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IGNORED

Munition auf dem Schießstand zum Verbrauch an Dritte abgeben, eventuell rechtliche Probleme?


Gast

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Sollte es zu weiteren Fragen behördlicher seits kommen sollte dein "Freund" klar stellen das er die Munition ohne dein Wissen mitgenommen hat. Weiterhin sollte er betonen das Du ihm die Munition zum sofortigen Verbrauch überlassen hast.

Das ist das mindeste was man von einem "Freund" erwarten könnte der einen so in die Sch.... mit rein zieht.

Einen weiteren Tip habe ich noch: zuerst denken, dann reden! Dumm drauf los plappern hat noch in fast keinen Fall geholfen ;-)

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Grundsätzlich gilt für jeden Beschuldigten, und wenn es noch so offensichtlich ist: Schnautze halten. Dazu ist es jetzt in diesem Fall leider zu spät, aber man sieht daran sehr gut warm man besser gar nichts sagt. Die Patronen werden gefunden, und ab dann ist Funkstille.

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Meine 2 Cent als Laie, wenn das auch nach der idiotischen Aussage des sicherlich nur vergesslichen, doofen aber nicht kriminellen Entleihers bescheiden ist:

Anwalt soll sich mit der Paralle Ramelohoho befassen. Bei dem kam dich auch nichts rüber und der handelte böswillig.

nur war der kein LWB und das ist was gaaaaaanz anderes!!!!

wir als LWB werden schon hingehängt wegen jedem kleinsten Scheiß weil wir es wissen müssen!!!!

das ist der Knackpunkt.

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Zu guter Letzt kam natürlich das große Aber. Der Gesetzgeber folgt nicht immer der Logik und auch nicht immer den eigenen Gesetzen. Mitunter muss das auch mal die 2te Instanz bereinigen. Unter Umständen sehe man sich also wieder.

Ein absolut grauenhafter Gedanke.

Ich schreib mal: darauf wird es wohl hinaus laufen.

das schreibe ich aufgrund meiner Erfahrungen mit den Behörden.

Bearbeitet von baer42
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[...]

Da es sich um einen LWB handelte, der schon seit mehreren Jahren sportlich schießt und der sich über alle Konsequenzen die sein Handeln haben könnte bewusst sein musste, zieht auch eine nicht ausreichende Aufklärung oder ausbleibende Belehrung keinerlei Folgen nach sich. [...]

Wenn mit LWB nicht der Besitzer eines erlaubnisfreien Luftgewehrs sondern der Inhaber einer WBK gemeint war, dann gibt/gab es zwei Möglichkeiten bzw. rechtliche Grundlagen demjenigen die Munition auf dem Schießstand legal zu überlassen. Einmal nach § 12 Absatz 2 Nr. 2 (sofortiger Verbrauch auf dem Schießstand) aber auch nach § 12 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Nr. 1, Buchstabe a (Munition zu einer geliehenen Waffe). Die letzte Möglichkeit setzt den sorfortigen Verbrauch uaf der Schießstätte nicht voraus und auch die Rückgabe der nicht verschossenen Munition wäre statthaft.

Und komme keine, es hätte eines Leihscheins bedurft. Der soll dann mal in § 38 WaffG und Anlage 1 Abschnitt2 nachlesen, warum man den nicht brauchte.

Der TS braucht nicht angeben, nach welchen der beiden rechtlichen Möglichkeiten er die Munition legal überlassen hat.

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  • 1 Monat später...

Sind die Patronen denn außer durch die Aussage deines Bekannten überhaupt als dir zugehörig zu erkennen?

Solange es keine Zeugen oder Fotobeweise gibt, stünde in diesem Fall doch Aussage gegen Aussage. Auf Patronen stehen keine Namen oder zuordnungsbare Seriennummern...sollen die das erst mal beweisen, dass die von dir sind.

Nur so als Gedanke...

Beste Grüße,

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
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Moin,

das sehe ich auch so, wenn dein Bekannter(Freund) LWB ist, sollte er sowas einfach nicht vergessen (erwischt werden) :lol:

Er weiß ja in dem Falle, dass er für die Slugs nicht ewb ist. Aber Hauptsache vorschriftsgemäß im Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß ( zB Bw-Mun-kiste mit Bügelschloß, ohne Verankerung und watt nicht alles) ... bei der von ihm "legal" erworbenen Mun, aufbewahren?---Nicht sehr fuchsig---- :rotfl2:

Ist mir eh ein Rätsel, wie diese drei kleinen FLG-Patronen bei ihm auszumachen waren?

Jedwede abgeschlossene Kiste egal ob Holz oder Metall ist im Rahmen einer "Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen", wohl eher sehr privat.

Wie auch immer, ich hatte noch keine Prüfung dieser Art.(JS seit Anf.2010).

Und ganz ehrlich, mein Kumpel (noch keine WBK) und ich sind monatlich bei den RAGs dabei. Er schiesst mit meinen Waffen und natürlich auch mit meiner Mun. In ca 3 Monaten will er seine WBK(s) beantragen. Einfach vergessen kann man eigentlich nicht Mun, die nicht verschossen wurden. Da hängt doch die komplette Zuverlässigkeit von ab.

Ich wünsche dem TS auf jeden Fall alles Gute, auf das sich dieses Problem in Rauch auflöst. :awm:

Gut Schuß und Waihei...

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Vielleicht solltest Du mit Deinem Bekannten mal über die Anwaltskosten plaudern.

Ach ja, die eigenen Waffenschränke würd ich auch gleich mal aufräumen. Immerhin könnte es sein das sich ein SB bei der nächsten Kontrollrunde an Deinen Namen erinnert.

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Er hätte natürlich auch geheime Papiere aus dem Landtag schleppen können um zu beweisen..., dass man Gesetze jederzeit umgehen kann. Mit dem entwenden von Munition allein wird er kaum ein Argument haben um das Schiessen zu verbieten (nur mit dem Hammer hinten drauf hauen macht aus einer Patrone noch keine Schusswaffe: Hände hoch oder ich haue mit dem Hammer drauf). Allerdings könnte es etwas restriktiver werden was den Umgang mit Munition angeht..

Bearbeitet von Nakota
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