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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


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Geschrieben

die Art der Tätigkeit oder auch der Aufgabe und der Umstände bringt es mit sich, dass eine Durchsuchung meistens zur Nachtzeit durchgeführt werden muss. Zu dieser Zeit schlafen die Gemeindebeamten" in der Regel. Eine Nachfrage beim Beschuldigten, ob ersatzweise zwei Mitglieder der Gemeinde (Nachbarn) hinzugezogen werden sollen, führt in der Regel zu Ablehnung. Ich habe auch einige Male zum eigenen Schutz auf der Hinzuziehung von Zeugen bestanden. Regelmäßig immer dann, wenn solche Schreihälse: "ohne meinen Rechtsanwalt geht gar nichts und sie bleiben vor der Tür bis er da ist" vor mir standen. Den Nachbarn hat es dann meistens Spaß gemacht.

Geschrieben

. Den Nachbarn hat es dann meistens Spaß gemacht.

Hallo Tauri

genau das ist meine Angst vor der Durchsuchung. Wird inflationär angewandt, die Staatsmacht pfeift auf das GG, angerichtete Schäden werden geleugnet. Die Beweislast ist schwierig. Mehrere Beamte gegen einen Geschädigten. Ich habe selbst mal miterleben müssen, wie Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwalt Beweise manipulierten.

Damit hier einiges klar ist: Ich war selbst Polizist, habe einige spektakuläre Hausdurchsuchungen durchgeführt, habe aber immer die Wahrheit gesagt.

Steven

Geschrieben

HBM schrieb am 04 Jan 2015 - 09:24:snapback.png

..... zumindest könnte ich mir vorstellen,, dass de meisten Gemeindebeamter "dankend ablehnen".

Deswegen werden da (zumindest bei uns) in der Regel die Azubis hingeschickt, damit die mal rauskommen, was anderes sehen und was im Berichtsheft stehen haben.

Geschrieben
Damit hier einiges klar ist: Ich war selbst Polizist, habe einige spektakuläre Hausdurchsuchungen durchgeführt, .......

Könnte es auch sein das die inflationäre Zahl der Durchsuchung noch aus Deiner früheren Zeit bei der Polizei stammt?

Sepp

Geschrieben (bearbeitet)
Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt (nicht immer, kommt auf mehrere Umstände an), dann wird alles erst einmal sichergestellt was gegen die Beamten als Waffe eingesetzt werden könnte, das kann dann auch schon eine Machete sein, oder eine Baseballkeule mit Blutanhaftungen.

Kommt meines Erachtens auch auf den Einzelfall an. Leider sind in einer Vielzahl von entsprechenden Vorwürfen und anschließender Durchsetzung von Beschlüssen entweder "Anschwärzungen" im Spiel oder es sind 1-2 Waffen die noch vom Opa damals schon rostend vor 30 Jahren im Keller zurückgelassen wurden. Meistens ziemlich viel heiße Luft für wenig Ertrag.Deswegen ist das beschriebene Vorgehen, vorallem wenn der Sachverhalt sich auf Zeugen stützt eher die Ausnahme. Spezialkräfte werden dazugerufen wenn zum Beispiel jemand aus dem Hausflur schreit "Zurück sonst bomb ich Euch alle weg" oder wenn jemand wegen Gewalt schon mal negativ aufgefallen ist .. und selbst dann reichen im Regelfall auch 4-5 Leute die sich mal auf ein Kräftemessen mit dem Betreffenden einstellen.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben (bearbeitet)

Mehrere Beamte gegen einen Geschädigten.

deswegen ja auch die Zeugen

PS: dieser editor in der Zitierfunktion ist irgendwie suboptimal

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben
Mehrere Beamte gegen einen Geschädigten.

deswegen ja auch die Zeugen

PS: dieser editor in der Zitierfunktion ist irgendwie suboptimal

Hallo Tauri

in dem von mir angedeuteten Fall, der mich persönlich betraf, waren: ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, 5 Mitarbeiter eines vom OA eingesetzten privaten Ordnungsdienstes und ein Polizist als Zeugen von mir genannt. Der Mitarbeiter des OA schilderte seine angeordneten Maßnahmen anders, wie ich sie in Erinnerung hatte. Der Polizist sowie die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes konnten nicht mehr ermittelt werden. Der Staatsanwalt erklärte mir, dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes meine Waffen in der Öffentlichkeit aus den verschlossenen Behältnissen nehmen dürften, solange ich anwesend wäre. Da ich immer in der Einflussmöglichkeit der Waffen war, stellt das "in die Hand nehmen" von Privatleuten kein verbotenes Führen da.

Diese Rechtsauslegung fand ich nicht korrekt, wurde aber vom Vorgesetzten des Staatsanwaltes bestätigt.

Steven

Geschrieben

ich habe mir gerade das Filmchen angesehen. Danke Knight.

Hallo Steven,

das Filmchen ist im Vergleich noch harmlos. Ich hatte es hier schon mal ausführlicher geschrieben, daher als Wiederholung nur kurz: Suche mal bei youtube nach "Die Tricks von Polizei und Justiz" und dann nimm dir mal 2,5h Zeit. Den Vortrag gibt es in mehrere Varianten und manche haben noch aktuellere Nachträge als andere... Ich kann dir im Moment leider keine konkrete Variante empfehlen.

Ich bin weit davon entfernt den Typen und dessen Methoden zu verteidigen. Der springende Punkt ist aber, wie die Justiz mit ihm umgeht. Und wenn selbst ein Oberlandesgericht dem Landgericht und dem Amtsgericht recht deutlich Nazimethoden vorwirft, dann sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die einzige Konsequenz war dann, dass man die dritte Instanz in diesem Rechtsweg (laut seiner Aussage) abgeschafft hat (aha!).

bye knight

Geschrieben

Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt (nicht immer, kommt auf mehrere Umstände an), dann wird alles erst einmal sichergestellt was gegen die Beamten als Waffe eingesetzt werden könnte, das kann dann auch schon eine Machete sein, oder eine Baseballkeule mit Blutanhaftungen.

Furchtbare Vorstellung: Irgendein verärgerte Mitbürger, Nachbar etc. stellt eine unwahre Behauptung auf und schon kommt eine Handvoll solcher wie du, zerstört einem die Wohnung/ das Haus, man darf sich von so einem Grobian fesseln lassen und das ganze " in der Regel ", also fast immer und der Durchführende findet das absolut normal.

Wie abgestumpft muss man sein um so eine Arbeit zu machen!

Geschrieben

OK, habe auch eine Anekdote auf Lager.

An einem Sonntag Abend im September, ich lag mit erhöhter Temperatur in der Falle, weckte mich Frauchen und war ganz aufgeregt. "Die Polizei steht vor der Tür und will rein."

An der Tür: "Ähm, es tut mir leid, auf dem Nachbarabschnitt hat vor einer Stunde jemand angezeigt, dass sie eine Cannbisplantage betreiben."

Hä? "Ja, sie haben ja im ersten Stockwerk alle Fenster mit Folien verhangen."

Klar, bei uns scheint den ganzen Tag die Sonne dermaßen auf die Fenster, das es noch im September pottig warm ist. Abhilfe schaffen billige Isolierdecken. Entsprechende Folien, fest angebracht, sind uns zu teuer. Dafür können wr das mit den Isolierdecken bis zum Lebensende betreiben.

Egal, nach einem Beschluss habe ich gar nicht erst gefragt sondern herein gebeten. Da kam dann auch nur einer der fünf Kollegen rein, ist mit mir schnell die Treppe hoch und hat mit kurzem Blick in die beiden Zimmer gesehen das es nicht zu finden gab.

Dazu musste er unten durchs Wohnzimmer, wo zu dem Zeitpunkt ein paar Tausend Hülsen und etliche Munischachteln zum Sortieren auf drei Tischen verteilt herum standen. Misstrauisch beäugt aber keinen Ton dazu.

Will sagen, es geht auch völlig unverklemmt.

Geschrieben

Dazu hätte ich über einen RA Akteneinsicht verlangen müssen. Habe zwar einen Verdacht, aber mir ist wäre das zu blöd einen Nachbarschaftsstreit erst so richtig loszutreten. Und wenn es ein Passant war, who cares?

Ich habe mal beschlossen mich nicht mehr unnötig aufzuregen, Magengeschwüre kann ich nicht auch noch gebrauchen.

Geschrieben (bearbeitet)
Suche mal bei youtube nach "Die Tricks von Polizei und Justiz" und dann nimm dir mal 2,5h Zeit.

Hallo knight,

ich habe mir das jetzt mal eine Std angetan.. Hälst du das wirklich für eine objektive Sachverhaltswiedergabe ...? :)

Wikipedia klärt auch über den Redner Herrn Bergstedt auf... und zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung wird man nicht ganz unschuldig verurteilt.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

Dazu hätte ich über einen RA Akteneinsicht verlangen müssen.

Hallo

dies ist auch so ein Kuriosum des deutschen Rechts. Warum kann ich als Betroffener nicht Einsicht in die Akten verlangen? Warum muss ich erst einen teuren Rechtsanwalt einschalten?

Steven

Geschrieben

Die Ermittler müssen nicht auf das Eintreffen eines Anwalts warten, sondern können die Hausdurchsuchung sofort durchführen.

Selbst ein Anwalt kann die Durchführung einer polizeilichen Maßnahme vor Ort nicht unterbinden, auch läuft die

Hausdurchsuchung nicht nach Methoden der Stasi ab sondern u.a. nach der Strafprozessordnung...

Der erste Teil stimmt, der 2. leider nur selten.

Ungefähr 50% aller Durchsuchungsbeschlüsse sind nach genauerer

Prüfung rechtswidrig. Das war bei der Stasi ähnlich. Die Gestapo

durfte das sogar nach damals geltendem Recht. Insoweit verhalten sich

manche Polizisten heute schlimmer als die Gestapo; wohl wissend daß

Sie nicht belangt werden.

Darauf habe ich meine waffenrechtlichen Dokumente gezückt aber man wollte die Waffen weiter mitnehmen weil diese angeblich nicht sicher verwahrt waren. Nachdem ich aus dem WaffG zitiert hatte habe ich die Herren gebeten meine Wohnung zu verlassen und sich über das WaffG zu informieren und ggf wieder zu kommen. Ich hab die Jungs nie wieder getroffen

Möglicherweise gibt es noch ein paar ehrbare Polizisten.

Schön davon zu hören.

Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt ...

Deutlicher kann man eigentlich nicht darstellen daß einem Gesetze

und Rechte anderer völlig egal sind. Wenn ich so etwas lese muss

ich mich echt übergeben. Wie tief kann man eigentlich sinken?

Gegen rechtswidrige Durchsuchungen darf man sich übrigens wehren.

Ist zwar in der Regel keine gute Idee, aber manchmal bekommt sogar

ein Betroffener Recht: Link. Das ist nur leider viel zu selten.

Geschrieben

Aufklärung insachen Akteneinsicht! Es ist möglich, auch ohne RA, Akteneinsicht als Beschuldigter zu bekommen !

Im Strafverfahren wurde die Akteneinsicht dadurch behindert, dass oft nur dem Verteidiger des Beschuldigten umfassend die Einsicht in die Akten gestattet wird, dem Beschuldigten selbst jedoch nicht.[1] Somit sind Beschuldigte, um ihr Grundrecht auf Akteneinsicht geltend zu machen, zur Bezahlung eines Rechtsanwalts verpflichtet, selbst wenn der Tatvorwurf haltlos ist. Die Verweigerung der Akteneinsicht berührt jedoch das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör, denn oftmals ermöglicht erst die Einsicht in die Ermittlungsakte, präzise Antworten zum Tatvorwurf und entsprechende Anträge zu stellen.[2]

Am 18. März 1997 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Foucher gegen Frankreich,[3] dass die Verweigerung von Akteneinsicht bei einem nicht durch einen Verteidiger verteidigten Angeklagten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK). Gleichwohl verweigerten deutsche Gerichte weiterhin den Angeklagten die Akteneinsicht. So entschied das Landgericht Mainz im Jahr 1998, obwohl ihm die Entscheidung des EGMR bekannt war, dass mangels gesetzlicher Grundlage[4] dem nicht durch einen Verteidiger verteidigten Angeklagten keine Akteneinsicht zusteht. Daraufhin ergänzte der Bundestag im StVÄG 1999[5] den § 147 StPO, um auch den Aktenzugang ohne Rechtsanwalt zu ermöglichen.[6] Dem Beschuldigten, der keinen Rechtsanwalt hat, sind nunmehr auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit keine triftigen Gründe dagegen sprechen (vgl. § 147 Abs. 7 StPO)

Auf Grundlage des seit 2000 geltenden § 147 Abs. 7 StPO gewähren daher nunmehr auch deutsche Gerichte den Beschuldigten selbst Zugang zu den Akteninhalten durch Kopien oder Einsichtnahmen der Akten auf der Geschäftsstelle.[9]

Quelle: Wikipedia

Geschrieben
Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt ...

Sorry, Panikmache,, nicht mehr, nicht weniger. Ist nicht die Regel..

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die Aufklärung, war aber nie Beschuldigter, noch nicht mal wirklich Verdächtiger. Das ganze wurde formlos unter der Überschrift Keine Straftat zu Papier gebracht/in den PC gehackt.

BTW, diese Änderungen waren mir auch nicht bekannt, bin schon länger raus aus dem Geschäft.

Bearbeitet von SchwererReuther
Geschrieben

Hallo knight,

ich habe mir das jetzt mal eine Std angetan.. Hälst du das wirklich für eine objektive Sachverhaltswiedergabe ...? :)

Wikipedia klärt auch über den Redner Herrn Bergstedt auf... und zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung wird man nicht ganz unschuldig verurteilt.

Wie geschrieben verteidige ich nicht den Bergstedt. Es geht darum, wie sich die Justiz hier verhält. Bergstedt gibt (in einem der Vorträge) ja an, dass er kein eigenes Material präsentiert sondern nur Medienartikel und Ausschnitte aus Polizeiberichten - also alles Materialien, die er nicht selbst produziert hat. Und Wikipedia zitiert auch aus der genannten Urtelsbegründung des Oberlandesgerichtes, sogar mit Aktenzeichen. ;)

Am Anfang ist das alles noch irgendwie lustig, aber wenn es dann darum geht jemanden mit erfunden Straftaten wegzusperren und sogar in den Akten eine handschriftliche Notiz an sich selbst des Richters auftaucht, dass dieser Richter nicht erwähnen soll, dass Bergstedt zur Tatzeit gar nicht am Tatort gewesen sein kann, dann wird das alles nicht mehr lustig.

bye knight

Geschrieben

Bei Durchsuchung wegen illegalem WAFFENBESITZ wird die Tür in der Regel mit dem großen Nachschlüssel (Ramme) geöffnet und die angetroffenen Personen gefesselt (nicht immer, kommt auf mehrere Umstände an), dann wird alles erst einmal sichergestellt was gegen die Beamten als Waffe eingesetzt werden könnte, das kann dann auch schon eine Machete sein, oder eine Baseballkeule mit Blutanhaftungen.

Wenn man sich dabei auf der Zunge zergehen lässt, dass bei und wegen diesem Vorgehen schon Polizeibeamte umgekommen sind...

Geschrieben

Wenn man sich dabei auf der Zunge zergehen lässt,schon Polizeibeamte umgekommen sind...

Hallo

das ist auch etwas, weswegen ich Magengrummeln habe. Mein Haus habe ich ziemlich Einbruchssicher gebaut. 60cm Mauerwerk, Fenster sind alle WK2. Eingangstür sowieso. Nebeneingangstür ist eine Tresortür nach Stufe B. Das Dach ist mit einer Spezialablattung gesichert. Ohne einen Sprengrahmen kommt man hier nicht rein. Jedenfalls nicht in vertretbarer Zeit. Falls es mal bei mir so ist, hoffe ich, dass es Profis sind, die sich im Eifer des Gefechtes identifizieren. Da ich lange Zeit in einem Krisengebiet gelebt habe, ist es mir verinnerlicht, mich zu verteidigen.

Steven

Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand vielleicht erklären warum man in der Zeitung immer von beschlagnahmten Äxten, Bögen, Messern etc. die Rede ist. Warum werden diese Gegenstände überhaupt beschlagnahmt?

Weil man kann? Wahrscheinlich fragen die Beamten barsch "Stimmen sie einer Beschlagnahme zu?", und der Durchsuchte sagt ganz verdutzt irgendwas, was als Zustimmung gewertet wird, und das war's.

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