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wer haftet bei Waffenausleihe ?


Paul F. W.

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Geschrieben

Ich bin recht grosszügig und hilfsbereit , wenn meine Schützenkameraden oder Gastschützen meine Waffen schießen möchten, ich will so viele als möglich für unseren Schießsport begeistern.

Anlass meiner Frage ist die Diskussion in unserem Schützenverein, wie sieht die Situation für mich aus, wenn dem Schützen dabei ein Personenschaden entsteht?

a) Waffe wurde vorgeführt, mit Fabrikmunition geschossen

b) Waffe wurde vorgeführt mit selbstgeladener Munition

Funktionen jeweils einwandfrei, dann passiert es doch.

Bei b) wenn festgestellt wird das die selbstgeladene Muni Ursache für den Schaden war gehe ich davon aus das ich dafür haftbar gemacht werden kann.

Bei a) unabhängig von der Ursache (Waffe oder Muni), kann ich von vornherein für den Schaden haftbar gemacht werden?

Gleiches trifft für unsere Vereinswaffen zu, diese dürfen aber nur mit Fabrikmunition geschossen werden. Wer haftet in solchem Fall?

der Verein und damit der Vereinsvorsitzende?

der Waffenwart, der Waffe und Munition rausgegeben hat?

Ich hab eine private Haftplichtversicherung, bin als Sportschütze darin versicht.

Der Verein hat eine Vereinshaftplichtversicherung, Gastschützen sind mitversichert.

Geschrieben

wenn bei Euch auf dem Stand geschossen wird, haftet der Verein, da Du sozusagen in dessem Auftrag neue Mitglieder gewinnst.

Dabei ist es egal mit wem seiner Waffe oder welcher Munition, die gesetzlichen Bestimmungen vorrausgesetzt, und natürlich nur bei Kalibern die bei Euch erlaubt sind.

Geschrieben

es haftet immer der Verursacher.

wer also jemandem eine nicht einwandfrei funktionierende Waffe in die Hand drückt, oder schadhafte (wiedergeladene) Munition......

... bei Fabrikmunition, der Hersteller.

bzgl. Versicherungen (Haftpflicht/Rechtsschutz) kann es einen Unterschied machen was einem vorgeworfen wird. Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit und was mitversichert ist. da kann man dann auch schnell in Regress genommen werden....

Geschrieben

Wenn durch Verhalten oder Unterlassen einem Dritten ein Schaden entstanden ist, ist die Haftpflicht die Pflicht des Verursachers den Schaden zu entschädigen. Das gilt erstmal unabhängig von einer Versicherung.

Das bedeutet dass jemand schuld haben muss. Es kann ja sein, dass nicht aufgrund der Munition sondern aufgrund eines Materialfehlers ein Schaden entsteht. Und dann ist die Frage, ob tatsächlich jemand haften muss.

Anderes Beispiel: Du leihst jemanden deine Waffe und er lässt sie fallen und es sind böse Kratzer darauf. Dann muss er auch nicht für den Schaden haften. Wenn du ihm deine Waffe leihst, nimmst du das Risiko in Kauf dass du die Waffe beschädigt wieder bekommst..

Geschrieben

Anderes Beispiel: Du leihst jemanden deine Waffe und er lässt sie fallen und es sind böse Kratzer darauf. Dann muss er auch nicht für den Schaden haften. Wenn du ihm deine Waffe leihst, nimmst du das Risiko in Kauf dass du die Waffe beschädigt wieder bekommst..

Genau in solchen Fällen greift eine Privat-Haftpflichtversicherung! Da ist nichts mit grinsen und sagen: Tja da hast halt Pech gehabt dass ich die runtergeschmissen hab.

Da bist du persönlich für den von dir verursachten Schaden haftbar!

Geschrieben

wenn bei Euch auf dem Stand geschossen wird, haftet der Verein, da Du sozusagen in dessem Auftrag neue Mitglieder gewinnst.

Dabei ist es egal mit wem seiner Waffe oder welcher Munition, die gesetzlichen Bestimmungen vorrausgesetzt, und natürlich nur bei Kalibern die bei Euch erlaubt sind.

Wir haben keinen eigenen Stand, wir mieten bei der DEVA und BDS LV 1 in Berlin Wannsee. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen versteht sich von selbst. Das wird wohl nichts daran ändern, abgesehen vom Verursacherprinzip haftet der Verein und damit letztlich in Person der Vorsitzende.

Ebenso hafte wohl ich, wenn ich mit Schützenkamerden privat, d.h. ausserhalb der offiziellen Termine unseres Vereins einen Stand dort miete!?

Geschrieben

Ich bin mir nicht sicher,ob ich die Problematik richtig verstanden habe.

Fakt ist doch, wenn ich in Wannsee eine Waffe miete, muß ich vor Ort für diesen einen Tag an dem ich schießen will, eine Versicherung abschließen.

Auf unserem Schießstand in Hütter Mühle, wird das genau so gehandhabt. Im übrigen tritt auch die eigene Hausratsversicherung für einen Schaden ein, wenn ich zum Beispiel was kaputt gemacht habe.

Ich hatte mal in H.Mühle den Schlitten der Zuganlage zerschossen. Meine Hausratsversicherung hat den Schaden ohne wenn und aber bezahlt. (Ich war selber erstaunt)

Geschrieben

... Meine Hausratsversicherung hat den Schaden ohne wenn und aber bezahlt. (Ich war selber erstaunt)

wohl eher Deine Haftpflichtversicherung!

.....Hausrat ist was anderes....

Geschrieben

Genau in solchen Fällen greift eine Privat-Haftpflichtversicherung!

Da bist du persönlich für den von dir verursachten Schaden haftbar!

Dem zweiten Satz muss ich zustimmen, dem ersten kann ich leider nicht in allen Fällen zustimmen.

Viele Haftüflichtversicherungen schließen Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen aus

Geschrieben

...

Der Verein hat eine Vereinshaftplichtversicherung, Gastschützen sind mitversichert.

Direkt bei der Versicherung nachfragen, was die versicherten Risiken sind/in der Police nachschauen.

Geschrieben

Ich bin mir nicht sicher,ob ich die Problematik richtig verstanden habe.

Fakt ist doch, wenn ich in Wannsee eine Waffe miete, muß ich vor Ort für diesen einen Tag an dem ich schießen will, eine Versicherung abschließen.

Auf unserem Schießstand in Hütter Mühle, wird das genau so gehandhabt. Im übrigen tritt auch die eigene Hausratsversicherung für einen Schaden ein, wenn ich zum Beispiel was kaputt gemacht habe.

Ich hatte mal in H.Mühle den Schlitten der Zuganlage zerschossen. Meine Hausratsversicherung hat den Schaden ohne wenn und aber bezahlt. (Ich war selber erstaunt)

hausrat oder haftpflicht?

Geschrieben

Anderes Beispiel: Du leihst jemanden deine Waffe und er lässt sie fallen und es sind böse Kratzer darauf. Dann muss er auch nicht für den Schaden haften. Wenn du ihm deine Waffe leihst, nimmst du das Risiko in Kauf dass du die Waffe beschädigt wieder bekommst..

Bei einem Leihvertrag bestehen eindeutige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Der Entleiher hat dem Verleiher die Sache nach Ende der Entleihung so zurückzugeben, wie sie war - eine Ausnahme gibt es nur für durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandene "Schäden":

§ 602 BGB Abnutzung der Sache

Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

Es kann in einem solchen Fall also ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen, bspw. aus dem Leihvertrag oder auch aus Deliktsrecht, nach § 823 BGB. Es ist dann nur eine Frage des Verschuldens, also ob der Schaden letztlich fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Geschrieben

Die Hausratversicherung will ich sehen die die Zuganlage bezahlt hat. Die Zahlt nur Schäden am eigenen Inventar und auch nur im Rahmen der versicherten Gefahren. Und da gehört kaputtschiessen mit 100% Sicherheit nicht dazu....................Heute hat mir am Reitstall eine Mutter erzählt, wenn ihre Tochter vom eigenen Pferd fällt und sich verletzt zahlt das die eigene Haftpflichtversicherung...........genau so was....meine Kunden würden mich mit recht erschlagen wenn ich ihnen so einen Scheiss erzählen würde

Geschrieben

Gehe ich zum Schießen, habe ich eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Diese wird bei einem verursachten oder entstandenen Schaden ihre Leistungspflicht erst einmal prüfen!

Daher sollte man bei einem eingetretenen Schaden nicht nur die Versicherung informieren, sondern auch seinen Anwalt!

Würde ich so mal sehen.

Geschrieben

Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn man selber Haftpflichtig wird ( generelle Ausschlüsse mal aus vor ). Sie befriedigt also berechtigte Ansprüche und wehrt auch unberechtigte ab. Das nennt man dann passiven Rechtsschutz. Man wird also vor Gericht vertreten wenn die Ansprüche , aus Sicht des Versicherers , unberechtigt sind. Bei einem Haftpflichtschaden gleich auch zum Anwalt zu rennen wird sicher lustig, weil der Rechtsschutzversicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Deckung geht.....weil passiver RS bei der AH. Wenn das ganze Prozedere dann nicht nach den eigenen Wünschen oder Ansichten vonstatten geht , dann kann man zum Rechtsanwalt. Aber auch da sollte man erst eine Deckungszusage einholen. In vielen Fällen geht es nach einem Haftpflichtschaden reibungslos vonstatten. Wer aber mal einen Einblick in die Betrugsquote grade bei der Haftpflicht bekommt wundert sich nicht das die Versicherer Prüfen. Man geht bei ca 30 bis 40 % der Schäden davon aus , das sie nicht so wie geschildert abgelaufen sind................In Deutschland gibt es aber sowas wie eine " Vollkaskomentalität"....alles was kaputt geht soll irgendein Versicherer bezahlen...................................

Geschrieben

Wer aber mal einen Einblick in die Betrugsquote grade bei der Haftpflicht bekommt wundert sich nicht das die Versicherer Prüfen. Man geht bei ca 30 bis 40 % der Schäden davon aus , das sie nicht so wie geschildert abgelaufen sind................In Deutschland gibt es aber sowas wie eine " Vollkaskomentalität"....alles was kaputt geht soll irgendein Versicherer bezahlen...................................

Ja klar, davon leben viele Detekteien!

Die meisten denken eben: "Dafür bezahle ich ja.", dann wundern wir uns über steigende Preise.

Wenn bei mir nach 10 Jahren mal ein Schaden auftritt, suche ich mir erst noch einmal meine Versicherungsunterlagen zusammen, rufe beim Service der Versicherung an und werde dann erst aktiv, ansonsten spare ich mir das ganze Prozedere.

Geschrieben

rufe beim Service der Versicherung an und werde dann erst aktiv, ansonsten spare ich mir das ganze Prozedere.

ICH rate meinen Kunden immer erst MICH anzurufen. Anrufe bei Hotlines werde protokolliert bzw aufgezeichnet. Was da gesagt wurde ist erst mal gesagt. Und der berühmte Satz ( grad wenns um Schäden durch Kinder geht ) : "und ich habe doch soooo aufgepasst " hat schon so manche Regulierung verhindert

Geschrieben

ICH rate meinen Kunden immer erst MICH anzurufen. Anrufe bei Hotlines werde protokolliert bzw aufgezeichnet. Was da gesagt wurde ist erst mal gesagt. Und der berühmte Satz ( grad wenns um Schäden durch Kinder geht ) : "und ich habe doch soooo aufgepasst " hat schon so manche Regulierung verhindert

Mein Berater ist für mich Service und nicht die Hotline!

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Beiträge, einige haben neue Denkanstösse gegeben. Z.B. unsere Vereinsmitglieder nach einigen Jahren wiedermal auf eine private Haftpflichtversicherung, in der auch Sportschiessen eingeschlossen ist hinweisen.

Auf den absoluten "GAU" Personenschäden wurde hier nicht weiter eingegeangen. Auch das wird wohl Gründe haben.

Wir hatten bis jetzt in dieser Hinsicht Glück, denn ausser ein paar Kratzern ist nichts passiert und so soll es hoffentlich auch bleiben.

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