Zum Inhalt springen
IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

Empfohlene Beiträge

.... einzig interessant unter den fast 500 Beiträgen fand ich das :

https://www.nwr-fl.de/Seiten/faq-hersteller-haendler-verbaende.aspx

zwar kein Gesetz, aber immerhin etwas "offizilles" - vielen Dank dafür !

Ansonsten finde ich die ganze Diskussion eher zum Weinen ! Bei der vermeintlichen Rechtsfindung verlassen wir leider all zu oft die Pfade jeglicher Vernunft.

Selbst der Alchemie ist es nicht gelungen aus Sch.. Gold zu machen.

Viele Grüße - sundance

Seit eben auch bei den Freunden der GRA registriert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und jetzt sind wir mal gespannt, was sich aus der letzten Innenministerkonferenz ergibt. Die ist sicherlich auch nur eine Phantasiebedrohung.

Die hier: http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/IMK_2014/imk2014_beschluessefjkonferenz.pdf ?

Was ergibt sich daraus?

Bearbeitet von Gruger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... einzig interessant unter den fast 500 Beiträgen fand ich das :

https://www.nwr-fl.de/Seiten/faq-hersteller-haendler-verbaende.aspx

zwar kein Gesetz, aber immerhin etwas "offizilles" - vielen Dank dafür !

Jupp, und beim Argumentieren auch einfach fein säuberlich die relevanten Stellen weggelassen;

Regelungen, die den Erwerb von gezogenen Repetierflinten explizit ausschließen sind weder im WaffG, der AWaffV, noch in der WaffVwV zu finden.

Ggf. sind Weisungen auf Landesebene erlassen worden, fragen Sie hierzu bitte bei Ihrem Waffenrechtsreferenten nach. Aber Achtung: Vorderschaftrepetierwaffen in einem Flintenkaliber (z.B. 12/76; 12/70; 16/70; …), bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95cm oder die Lauflänge weniger als 45cm beträgt sind verbotene Waffen. Dies ergibt sich hier aus dem Begriff „Flinte“ im Gesetz. Es wird nicht von glatten oder gezogenen Läufen gesprochen. Flinten verschießen Flintenmunition (gemäß amtl. Anzeiger, bzw. C.I.P.), unabhängig der Laufkonstruktion. Hier tritt die XWaffe-Nomenklatur zurück, da sie keine rechtliche Wirkung entfaltet.

Erst wird argumentiert, dass Drittquellen keine Rechtswirkung haben, dann zieht man solche dennoch zur Untermauerung der eigenen Position heran, ab dem Punkt, wo es dann aber wieder nicht passt, hört man aber einfach auf zu lesen bzw. zu zitieren.

Wir werden ja sehen, was demnächst für Weisungen für alle Bundesländer kommen werden. Der Weg ist bereitet. Von denen, die alles "bis an die Grenze der Legalität" ausreizen mussten. Und schon ist das Waffengesetz wieder etwas strenger, was nicht nötig gewesen wäre. Glückwunsch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Daher auch die dazu passende bundeseinheitliche Arbeitsanweisung ;)

Die keine Arbeitsanweisung (dazu ist die Fachliche Leitstelle NWR gar nicht berechtigt...) ist, sondern nur ein Auszug aus dem Bedienhandbuch einer Buchhaltungssoftware. Und die weist sogar explizit auf abweichende (tatsächliche) Arbeitsanweisungen hin, wie hier z.B. vom LKA NRW auch bereits veröffentlicht und im Widerspruch zu früheren Aussagen der gleichen Behörde. Da hat sich der Umgang mit dem Thema also auch bereits geändert.

Aber auch das überliest man lieber, wenn's im Sinne der eigenen Argumentation hilft...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ergibt sich daraus?

Abwarten, Tee trinken. Öffentliche Mühlen mahlen langsam.

Bisher habe ich noch nichts Schriftliches dazu, aber die sich daraus ergebenden Folgen haben sich scheinbar schon zu den ersten interessierten Sachbearbeitern herumgesprochen.

Aber bis das offiziell und flächendeckend als Weisung umgesetzt und nachzulesen ist, kann es vermutlich noch ein bisschen dauern. Ich sitz' in 4 Wochen mit ein paar Beteiligten zusammen, mal schauen, ob es bis dahin schon was Veröffentlichtes gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

German ich fasse mal deine letzten Beiträge zusammen:

Keine Ahnung, aber viel davon. ;)

Du hast nichts verstanden und kennst dich überhaupt nicht aus. Selbst die Auswertung der aufbereiteten Häppchen gelingt dir nicht.

Dein Verweis auf den Eingangsthread sollte als Beweis genügen. Der Tipp war richtig, aber wohl nicht durchgeführt worden. Der Eintrag ist weder ergangen, noch abgelehnt worden.

Im Thread und in vielen anderen sind sowohl Bestätigungen von LKA als auch gezeigte Einträge. Diese entsprechen klar dem Gesetz und der Arbeitsanweisung. ;)

Einen Negativbeleg gibt es nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der ganzen Diskussion hier, findet sich niemand, der eine VFR mit gezogenem Lauf auf seine Gelbe WBK hat eingetragen lassen.

Das ganze Gerede ist wie ein Sturm im Wasserglas.

Die Gelbe WBK werden die meisten von uns haben, aber keiner hat den Versuch unternommen, sich eine eintragen zu lassen.

Jeder will eine haben, der Eintrag ist ja kein Problem, probiert hat es niemand.

Das ist ja eine gewisse Logik drin.

Wenn dann wer hingeht, seine Sbine fragt, ob er eine Slug Gun eingetragen bekommt, hätte die Frage ja besser lauten sollen, bekomme ich eine VRF eingetragen mit gezogenem Lauf ?.

Das wäre aussagekräftig gewesen, aber die Antwort kenne ich ;) .

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn dann wer hingeht, seine Sbine fragt, ob er eine Slug Gun eingetragen bekommt, hätte die Frage ja besser lauten sollen, bekomme ich eine VRF eingetragen mit gezogenem Lauf ?.

Das wäre aussagekräftig gewesen, aber die Antwort kenne ich ;) .

mfg

Hallo Haudegen,

:hi: genau so habe ich es gemacht. Mein SB meinte, dass er erst mit dem LKA NRW Rücksprache halten müsste. Nach einer Woche sagte er mir, dass das LKA NRW zum Eintrag einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 sein OK gegeben hätte. Es würde lediglich in die WBK der Satz "es darf kein glatter Lauf montiert werden" eingetragen.

Mir wurde die Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 lediglich zu teuer.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Slug Gun eingetragen bekommt, hätte die Frage ja besser lauten sollen, bekomme ich eine VRF eingetragen mit gezogenem Lauf ?.

mfg

Hallo Haudegen,

wenn du mal ins aktuelle Waffengesetz reinschaust, wirst du sehen, dass es die Begriffe "Slug Gun" und "VRF" nicht kennt. Es kennt lediglich eine "Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf" und eine "Repetierlangwaffe mit glattem Lauf".

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube auf Seite eins hat sogar einer seinen Eintrag abfotografiert.

Beitrag 18 http://www.directupload.net/file/d/3668/686byxvh_jpg.htm

Das ist eben das andere Problem. Es wird ein Drame um eine absolute Seltenheit getätigt. Es gibt kaum Leute die diese Gerätschaft kaufen.

ABer eine GEfahr soll dadurch entstehen.

Eine echte Gefahr wurde hier tatsächlich mal herbeigeredet. Da hat ein einzelner die BEhörde solange mit der Nase in den Kothaufen gedrückt, bis auch mal einer handelte. Normalerweise haben die weder Personal, noch Zeit oder Tiefenwissen um auf "strahlende" Visiereinrichtungen zu achten. Aber man konnte es trotz häufig wiederholter MAhnung nicht lassen...

Solche Leute sind tatsächlich eine "Gefahr".

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ein Bild von einer WBK mit dem Eintrag "Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf" kann ich auch bringen :-)

Nächstes Mal wenn ich dem netten Herrn aufm Stand über den Weg laufe, kann ich die bestimmt fotofieren.

Der Eintrag lautet aber definitiv so, ich hab ihn selber gesehn. Es gibt auch keine weitere Eintragung wegen des Einbaus eines glatten Laufs oder so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sich eine VRF in die Gelbe eintragen zu lassen, selbst wenn die Sbine das macht, halte für sehr fahrlässig.

Weil ein jeder von uns wissen müsste, das das ausgeschlossen ist, da nützt es nichts, sich auf seine Sbine zu verlassen.

Das müsste jeder von seiner Sachkunde her kennen.

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sich eine VRF in die Gelbe eintragen zu lassen, selbst wenn die Sbine das macht, halte für sehr fahrlässig. ....

Das müsste jeder von seiner Sachkunde her kennen.

Das sehe ich genau so!

Mir ist immer noch nicht klar, warum diese Version hier derart angepriesen wird?

Wer eine VRF haben will bekommt sie über eine Verbandsbescheinigung ohne Probleme in die grüne WBK eingetragen und dabei passt sie dann auch direkt neben einer SLF!

Jeder hier kennt sich bestens damit aus bzw. sollte es aufgrund seiner Sachkunde!

Meines Erachtens geht es hier nur darum, diese - wegen des gezogenen Laufes - nutzlose VRF über die gelbe WBK unter die Leute zu bekommen. Denn wer sich eine mit gezogenen Lauf besorgt, wird sie sowieso nur im Schrank abstellen!

Aber wie geschrieben - ist nur meine bescheidene Meinung zur VRF mit gezogenen Lauf!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die mit gezogenem Lauf soviel "nutzloser" und sozusagen "ungefährlicher" ist, dann ist das genau der Grund, der eine unterschiedliche Behandlung von VRF mit glattem (gefährlich!) und gezogenem (trifft eh nix mit Schrot, nicht präziser bei FLG, also weniger gefährlich) Lauf rechtfertigt.

Ungefährlich auf gelb, gefährlich auf grün

q.e.d.

:king:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sich eine VRF in die Gelbe eintragen zu lassen, selbst wenn die Sbine das macht, halte für sehr fahrlässig.

Weil ein jeder von uns wissen müsste, das das ausgeschlossen ist, da nützt es nichts, sich auf seine Sbine zu verlassen.

Das müsste jeder von seiner Sachkunde her kennen.

mfg

Nun ja, scheinbar ist es nicht ganz so einfach. Die sehr lange Diskussion mit Argumenten auf beiden Seiten zeigt, daß die Sache doch nicht ganz so klar ist.

Ich hab die Sachkunde damals gemacht um mich in den Grundbestimmungen des WaffG. auszukennen.

Solche Fragen, die scheinbar selbst offizielle Stellen unterschiedlich auslegen, gehören nicht zu meinem Aufgabengebiet als Waffenbesitzer.

Da muss ich mich schon auf die Sachkenntnis meines zuständigen Amtes verlassen.

Und wenn mir der Sachbearbeiter dorf die Flinte einträgt, ist sie erst mal legal in meinem Besitz.

Was dann nachträglich am Gesetzestext geändert wird, braucht mich nicht zu interessieren.

Denn bis dahin sind Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf gelb erwerbbar.

Da wärs ja überall so.

Was wenn der Gesetzgeber die Kriterien für Repetierwaffen generell ändert und er plötzlich gar keine Vorderschaftrepetiersysteme mehr erlaubt?

Dann wären plötzlich alle, die so ein Teil haben (gibts ja in allen möglichen Kalibern von .22lfb bis sonst was) illegal im Besitz einer Waffe.

So funktioniert das nicht.

Bearbeitet von Steinpilz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So funktioniert das nicht.

Im Prinzip: Doch!

1. Der SB kann sich immer vertun, seine Entscheidung kann aufgehoben werden, ohne Folgen für ihn und, was hier wichtiger ist: Ohne Dir Einen Anspruch auf die bisherige Regelung zu geben. Auch wenn irgendein Eintrag in der WBK besteht, kann morgen jemand kommen und sagen: Nach Prüfung sind wir jetzt anderer Meinung, wir widerrufen die bisherige Erlaubnis und fordern die Überlassung an Berechtigten.

2. Die Fife-Seven Besitzer und die Inhaber von kurzen Rep.-Flinten (um mal Beispiele zu Nennen) haben genau diesen Effekt erlebt. Das Gesetz wurde geändert, diese Gegenstände wurden von "erlaubt" zu "verboten" umdeklariert und die bisherigen Besitzer mussten sie abgeben.

Es gibt also keine Rechtssicherheit, man bleibt letzten Endes der Willkür des Gesetzgebers ausgeliefert. Deshalb finde ich, man soll sich für jede positive Verwaltungshandlung freuen und sie solange genießen, wie es geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wärs ja überall so.

Was wenn der Gesetzgeber die Kriterien für Repetierwaffen generell ändert und er plötzlich gar keine Vorderschaftrepetiersysteme mehr erlaubt?

Dann wären plötzlich alle, die so ein Teil haben (gibts ja in allen möglichen Kalibern von .22lfb bis sonst was) illegal im Besitz einer Waffe.

So funktioniert das nicht.

Köstlicher Beitrag. Durch die wiederholte Behauptung wird es leider nicht richtig. Mittlerweile haben nun einige Kompetenzen sich hier ausgedrückt und trotzdem werden so laienhafte wie abenteuerliche Rechtsansichten mit vollster Überzeugung kundgetan.

Tyr hat es super erklärt und in seinem letzten Satz schön ausgedrückt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... so laienhafte wie abenteuerliche Rechtsansichten ...

Als Rechtsansicht ist der Beitrag durchaus richtig und entspricht auch dem Rechtsempfinden der meisten Menschen. Aber es ist natürlich richtig, dass der Gesetzgeber sich daran nicht stört und regelmäßig per Zettel Menschen zur Verfolgung durch seine Schergen freigibt, ohne dass diese Menschen irgendwem irgendwas zu Leide getan hätten, ja, ohne dass sich an den Menschen überhaupt irgendwas geändert hätte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.