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IGNORED

Mal wieder: Gelbe WBK voll, Amt will neue Bedürfnisbescheinigung


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Geschrieben (bearbeitet)

So, Entschuldigung für die späte Antwort, aber um Weihnachten und Neujahr war bei mir verdammt viel los. :hi: Wünsche noch allen ein gutes Neues!

Es handelt sich um den Landkreis HN, jedoch nicht LR HN (wer will, näheres per PN).

Mein Kollege hat meiner Meinung nach einen Fehler gemacht: Seine WBK Gelb (neu) ist demnächst voll und er hat interessehalber gefragt, wie lange es denn dauert, wenn er eine neue braucht. So kam es zu dieser Sachlage...

Als besserer Weg hätte ich auch erachtet, wenn man einfach eine Waffe auf gelb kauft und diese dann anzeigt und gut. Da besagter Kollege nicht so firm mit dem Inet ist, dachte ich, ich schaue und frage mal selbst nach. Ich werde ihm den ein oder anderen Denkanstoß von hier mal weiterleiten, aber eins weiß ich schon sicher: Klagen kommt für ihn nicht in Frage und letztendlich muss er es entscheiden, denn es betrifft ja ihn und nicht mich.

Bei meinem SB war das bisher auch nie ein Problem wenn ein Dokument voll war, allerdings betraf das bisher immer die grünen WBKs. Die Gelbe ist noch ziemlich leer und wird es auf Grund des Jagdescheins wohl auch auf absehbare Zeit bleiben. Aber ich nehme an, dass dies auch bei der Gelben so gehandhabt wird.

Bearbeitet von Jochen.
Geschrieben

gelb und grün KANNST und DARFST Du diesbezüglich aber nicht vergleichen!... das ist was ganz anderes!

Du kannst allerhöchstens die gelbe - für den Sportschützen - mit der grünen - für einen Jäger - vergleichen...... allerhöchstens!

.. aber auch das passt nicht 100%ig....

Geschrieben

Sollte in der Richtung noch jemand Probleme bekommen kann ich ihm gerne die Antwort auf meine Fachaufsichtsbeschwerde zukommen lassen. Dort wird auf die Gesetzeslage von Ministeriumsseite eingegangen und die Forderung eines erneuten Bedürfnisses negiert. Mache ich dann aber alle Namen usw unkenntlich.

LG

Peter

Geschrieben

Im Zivilrecht kannst du auf deinen.Anwaltskosten aber auch sitzen bleiben. ...

Ist aber kein Zivil- sondern Verwaltungsrecht. Ich hab das hinter mir, die Stadtverwaltung hat bezahlt (nicht freiwillig, sondern per Kostenfestsetzungsbeschluss durch das Gericht).
Geschrieben

ich habe gerade mit dem zuständigen SB des hess. Innenministeriums telefoniert und

Er wird mir eine kurze Stellungsnahme per Mail zukommen lassen

im vorab meinte Er nach 15min Gesetzes- und Vorschriftslesung gäbe es aus

Seiner Sicht nichts was eine erneute Bedürfnisausstellung hergäbe bei voller gelber WBK

Sodele,

es kam genauso wie ich es mir gedacht habe da die Antwort auf sich warten ließ:

eine schriftliche Stellungnahme werde ich nicht bekommen, mündlich wurde mir gerade

per Telefon mitgeteilt das wie besprochen die Auffassung richtig sei,

ABER (und da liegt der Hund begraben)

man zieht sich auf die Änderung des Waffengesetzes aus 2009 zurück:

Zusatzinformationen zu den Änderungen des Waffenrechts im Jahr2009
Verschärfung der Prüfung des Bedürfnisses
Mit der Änderung des § 4 Absatz 4 WaffG wird über die einmalige verpflichtende
Überprüfung nach drei Jahren hinaus der Behörde das Ermessen eingeräumt, das
Fortbestehen des Bedürfnisses eine Waffe zu besitzen auch fortlaufend prüfen zu können.
Damit erfolgt ein Angleich an die mindestens dreijährliche Prüfung der Zuverlässigkeit und
persönlichen Eignung.
und diese Überprüfung könnte ja auch durch die Bestätigung des Bedürfnis durch den Verband sein und wenn das im Rahmen der Ausstellung eines Folgedokuments wäre,wäre rechtlich dagegen nichts ein zu wenden, ein formloses Schreiben des Verbandes würde ja reichen(daswiederrum wollten die Behörden vor Ort aber nicht) somit wird der eigentliche Sinn der Gelben WBK ausgehebelt und man will politisch gewollt die gelbe WBK aushöhlen in

dem man auf einem Schreiben des Verbandes besteht

das das Bedürfnis weiter besteht:
O-Ton: man hat lange beraten aber so will man überprüfen ob weitere Waffen wirklich auch sportlich notwendig sind.........
es war ja klar das wenn so ein Schreiben das meine Auffassung rechtlich schlüssig und richtig sei kommt das erheblichen Sprengstoff besitzt, die gelbe WBK in der ursprünglichen Version ist also vielen Behörden ein Dorn im Auge
es ist wie immer im Waffenrechtrecht:
gummiartig wird das Gesetz und die Vorschriften so hin gebogen das die Behörden tun und lassen können was sie wollen, das wurde mir indirekt auch so bestätigt
Honi soit qui mal y pense
in diesem Sinne trotzdem ein gutes neues Jahr und alles Gute
Geschrieben

... somit wird der eigentliche Sinn der Gelben WBK ausgehebelt ... die gelbe WBK aushöhlen

Ich denke, dass dies die verständliche Reaktion der Erlaubnisbehörden auf das Verhalten zahlreicher WBK (gelb, neu)-Inhaber ist, die dieses Erlaubnisdokument ganz offensichtlich als "gelbe Sammler-WBK" mißbraucht haben.

Es sei hier an die Diskussion zur Verweigerung des Eintrags der 141. Langwaffe erinnert.

Es fiele auch mir schwer, die Anschaffung des 14. K98k mit einem sportlichen Bedürfnis zu begründen.

Wir waren schon immer besonders gut darin, den Ast abzusägen, auf dem wir sitzen.

CM

Geschrieben

Ich denke, dass dies die verständliche Reaktion der Erlaubnisbehörden auf das Verhalten zahlreicher WBK (gelb, neu)-Inhaber ist, die dieses Erlaubnisdokument ganz offensichtlich als "gelbe Sammler-WBK" mißbraucht haben.

Es sei hier an die Diskussion zur Verweigerung des Eintrags der 141. Langwaffe erinnert.

Es fiele auch mir schwer, die Anschaffung des 14. K98k mit einem sportlichen Bedürfnis zu begründen.

Wir waren schon immer besonders gut darin, den Ast abzusägen, auf dem wir sitzen.

CM

Du sprichst wahre Worte gelassen aus, die nächste Verschärfung dürfte auch schon auf dem Wege sein wie

mir jemand aus Wiesbaden geflüstert hat

Stichwort "Repetierflinte mit gezogenem Lauf auf Gelb"

in irgendeinem Waffenforum gibt es dazu eine unsägliche Diskussion

Geschrieben

die nächste Verschärfung dürfte auch schon auf dem Wege sein wie mir jemand aus Wiesbaden geflüstert hat

Stichwort "Repetierflinte mit gezogenem Lauf auf Gelb"

So mancher dürfte darunter eher eine Klarstellung verstehen...

Im Prinzip ist es doch kein neu ausstellen, sondern ein weiterführen der ersten WBK.

Nicht nur im Prinzip, sondern es ist so.

Neues Dokument einer seit langem erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis.

Geschrieben

es gibt nur Seitens des hess. IM gegenüber den Behörden keine Anweisung

das Sie kein recht haben eine erneute Bedürfnisbescheinigung zu verlangen sondern

verweist auf:

Zusatzinformationen zu den Änderungen des Waffenrechts im Jahr2009
Verschärfung der Prüfung des Bedürfnisses
Mit der Änderung des § 4 Absatz 4 WaffG wird über die einmalige verpflichtende
Überprüfung nach drei Jahren hinaus der Behörde das Ermessen eingeräumt, das
Fortbestehen des Bedürfnisses eine Waffe zu besitzen auch fortlaufend prüfen zu können.
Damit erfolgt ein Angleich an die mindestens dreijährliche Prüfung der Zuverlässigkeit und
persönlichen Eignung.

& argumentiert so

und diese Überprüfung könnte ja auch durch die Bestätigung des Bedürfnis durch den Verband sein und wenn das im Rahmen der Ausstellung eines Folgedokuments wäre,wäre rechtlich dagegen nichts ein zu wenden, ein formloses Schreiben des Verbandes würde ja reichen

das die Behörden es sich dann einfach machen und eines neues Bedürfnis des Verbandes verlangen ist ja nicht Sache des IM

(grün war gerade aus....)

und gegen diese Argumentation wirst Du vor keinem holophoben Gericht in der BRD Recht bekommen

Geschrieben

Da lobe ich mir das saarländische Innenministerium, das, zumindest in 2012 noch , das erheben eines neuerlichen Bedürfnisses bei voller gelber WBK per Ministeriumserlas untersagt hat. Und das hab ich schriftlich.

Geschrieben (bearbeitet)

Im Umkehrschluss hieße das aber, dass man kein Bedürfnis mehr für die bestehende WBK hat, solange kein neuerliches Bedürfnis für das Folgedokument bestätigt wurde. Immerhin heißt es ja nicht: Bedürfnis für (gelbe) WBK 1, WBK 2 und so fort.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

die Sache ist doch die......die "Definition" der gelben WBK schließt doch ausdrücklich eine erneute bzw. explizite Bedürfnisprüfung beim Erwerb einer weiteren Waffe aus..... wie will dann ein "Anlass" für eine "Bedürfnis(wiederholung)prüfung" konstruiert werden

... zumal wenn es nur eines weiteren Formulars bedarf...... wünscht der Antragsteller ( ebenfalls explizit möglich) für jede Waffe eine separate WBK, würde ja bei JEDEM Neuerwerb (Anlass) auf gelb automatisch eine explizite Bedürfnispfüfung erfolgen ( müssen), was ganz klar der aktuellen gesetzlichen Regelung und dem Sinn des 14/4 widerspricht!

Geschrieben

die Sache ist doch die......

... das wenn der SB sagt : Nein! das erst mal so ist. Dann drehen sich aus meiner Erfahrung in 2 Vereinen 9 1/2 von 10 um und gehen ein Bedürfnis besorgen. Ich sehe das Problem nicht wirklich bei den SB, sondern an denen die sich alles gefallen lassen. Bekämen die mehr Gegenwind ab würden sie es sein lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

vermuten darf er...soviel er will......dann stellt er halt mal blöde Fragen.... muss man ja nicht unbedingt beantworten, kann man ja beantworten lassen

.. wenn er anfängt die Eintragung zu verweigern (ohne eine unterstellte Sammeltätigkeit begründen/belegen zu können), oder entgegen 14/4 für jeden Waffenerwerb einen Bedürfnisnachweis zu fordern....muss man ihn mal bescheidschubbsen......oder bescheidschubbsen lassen.....

apropos...... solange wir das Bedürfnisprinzip haben ist jeder, der das Bedürfnis für einen weiteren Erwerb nicht schießsportlich/jagdlich/was-auch-immer glaubhaft machen kann, selbst schuld, wenn die Eintragung verweigert wird. beim 24. K98 wirds schwierig, wer das aber anhand von diversen Sportordnungen (14/4) darlegen kann.....oder auch als Jäger mit diversen Revieren/Jagdmöglichkeiten.....

Wissen ist Macht

Argumente schlagen Unwillen

....da ist das (zumindest theoretisch) möglich.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Die gelbe WBK hat 8 Einträge. Die kann also nach 2 Jahren voll sein.

Warum genau soll man für die 9. Waffe nach "2 Jahren und 1 Tag" eine Bedürfnisbescheinigung beibringen?

Achja, ich vergaß - die Sammelleidenschaft :keulebaeh:

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