Ich bin recht grosszügig und hilfsbereit , wenn meine Schützenkameraden oder Gastschützen meine Waffen schießen möchten, ich will so viele als möglich für unseren Schießsport begeistern.
Anlass meiner Frage ist die Diskussion in unserem Schützenverein, wie sieht die Situation für mich aus, wenn dem Schützen dabei ein Personenschaden entsteht?
a) Waffe wurde vorgeführt, mit Fabrikmunition geschossen
b) Waffe wurde vorgeführt mit selbstgeladener Munition
Funktionen jeweils einwandfrei, dann passiert es doch.
Bei b) wenn festgestellt wird das die selbstgeladene Muni Ursache für den Schaden war gehe ich davon aus das ich dafür haftbar gemacht werden kann.
Bei a) unabhängig von der Ursache (Waffe oder Muni), kann ich von vornherein für den Schaden haftbar gemacht werden?
Gleiches trifft für unsere Vereinswaffen zu, diese dürfen aber nur mit Fabrikmunition geschossen werden. Wer haftet in solchem Fall?
der Verein und damit der Vereinsvorsitzende?
der Waffenwart, der Waffe und Munition rausgegeben hat?
Ich hab eine private Haftplichtversicherung, bin als Sportschütze darin versicht.
Der Verein hat eine Vereinshaftplichtversicherung, Gastschützen sind mitversichert.