Rodney Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Hallo allerseits, Marc von der GRA hat sich die Mühe gemacht, aus dem Fragenkatalog des BVA zur Waffensachkunde einen Onlinetrainer zu bauen. Tolle Sache! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hephaistos Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 (edited) Und wie dieses? Ok, es ist Nothilfe, aber... Edited October 16, 2014 by Hephaistos Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mwe Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 (edited) Marc von der GRA hat sich die Mühe gemacht, aus dem Fragenkatalog des BVA zur Waffensachkunde einen Onlinetrainer zu bauen. Tolle Sache! Sehr löblich! GRA? Finde ich gut! Edited October 16, 2014 by mwe Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Und wie dieses? Ok, es ist Nothilfe, aber... Da steht was NICHT gerechtfertigt ist... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
HolgerG Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Klasse Respekt Marc! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Planet Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 erst kieken dann quieken! Finde ich eine super Leistung! Mist gerade vor 1 Woche bestanden... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hephaistos Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Da steht was NICHT gerechtfertigt ist... Aha! Es ist also nicht gerechtfertigt, die Waffe bei einem lebensgefährlichen Angriff auf den Ehepartner einzusetzen? Wie sich das nennt, ist erstmal egal. Die Fragenüberschrift ist da irreführend. Ich war schon immer gegen diesen Multipelscheiß. In einer mündlichen Prüfung hätte man die Frage als richtig beantwortet abgehakt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Nein, man soll das Gesetz ja verstehen und es ist eben nicht Notwehr sondern Nothilfe. In meinem Kurs wurde uns hauptsächlich eingetrichtert: Lest die Frage richtig und genau! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hephaistos Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Nein, man soll das Gesetz ja verstehen und es ist eben nicht Notwehr sondern Nothilfe. In meinem Kurs wurde uns hauptsächlich eingetrichtert: Lest die Frage richtig und genau! Wahrscheinlich hast du eben die gestellte Frage nicht richtig gelesen. Aber es hat sich erledigt. Offenbar liest jemand mit und hat es korrigiert. Danke an denjenigen, der dann doch mitgedacht hat und Danke an alle, die das Denken schon abgeschaltet hatten. Nur um etwas dagegen zu sagen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nakota Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 (edited) Nein, man soll das Gesetz ja verstehen und es ist eben nicht Notwehr sondern Nothilfe. In meinem Kurs wurde uns hauptsächlich eingetrichtert: Lest die Frage richtig und genau! Dann solltest du den (BVA-) Fragekatalog noch mal zur Hand nehmen: wenn "Beleidigung" angekreuzt wird, gilt die Antwort als richtig. Notwehr und -hilfe ähneln sich nach den beiden Zitaten unten schon recht stark. Nothilfe Die Abwehr eines Angriffes gegen einen Anderen; sie ist ein Unterfall der Notwehr; die Voraussetzungen sind gleich. Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Edited October 16, 2014 by Nakota Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Achso ja stimmt. Habe es falsch rum verstanden mit der Lösungsanzeige. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 (edited) Meine Herren die Frage ist richtig so wie sie da steht. Es ist NICHT gerechtfertigt jemanden wegen einer Beleidigung abzuknallen. Klingt doch logisch oder? Lesen kann man oder nicht :-D Edited October 16, 2014 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Breidbach Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Wie nun? und was ist mit der verletzten Ehre? Da muss nachgebessert werden. Manfred Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarlboroMan Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Der Entwickler freut sich übrigens auch über Spenden! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nakota Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Meine Herren die Frage ist richtig so wie sie da steht. Die Frage ist richtig, aber warum steht dann da "die Antwort war leider Falsch"? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted October 16, 2014 Author Share Posted October 16, 2014 Wie nun? und was ist mit der verletzten Ehre? Da muss nachgebessert werden. Manfred Das BVA bezieht sich da noch auf die Auslegung nach StGB. Du denkst jetzt glaube ich eher an die Scharia, oder? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hephaistos Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Um es nochmal klarzustellen: Ich habe mich in den Onlinetrainer begeben und bei dieser Frage: "Notwehr mit einer Waffe ist nicht gerechtfertigt:" von den Lösungsmöglichkeiten - bei Beleidigung - bei lebensgefährlichem tätlichen Angriff auf den Ehepartner nur die Beleidigung angehakt. Keinerlei Korrekturen o.ä. vorgenommen. Diese Lösung wurde als falsch gewertet. Siehe oben den Screenshot. Daraufhin habe ich meine Verwunderung ins Forum gepostet, auch mit der Differenzierung nach Notwehr und Nothilfe, obwohl bei der gegebenen Formulierung das eigentlich nicht notwendig war. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese Auswertung falsch war. Einige Stunden später kam mir im Verlauf des neuerlichen Spielens mit dem Online-Trainer wieder diese Fragestellung. Nun plötzlich war das korrigiert und die alleinige Antwort "bei Beleidigung" wurde korrekt anerkannt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Breidbach Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Du denkst jetzt glaube ich eher an die Scharia, oder? Fast. Genauer daran, dass Verbote und Gebote anderer Kulturkreise doch schon klammheimlich in das StGB eigezogen zu sein scheinen. Anders kann ich mir einige in der Vergangenheit gefällte Urteile nicht erklären. Da spielten "ehrverletzende" Tatbestände doch schon strafmildernde Rollen - oder sehe ich da was falsch? Manfred Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nakota Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese Auswertung falsch war. Sicher war sie falsch. Deswegen wurde ja auch korrigiert. Aber ich denke, das war ein Fehler, der unabsichtlich war, da System noch neu. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Wie nun? und was ist mit der verletzten Ehre? Da muss nachgebessert werden. Manfred Das ist tatsächlich ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es muss nur eben im Verhältnis bleiben. Wer bspw. fortgesetzt vor seiner Familie ehrabschneidend beleidigt wird, kann diese Beledigung auch tätlich beenden. Leib, Leben, Ehre, Eigentum-alles notwehrfähige Rechtsgüter. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nakota Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 (edited) *gelöscht* Edited October 16, 2014 by Nakota Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gonzzo Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Tolle Sache ... an manche Fragen kann ich mich garnicht erinnern. Gibts den n neuen F-Katalog ? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted October 16, 2014 Share Posted October 16, 2014 Das ist tatsächlich ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es muss nur eben im Verhältnis bleiben.. ... Ehre, ... notwehrfähige Rechtsgüter. Mhm. Damit habe ich echt Bauchschmerzen. Gerade im Notwehrrecht gibt es IMHO keine Verhältnismäßigkeit, es sei denn, diese wäre kraß verletzt worden (Buben abschießen, die Kirschen klauen, z.B). Also gerade bei der Ehre bin ich mir nicht so sicher. Richterrecht ist immer heiß. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shadow Posted October 17, 2014 Share Posted October 17, 2014 Wie nun? und was ist mit der verletzten Ehre? Da muss nachgebessert werden. Manfred Nee, das gilt nur wenn Du in 4. Generation Einwanderer bist und Deine Vorfahren aus entsprechenden Länder kommen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
sinus Posted October 17, 2014 Share Posted October 17, 2014 Leut, das ist eine Alpha-Version! Bei Facebook hat Marc dazu aufgerufen, den Trainer zu testen und sein Feedback dazu abgeben. Da er hier nicht angemeldet ist, ist die Diskussion hier überflüssig. Er kriegt es sowieso nicht mit. Aber hat er sehr gut gemacht. Die, die sich auskennen, wissen wieviel Arbeit dahinter steckt Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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