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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Warum? Schließlich wäre dann hier analog zu deiner Behauptung die Flinte würde keine Büchse zu schlußfolgern, daß eine LW keine KW würde. Dies ist aber eindeutig nicht der Fall.

Welches technische Argument hast du, wenn die technische Definition dieser Geräte über die Laufinnenkontur erfolgt?

Und warum würde es das nicht rechtfertigen? Wir haben dann eine Disziplin und eine Repetier-LW mit gezogenem Lauf und somit die Voraussetzungen nach §14 (4) erfüllt.

Wenn ein Stand für eine Munition zugelassen ist, dann ist er das. Wenn nicht nicht. Der DSB-Schießleiter hat da erstmal gar nix zu melden. Abgesehen davon benötigt man zum Schießen auch keinen solchen Herrn. Es bleibt also nur die Frage nach der Standzulassung.

Ans hochgelobte Gesetz halten soll neuerdings Trickserei sein?

  1. Weil mit einer Lauflänge < 60 cm alles gesagt ist und eine von dir herbei geredet Analogie nicht gegeben ist!
  2. Ich schließe mich da ganz bequem dem technischen Argument des LKA NRW an!
  3. Weil diese Disziplin tatsächlich mit Flintenlaufgeschossen nicht geschossen wird; für wie dämlich haltet ihr die Sachbearbeiter und Richter?
  4. Nennt mir bitte nur einen DSB-Schießstand auf dem ich mit meiner auf grüner WBK erworbenen VRF "tatsächlich" diese Disziplin schießen kann; suche noch danach!

Wenn schon das blau unbedingt sein muss dann lass bitte wenigstens das Schreien sein.

Es ist Kauz Gesetz völlig egal ob es sich um eine Flinte oder eine Büchse handelt, dem die Begriffe existieren im Gesetz nicht. Oder zeig mir, wo der Erwerb von Flinten im Gesetz überhaupt geregelt wird.

Ich habe hier schon mehrfach den Weg der Rechtsfindung erklärt! Aber auf genau darauf habt ihr ja keine Antwort!

Nur ist nirgendwo definiert, was eine solche ist. Und die Untergruppe der, wie du sie nennst, Schrotpatronen (Preisfrage: Was ist dann eine solche Patrone geladen mir nur einem Geschoss?) wird üblicherweise in Langwaffen eingesetzt. Damit sind solche Patronen Langwaffenpatronen.

Hatte ich im entsprechenden Beitrag ausdrücklich erwähnt, da es neben den VRF/VRB in z.B. 12/xx auch entsprechende UHR gibt.

Und auch dies ist nicht richtig! Denn in den von euch zitierten genehmigten Sportordnungen erfolgt die Differenzierung und genau diese sind die Grundlage für den Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen!

Wie sollen sie sie auch sonst nennen, wenn sie mit Schroten als Geschossen befüllt sind? Eine entsprechende .44 Mag ist auch eine Schrotpatrone. Aber eine .44 Mag mit Schrot geladen ist eben auch eine Kurzwaffenpatrone. Und eine 12/76, ob mit oder ohne Schrot geladen, ist eben eine Langwaffenpatrone. Wenn man schon diesen Unsinn der albernen Unterscheidung geben will....

Und auch dies ist Unsinn. Denn die Bestimmung der Munitionsbezeichnung erfolgt mit ihrer Einführung bzw. Entwicklung und wenn ich mich nicht irre, dann ist bei bezüglich der 12er Flinte zunächst die Schropatrone und danach erst das Brenneke Flintenlaufgeschoss entwickelt worden!

Ich kann doch nichts dafür, wenn das LKA NRW offensichtlich von Waffentechnik keine Ahnung hat, das WaffG nicht versteht und beim BATF abgekupfert hat, wo mit dieser gar sonderbaren Ansicht die Klippe der destructive device in den USA umschifft wird.

Bzgl. eines Großteils der unterkalibrigen Munition sehe ich keine Probleme, da sie weiterhin problemlos aus glatten Läufen verschossen werden kann. Für spezielle Unterkalibermunition, welche einen gezogenen Lauf zur Drallstabilisierung voraussetzt, greift das Verbot bereits heute, da in der Verbotsdefinition gar nicht auf die Waffe sondern wieder nur auf den Lauf eingegangen wird. Unterkalibrige Patronenmunition, die für gezogene Läufe bestimmt ist, ist verboten - Waffentyp mit Ausnahme der Laufinnenkontur bums.

Es gibt eine einzige Stelle. Dort fällt überhaupt ein einziges Mal das Wort Flinte. Und das ist das Verbot von VRF, die einen Pistolengriff aufweisen oder bzgl. Lauf oder Gesamtlänge zu kurz sind.

Mit dem feinen Unterschied, dass dich weder ein Sachbearbeiter noch ein Richter um eine entsprechende Expertise bitten wird!

Eure Beiträge sind soweit von der Realität weg, dass derjenige der sie für einen Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid verwendet zugleich mit der Aberkennung seiner waffenrechtlichen Sachkunde rechnen muss!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Du bist doch nicht ernsthaft überzeugt, das, wenn es dem Gesetzgeber auffällt,einen Fehler mit der gelben WBK gemacht zu haben,es zu unserem Vorteil ändert.

Hallo Haudegen,

bin ich wirklich nicht. Aber dieses Abducken vor dem mächtigen Willen der Ministerialbürokratie halte ich für vollkommen falsch. Ich habe seit 1974 Waffen. Und bei jeder Evaluierung wird mir etwas mehr von meinen Rechten genommen. Wenn wir uns zusammentun und nicht ducken, nur dann werden wir gehört werden.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

.... Aber dieses Abducken vor dem mächtigen Willen der Ministerialbürokratie halte ich für vollkommen falsch. Ich habe seit 1974 Waffen. Und bei jeder Evaluierung wird mir etwas mehr von meinen Rechten genommen. Wenn wir uns zusammentun und nicht ducken, nur dann werden wir gehört werden. ....

Eine sehr gute Einstellung! Nur solltest du trotzdem realistisch sein. Denn im vorliegenden Fall bedeutet Widerstand für die andere Seite den § 14 Abs. 4 WaffG völlig neu zu bewerten!

Und wenn in diesem Zusammenhang bekannt wird, dass die Erlaubnisinhaber trotz waffenrechtlicher Sachkunde nicht in der Lage sind, den bisherigen Weg zur Konkretisierung des WaffG, nämlich:

Gesetz > Verordnung > Verwaltungsvorschtiften > Erlasse > Richtlinen > Sportordnungen (Satzungsrecht)

richtig anzuwenden, dann bleibt dem Gesetzgeber nichts anderes übrig als das WaffG vollständig zu erneuern.

Dass dies nicht liberaler wird als das was wir zurzeit haben muss ich wohl nicht weiter ausführen!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

@ steven

Bei der Vielzahl an Disziplinen die von den Verbänden angeboten werden für die Repetier und Selbstladeflinten,muss ich den hier diskutierten Weg nicht einschlagen.

Das geht so unproblematisch,kostet halt ein paar Euro mehr.

Dafür bin ich mit meinen Waffen aber auf der sicheren Seite.

Das versuch ich zum Ausdruck zu bringen,fruchtet aber wenig.

mfg

Geschrieben

@ steven

Bei der Vielzahl an Disziplinen die von den Verbänden angeboten werden für die Repetier und Selbstladeflinten,muss ich den hier diskutierten Weg nicht einschlagen.

Das geht so unproblematisch,kostet halt ein paar Euro mehr.

Dafür bin ich mit meinen Waffen aber auf der sicheren Seite.

Das versuch ich zum Ausdruck zu bringen,fruchtet aber wenig.

mfg

Es gibt für Flinten im Kaliber 12 mit gezogenen Lauf eine Disziplin(n) bei der DSU.

Und das Kaliber 12/67,5 ist z.B. auch als Slug erhältlich. Nicht nur als Schrot.

Geschrieben (bearbeitet)

Eine sehr gute Einstellung! Nur solltest du trotzdem realistisch sein. Denn im vorliegenden Fall bedeutet Widerstand für die andere Seite den § 14 Abs. 4 WaffG völlig neu zu bewerten!

Und wenn in diesem Zusammenhang bekannt wird, dass die Erlaubnisinhaber trotz waffenrechtlicher Sachkunde nicht in der Lage sind, den bisherigen Weg zur Konkretisierung des WaffG, nämlich:

Gesetz > Verordnung > Verwaltungsvorschtiften > Erlasse > Richtlinen > Sportordnungen (Satzungsrecht)

richtig anzuwenden, dann bleibt dem Gesetzgeber nichts anderes übrig als das WaffG vollständig zu erneuern.

Dass dies nicht liberaler wird als das was wir zurzeit haben muss ich wohl nicht weiter ausführen!

Wenn du den Blödsinn wirklich glaubst, das die Sachkunde dazu die Schützen befähigen soll die von dir genannte Argumentationskette aufzustellen

(mal abgesehen davon das sie anscheinend deiner persönlichen Einschätzung entsprungen ist), und gemäß eines eventuellen monokausalen Zusammenhangs anzuwenden hast du entweder nie selbst eine Sachkunde für Sportschützen gemacht oder aber redest aus anderem Grund solchen Mist.

Das erwartest hier das quasi jemand der eine Führerscheinprüfung bestanden hat ohne weitere Kenntnisse zum Thema Verkehrsrecht in einer strittigen, komplexen und noch nicht höchst richterlichen entschiedenen Streitfrage (Beispiel Autobahnmaut für Ausländer-EU Recht) rechtlich sicher handhaben soll.

Und wenn nicht zweifelst du dann derer die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr an?

Wie du schon schriebst bist du kein Volljurist, schon gar nicht ein Anwalt . Aber für den Realitätssinn einiger Anwälte die ich kennen gelernt habe hat es bei dir ohne Zweifel gereicht.

P.S.:Der Brüller in der Kette ist das die Sportordnungen Satzungsrecht sein sollen oder aber dem gleichzustellen sind.

Wusste gar nicht das Vereinssatzungen generell dem BVA vorgelegt werden müssen. Da muss der Bowlingverein schon mit kräftigen Pins spielen.

Bearbeitet von stefan0303
Geschrieben

Fragt doch mal beim BKA und bei den Beschussämtern an. Deren Meinung ließe sich eher vertreten als bin irgendeinem LKA.

@Joe007 Stimme dir zu. Sollte es aufgrund dieser VRF-Diskussion nochmal zur Evaluierung des WaffG im Bundestag kommen wird der Tonus sein "Wir haben den Sportschützen den großzügigen 14 (4) gegeben und als Ergebnis haben sie ihn überreizt."

Geschrieben

Fragt doch mal beim BKA und bei den Beschussämtern an. Deren Meinung ließe sich eher vertreten als bin irgendeinem LKA.

@Joe007 Stimme dir zu. Sollte es aufgrund dieser VRF-Diskussion nochmal zur Evaluierung des WaffG im Bundestag kommen wird der Tonus sein "Wir haben den Sportschützen den großzügigen 14 (4) gegeben und als Ergebnis haben sie ihn überreizt."

Ja genau, die Sportschützen sind der Nabel der Welt und WO ihr Sprachrohr. Alle Mitglieder des Bundestages verfolgen diese Diskussion hier und warten darauf, dass wir eine Lösung finden. Dann gehen sie sofort zur Abstimmung über und nehmen den vielleicht 200 Leuten in Deutschland, die eine VRF m. gez. L. erworben haben das Teil wieder weg.

Es sollte jedem klar sein, dass diese Damen und Herren nur etwas machen, wenn der nächste Amoklauf oder ähnliches statt findet. Ansonsten gibt es überhaupt keinen Anlaß an eine Gesetzesänderung zu denken.

Zu Konsequenzen kommt es vielleicht, wenn ein Schütze sein Recht auf die VRFMGL einklagen will und der Richter spricht Recht...

Die Oberen wissen ganz genau dass solche Waffen nicht Deliktrelevant sind und dass fast alle Schützen die so ein Teil haben wollen, es auch über den Weg des Beantragens und der grünen Karte kriegen können.

Macht euch doch nichts vor!

Wer so ein Teil mit Zügen braucht soll es sich über die Gelbe holen- die Anderen auf die Grüne- dann halt mit Voreintrag -fertig.

Geschrieben

Weil's schon ein paar Mal hier angeklungen ist: Wie könnte man denn Flinten von Büchsen unterscheiden ?

abschließend können wir das nicht klären, das sei mal vorausgeschickt. Aber Nachdenken und diskutieren ist ja manchmal Nett TM.

Die klassische Antwort von Vielen wird sein: Eine Büchse hat einen Lauf mit Zügen und Feldern, eine Flinte hat einen glatten Lauf.

Da schlägt die Technik gleich mehrfach Ausnahmefälle vor. Der Paradox-Lauf hatte bis zum Ende keilförmige Spiral-Rillen, die a ) ein Solid-Geschoss drallstabilisieren konnten und b ) eine Klassische Schrotgarbe "verteilten", so daß gleichmäßigere Deckung erreicht wurde.

Dann gab es Choke-Einsätze, die solche Rillen oder aber wirkliche Züge und Felder hatten und natürlich gibt es die Slug Läufe. Aber nicht nur die Flinten-Konstrukteure machen es schwierig, seit Glock die gehämmerten Läufe mit Polygon-Profil eingeführt hat, gibt es drallstabilisierende Läufe, die nicht gezogen sind.

Üblicherweise wird aus der Flinte Schrot, also eine Ansammlung von mehreren meist kugelförmigen Projektilen verschossen.

Jetzt gibt es aber Schrot auch im Schrotbecher, das erfüllt die Gesetzesdefinition von 1 Einzelgeschoss. Außerdem noch Slugs, egal ob Brenneke-Typ oder Lyman Männerdiabolo, oder Foster-Slug. Und Sabots, aber zu denen kommen wir später.

Zu allem Überfluss gibt es für mehrere Kurzwaffenkaliber auch Hülsen für Schrotkugeln, meist mit Vogeldunst, also extrem feinkörnigem Schrot, gefüllt. Das sind dann Schrotpatronen aus Waffen mit Zügen und Feldern.

Also kann man sich aus dem Technik-Standpunkt vom Lauf und vom Geschosstyp her nicht so recht eindeutig festlegen, hier gibt es eine Grauzone. Die beste Unterscheidung wäre zwischen "drallstabilisierend" und "nicht stabilisierend". Aber: Wenn man dieser Technik-Definition folgt, dann bleibt man wieder unglücklich, denn die einzelnen Schrotkörner aus der .44Special-Patrone mit Vogeldunst-Hülle werden bestimmt nicht stabilisiert, und ein Slug Lauf wird sicher ein Sabot drallstabilisieren, aber Buckshot aus demselben Lauf gewiss nicht.

Die Technik zeigt: Die Realität der Waffentechnik ist viel zu kompliziert, mit viel zu vielen Ausnahmen und Lösungen, die Realität hat die schwarz/weiß Unterscheidung des WaffG schon lange überholt, teilweise werden ja auch genau auf die Definitionen des WaffG hin Konstruktionen geschaffen, die Vorteile erhalten und Verbote vermeiden, Das Stahlruten und Totschlägerverbot betrifft genau den Teleskopstock nicht, Pohl-Force Messer haben keine Öffnungshilfe mehr, feste Messer unter 12cm Klingenlänge sind inzwischen Standard usw...

Zurück zum Problem: Wie könnte man es handhaben, ist ein Polygonlauf nicht ziemlich glatt, der Slug Lauf vielleicht doch gezogen ? Ich mache mal den Vorschlag, die relativ unvoreingenommene C.I.P. heranzuziehen. Sie unterscheidet die Patronen nach Zentralfeuer- und Randzünder, bei den Zentralfeuer-Patronen gibt es dann extra auch eine Gruppe "Flinten-Patronen" Da liegt der Schluss recht nahe, zu definieren, daß Waffen für diese Patronengruppen eben "glatte" i.S.d.G. Läufe haben.

Das macht die Sache dann aber nur "einfach" nicht "richtig". Das hat den Vorteil, daß man ohne Reue jede Art Geschoss aus solch einer Patrone durch einen beliebig ausgestalteten kompatiblen (Flinten-)Lauf schicken kann. Und alle anderen Läufe auch die Polygonen werden somit über das Kaliber zu "gezogenen" Läufen.

Das wäre aber wahrscheinlich zu einfach. OK, ich vermute, daß es nicht die Interessen aller Beteiligten befriedigt, daher werd' ich jetzt gleich für solche Vorschläge Haue ernten. Macht nix, hier sind wir nicht vor Gericht und Bits sind billig. Immer wieder Mitfahren, einsteigen zur nächsten Fahrt, eine Schöne Fahrt, eine schnelle Fahrt...

Wie schon gesagt, unterscheidet das WaffG nicht zwischen Büchsen und Flinten, sondern nur zwischen gezogenen Läufen und glatten Läufen.

Geschrieben

Gesetz > Verordnung > Verwaltungsvorschtiften > Erlasse > Richtlinen > Sportordnungen (Satzungsrecht)

Wenn ich verurteilt werde, dann aufgrund von was? Dem Gesetz. Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Richtlinien und Sportordnungen sind nichts, nach dem ein Richter "Recht" sprechen kann.

Vor Gericht gilt das Gesetz, und eine Verordnung nur, wenn sie dem Gesetz nicht widerspricht.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du den Blödsinn wirklich glaubst, das die Sachkunde dazu die Schützen befähigen soll die von dir genannte Argumentationskette aufzustellen (mal abgesehen davon das sie anscheinend deiner persönlichen Einschätzung entsprungen ist), und gemäß eines eventuellen monokausalen Zusammenhangs anzuwenden hast du entweder nie selbst eine Sachkunde für Sportschützen gemacht oder aber redest aus anderem Grund solchen Mist.

Das erwartest hier das quasi jemand der eine Führerscheinprüfung bestanden hat ohne weitere Kenntnisse zum Thema Verkehrsrecht in einer strittigen, komplexen und noch nicht höchst richterlichen entschiedenen Streitfrage (Beispiel Autobahnmaut für Ausländer-EU Recht) rechtlich sicher handhaben soll.

Und wenn nicht zweifelst du dann derer die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr an?

Wie du schon schriebst bist du kein Volljurist, schon gar nicht ein Anwalt . Aber für den Realitätssinn einiger Anwälte die ich kennen gelernt habe hat es bei dir ohne Zweifel gereicht.

P.S.:Der Brüller in der Kette ist das die Sportordnungen Satzungsrecht sein sollen oder aber dem gleichzustellen sind.

Wusste gar nicht das Vereinssatzungen generell dem BVA vorgelegt werden müssen. Da muss der Bowlingverein schon mit kräftigen Pins spielen.

  1. Die Argumentationskette hat nichts mit glauben zu tuen. Es handelt sich hierbei schlichtweg um gängige Verwaltungspraxis und dies nicht nur im Waffenrecht sondern in allen Verwaltungsbereichen!
  2. Ich habe meine waffenrechtliche Sachkunde nicht nur für verschiedene Bereiche mehrfach abgelegt (BDS / Sachkunde / Schießleiterlehrgang und Jägerprüfung) sondern in der Vergangenheit selbst Lehrgänge und Prüfungen durchgeführt! Gegenstand war hierbei stets folgender Fragenkatalog http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Fragenkatalog_sachkunde.pdf?__blob=publicationFile&v=3 und dort wird übrigens auch differenziert zwischen Flinten und Büchsen sowie zwischen Flinten und Büchsenmunition!
  3. Auf deine Polemik zum Verkehrsrecht werde ich - wegen des flachen Niveaus - hier nicht weiter eingehen!
  4. Kann es sein, dass du Vereinsrecht mit Satzungsrecht verwechselst. Anders ist deine Aussage zum Satzungsrecht nicht zu deuten! Dass die Sportordnung vom BVA genehmigt wird bedeutet nicht zwangläufig, dass diese nicht vorher durch Vorstandsbeschluss oder im Rahmen einer Mitgliederversammlung durch Beschluss der Mitglieder vereinbart worden ist.

Ja genau, die Sportschützen sind der Nabel der Welt und WO ihr Sprachrohr. Alle Mitglieder des Bundestages verfolgen diese Diskussion hier und warten darauf, dass wir eine Lösung finden. Dann gehen sie sofort zur Abstimmung über und nehmen den vielleicht 200 Leuten in Deutschland, die eine VRF m. gez. L. erworben haben das Teil wieder weg.

Es sollte jedem klar sein, dass diese Damen und Herren nur etwas machen, wenn der nächste Amoklauf oder ähnliches statt findet. Ansonsten gibt es überhaupt keinen Anlaß an eine Gesetzesänderung zu denken.

Zu Konsequenzen kommt es vielleicht, wenn ein Schütze sein Recht auf die VRFMGL einklagen will und der Richter spricht Recht...

Die Oberen wissen ganz genau dass solche Waffen nicht Deliktrelevant sind und dass fast alle Schützen die so ein Teil haben wollen, es auch über den Weg des Beantragens und der grünen Karte kriegen können.

Macht euch doch nichts vor!

Wer so ein Teil mit Zügen braucht soll es sich über die Gelbe holen- die Anderen auf die Grüne- dann halt mit Voreintrag -fertig.

Also dämlicher geht es wohl nicht? Mal davon abgesehen, dass bei der letzten Novellierung des WaffG sich Abgeordnete von BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN im Bundestag über Waffen Online ausließen dürfte auch dir klar sein, dass die Gesetze nicht vom Bundestag sondern von Mitarbeiter des Innenministeriums und weiteren Behörden geschrieben werden!

Wenn ich verurteilt werde, dann aufgrund von was? Dem Gesetz. Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Richtlinien und Sportordnungen sind nichts, nach dem ein Richter "Recht" sprechen kann.

Vor Gericht gilt das Gesetz, und eine Verordnung nur, wenn sie dem Gesetz nicht widerspricht.

Ist dir noch nicht aufgefallen, dass es zwischen der Strafgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein paar bedeutsame Unterschiede gibt?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

@Joe07

- Ich verwechsle nicht Vereinsrecht mit Satzungsrecht. Es ist unerheblich ob die Sportordnung vorher per Mitgliederentscheid beschlossen wurde, oder ob sie im Rahmen der Tätigkeit bestimmter Stellen im Verein dort erstellt wurden. Wenn sie vom BVA abgelehnt oder statt gegeben werden ist dies immer ein Verwaltungsrechtlicher Akt.

- Das mit dem Führerscheinproblem mag dir zu flach sein, nur beschreibt es nun einmal das Missverhältnis von Sinn der Sachkunde sowie die Erwartung die du an sie stellst.

- Eine Sachkunde im Rahmen deines Schießleiterlehrgangs wirst du wohl nicht gemacht haben. Denn der Gesetzgeber kennt keinen Schießleiter.

Das ist Sache der Verbände. Der Gesetzgeber kennt lediglich die Verantwortliche Aufsicht nach §27 des WaffG sowie §§ 10 und 11 der AWaffV.

Möglich das der Schießleiterlehrgang eine VA beinhaltet hatte, nur scheinst du nicht so genau zu wissen wovon du da schreibst.

Das jemand wie du auch Ausbildet und noch dazu solche hohen Anforderungen an die Schützen nur aufgrund ihrer normalen Sachkunde stellst , obwohl du die rechtlichen Begebenheiten gar nicht zu kennen scheinst, ist schon extrem selbstgerecht.

Geschrieben (bearbeitet)

....

Selbstverständlich weiß ich wovon ich schreibe; nur scheint es dir und einigen weiteren Usern bei euren Tricksereien zu stören!

Mir ist klar, dass ein Schießleiter nicht zwingend auch die Funktion einer verantwortlichen Aufsichtsperson inne haben muss aber jedoch inne haben kann!

Genau aus diesem Grund ist die Sachkunde immer Bestandteil des Schießleiterlehrganges beim BDS! Übrigens; neben dem BDMP der größte Verband der Disziplinen für Vorderschaftrepetierflinten in seiner Sportordnung anbietet und bei dem "wirklich aktive Sportschützen" überhaupt kein Problem haben eine Bedürfnisbescheinigung für eine Vorderschaftrepetierflinte zu bekommen!

In deiner verblendeten Voreingenommenheit übersiehst du, dass die Sportordnung - egal ob sie neben einen Verwaltungsakt durchs BVA als Satzungsrecht zu betrachten ist oder auch nicht - mit ihren waffenrechtlichen Definitionen die Grundlage für den Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen darstellt. Dabei ist es egal ob es dir gefällt oder nicht!

Das Verständnis dafür, dass die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch die von mir vorgetragene Argumentationskette als zu hohe Anforderung für die Sachkunde eines Sportschützen zu deklarieren wird der Bedeutung der Sachkundeprüfung nicht gerecht. Denn schon im Fragenkatalog vom BVA erfolgt eine über die Begriffe des § 14 Abs. 4 WaffG hinausgehende Differenzierung von Büchsen und Flinten!

Wir können diese Spielchen hier ja noch ein wenig weiter betreiben! Bisher war ich einfach nur zu faul diesen Blödsinn an den richtigen Stellen zu platzieren. Die Aufforderungen, Vorderschaftreptierflinten auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben hören wohl erst auf, nachdem die zuständigen Stellen diesem Treiben ein Ende bereitet habern!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Selbstverständlich weiß ich wovon ich schreibe; nur scheint es dir und einigen weiteren Usern bei euren Tricksereien zu stören!

Mir ist klar, dass ein Schießleiter nicht zwingend auch die Funktion einer verantwortlichen Aufsichtsperson inne haben muss aber jedoch inne haben kann!

Genau aus diesem Grund ist die Sachkunde immer Bestandteil des Schießleiterlehrganges beim BDS! Übrigens; neben dem BDMP der größte Verband der Disziplinen für Vorderschaftrepetierflinten in seiner Sportordnung anbietet und bei dem "wirklich aktive Sportschützen" überhaupt kein Problem haben eine Bedürfnisbescheinigung für eine Vorderschaftrepetierflinte zu bekommen!

In deiner verblendeten Voreingenommenheit übersiehst du, dass die Sportordnung - egal ob sie neben einen Verwaltungsakt durchs BVA als Satzungsrecht zu betrachten ist oder auch nicht - mit ihren waffenrechtlichen Definitionen die Grundlage für den Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen darstellt. Dabei ist es egal ob es dir gefällt oder nicht!

Das Verständnis dafür, dass die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch die von mir vorgetragene Argumentationskette als zu hohe Anforderung für die Sachkunde eines Sportschützen zu deklarieren wird der Bedeutung der Sachkundeprüfung nicht gerecht. Denn schon im Fragenkatalog vom BVA erfolgt eine über die Begriffe des § 14 Abs. 4 WaffG hinausgehende Differenzierung von Büchsen und Flinten!

Wir können diese Spielchen hier ja noch ein wenig weiter betreiben! Bisher war ich einfach nur zu faul diesen Blödsinn an den richtigen Stellen zu platzieren. Die Aufforderungen, Vorderschaftreptierflinten auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben hören wohl erst auf, nachdem die zuständigen Stellen diesem Treiben ein Ende bereitet habern!

@Joe07

- Ich bin selbst Mitglied beim BDS. Ich habe beim BDS keinen Schießleiterlehrgang absolviert, aber komischerweise trotzdem eine VA vom BDS.

Die wird dort nämlich bei der Sachkunde ebenfalls angeboten. Also der echten Sachkunde, nicht bei einer ominösen Schießleitersachkunde.

Zum Text den ich aus deinem Zitat gesondert markiert habe:

- Es ist schlichtweg eine Lüge von dir das hier irgendwo irgendjemand aufgefordert wurde eine VRF auf Gelb zu erwerben. Es ging hier um eine strittige Frage und ein Problem das der TE hatte.

Dann auch noch die unverhohlene Drohung "Meldung" zu machen zeichnet von dir und deinem Charakter das du bestenfalls zum Parteifunktionär in Nordkorea berufen bist. Wer solche Vereinskameraden hat braucht wirklich keine Feinde mehr.

Ach ja, vergiss nicht noch auf deinem selbst ausgerufenem Kreuzzug für VRF nicht auf Gelb und damit alleinige Rettung des Abendlandes auch wirklich alles Übel mit der Wurzel auszureißen:

http://www.waffen-centrale.de/Remington-870-Express-mit-gezogenem-Lauf

Aber ich vergaß, Händler haben bestimmt nicht eine so tolle Sachkundeausbildung mit Aufbaustudium in Waffenrecht und Verwaltungsrecht genossen wie du.

Bearbeitet von stefan0303
Geschrieben

Wir können diese Spielchen hier ja noch ein wenig weiter betreiben! Bisher war ich einfach nur zu faul diesen Blödsinn an den richtigen Stellen zu platzieren. Die Aufforderungen, Vorderschaftreptierflinten auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben hören wohl erst auf, nachdem die zuständigen Stellen diesem Treiben ein Ende bereitet habern!

Für diese Äußerung sollte man dich mit einer lebenslangen Sperre hier belegen! Gehts eigendlich noch?

Wohl mal beider STASI gewesen?

Geschrieben

Selbsternannte Ordnungshüter könnte ich noch nie leiden. Spätestens nach dem Satz kann ich Sich nicht mehr ernst nehmen. Wer Kameraden denunzieren will, weil die Fragen zu Rechtslage stellen die eben nicht eindeutig sind, ist einfach üben durch.

Zum Glück gibt es hier auf WO ja die "blaue-Beiträge-entfern-Liste"

Geschrieben (bearbeitet)

Für diese Äußerung sollte man dich mit einer lebenslangen Sperre hier belegen! Gehts eigendlich noch?

Wohl mal beider STASI gewesen?

  1. Das hat mit STASI-Äußerungen nichts zu tuen!
  2. Mir geht es darum, zu erfahren, welches tatsächliches Motiv die Vorderschaftrepetierflinte (Pumpgun) pro-User bewegt, obwohl es überhaupt kein Problem ist, diese Schusswaffen als aktiver Sportschütze mit Bedürfnisnachweis auf grüner WBK zu erwerben!

Selbsternannte Ordnungshüter könnte ich noch nie leiden. Spätestens nach dem Satz kann ich Sich nicht mehr ernst nehmen. Wer Kameraden denunzieren will, weil die Fragen zu Rechtslage stellen die eben nicht eindeutig sind, ist einfach üben durch.

Zum Glück gibt es hier auf WO ja die "blaue-Beiträge-entfern-Liste"

  1. "Selbsternannter" Ordnungshüter; wenn du meinst!
  2. Also du betrachtest bezüglich meiner Beträge zur Rechtsfindung "Denunzianten tun"! Ich dachte bisher ihr seit davon überzeugt mit eurer rechtlichen Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG auf dem richtigen Weg zu sein. Wo ist die Zuversicht geblieben?
  3. Tatsächlich sieht die Sache ganz anders aus, euer "Zerpflücken" des § 14 Abs. 4 WaffG führt dazu, dass diese gesetzliche Bestimmung völlig neu zu überdenken ist!
  4. Denn wenn der Gesetzgeber sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass der von mir aufgezeigte Weg zur Konkretisierung des WaffG funktioniert, dann wird er reagieren und was dann dabei heraus kommt wissen wir alle!
  5. Mit anderen Worten, in diesem Forum sind ein paar Händler und "Schein"-Schützen gerade dabei aus mir immer noch nicht nachvollziehbaren Gründen die Bestimmungen des § 14 Abs. 4 WaffG für die Umsetzung eigen Interessen zu opfern!

Abschließend noch einmal folgende Frage an alle VRF auf gelber WBK - pro-User:

  1. "Welchen tatsächlichen wichtigen Grund außer der Umgehung des Bedürfnisnachweise durch einem Sportschützenverbandes gibt es dafür, eine VRF auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben?
  2. Auf welchen Schießstand kann ich tatsächlich die hier genannte Disziplin mit "meiner VRF Slugs mit ZF schießen?

Noch was:

  1. Gründe wie Verwaltungsgebühren, "haben wollen" sind für mich keine tatsächlich wichtigen Gründe!
  2. Was stört euch an der blauen Farbe meiner Texte?
  3. Ist es nun in eurem Interesse, wenn ich bei richtigen Stelle eine konkret zu diesem Thema formulierte Frage vorlege oder nicht?
Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Wir können diese Spielchen hier ja noch ein wenig weiter betreiben! Bisher war ich einfach nur zu faul diesen Blödsinn an den richtigen Stellen zu platzieren. Die Aufforderungen, Vorderschaftreptierflinten auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben hören wohl erst auf, nachdem die zuständigen Stellen diesem Treiben ein Ende bereitet habern!

  1. Ist es nun in eurem Interesse, wenn ich bei richtigen Stelle eine konkret zu diesem Thema formulierte Frage vorlege oder nicht?

Den Unterschied zwischen Deinen beiden Äußerungen begreifst Du aber schon, oder?

Das Thema an sich interessiert mich nicht besonders aber mit Deiner ersten Äußerung hast Du es doch tatsächlich geschafft, dass ich Deine Beträge ausblenden lasse.

PS: Ich denke, dass es sich beim Thema um eine rechtliche Grauzone handelt und bis zur Klärung der/die Sachbearbeiter entscheiden. Ob es sinnvoll ist eine "Flinte mit gezogenem Lauf" auf Gelb zu erwerben muss jeder selbst entscheiden. Mir wäre es alleine deshalb zu "gefährlich" da ich nach drei oder vier Jahren bei einem evlt. Laufwechsel evtl. vergesse, dass ich nur einen Lauf mit Zügen einbauen darf und keinen "normalen" Lauf. Das alleine würde mich, ist aber natürlich nur meine Meinung, davon abhalten eine Rebetier-Flinte auf Gelb zu erwerben.

PS2: Zum Thema "blaue Schrift" - empfinde ich als "unhöflich" da sehr aufdringlich und nervig, stört einfach.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben

1. Also du betrachtest bezüglich meiner Beträge zur Rechtsfindung "Denunzianten tun"! Ich dachte bisher ihr seit davon überzeugt mit eurer rechtlichen Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG auf dem richtigen Weg zu sein. Wo ist die Zuversicht geblieben?

2. Tatsächlich sieht die Sache ganz anders aus, euer "Zerpflücken" des § 14 Abs. 4 WaffG führt dazu, dass diese gesetzliche Bestimmung völlig neu zu überdenken ist!

3. Denn wenn der Gesetzgeber sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass der von mir aufgezeigte Weg zur Konkretisierung des WaffG funktioniert, dann wird er reagieren und was dann dabei heraus kommt wissen wir alle!

4. "Welchen tatsächlichen wichtigen Grund außer der Umgehung des Bedürfnisnachweise durch einem Sportschützenverbandes gibt es dafür, eine VRF auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben?

5. Auf welchen Schießstand kann ich tatsächlich die hier genannte Disziplin mit "meiner VRF Slugs mit ZF schießen?

Noch was:

6. Was stört euch an der blauen Farbe meiner Texte?

7. Ist es nun in eurem Interesse, wenn ich bei richtigen Stelle eine konkret zu diesem Thema formulierte Frage vorlege oder nicht?

ad 1:

Damit zu drohen, die "Informationen an der richtigen Stelle zu platzieren" ist ja wohl eine verklausulierte Ankündigung Anzeige zu erstatten.

ad 2:

Was ist daran "zerpflücken", wenn man das Gesetz liest und wortwörtlich das umsetzt was dort geschrieben steht?

ad 3:

Der Gesetzgeber hat ganz klar bestimmt Waffen vom erleichterten Erwerb durch Sportschützen ausgeschlossen. Und er hat das EINZIG am Laufinnenprofil festgelegt. Es war ganz offensichtlich der Wille des Gesetzgebers, daß das Laufinnenprofil zur Unterscheidung herangezogen wird, ansonsten wäre es nicht das einzige Kriterium geworden.

ad 4:

Warum nicht?

ad 5:

Ich kenne viele Stände auf denen mit FLG, nicht jedoch mit Schrot geschossen werden darf. Das betrifft eigentlich alle Schießstände die keinen Sand als Kugelfang verwenden. Und da kenne ich noch einige.

ad 6:

Es zerreißt das Bild des Forums, macht es unübersichtlicher. Noch mehr stört mich aber der Fettdruck, der den Post künstlich vergrößert, und somit weniger Information auf gleichem Raum zuläßt. Außerdem steht Fettdruck in Foren für Hervorhebung, Betonung oder Schreien.

ad 7:

Eine Frage vorzulegen ist etwas anderes als "Informationen zu platzieren". Das erkennst Du schon, oder? Außerdem: Was ist die "richtige Stelle"? Im Einzelfall entscheidet das ohnehin zuerst der bearbeitende SB, später dann ein Richter, ebenfalls für genau diesen Einzelfall. Richterliche Entscheidungen haben nur sehr selten Allgemeingültigkeitscharakter.

Geschrieben

Das hat mit STASI-Äußerungen nichts zu tuen!

Doch genau das hat es. Du willst nicht zur Klärung beitragen, sondern lediglich denen die deine Meinung nicht teilen

wollen durch Aufbau einer Drohkulisse zum Schweigen bringen.

Mir geht es darum, zu erfahren, welches tatsächliches Motiv die Vorderschaftrepetierflinte (Pumpgun) pro-User bewegt, obwohl es überhaupt kein Problem ist, diese Schusswaffen als aktiver Sportschütze mit Bedürfnisnachweis auf grüner WBK zu erwerben!

Das Motiv ist doch laut WaffG völlig uninteressant. Deine Beiträge haben auch nie dergleichen erkennen lassen.

"Selbsternannter" Ordnungshüter; wenn du meinst!

Also du betrachtest bezüglich meiner Beträge zur Rechtsfindung "Denunzianten tun"! Ich dachte bisher ihr seit davon überzeugt mit eurer rechtlichen Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG auf dem richtigen Weg zu sein. Wo ist die Zuversicht geblieben?

Tatsächlich sieht die Sache ganz anders aus, euer "Zerpflücken" des § 14 Abs. 4 WaffG führt dazu, dass diese gesetzliche Bestimmung völlig neu zu überdenken ist!

Es geht nicht darum wer recht hat. Das zu klären ist Aufgabe eines Gerichtes. Es ist aber eindeutig nicht so klar wie du immer alle

Glauben machen willst.

Wenn du so zuversichtlich bist, das es so eindeutig und klar ist, dürftest du dir um Konsequenzen doch gar keine Sorgen machen.

Denn warum sollte der Gesetzgeber eine eindeutige Gesetzeslage noch ändern??? Du glaubst anscheinend deinen eigenen Argumenten

nicht.

Denn wenn der Gesetzgeber sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass der von mir aufgezeigte Weg zur Konkretisierung des WaffG funktioniert, dann wird er reagieren und was dann dabei heraus kommt wissen wir alle!

Wie kannst du Wissen was passieren wird. Du weist ja nicht einmal wie dieses Rechtslage entschieden werden würde.

Nur weil es oberflächlich so aussieht als ob ein Urteil in eine bestimmte Richtung gefällt werden könnte, bedeutet es nicht das dies auch zwangsläufig so kommt. Deine Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, egal ob als Kläger oder Beklagter scheinen doch sehr begrenzt zu sein.

Mit anderen Worten, in diesem Forum sind ein paar Händler und "Schein"-Schützen gerade dabei aus mir immer noch nicht nachvollziehbaren Gründen die Bestimmungen des § 14 Abs. 4 WaffG für die Umsetzung eigen Interessen zu opfern!

Abschließend noch einmal folgende Frage an alle VRF auf gelber WBK - pro-User:

Bisher hat sich hier in diesem Thread nur einer durch mehr "Schein als Sein" hervorgetan, und das bist du.

"Welchen tatsächlichen wichtigen Grund außer der Umgehung des Bedürfnisnachweise durch einem Sportschützenverbandes gibt es dafür, eine VRF auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben?

Du hast eine obsessive Besessenheit bezüglich der Motivation. Das Problem ist nur, das dein Drohszenario welches beinhaltet das bei möglicher Nutzung der Gelben WBK für eine VRF mit gezogenem Lauf die gelbe WBK durch den Gesetzgeber ganz kassiert wird die meisten nicht wirklich überzeugt. Anders gesagt, die Mehrheit glaubt nicht deiner "Bösen Gute Nacht Geschichte". Und ohne das ist auch die Frage nach einer "bösen Agenda zur indirekten Abschaffung der gelben WBK" obsolet.

Auf welchen Schießstand kann ich tatsächlich die hier genannte Disziplin mit "meiner VRF Slugs mit ZF schießen?

Ich weiß nicht warum da ein ZF auf die Flinte soll, aber du kannst das ohne Probleme in Berlin Wannsee schießen.

Ich erinnere nochmal daran das die Flintendisziplinen der DSU mit einem gezogenen Lauf geschossen werden können.

Noch was:

Gründe wie Verwaltungsgebühren, "haben wollen" sind für mich keine tatsächlich wichtigen Gründe!

Jemanden mit deiner Toleranzgrenze wird wohl nicht verstehen das für andere Menschen eher ihre Gründe bei einer Entscheidung die Sie betreffen (deine Obsession bezüglich mögliche Abschaffung der gelben WBK durch eine Verschwörung einer kleinen Gruppe von Sportschützen ist hier wieder nicht sehr hilfreich) eine Rolle spielen als deine subjektive Gewichtung.

Was stört euch an der blauen Farbe meiner Texte?

Ist optisch etwas mühsamer zu lesen. Ist aber verglichen mit deiner totalitären Einstellung bezüglich der absoluten Richtigkeit deiner

Meinung über eine noch nicht einmal gerichtlich entschiedenen Streitfrage weit weniger anstrengend.

Ist es nun in eurem Interesse, wenn ich bei richtigen Stelle eine konkret zu diesem Thema formulierte Frage vorlege oder nicht?

Es ging dir in diesem Thread noch nie um die Interessen derer die nicht deiner Meinung waren. Insofern liest es sich wieder wie eine Drohung. Mir persönlich ist es egal, weil ich weder den Wegfall der gelben WBK durch den Gesetzgeber sehe wenn ein Gericht mal entscheidet das es korrekt war die VRF mit gezogenem Lauf auf Gelb einzutragen. Noch geht für mich eine Welt unter wenn ein Gericht sagt es war falsch.

Bestürzt bin ich eher das jemand der so handelt in einer Funktion eines Verbandes zu sein scheint bei der er eigentlich für die Vereinsmitglieder und damit Vereinskameraden da sein sollte. Eigentlich hätte ich so jemanden eher in der PdAK erwartet.

Geschrieben

Geschafft, wir sind vom Thema weg und die feuersicheren Westen und Flammenwerfer beherrschen das Feld.

Ich glaube Joe07 und Stillenmunkes könnten dicke Freunde werden.

Bist Du fies. :D

@Tyr13
Sage ich doch, dass der Glattlauf-Repetierer in .308 Win auf Gelbe WBK einzutragen ist.

Büchsenkaliber = Büchse = gezogener Lauf.

Mir wär's recht, wenn man das so handhabt, solange wir uns einig sind, daß diese oder eine ähnliche Auf-Lösung der Gesetzesunklarheit lediglich einen technischen Wahrheitsgehalt von max. 95% hat.

Ich bin bei dem Thema inzwischen tiefenentspannt. und genieße nur noch diese Funes'schen Ja/Nein/Doch/Aaah Dialoge.

Geschrieben

Der Joe ist einfach viel zu verspannt, wie man so ließt...

Vielleicht wohnt er in einem Landkreis in dem der SB solche Flinten nicht eintragen will :grin: und nun spricht ein wenig der Neid aus Ihm.

In seiner Rechtsauffassung bemerkt man die typisch deutsche Unterwürfigkeit: "der staat will das wohl- hat es aber nicht geschrieben... "

Wenn ein total unbedarfter Schießsportneuling, vielleicht mit Wurzeln in den USA diese Paragraphen zum Erwerb solcher Waffen lesen würde, dann würde ihm nichts anderes übrig bleiben als genau so zu handeln wie es im Gesetz steht. Er würde nicht mal einen Stolperstein darin sehen, weil es ja genau so da steht.

Was ich noch zum vorherigen Link in die Waffencentrale sagen wollte:

Die dort gemachten Angaben sind nur teilweise richtig, denn das LRA München trägt zwar die Flinte in die Gelbe ein- nur der Teil mit :

Man kann jede Art von Munition in Kal. 12 damit verschießen

stimmt so nicht. Man darf eben nur Munition ohne Treibspiegel damit verschießen (unabhängig davon ob man "kann" oder nicht).

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