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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

GRA erstellt Onlinetrainer für Waffensachkunde!


Rodney

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und wie dieses?

Ok, es ist Nothilfe, aber...

Da steht was NICHT gerechtfertigt ist...

Geschrieben

Da steht was NICHT gerechtfertigt ist...

Aha! Es ist also nicht gerechtfertigt, die Waffe bei einem lebensgefährlichen Angriff auf den Ehepartner einzusetzen?

Wie sich das nennt, ist erstmal egal. Die Fragenüberschrift ist da irreführend.

Ich war schon immer gegen diesen Multipelscheiß. In einer mündlichen Prüfung hätte man die Frage als richtig beantwortet abgehakt.

Geschrieben

Nein, man soll das Gesetz ja verstehen und es ist eben nicht Notwehr sondern Nothilfe.

In meinem Kurs wurde uns hauptsächlich eingetrichtert: Lest die Frage richtig und genau!

Geschrieben

Nein, man soll das Gesetz ja verstehen und es ist eben nicht Notwehr sondern Nothilfe.

In meinem Kurs wurde uns hauptsächlich eingetrichtert: Lest die Frage richtig und genau!

Wahrscheinlich hast du eben die gestellte Frage nicht richtig gelesen.

Aber es hat sich erledigt. Offenbar liest jemand mit und hat es korrigiert.

Danke an denjenigen, der dann doch mitgedacht hat

und Danke an alle, die das Denken schon abgeschaltet hatten. Nur um etwas dagegen zu sagen.

Geschrieben

Nein, man soll das Gesetz ja verstehen und es ist eben nicht Notwehr sondern Nothilfe.

In meinem Kurs wurde uns hauptsächlich eingetrichtert: Lest die Frage richtig und genau!

Dann solltest du den (BVA-) Fragekatalog noch mal zur Hand nehmen: wenn "Beleidigung" angekreuzt wird, gilt die Antwort als richtig.

Notwehr und -hilfe ähneln sich nach den beiden Zitaten unten schon recht stark.

Nothilfe

Die Abwehr eines Angriffes gegen einen Anderen; sie ist ein Unterfall der Notwehr; die Voraussetzungen sind gleich.

Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Geschrieben

Meine Herren die Frage ist richtig so wie sie da steht.

Es ist NICHT gerechtfertigt jemanden wegen einer Beleidigung abzuknallen.

Klingt doch logisch oder? :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Lesen kann man oder nicht :-D

Geschrieben

Wie nun? und was ist mit der verletzten Ehre? Da muss nachgebessert werden.

Manfred

Das BVA bezieht sich da noch auf die Auslegung nach StGB. Du denkst jetzt glaube ich eher an die Scharia, oder?

Geschrieben

Um es nochmal klarzustellen:

Ich habe mich in den Onlinetrainer begeben und bei dieser Frage: "Notwehr mit einer Waffe ist nicht gerechtfertigt:"

von den Lösungsmöglichkeiten

- bei Beleidigung

- bei lebensgefährlichem tätlichen Angriff auf den Ehepartner

nur die Beleidigung angehakt. Keinerlei Korrekturen o.ä. vorgenommen.

Diese Lösung wurde als falsch gewertet. Siehe oben den Screenshot.

Daraufhin habe ich meine Verwunderung ins Forum gepostet, auch mit der Differenzierung nach Notwehr und Nothilfe, obwohl bei der gegebenen Formulierung das eigentlich nicht notwendig war.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese Auswertung falsch war.

Einige Stunden später kam mir im Verlauf des neuerlichen Spielens mit dem Online-Trainer wieder diese Fragestellung. Nun plötzlich war das korrigiert und die alleinige Antwort "bei Beleidigung" wurde korrekt anerkannt.

Geschrieben

Du denkst jetzt glaube ich eher an die Scharia, oder?

Fast. Genauer daran, dass Verbote und Gebote anderer Kulturkreise doch schon klammheimlich in das StGB eigezogen zu sein scheinen. Anders kann ich mir einige in der Vergangenheit gefällte Urteile nicht erklären. Da spielten "ehrverletzende" Tatbestände doch schon strafmildernde Rollen - oder sehe ich da was falsch?

Manfred

Geschrieben

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese Auswertung falsch war.

Sicher war sie falsch. Deswegen wurde ja auch korrigiert. Aber ich denke, das war ein Fehler, der unabsichtlich war, da System noch neu.

Geschrieben

Wie nun? und was ist mit der verletzten Ehre? Da muss nachgebessert werden.

Manfred

Das ist tatsächlich ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es muss nur eben im Verhältnis bleiben.

Wer bspw. fortgesetzt vor seiner Familie ehrabschneidend beleidigt wird, kann diese Beledigung auch tätlich beenden.

Leib, Leben, Ehre, Eigentum-alles notwehrfähige Rechtsgüter.

Geschrieben

Das ist tatsächlich ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es muss nur eben im Verhältnis bleiben..

... Ehre, ... notwehrfähige Rechtsgüter.

Mhm. Damit habe ich echt Bauchschmerzen.

Gerade im Notwehrrecht gibt es IMHO keine Verhältnismäßigkeit, es sei denn, diese wäre kraß verletzt worden (Buben abschießen, die Kirschen klauen, z.B).

Also gerade bei der Ehre bin ich mir nicht so sicher.

Richterrecht ist immer heiß.

Geschrieben

Wie nun? und was ist mit der verletzten Ehre? Da muss nachgebessert werden.

Manfred

Nee, das gilt nur wenn Du in 4. Generation Einwanderer bist und Deine Vorfahren aus entsprechenden Länder kommen.

Geschrieben

Leut, das ist eine Alpha-Version! Bei Facebook hat Marc dazu aufgerufen, den Trainer zu testen und sein Feedback dazu abgeben.

Da er hier nicht angemeldet ist, ist die Diskussion hier überflüssig. Er kriegt es sowieso nicht mit.

Aber hat er sehr gut gemacht. Die, die sich auskennen, wissen wieviel Arbeit dahinter steckt

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