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IGNORED

juwelier erschießt Räuber


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Geschrieben (bearbeitet)

Und warum?

Heletz,

weist man ihm nach, dass er kein Bedürfnis für die Waffe hat(te) und ein Bedürfnis nur vorgetäuscht hat um an eine Waffe zu kommen, könnte das schlechte Werbung für Sportschützen sein (siehe eventuelle Erschwerung Bedürfnisantrag usw.).

EDIT: Gab mal einen Fall mit einer Ärztin wo die Frage nach vorhandenem Bedürfnis aufkam.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Dieser Fall hinterlässt für amateurhafte Gelegenheitseinbrecher das Statement, sich nie 100% sicher sein zu können, bei ihrem Vorhaben, unversehrt zu bleiben. Profis werden sich davon nicht beeindrucken lassen und völlig Irre werden eher dazu neigen sich selbst zu bewaffnen und den Juwelier z.B. lieber gleich zu erschießen.

Geschrieben (bearbeitet)

Was hier wieder alles diskutiert wird, nicht zu fassen. Ein rechtschaffener Mitbürger hat von seinem guten Recht auf Notwehr wie es scheint Gebrauch gemacht. Er ist unversehrt geblieben, da sollten wir froh sein. Alles andere ist unerheblich. Und klar wenn es bad guys abschreckt ist das natürlich gut.

Bearbeitet von 300RUM
Geschrieben (bearbeitet)

Ein rechtschaffener Mitbürger hat von seinem guten Recht auf Notwehr wie es scheint Gebrauch gemacht.

Man sollte diesen Mann für seinen Mut, seine Tatkraft und seine Entschlossenheit sich gegen Gewalttäter zu behaupten beim Bundespräsidenten für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes vorschlagen.

CM

Nachtrag:

... sorry, habs gerade bemerkt, geht ja nicht.

Er lebt ja noch.

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Rückenschüsse sind dem Rechtfertigungsgrund der Notwehr sehr abträglich - wenn man das so ausdrücken darf, falls das so sein sollte <_<

Nicht notwendigerweise.

Wenn der Täter noch im Besitz der Beute war und mit der Beute wegrennt, ist der Überfall noch gegenwärtig und Du kannst Dein Rechtsgut (hier "Beute") verteidigen. In dem Fall geht der Schuss notwendigerweise in den Rücken.

Wie schon angemerkt, die wichtigste Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Hätte im Fall Sittensen auch viel geholfen.

Geschrieben

Wenn der Täter noch im Besitz der Beute war und mit der Beute wegrennt, ist der Überfall noch gegenwärtig und Du kannst Dein Rechtsgut (hier "Beute") verteidigen. In dem Fall geht der Schuss notwendigerweise in den Rücken.

Wie schon angemerkt, die wichtigste Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Hätte im Fall Sittensen auch viel geholfen.

Hier würde ich auf die endgültige Klärung im Fall Sittensen warten.

Geschrieben

...

EDIT: Gab mal einen Fall mit einer Ärztin wo die Frage nach vorhandenem Bedürfnis aufkam.

Und?

Das hat doch mit dem Bedürfnis NullKommaNull zu tun!

In den eigenen Räumen, auch den Geschäftsräumen gibt es kein Führen, egal ob auf Jagdschein oder Sportschützen-WBK erworben.

Der Mann mit seinen 69 Jahren hat hoffentlich einen guten Anwalt.

Geschrieben

Mit dem Recht der Notwehrausübung sicher nicht aber vielleicht mit der Motivation diese in Anspruch zu nehmen.

Habe nicht von Führen oder sonstigem gesprochen. Bei der Ärztin kam die Frage auf, warum sie überhaupt noch eine Waffe besaß obwohl sie kein Bedürfnis mehr dafür hatte. Ob es bei dem Juwelier ähnlich sein könnte wird sich zeigen oder auch nicht.

Geschrieben

"Mit dem Recht der Notwehrausübung sicher nicht aber vielleicht mit der Motivation diese in Anspruch zu nehmen."

Die Versicherung wird`s schon zahlen, oder mit anderen Worten den Schaden auf der Allgemeinheit abladen....

Geschrieben (bearbeitet)

Genau umgekehrt

Nakota bremst auch nicht...

Der Juwelier hat sein Leben riskiert (die Räuber hätten auch bewaffnet gewesen sein können) um eventuell versicherte Gegenstände zu verteidigen. Jeder auf seine Art. Und aus diesem Grund gehöre ich zu den Weicheiern, die ab und zu die Bremse benützen.

Die Versicherung wird`s schon zahlen, oder mit anderen Worten den Schaden auf der Allgemeinheit abladen....

In dem Fall mit Sicherheit nicht oder sollte es Versicherungsbetrug sein?

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Lieber Nakota,

"Der Juwelier hat sein Leben riskiert (die Räuber hätten auch bewaffnet gewesen sein können) um eventuell versicherte Gegenstände zu verteidigen."

Du sprichst es zwar nicht direkt aus, implizierst aber dass der Juwelier sich lieber hätte zurückziehen sollen und die Versicherung zur Regulierung des Schadens hätte einspringen lassen sollen (zumindest hättest Du es so gemacht wenn Du der Juwelier gewesen wärest).

Also doch den Schaden auf der Allgemeinheit abladen....

Geschrieben

Hoffentlich hatte er einen Waffenschein und jetzt einen sehr guten Anwalt...

Den wird bei unseren Gesetzen und Richtern bestimmt brauchen...

http://www.focus.de/panorama/welt/nrw-juwelier-erschiesst-mann-bei-ueberfall_id_4362500.html

1) es wurde bereits eine Mord Soko eingerichtet

2) die Medien verschweigen, dass der Juwelier schon einmal Opfer von Räubern war

Es sieht alles nach einer Hexenjagd aus und es würde mich nicht wundern, wenn der Juwelier vor dem Räuber in U-Haft sitzt. Notwehrüberschreitung oder fahrlässige Tötung wären durchaus denkbar wenn der zweite Täter nicht gefasst wird und der erste keine Waffe dabei hatte.

Geschrieben

Lieber Nakota,

"Der Juwelier hat sein Leben riskiert (die Räuber hätten auch bewaffnet gewesen sein können) um eventuell versicherte Gegenstände zu verteidigen."

Du sprichst es zwar nicht direkt aus, implizierst aber dass der Juwelier sich lieber hätte zurückziehen sollen und die Versicherung zur Regulierung des Schadens hätte einspringen lassen sollen (zumindest hättest Du es so gemacht wenn Du der Juwelier gewesen wärest).

Also doch den Schaden auf der Allgemeinheit abladen....

Es geht nicht nur um das Abladen des Schadens auf die Allgemeinheit.

Es geht auch darum, dass das Opfer bei einem solchen Überfall keinerlei Garantie hat, dass die Aggressoren es dabei bei einem Angriff "nur" auf das Eigentum (das für sich schon notwehrfähig ist) bewenden lassen... und ihn verschonen. Das hat er in dem Moment nicht mehr in der Hand.

Auch der manchmal kommende Einwand "Unbewaffnete" (wenn überhaupt zutreffend) überzeugt nicht, wenn ein Überfallener im Rentenalter mit mehreren deutlich jüngeren Tätern auf Nahdistanz konfrontiert ist. Diese können ihr Opfer ggf. auch "waffenlos" in Sekunden töten. Und diesem Risiko muss sich der so Überfallene nicht aussetzen.

Notwehrüberschreitung oder fahrlässige Tötung wären durchaus denkbar wenn der zweite Täter nicht gefasst wird und der erste keine Waffe dabei hatte.

Da steht noch ein großes Fragezeichen dahinter.

Denkbar ist zwar bei dem heutigen gesellschaftlichen Klima bezüglich dieses Themas vieles...

Geschrieben

Heletz,

weist man ihm nach, dass er kein Bedürfnis für die Waffe hat(te) und ein Bedürfnis nur vorgetäuscht hat um an eine Waffe zu kommen, könnte das schlechte Werbung für Sportschützen sein (siehe eventuelle Erschwerung Bedürfnisantrag usw.).

Wie kommst Du und andere hier eigentlich auf die unverschämte Idee, der armen Sau auch noch Unredlichkeit beim Bedürfnisnachweis zu unterstellen? Das ist das hinterletzte! Falls Lesen schon dran war: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung. Im alten Waffenrecht (bis 2003) war der Juwelier als eines der wenigen typischen Beispiele für diese Gefährdung benannt. Und das ist gut so.

Man sollte diesen Mann für seinen Mut, seine Tatkraft und seine Entschlossenheit sich gegen Gewalttäter zu behaupten beim Bundespräsidenten für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes vorschlagen.

Vorschlag geht m. W. über das Bundesland, Staatskanzlei o.ä. Jeder Vorschlag wird m. W. ernsthaft bearbeitet, also nur Mut!

Denkbar ist zwar bei dem heutigen gesellschaftlichen Klima bezüglich dieses Themas vieles...

Siehe Sittensen. Ich habe manchmal das Gefühl, daß die gesamte Judikative und Exekutive ihren Frust, daß sie sich an Familie M. und andere neue Mitbürger nicht ran trauen, halt an der biodeutschen Kartoffel abarbeiten. Renter und/oder solvent bevorzugt, die kommen nämlich nicht mit den Fotos vorbei und drohen "nädde Kinderr und scheenä Frau hast Du".

Geschrieben

Auch der manchmal kommende Einwand "Unbewaffnete" (wenn überhaupt zutreffend) überzeugt nicht, wenn ein Überfallener im Rentenalter mit mehreren deutlich jüngeren Tätern auf Nahdistanz konfrontiert ist. Diese können ihr Opfer ggf. auch "waffenlos" in Sekunden töten. Und diesem Risiko muss sich der so Überfallene nicht aussetzen.

Kein Richter in Deutschland würde einem legalen Waffenbesitzer Notwehr zugestehen wenn der Räuber unbewaffnet war.

Stand your ground - gibts bei uns nicht.

Wenn der zweite Täter gefasst wird und behauptet, sie wollten nur eine Zigarette schnorren und der Alte hat plötzlich geschossen, gibts eine mediale Täter Opfer umkehr die den Rentner umgehend bis an sein Lebensende hinter Gitter bringen.

Geschrieben

Wie kommst Du und andere hier eigentlich auf die unverschämte Idee, der armen Sau auch noch Unredlichkeit beim Bedürfnisnachweis zu unterstellen? Das ist das hinterletzte! ...

Das ist genau der Punkt!

Geschrieben

Wenn der zweite Täter gefasst wird und behauptet, sie wollten nur eine Zigarette schnorren und der Alte hat plötzlich geschossen, gibts eine mediale Täter Opfer umkehr die den Rentner umgehend bis an sein Lebensende hinter Gitter bringen.

Ein Blutgeld im hohen 6 stelligen Eurobereich für jeden der Sippe tut es auch.

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