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IGNORED

wer haftet bei Waffenausleihe ?


Paul F. W.

Empfohlene Beiträge

Auf den absoluten "GAU" Personenschäden wurde hier nicht weiter eingegeangen. Auch das wird wohl Gründe haben.

Darauf brauch man nicht extra ein zu gehen, das ist wie Sachschäden. Ist man Haftpflichtig und handelt ohne Vorsatz oder grob Fahrlässig wird reguliert. Wobei die Definition von grob Fahrlässig sehr umfangreich ist und immer vom Einzelfall abhängt. Die Höhe des Schadens spielt nur eine untergeordnete Rolle, die Haftungsfrage ist immer das Problem......................Und die klärt im Zweifelsfall immer das Gericht.

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