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IGNORED

Bearbeitungsdauer Erwerbseintrag Mettmann


Reinhard Kelterbaum

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

2-3 Monate Bearbeitungsdauer bei 8 Mitarbeitern?

Wieviel hunderte Mitarbeiter beschäftigt dann Dein Straßenverkehrsamt?

Oder dauert es da auch Monate ein Auto anzumelden?

Das ist doch reine Schikane!

Geschrieben

Bei meiner Behörde, wie oben geschrieben, selten länger als 20 Minuten. Und dort sitzt ein (1) Beamter, der für Waffen, Jagd, Sprengstoffrecht und Polizei verantwortlich ist. Für den ganzen Landkreis.

Geschrieben

Das ist jetzt kein Witz.! Es gibt Behörden da wird nur einmal die Woche wbk's bedruckt. Kenne eine Behörde da macht das auch nur ein Mitarbeiter. Er ist behindert und kann wohl im direkten Kunden Verkehr nicht so richtig arbeiten. Tja schön wenn der dann gerade mal 4 Wochen Urlaub hat!

Geschrieben

Wow.

Also bei uns hat jeder SB son speziellen Drucker neben seinen PC.

Der wählt aus im Programm, was neu eingedruckt werden soll, schiebt die Pappe rein, Stempel drauf, fertig.

Geschrieben

meine SB`s schreiben heute noch teilweise mit der Hand in die WBK`s. Da lassen und sie trägt ein und schickt zu hatte ich auch mal.......hab ihr da gesagt das sie in der Zeit wo sie mir das erzählt auch die Waffe hätte eintragen können...was sie dann auch gemacht hat..............

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ende vom Lied: nach der Rückkehr von der WM war dann schon der Brief von der Kreispolizei bei mir. Voller Freude geöffnet, darin war der Gebührenbescheid und die grüne WBK eines Fremden! In meine Emailordner befand sich die Mail eines Mitarbeiters, der wohl gemerkt hat, dass meine WBK noch auf dem Amt liegt und der freundlich fragt, wenn ich denn zufällig eine andere WBK bekommen hätte, die doch bitte wieder zurück zu senden. :rofl:

Als ich dann am Mittwoch zufällig tagsüber in Mettmann war, bin ich direkt hingefahren. Der Schaffner an der Pforte sagte, die Waffenabteilung wäre Mittwochs geschlossen. Als ich ihn bat, die falsche WBK gegen Quittung anzunehmen,sah er sich dazu nicht in der Lage und hat den unglaublichen Vorschlag gemacht, einfach ein andermal wiederzukommen! :crazy:

Also wieder nach Hause und erst einmal per Email richtig Dampf abgelassen. Der Sachbearbeiter hat sich dann noch mal entschuldigt und wir haben uns gegenseitig die WBK zugeschickt.

Nachtrag: den frischen Erwerb auf meine Gelbe WBK mache ich jetzt so, das ich dem Amt fristgerecht die Erwerbsanzeige zusammen mit einer Kopie der WBK schicke. Wenn der Amtsschimmel nach 5 Wochen am Boden des Troges bei meinem Vorgang angekommen ist, sollen sie mich kurz benachrichtigen, damit ich das Original zum Eintrag hinschicke. Das - so habe ich der Behörde mitgeteilt - soll mich vor einer Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 20 WaffG bewahren.

Geschrieben

Nach WaffVwV hast Du das Recht auf eine eigene WBK pro Waffe!

Und die Behörde das Recht die zu berechnen. Auf meinem Amt der Eintrag ansich 12,78 Euro, wenn eine neue Gelbe nötig wird sinds 56Euro irgendwas. Fällt hier unter " Ausstellung einer WBK", die unterscheiden nicht ob Folge-WBK oder neu. Hab das per Dienstaufsichtsbeschwerde im Saarland klären lassen, die haben das Recht dazu. Weil die saarländische Kostenverordnung den Begriff Folge-WBK nicht kennt. Also nicht immer der beste weg.............jedenfalls nicht der billigste

Geschrieben

..., die unterscheiden nicht ob Folge-WBK oder neu.

Den Begriff "Folge-WBK" kennen auch alle waffenrechtlichen Grundsatzregelungen (WaffG, AWaffV, WaffVwV) nicht.

Die gebührentechnische Berechnung einer neuen WBK-Erteilung für die bloße Ausstellung eines Zusatzblattes zu einer bereits bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 (4) WaffG ist rechtswidrig und unbedingt anzufechten.

CM

Geschrieben

Die gebührentechnische Berechnung einer neuen WBK-Erteilung für die bloße Ausstellung eines Zusatzblattes zu einer bereits bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 (4) WaffG ist rechtswidrig und unbedingt anzufechten.

Ich hatte das per Fachaufsichtsbeschwerde klären lassen und das Innenministerium kam zu dem Schluss das es nicht anzufechten sei. ok, auch das hätte man per Gericht klären lassen können. Aber ich hatte in der Folge , nicht wegen, einen Herzinfarkt und hab das Thema dann auf sich beruhen lassen. Aber die nächste volle WBK wird kommen...........

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