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IGNORED

Verwaltungsgericht verbietet 142. Waffe auf WBK gelb - in der Begründung volle Breitseite gegen den legalen Waffenbesitz


Schwarzwälder

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Ja, auch schön.

Aber was nützt Dir diese Erkenntnis?

(Im Falle, daß Dir dieser Nachweis gelingt, was ich bezweifle. Für die Weimarer Zeit bis 1933 ist Dir dieser Nachweis jedenfalls noch nicht gelungen.)

Da Du anscheinend darauf beharrst dass mir der Nachweis nicht gelungen ist (ich sehe das etwas anders, mit Verweis auf die damalige politische Situation und meine Erklärungen) bringt mich das ganz eindeutig zu der Frage warum die "hohe Politik" eine entwaffnete Bevölkerung wünscht.

Verbrechensbekämpfung kanns nämlich nicht sein.

Wenn ich mich recht erinnere hat selbst der Vertreter des BKA bei den Anhörungen zur Novelle '72 dem WaffG eine nur sehr beschränkte Wirksamkeit hinsichtlich der Verbrechensprävention attestiert, was die Politik dann dazu brachte zu behaupten das WaffG würde ohne "flankierende Massnahmen" selbstverständlich nicht funktionieren.

Zudem, traust Du der Politik?

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Ich habe keine Vorstellung, ob 1 Tonne Mun im Keller im Brandfalle "schlimmer" sind als 100kg. Gravierender sehe ich aber die Diebstahlsgefahr an, wenn sie Mun wirklich nur in noch transportablen und leicht zu knackenden Blechbehältern aufbewahrt wird.

Bevor Einbrecher diese eher für sie wertlosen Gewichte schleppen würden, steigen sie in 5 weitere (Nachbar-) Häuser ein.

Selbst registrierte (Sport-, Jagd-, Sammler-) Waffen (zumindest die meisten Langwaffen) werden als Beute uninteressant sein.

Die organisierten Herrschaften versorgen sich en gros mit für ihre Zwecke geeignetem Material.

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Ich würde gerne wissen, wie man belastbare Angaben über die Zahl der illegalen, also nicht registrierten, Waffen mmachen kann, wenn man bislang nicht einmal die Zahl der registrierten Waffen verläßlich feststellen konnte.

Aller Rabulistik zum Trotz: Wir leben nicht wirklich in einer Bananenrepublik. Otto Normalverbraucher kann nur über den legalen Waffenhandel an eine Schußwaffe gelangen

Wenn man sich entsprechende Literatur zu dem Thema zu Gemüte führt, dann gibt es im Wesentlichen zwei große Herkünfte beim illegalen Waffenbesitz:

1.) Kriegsheimkehrer haben ihr "Material" mit nach Hause gebracht. Diese Leute haben ihr Leben für Deutschland eingesetzt und konnten hinterher überhaupt nicht verstehen, dass man ihnen die Waffen wegnehmen will. Der Waffenbesitz ist da ein Teil der Beziehung zum Staat. Der kalte Krieg und die Angst vor einem Einmarsch der Sowjetunion wird das Übrige getan haben - man weiß ja nie wozu es mal gut ist.

2.) Die hier schon angesprochenen Nicht-Anmeldungen bei den Amnestierunden Anfang der Siebziger. Da wird wohl eine gesunde Form von Misstrauen im Vordergrund gestanden haben. Schließlich war die Erinnerung was der Staat so alles anstellen kann, noch aktuell. Angst vor den Sowjets und vor den Terroristen wird sicher auch eine Rolle gespielt haben.

Nach heutigen Maßstäben dürfte dieses Zeug in den meisten Fällen in schlechtem Zustand sein und / oder der Kategorie "deliktisch nicht relevant" zuzordnen sein - es passiert ja auch recht wenig damit. Von funktionsfähiger Munition mal ganz zu schweigen.

Der Normalbürger kommt übrigens einfacher an illegale Waffen, als man so meint. Das belegen diverse in der Literatur / Medien beschriebene "Feldversuche", von denen übrigens auch der Bundestag in den Anhörungen unterrichtet wurde. Konzentriert hat man sich dann in der Gesetzgebung natürlich trotzdem auf den LWB - das ist ja mal klar. Ich gebe hier allerdings keine Tipps und bitte darum von entsprechenden Fragen abzusehen. Insofern kann ich dann das "wie" leider auch nicht in der Diskussion hier präzisieren. Ist doof, aber ist nun mal so.

bye knight

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Selbstverständlich geht es politisch ausschließlich um wirkliche Sicherheit. Nur darum! Um nichts anderes.

Es geht um die Sicherheit des Politikers vor dem Bürger. Um die Angst des Politikers, von diesem erschossen zu werden.

Er vergisst dabei, daß es immer genügend Straßenlaternen und Bäume geben wird.

Ceaucescu sitzt tief bei denen................

Ich muss Dich mal ganz höflich fragen:

Glaubst Du den Stuß eigentlich wirklich, den Du da schreibst?

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Jetzt kommt mal wieder runter...

Wenn man sich Kommentare zum WaffG durchließt (ich habe hier allerdings ältere im Kopf, muss so vor 20 jahren gewesen sein), dann wird dort zum Verbot des Verteidigungsschießens klar dargelegt, dass man nicht will, dass sich eine Gruppe diese Kenntnissen aneignet, um dann den Bundestag zu erobern.

So ganz aus der Luft gegriffen ist guntalkes Argument (diesmal ;) ) also tatsächlich nicht.

bye knight

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Jetzt kommt mal wieder runter...

Wenn man sich Kommentare zum WaffG durchließt (ich habe hier allerdings ältere im Kopf, muss so vor 20 jahren gewesen sein), dann wird dort zum Verbot des Verteidigungsschießens klar dargelegt, dass man nicht will, dass sich eine Gruppe diese Kenntnissen aneignet, um dann den Bundestag zu erobern.

So ganz aus der Luft gegriffen ist guntalkes Argument (diesmal ;) ) also tatsächlich nicht.

bye knight

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es solche derartigen Kommentare geben soll.

Diesbezüglich würde ich mich sehr freuen, wenn Du mir einen solchen Kommentar zeigen könntest.

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Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es solche derartigen Kommentare geben soll.

Diesbezüglich würde ich mich sehr freuen, wenn Du mir einen solchen Kommentar zeigen könntest.

Ich habe jetzt keine Lust, das rauszusuchen, aber das Verbot des Verteitigungsschießtrainings kann man wirklich allenthalben nachlesen.. Das hat natürlich und offensichtlich überhaupt nichts mit dem Schutz der Bürger vor anderen Bürgern zu tun sondern dient allein dem Zweck, die Überlegenheit der bewaffneten staatlichen Organe sicherzustellen. Wenn Dir das nicht bekannt ist .... dann wirst Du zum Lesen des WaffG, der AWaffB und deren amtlichen Begründungen verdonnert.

Natürlich will "der" Staat, die Politker, nicht, daß die Bürger bewaffnet sind und damit den bewaffneten staatlichen Organen Widerstand leisten könnten. Zwar hat der deutsche Michel über Jahrhunderte unter Beweis gestellt, daß er keine Eier in der Hose hat und noch nicht einmal bei einer derart überwältigenden Revolution wie anno 89/90 wenigstens ein paar der übelsten Stasi-Folterknechte und Bürger-Knechter über die Klinge springen läßt. Aber sicher ist sicher, zumal natürlich auch der vermehrte Zustrom von ausländischen Mitbürgern mit einer etwas anderen und vielleicht nicht ganz so obrigkeitshörigen und steril-gewaltfreien Sozialisierung die Gefahr explosiverer Durchmischungen birgt.

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Ich habe jetzt keine Lust, das rauszusuchen, aber das Verbot des Verteitigungsschießtrainings kann man wirklich allenthalben nachlesen..

Könnte vielleicht einer der Mods die peinlichsten meiner Tippfehler - written in Eile - ausmerzen? Editieren geht leider nicht mehr ....

Beim erneuten Durchlesen ist mir der Gedanke gekommen, daß das Verbot des Verteidigungs und kampfmäßigen Schießtrainings usw. usw. eigentlich verfassungswidrig ist. Zum einen haben wir das Widerstandsrecht - siehe oben. Wer (gewaltsam) Widerstand leisten darf der braucht dafür nicht nur die materiellen Mittel sondern auch Kompetenz. Es nutzt nichts, einem Gutmenschen, der schon beim Anblick einer Patrone Pickel am ganzen Körper bekommt, ein M16 in die Hand zu drücken - er muß auch damit richtig umgehen können. Und dieses im Widerstandsfall erst noch lernen zu müssen ... Dies gilt erst recht seit es die allgemeine Wehrpflicht nicht mehr gibt und somit selbst der männliche Teil der Bevölkerung keinerlei Erfahrung hinsichtlich des Umgangs mit Waffen hat. Zum anderen kommt hierdurch und dem Ziel, die Unterlegenheit des Bürgers sicherzustellen, eine obrigkeitlich orientiere Einstellung zum Ausdruck, die nun mal überhaupt nicht zu dem angeblich freiheitlichen und den Bürger in den Mittelpunkt stellenden Geist unserer Verfassung sondern diesem kraß widerspricht.

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Diesen Widerstandsfall wird es für die "Obrigkeit" faktisch und rechtlich nie geben. D.h. sobald ein paar Leute auf die Idee kommen würden Widerstand aus zu üben, würden sie vor Gericht gestellt und als Terroristen abgeurteilt. D.h. also auch, dass gegen eine (erneute) Diktatur (von den USA toleriert) in Deutschland kaum etwas entgegegen zu stellen wäre.

"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
Theodor Adorno

Bearbeitet von Nakota
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Ich habe jetzt keine Lust, das rauszusuchen, aber das Verbot des Verteitigungsschießtrainings kann man wirklich allenthalben nachlesen.. Das hat natürlich und offensichtlich überhaupt nichts mit dem Schutz der Bürger vor anderen Bürgern zu tun sondern dient allein dem Zweck, die Überlegenheit der bewaffneten staatlichen Organe sicherzustellen. Wenn Dir das nicht bekannt ist .... dann wirst Du zum Lesen des WaffG, der AWaffB und deren amtlichen Begründungen verdonnert.

Natürlich will "der" Staat, die Politker, nicht, daß die Bürger bewaffnet sind und damit den bewaffneten staatlichen Organen Widerstand leisten könnten. Zwar hat der deutsche Michel über Jahrhunderte unter Beweis gestellt, daß er keine Eier in der Hose hat und noch nicht einmal bei einer derart überwältigenden Revolution wie anno 89/90 wenigstens ein paar der übelsten Stasi-Folterknechte und Bürger-Knechter über die Klinge springen läßt. Aber sicher ist sicher, zumal natürlich auch der vermehrte Zustrom von ausländischen Mitbürgern mit einer etwas anderen und vielleicht nicht ganz so obrigkeitshörigen und steril-gewaltfreien Sozialisierung die Gefahr explosiverer Durchmischungen birgt.

Also ich bin sehr froh, dass seinerzeit die Wiedervereinigung so unblutig verlaufen ist... und der Großteil der damals Angehörigen wohl ebenfalls. Sehr leicht kann nämlich das, was Du unter "Eier in der Hose" bezeichnest, ganz schön heftig aus dem Ruder laufen mit jeder Menge Kollateralschäden, vor allem, wenn dann auch noch irgendwelche Schwerbewaffneten der Meinung sind, sie hätten in solchen Momenten die absolute Wahrheit für sich gepachtet und müssten den Rest der Bevölkerung um jeden Preis von selbiger überzeugen oder "alte Rechnungen" mal ganz ungewzungen von irgendwelchen Gesetzen selber begleichen..

Lynchjustiz mag in solchen Momenten ne tolle Sache sein, aber auch der übelste Folterknecht hat immer noch Grundrechte, und ich bin sehr froh, dass zu dieser Zeit genau das, was Du anscheinend als Zeichen von gesellschaftlicher Schwäche bezeichnest, NICHT eingetreten ist. Damit stellt man sich nämlich genau auf die Stufe mit denen, die man zutiefst verachtet.

Kannst ja mal drüber nachdenken. Nicht immer ist der "berechtigte Volkszorn" eine Entschuldigung für Gewalttaten der übelsten Sorte, und damit meine ich vor allem das "Laternenhängen", was anscheinend für den einen oder anderen hier eine durchaus brauchbare Option für das Lösen von zwischenmenschlichen Konflikten ist.

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Könnte vielleicht einer der Mods die peinlichsten meiner Tippfehler - written in Eile - ausmerzen? Editieren geht leider nicht mehr ....

Beim erneuten Durchlesen ist mir der Gedanke gekommen, daß das Verbot des Verteidigungs und kampfmäßigen Schießtrainings usw. usw. eigentlich verfassungswidrig ist. Zum einen haben wir das Widerstandsrecht - siehe oben. Wer (gewaltsam) Widerstand leisten darf der braucht dafür nicht nur die materiellen Mittel sondern auch Kompetenz. Es nutzt nichts, einem Gutmenschen, der schon beim Anblick einer Patrone Pickel am ganzen Körper bekommt, ein M16 in die Hand zu drücken - er muß auch damit richtig umgehen können. ...

Dann müßte man gegen dieses Verbot vor dem BVerfG klagen können.

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Wenn man sich entsprechende Literatur zu dem Thema zu Gemüte führt, dann gibt es im Wesentlichen zwei große Herkünfte beim illegalen Waffenbesitz:

1.) Kriegsheimkehrer haben ihr "Material" mit nach Hause gebracht. Diese Leute haben ihr Leben für Deutschland eingesetzt und konnten hinterher überhaupt nicht verstehen, dass man ihnen die Waffen wegnehmen will....

2.) Die hier schon angesprochenen Nicht-Anmeldungen bei den Amnestierunden Anfang der Siebziger. ich dann das "wie" leider auch nicht in der Diskussion hier präzisieren.

Das müsste m.E. noch um einen dritten "Herkunftskomplex" erweitert werden, der aktuell wohl einen erheblichen Anteil (vlt. höher als die genannten WK II-Bestände) ausmachen dürfte:

Umwälzungen der 1990er Jahre in Ost- und Südost-Europa; soll heißen:

- Bestände aus dem Zusammenbruch bestimmter Warschauer-Pakt-Streitkräfte, die schlicht "versilbert" wurden

- Bestände aus dem zerfallenen Jugoslawien bzw. dem dortigen Bürgerkrieg sowie aus dem Zusammenbruch des ehem. Regimes in Albanien.

Bearbeitet von karlyman
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Ich möchte darauf hinaus dass das Bedürfnis ein politisches Instrument ist dessen Existenz im aktuellen Gesetz nicht der Gefahrenabwehr geschuldet ist.

Warum macht ihr euch alle da so einen Krampf. Die Begründung für das aktuelle Bedürfnistheater und als Kern die Chancenungleichheit von Staat vs. Bürger stehen in:

Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)

Die Geltung des Bedürfnisprinzips - d.h. eine Erlaubnis zum Umgang mit bestimmten

Waffen und Munition nur bei Vorliegen eines besonders anzuerkennenden triftigen

Grundes zu erteilen bildet das zentrale Element des deutschen Waffenrechts. Es

leitet sich hauptsächlich daraus her, dass die Verwendung von Waffen primär dem

Schutz der Rechtsordnung zu dienen bestimmt ist und dieser Schutz mit Waffengewalt

als Kernbereich dem Staate obliegt. Waffen sind demnach Gegenstände, die

ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger

eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung

bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers

führen kann. An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer

Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur

Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden.

Auf Grund der zahlreichen Proteste im Sommer/Herbst 2001 bzgl. der Wortwahl unter Weglassens eines Satzes harmloser, aber im Kern gleichgehalten in:

Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)

Die Geltung des Bedürfnisprinzips d. h. eine Erlaubnis

zum Umgang mit bestimmten Waffen und Munition nur bei

Vorliegen eines besonders anzuerkennenden triftigen Grundes

zu erteilen bildet das zentrale Element des deutschen

Waffenrechts. Es leitet sich hauptsächlich daraus her, dass

die Verwendung von Waffen primär dem Schutz der Rechtsordnung

zu dienen bestimmt ist und dieser Schutz mit Waffengewalt

als Kernbereich dem Staat obliegt. Daran ändert

sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur

Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden.

Bearbeitet von Gast
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Also ich bin sehr froh, dass seinerzeit die Wiedervereinigung so unblutig verlaufen ist...

Ich auch, denn wenn ich bedenke wie viele Leute damals unter Waffen standen!

- NVA

- Richter/Staatsanwälte

- Anwälte

- Politbüromitglieder

- Parteisekretäre

- Kampfgruppen

- Feuerwehr

- Polizei

- andere Wehrersatzdienste

- Zoll

- Staatssicherheit

- Förster/Jäger

(habe bestimmt noch welche vergessen, viele davon waren ständige Waffenträger)

Wir waren damals nach Alarmierung eingepfercht in fremden Dienststellen und in Dauerbereitschaft, aber eben kein West-Fernsehen oder-Radio, aber im Besitz von gesundem Menschenverstand.

Die meisten haben eh nicht mehr an den Zusammenhalt des Systems geglaubt und das fing nicht nur zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Prager Botschaft an.

Perestroika, Verbot des Sputniks, Neues Forum und die Massenfluchten blieben nicht ohne Wirkung.

Wie bekannt war die Entwicklung rasant und die Menge an Waffen ohne Bedeutung.

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Lynchjustiz mag in solchen Momenten ne tolle Sache sein, aber auch der übelste Folterknecht hat immer noch Grundrechte, und ich bin sehr froh, dass zu dieser Zeit genau das, was Du anscheinend als Zeichen von gesellschaftlicher Schwäche bezeichnest, NICHT eingetreten ist. Damit stellt man sich nämlich genau auf die Stufe mit denen, die man zutiefst verachtet.

Ansichtssache. Ich halte es mehr mit "Auge um Auge". Hätte ich unter diesen Drecksäcken gelitten oder wäre gar von Staats wegen oder zur Befriedigung der eigenen Triebe gefoltert worden, würde ich Vergeltung fordern. Aber als jemand, der allenfalls durch eine Stasi-Akte "betroffen" ist, kann ich mich ja entspannt zurücklehnen .... es war ja nicht meine Revolution.

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Dann müßte man gegen dieses Verbot vor dem BVerfG klagen können.

Ja, das suggeriert MarkF. Er gibt vor, für Kampfschiessen und vollautomatische M16 als Bürgerrecht wegen Art 20,4 GG aufgeschlossen zu sein; reagiert aber fast panisch, wenn man ein übersteigertes Bedürfnisprinzip bei WBK gelb in Frage stellt. Eine KK-Einzellader-Langwaffe zuviel in den Händen x-fach überprüfter Sportschützen und unsere FDGO kommt ins wanken - aber mal so 40-50 Mio. M16 "unters Volk" nebst Kampfschiesstraining ist dann wieder gut...

Und dann stößt mir noch so mancher Generalverdacht von MarkF auf, unter den er uns Legalwaffenbesitzer stellt:

...Otto Normalverbraucher kann nur über den legalen Waffenhandel an eine Schußwaffe gelangen und dort greift das Bedürfnisprinzip. Möglicherweise gilt für Leute, die sich legal für Waffen interessieren, aufgrund der sich dann ergebenden "Verbindungen" etwas anderes. Es würde mich aber überhaupt nicht wundern, wenn die Zahl derjenigen, die ausschließlich illegale (nicht auf sich registrierte) Schußwaffen besitzen, sehr, sehr, sehr gering ist.

Mit anderen Worten: Illegale Waffen finden sich nur bei Sportschützen und Jägern, da diese "Verbindungen" (gemeint sind wohl Waffenschieberkanäle) in die organisierte Kriminalität haben. Wer hingegen keine registrierten Schusswaffen besitzt, der hat auch mit nur "sehr, sehr, sehr geringer" Wahrscheinlichkeit illegale. Wir Legalwaffenbesitzer sind einfach ein Riesen Verbrecherpack, viel krimineller als der brave Durchschnittsbürger.

Garniert wird das Ganze dann noch mit unterschwelligen Vorwürfen, nur weil man argumentativ am Bedürfnisprinzip oder dessen exzessiver Auslegung kratzt, nehme man es selber nicht so genau mit dem Gesetz etc.

Das alles passt - nicht.

Grüße

Schwarzwälder

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...Aber bei einer den Vorschriften der Tresoraufbewahrung entsprechender Aufbewahrung sehe ich keinen Anhaltspunkt, mehr zu verlangen, "nur" weil es 10 oder 20 Tresore sind.

Lies §36,6 WaffG.

Ich verstehe nicht, daß Du darauf beharrst, daß die auf das Bedürfnis bezogene Erlaubnis der gelben WBK eine Verschärfung gegenüber der grünen WBK darstelle.

Ich wiederhole mich gern: Die Bedürfnisgrundlagen für WBK grün sind ja in §14 WaffG unstrittig genannt. Da §14 aber für die Bedürfnisprüfung nichts (Deiner Meinung nach ausreichendes) hierzu aussagt, müsse für WBK gelb-Bedürfnisprüfungen auf §8 WaffG zurückgegriffen werden. Zur Bedürfnisprüfung - genauer: dem Teil Erforderlichkeitsprüfung - finden sich aber strengere Massstäbe, z.B. will die Verwaltungsvorschirft auch prüfen, ob nicht Vereinswaffen vorhanden sind, bevor sich eine Waffenanschaffung mit Bedürfnisregelung nach §8 WaffG findet. Damit ist die Erforderlichkeitsprüfung nach §8 WaffG eine schärfere als nach §14 WaffG. Deine Vermutung war, dass dann auch diese schärferen Massstäbe des BMI auf Waffenanschaffungen auf WBK grün nach §14 WaffG anzuwenden wären - ich meine: Nein, da geht dann absolut eindeutig die lex specialis Regelung §14 WaffG vor.

...Das Bedürfnis ist ganz klar der maßstab und auch im Rahmen des § 14 (4) muß sich alles im Rahmen des Bedürfnisses bewegen, was erforderlichenfalls zu begründen allein Sache des Sportschützen ist. Und daß davon Sportschützen mit vielen Waffen auf "Gelb" stärker betroffen sind als "Anfänger" liegt ebenso und offenkundig in der Natur der Sache - des Bedürfnisses - wie die zunehmende Erschwernis mit zunehmender Zahl der Waffen. Das Bedürfnis ist nun mal naturgemäß begrenzt und die begrenzt auch die Zahl der auf gelb möglichen Waffen. Einen Bonus, einen "Zuschlag" beim Bedürfnis gibt es auch nicht bei langjähriger Zuverlässigkeit ...

Du verlierst allmählich die Übersicht in den Diskussionsfäden. Ich hatte auf Deine (sinngemäße) Behaptung, das Bedürfnisprinzip schaffe Sicherheit, man stelle sich vor "jeder" könne ohne Bedürfnis Waffen kaufen entgegnet, dass das Bedürfnis eben genau dies in seiner exzessiven Anwendung nicht zu leisten vermag, da durch das Bedürfnisprinzip vermehrt diejenigen gegängelt werden, die schon lange überprüft und rec htstreu sind, während Newcomer "relativ" easy ihr Grundkontingent zuerkannt bekommen, ohne Wettkampfzwang etc.

Es hat keinen Sinn, daß Du hier gegen die Bedürfnisabhängigkeit Sturm läufst. Die Erlaubnisse des WaffG beruhen nun mal darauf, man mags beklagen, aber solange dies der Fall ist mußt Du es im eigenen Interesse akzeptieren.

Wir streiten hier vornehmlich um die Auslegung des Bedürfnisses, noch nicht mal um das Bedürfnis an sich. Aber ich kann Dich beruhigen: "Schrankwaffen" habe ich keine. Bei mir wird JEDE Waffe jedes Jahr im Wettkampf bis hin zur DM eingesetzt, meist sogar x-mal und noch viel öfter damit trainiert. Dt.+ausl. Jagdschein, Bedürfnisse meiner Frau und erwachsenen Tochter, also mehr Bedürfnis geht fast nicht für die Waffen, die ich (gemeinsam) besitze. Dennoch leben wir in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ich darf (hoffentlich) noch äußern, dass ich Deine (aus meiner Sicht extrem enge) Auslegung des Bedürfnisprinzips so nicht teile.

Grüße

Schwarzwälder

Bearbeitet von Schwarzwälder
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...Das läßt den Schluß zu, bereits diese zweite Nennung des Bedürfnsiprinzips habe auf einem - wie auch immer gearteten - Konsens der Parteien gefußt, alle Bürger unter das Bedürfnsiprinzip zu stellen.

Nicht nur die radikalen.

Durch Hitlers Machterschleichung wurde die Sache dann in eine andere Richtung getrieben, aber die Grundtendenz ist schon erklennbar.

Hallo Heletz,

das Bedürfnisprinzip an sich mag es schon früher im Ansatz gegeben haben, gibt es ja auch in anderen Ländern. Aber 1928 ging es noch um Waffenschein (also das ständige Tragen), nicht um den Besitz an sich.

Und selbst das wurde damals sehr locker gehandhabt; wie mehrfach im Thread dargestellt, musste man nur ein Automobil besitzen, schon gab es den Waffenschein (fast)immer adzu.

Hitlers Intention mit dem Bedürfnis war aber klar: Parteigenossen wurden freigestellt vom Bedürfnisprinzip, bei allen anderen wollte man mittels Bedürfnisprüfung "NEIN" sagen können. Und nur auf Hitlers Reichswaffengesetz bezog sich die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts von 1965, denn "so wenig Faustfeuerwaffen wie möglich im Volk": diese Einschränkung (FAUISTfeuerwaffen) findet sich im 1928er Gesetz nirgends. Ergo haben sich der Partei vormals sehr nahestehende Richter anno 1965 in einem zweifellos Grundsatzurteil einer Begründungsformulierung für ein Bedürfnixprinzip eines nationalsozialistischen Gesetzgebers bedient, die dieser zu rassistischen und diktatorischen Zwecken heranzog. Und das ist und bleibt falsch.

Der Satz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" muss entlarvt werden/klargestellt werden, aus welcher Ecke er kommt und dann ein für alle mal aus den Gesetzesbegründungen und Urteilsbegründungen von Legislative und Judikative rausfliegen, darum geht es.

Wenn wir das geschafft haben, können wir viel entspannter über "Bedürfnisse" reden.

Selbst die strengsten Waffengesetze dieser Welt in Großbrittanien erlauben z.B. bei der Flinten-WBK (shotgun certificate)unbegrenzten Einkauf:

There is no restriction on the number of shotguns that can be held on the authority of a shotgun certificate.

Read more at http://www.shootinguk.co.uk/answers/how-many-shotguns-can-i-legally-hold-on-my-certificate-8526#WiSVCQRyBrehb3wD.99

Grüße

Schwarzwälder

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