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IGNORED

Bearbeitungsdauer Erwerbseintrag Mettmann


Reinhard Kelterbaum

Empfohlene Beiträge

Das ist jetzt kein Witz.! Es gibt Behörden da wird nur einmal die Woche wbk's bedruckt. Kenne eine Behörde da macht das auch nur ein Mitarbeiter. Er ist behindert und kann wohl im direkten Kunden Verkehr nicht so richtig arbeiten. Tja schön wenn der dann gerade mal 4 Wochen Urlaub hat!

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  • 3 Wochen später...

Ende vom Lied: nach der Rückkehr von der WM war dann schon der Brief von der Kreispolizei bei mir. Voller Freude geöffnet, darin war der Gebührenbescheid und die grüne WBK eines Fremden! In meine Emailordner befand sich die Mail eines Mitarbeiters, der wohl gemerkt hat, dass meine WBK noch auf dem Amt liegt und der freundlich fragt, wenn ich denn zufällig eine andere WBK bekommen hätte, die doch bitte wieder zurück zu senden. :rofl:

Als ich dann am Mittwoch zufällig tagsüber in Mettmann war, bin ich direkt hingefahren. Der Schaffner an der Pforte sagte, die Waffenabteilung wäre Mittwochs geschlossen. Als ich ihn bat, die falsche WBK gegen Quittung anzunehmen,sah er sich dazu nicht in der Lage und hat den unglaublichen Vorschlag gemacht, einfach ein andermal wiederzukommen! :crazy:

Also wieder nach Hause und erst einmal per Email richtig Dampf abgelassen. Der Sachbearbeiter hat sich dann noch mal entschuldigt und wir haben uns gegenseitig die WBK zugeschickt.

Nachtrag: den frischen Erwerb auf meine Gelbe WBK mache ich jetzt so, das ich dem Amt fristgerecht die Erwerbsanzeige zusammen mit einer Kopie der WBK schicke. Wenn der Amtsschimmel nach 5 Wochen am Boden des Troges bei meinem Vorgang angekommen ist, sollen sie mich kurz benachrichtigen, damit ich das Original zum Eintrag hinschicke. Das - so habe ich der Behörde mitgeteilt - soll mich vor einer Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 20 WaffG bewahren.

Bearbeitet von Reinhard Kelterbaum
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Nach WaffVwV hast Du das Recht auf eine eigene WBK pro Waffe!

Und die Behörde das Recht die zu berechnen. Auf meinem Amt der Eintrag ansich 12,78 Euro, wenn eine neue Gelbe nötig wird sinds 56Euro irgendwas. Fällt hier unter " Ausstellung einer WBK", die unterscheiden nicht ob Folge-WBK oder neu. Hab das per Dienstaufsichtsbeschwerde im Saarland klären lassen, die haben das Recht dazu. Weil die saarländische Kostenverordnung den Begriff Folge-WBK nicht kennt. Also nicht immer der beste weg.............jedenfalls nicht der billigste

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..., die unterscheiden nicht ob Folge-WBK oder neu.

Den Begriff "Folge-WBK" kennen auch alle waffenrechtlichen Grundsatzregelungen (WaffG, AWaffV, WaffVwV) nicht.

Die gebührentechnische Berechnung einer neuen WBK-Erteilung für die bloße Ausstellung eines Zusatzblattes zu einer bereits bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 (4) WaffG ist rechtswidrig und unbedingt anzufechten.

CM

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Die gebührentechnische Berechnung einer neuen WBK-Erteilung für die bloße Ausstellung eines Zusatzblattes zu einer bereits bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 (4) WaffG ist rechtswidrig und unbedingt anzufechten.

Ich hatte das per Fachaufsichtsbeschwerde klären lassen und das Innenministerium kam zu dem Schluss das es nicht anzufechten sei. ok, auch das hätte man per Gericht klären lassen können. Aber ich hatte in der Folge , nicht wegen, einen Herzinfarkt und hab das Thema dann auf sich beruhen lassen. Aber die nächste volle WBK wird kommen...........

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