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IGNORED

Gericht erlaubt Schalldämpfer


Obermaat

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Geschrieben

Zu Absatz 1

war nicht ausschlaggebend ist nicht gleichbedeutend mit unbedeutend. Der Arbeitsschutz ist im Urteil erwähnt, wenn auch nicht zentral.

Das hattest du aber in Post #16 anders dargestellt ^_^

zu Absatz 2

Es bleibt ein "Einzelurteil". Das bedingt bereits die Ebene der gerichtlichen Entscheidung.

Das ist bei allen Entscheidungen (ausgenommen BVerfG) so.

Der Gesichtspunkt liegt auch mehr auf den Gutachten und der

Begründung. Darauf kann man aufbauen. Natürlich ist kein

anderes Gericht daran gebunden. Wenn man aber entsprechend

vorträgt muss die Begründung des Gerichts für eine andere Sicht

schon sehr gut sein damit Sie in der nächsten Instanz hält.

Bevor ich es vergesse: @SM :tease:

Geschrieben

Es könnte sich genausogut an den verschiedenen und ebenfalls aktuellen gegenteiligen Urteilen orientieren ;) Den Weg diese (wie im erfolgten Fall ) über Gutachter auszuhebeln, hatte ich ja nicht umsonst in SM stillgelegten VG Urteile Thread genannt. Dort könnte man diesen Teil ja anpinnen und weiterführen.

Das BVerfG ist allerings nicht nötig.

Auch habe ich nichts anders dargestellt.

Das Urteil auch schon gelesen? Würde helfen.

Geschrieben

Bislang, ja. Das Bayrische IM hat das Ganze deshalb ja auch in die Prüfschleife geschickt. Hilfsweise könnte die Jagd in einem anderen BL angeführt werden. Dabei wäre eine feste Jagdgelegenheit hilfreich.


Sicher würde es helfen, wenn es denn irgendwo einsehbar wäre.

dejure und VG Freiburg bisher Fehlanzeige.

CM

Die werden es erst bei Rechtskraft einstellen und dann wird es eher noch ein bisschen brauchen, bis es arbeitsseitig erledigt ist.

Geschrieben

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist es nichts, aber auch granichts wert.

Außerdem ust es NUR ein Verwaltungsgericht, also auch nichts wert, jeder Sachbearbeiter

kann da weiterhin entscheiden wie er mag, erst wenn ein BVG Urteil gibt ist das bindend

für alle Bundesländer und Behörden, und wollen wir wetten, das da ein Widerspruch der Behörde kommt

bevor es rechtskräftig wird,so ein bis zwei Tage vor Rechtskraft per Fax ?

Ich gewöhn mich langsam an so einen MIst

Und wenn dann weiter geklagt wird haben wir was verbindliches in 4 bis 5 Jahren, evtl, wenn

das OVG nicht so überlastet wäre......

Das schlimmste daran ist, das die meisten hier immer nur gute Ratschläge haben, aber weder selber

klagen, noch ein fundiertes Wissen an den Tag legen können, sondern einfach nur die Halbwarheiten widergeben

die hier von den Dächern gebrüllt werden

Frank

Geschrieben

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist es nichts, aber auch granichts wert.

Außerdem ust es NUR ein Verwaltungsgericht, also auch nichts wert,

...

Genau so sieht die Sachlage aus!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Auch Behörden bleiben beim Unterliegen nicht gern auf den Kosten sitzen.

Um die Kosten ersetzt zu bekommen, sind sie meist gezwungen, in die nächste Instanz zu gehen.

Unterliegen sie dort auch, gibt's die Kosten ersetzt.

Aber in Gutachten vom BKA ist schonmal eine gute Grundlage für die Zweite Instanz.

Geschrieben

Man kann die vorliegende Entscheidung jetzt noch so sehr relativieren... Dennoch entsteht der Eindruck, dass die Argumente pro SD langsam, Stück für Stück, Raum greifen (oder - wie passend - "Gehör finden").

Die Diskussion wird sachlicher. Und (salopp ausgedrückt) es wird deutlich schwerer als früher, beim Thema SD behördlicherseits schlicht mit dem Fuß aufzustampfen und der interessierten Kundschaft ein "Gehtnicht!" entgegenzuschleudern.

Geschrieben

Richtig. Es ist aber auch eine große Leistung des Anwalts gewesen, diese Sachlichkeit in den Prozess zu bekommen. Seit 2003 steht die Urteilsbegründung und ein Richter braucht diese nur zu kopieren. Hier war er so offen und hat sich selbst ein Bild gemacht.

Wenn man dann mit Fakten und guten Sachverständigen aufwarten kann, ist das natürlich top.

Es geht aber nicht ums relativieren, sondern ums zurück auf den Boden der Realität. Überschwang ist nämlich nicht angesagt.

Geschrieben

Auch Behörden bleiben beim Unterliegen nicht gern auf den Kosten sitzen.

Die Kosten für den einen Rechtsstreit sind den meisten Behörden ziemlich wurscht. Viel schlimmer ist aber eine unklare Rechtssprechung, die eine Kette von weiteren Rechtsstreitigkeiten vorprogrammier damit noch viel mehr Kosten verursacht und zu ständigen Rechtfertigungen nach oben (Politik: Wieso seid ihr so lasch und genehmigt?) als auch nach unten (Bürger: Wieso darf ich das nicht?) zwingt. Das ist der wichtigste Grund für eine Behörde, in Revision zu gehen: Durch ein höchstrichterliches Urteil für eine eindeutige Rechtslage zu sorgen auf der man ohne Hickhack arbeiten kann.

Geschrieben

Das ist der wichtigste Grund für eine Behörde, in Revision zu gehen: Durch ein höchstrichterliches Urteil für eine eindeutige Rechtslage zu sorgen auf der man ohne Hickhack arbeiten kann.

Die Behauptung liest man gelegentlich. Sie stimmt aber nur selten.

Geschrieben

Herbeiführung einer klaren Rechtslage als "wichtigsten Grund" für eine Revision bezweifle ich auch sehr stark.

Das widerspricht nämlich dem Grundsatz, dass von Amtsseite auf Revision verzichtet wird, wenn tendenziell abzusehen ist, dass Zweifel an der bisher gelebten Rechtsauslegung auftreten könnten und somit ums Verrecken ein höherinstanzliches Urteil vermieden wird. Das kann man nämlich umso schlechter ignorieren je höher die Instanz und je öfter die eigene Meinung widerlegt wird.

Geschrieben

Herbeiführung einer klaren Rechtslage als "wichtigsten Grund" für eine Revision bezweifle ich auch sehr stark.

Das widerspricht nämlich dem Grundsatz, dass von Amtsseite auf Revision verzichtet wird, wenn tendenziell abzusehen ist, dass Zweifel an der bisher gelebten Rechtsauslegung auftreten könnten und somit ums Verrecken ein höherinstanzliches Urteil vermieden wird. Das kann man nämlich umso schlechter ignorieren je höher die Instanz und je öfter die eigene Meinung widerlegt wird.

Genau. Dann heiße es nämlich: das ist nur ein Einzelfallurteil welches nicht von Belang ist.

Geschrieben

Hat eigentlich jemand gelesen, dass, gemäß dem zur Diskussion stehenden Urteil, zum Führen eines Schalldämpfers auf der Jagd oder im Zusammenhang damit der Jagdschein nicht ausreicht, sondern ein Waffenschein erforerlich ist?

Wenn das Urteil rechtskräftig ist und diese Rechtsauffassung Schule macht, dürfen sich ein paar Schalldämpfer besitzende, waffenscheinlose Jäger auf etwas gefasst machen.

Geschrieben

Der Richter hat den üblichen Fehler gemacht, die Gleichstellung des wesentlichen Teils mit der Waffe für die es bestimmt ist, mit einer "Schusswaffengleichstellung" zu verwechseln. Ein SD ist keine Schusswaffe. Ein Verschluss allein ist auch keine Schusswaffe.

Brauche ich jetzt zum Führen eines Verschlusses einen Waffenschein?

Geschrieben

Na dann gehe ich mal gleich zum Amt und beantrage den Waffenschein für sämtliche wesentlichen Teile. Nicht das ich noch Ärger bekomme auf dem Weg zum BüMa.

Geschrieben

Na dann gehe ich mal gleich zum Amt und beantrage den Waffenschein für sämtliche wesentlichen Teile. Nicht das ich noch Ärger bekomme auf dem Weg zum BüMa.

Wieso, zum BüMa kannst Du die wesentlichen Teile doch in einem verschlossenen Behältnis waffenscheinfrei transportieren. Oder kannst Du ein Bedürfnis glaubhaft machen, dass Du aufgrund einer persönlichen Gefährdung wesentliche Teile führen musst?

Geschrieben

Es gibt kein "transportieren" :-)

Ah ..

und ich verweise auf den §12 WaffG

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer...

Ein SD ist keine Waffe. Ein Verschluss ist keine Waffe.

Sie sind aber der Schusswaffe für die sie bestimmt sind gleich gestellt.

Daher sind

1. beide nach Ziffer 2 "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit" erlaubnisfrei führbar und

2. beide nach §13 Abs 6 zur Jagdausübung etc. erlaubnisfrei führbar

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