,

das übliche Deckmäntelchen des Datenschutzes.

Erinnert mich irgendwie an an die Begründung für alles mit vier Buchstaben bei der Bundeswehr. "Is-so"

Was ich dann machen würde?

Ganz einfach: Ich schiebe dem SB noch eine Mail hinterher mit der gleichlautenden Anfrage. In der Antwort kann er sich dann gerne auf den Datenschutz berufen und das Auskunftsbegehren ablehnen. Das hält mir dann im Fall der Fälle den Rücken frei.

Danach darf er sich dann gerne mit Carcano zanken.

Gruß

Frank

Was dich dann beim Verkauf nicht weiterbringt.............es sei denn du nimmst den Nachweis der EWB nicht sonderlich ernst.

Bis Carcano und sicherlich nachfolgend ein Gericht die Geschichte klärt ist Sankt Nimmerleinstag.

Davon ab würde mich Carcanos Meinung zu einer Auskunft wie vorstehend beschrieben sehr interressieren.

Ich zieh da mal eine Paralelle- wenn ich beim Strassenverkehrsamt anrufe und frage ob XY im Besitz einer gültigen Fahrerlaubniss ist ?

Geschrieben

Ist doch einfach: Jedes Datum darf weitergegeben werden, wenn der Besitzer zustimmt.

Mail an den SB, dass bald der und der anruft und ihm Auskunft gegeben werden darf.

Kann sein- wie gesagt, ich weiss es nicht.

Carcanos Meinung wäre hilfreicher.

Geschrieben

Was dich dann beim Verkauf nicht weiterbringt.............es sei denn du nimmst den Nachweis der EWB nicht sonderlich ernst.

Warum sollte mich das nicht weiterbringen?

Selbst wenn der Käufer bei Selbstabholung die Dokumente im Orginal vorlegt, sich passend mittels BPA ausweist. Name zur WBK, Lichtbild im BPA zur Person passt, könnte die EWB bereits wiederrufen oder schlicht gefälscht sein. Was will man dann noch alles machen wenn der SB die Auskunft verweigert? Genau...... Nix. Eisen ins Paket packen und ab zur Meldeadresse des Käufers. Mehr geht nicht.

Ich klinke mich an dieser Stelle aus. weil: hätte-hätte Fahrradkette und Hätte spielt jetzt Klarinette.

Gruß und schönen Abend

Frank

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du dir auf den Schlips getreten fühlst- sorry.

Sicher kann man sich alles konstruieren, hier ging es lediglich um einen Weg der möglich ist, aber nicht immer zum Ziel führt.

Viel Spass mit der Klarinette und nicht soviel Werbung hören.....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Kann sein- wie gesagt, ich weiss es nicht.

Carcanos Meinung wäre hilfreicher.

Aus Wiki:

Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 4 Absatz 1, § 4a).

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Behörde sagt nichts, auch nicht ja oder nein. Dabei berufen sie sich auf den Datenschutz.

Ist doch einfach: solltest Du je von mir auf diesem Weg was erlaubnispflichtiges kaufen wollen, dann schickst Du mir eben die originale EWB und Perso. Und bedankst Dich bei Deiner Behörde.

Bearbeitet von Gast

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