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Post vom Rathaus...


Kontrolletti

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Erinnert mich alles an Martin Luther und seinen Kampf gegen den Ablaßhandel. Motto: wenn du deine Knarre zum Amt hin bringst keine Seele in den Kasten springt.

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Verwaltung funktioniert nicht so wie der Bürger das gemeinhin denkt.

Klar, das kommt immer drauf an. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Sachbearbeiter, in weiser Voraussicht ;-)

Also zahl, äh arbeite für unsere Abgaben meine ich natürlich, anstatt von anderen den gleichen Untertanengeist zu fordern wie er dir eigen ist.

Er gehört ja zur Herrschaft, also fordert er zurecht Untertanengeist von den Untertanen;-)

Erinnert mich alles an Martin Luther und seinen Kampf gegen den Ablaßhandel. Motto: wenn du deine Knarre zum Amt hin bringst keine Seele in den Kasten springt.

Oder eine Patrone im Briefumschlag schicken ...Nein, das geht natürlich nicht :-)

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Sowas kann man durchaus mit "Gewinn" lesen, da steht sogar das selbst bei einer Unterschreitung der 3 jahres Frist (mehrmalige Überprüfung) gelöhnt werden darf. Und das ist kein Urteil eines Provinzverwaltungsgericht. Also da ist die Katz den Baum bereits rauf, da einen anderen Entscheid zu bekommen...

Ich bin auch dagegen kritiklos zu zahlen, aber um aussichtslose Dinge zu kämpfen ist wohl Energieverschwendung.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2012&nr=81

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Also ich würde die 25 Euro als Strafe sehen!!!!!! Bist du doch selber schuld, dass du drei Jahre lang keine Waffe gekauft hast!

Selbst das ist wurscht! Ich hatte innerhalb eines halben Jahrs drei Zuverlässigkeitsüberprüfungen! Einmal Munitionsbastelerlaubnis, dann Verlängerung der privaten Waffenbastelerlaubnis, und dann natürlich noch waren gerade mal 3 Jahre rum - seit der letzten Regelüberprüfung. Aber wie schon oben erwähnt wenn die lustig sind können sie das wohl selbst entscheiden wie oft das abläuft - aber mindestens einmal in 3 Jahren. Ich hatte auch in meinem alten Landkreis, da nie was bezahlt, nach Umzug in den neuen Landkreis bin ich offizielles Fördermitglied der Waffenbehörde. Gebührenrecht in diesem Bezug ist Gemeinderecht, und da kann Kleinkleckersdorf innerhalb eines Ermessensspielraums was anderes machen als Großkleckersdorf. Sogar innerhalb den gleichen Landkreisen gibts da Unterschiede wenn verschiedene, mehrere Waffenbehörden am machen sind.

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...

Verwaltung funktioniert nicht so wie der Bürger das gemeinhin denkt.

Okay, vielleicht macht sich der SB einen Vermerk in sein "persönliches schwarzes Buch" so in der Art "Beim nächsten Antrag Fristen voll ausschöpfen" oder kürzer "der wartet das nächste mal"...ärgern geht auch in die andere Richtung. Mir ist für sowas die Zeit zu schade...

Seit in meiner Akte ein Urteil eingeheftet ist mit dem Anfang "Im Namen des Volkes wird die Stadt ... verurteilt, dem Kläger die beantragte Erlaubnis auszustellen" habe ich nie wieder Probleme gehabt. Weder mit der verknackten Behörde noch mit der jetzt. Denen ist wohl unmittelbar die dicke Akte aufgefallen. Hat mich außer etwas Zeit auch nichts gekostet, die Gesamtheit aller Untertanen hat mir die Auslagen erstattet.

Da muss wohl einer auf den Reiter geschrieben haben: "korrekt bearbeiten - Bürger kennt seine Rechte und wehrt sich"

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Sowas kann man durchaus mit "Gewinn" lesen, da steht sogar das selbst bei einer Unterschreitung der 3 jahres Frist (mehrmalige Überprüfung) gelöhnt werden darf. Und das ist kein Urteil eines Provinzverwaltungsgericht. Also da ist die Katz den Baum bereits rauf, da einen anderen Entscheid zu bekommen...

Ich bin auch dagegen kritiklos zu zahlen, aber um aussichtslose Dinge zu kämpfen ist wohl Energieverschwendung.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2012&nr=81

So isses nämlich!

Man kann seine Energie und sein Geld verschwenden.

Man muß es aber nicht.

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Ich finde das Fragezeichen bei Gebühr nach WaffKostV vs. eigene erlassene Kostenverordnung interessanter.

Um das Zahlen wird man wohl nicht herumkommen, aber mal nachlesen/-fragen, ob die Gebühr überhaupt nach WaffKostV erhoben werden darf kann man ja mal.

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Wenn das BUNDESverwaltungsgericht schreibt:

... dass die Erhebung der Gebühr auf einer rechtmäßigen Verwaltungshandlung beruht. Der beklagte Landkreis durfte den Kläger erneut auf seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüfen, auch wenn die letzte Regelüberprüfung weniger als drei Jahre, nämlich nur gut zwei Jahre, zurücklag. Nach dem Waffengesetz muss die Regelüberprüfung spätestens nach drei Jahren wiederholt werden. Einen Mindestabstand zwischen den Überprüfungen schreibt das Gesetz nicht vor. Allenfalls wenn der Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass erheblich unterschritten wird, kann die erneute Überprüfung nicht erforderlich und die hierfür verlangte Gebühr rechtswidrig sein. Ein solches erhebliches Unterschreiten des zeitlichen Abstands zwischen den Überprüfungen liegt aber bei einem Abstand von gut zwei Jahren nicht vor. Der beklagte Landkreis musste von der erneuten Regelüberprüfung nicht deshalb absehen, weil er dem Kläger etwa ein Jahr vor dieser Regelüberprüfung einen Jahresjagdschein erteilt hatte. Zwar ist vor der Erteilung des Jahresjagdscheins nach der hierfür einschlägigen Vorschrift des Bundesjagdgesetzes ebenfalls die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Jägers zu überprüfen. Jedoch waren hier aufgrund der Verwaltungspraxis des Landes Niedersachsen bei der Erteilung des Jahresjagdscheins die nach den waffenrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der örtlichen Polizeidienststelle nicht eingeholt worden. Die Überprüfung des Klägers war auch für ihn gebührenpflichtig. Nach dem einschlägigen Gebührenverzeichnis werden für sonstige Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Gebührenrechtlicher Veranlasser ist auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung vorgenommen wird. Den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis trifft die Pflicht, sich so zu verhalten, dass keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung aufkommen. Wegen dieser an die Gefährlichkeit von Waffen anknüpfenden Pflichtenstellung des Erlaubnisinhabers fällt auch die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung in seinen Verantwortungsbereich und wird von ihm im Sinne des Gebührentatbestands veranlasst.

Da bleiben einfach keine Zweifel.

Man ärgert sich ein bißchen (sind ja nur 25 €) und zahlt, dann hat man Ruhe.

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25€ hin, 25€ her....auch wenn man den Eindruck hat, dass die SBs nicht an Überarbeitung sterben, so ist eben diese Gebührenordnung der Verwaltungen vorhanden. Als ich neulich meine drei Erben WBKs bekam und die Rechnung über 450 EUR habe ich auch nicht schlecht gestaunt. Zumindest haben sie mir die Kosten für eine weitere Regelüberprüfung nicht auf die Rechnung gesetzt.

Der Staat ist eben ziemlich pleite, also wird geschaut wo man Geld machen kann. Bei 25 EUR atme ich mal tief durch und gut ist es; stehen da irgendwann mal 50 EUR drauf, könnte es ne angemessene Reaktion sein mal die Konfrontation zu suchen und nachzufragen ob vielleicht der Papst gerade die Verwaltungsarbeit auf sich genommen hat, oder weshalb dieser Vorgang eine Preissteigerung erfahren hat.

Noch dürften wir uns nicht zu sehr beschweren, man lässt uns unseren Sport und unsere Plempen, auch wenn es längst nicht mehr so relaxed wie früher ist.

Gruss, Fairlane

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Bei mir kostet es noch nix wenn sie alle 3 jahre prüfen nrw . .

Warte, warte nur ein Weilchen, dann kommt Gebührenbescheid zu Dir....

Hier sind es nach der im letzten Jahr in Kraft getretenen Kostenverordnung jetzt 30 Öcken.

Noch 15 draufgelegt und wieder mal was auf grün beantragt, ferdich!

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