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Bundesrat will Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz prüfen lassen


SC

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Quelle: BDS

Bundesrat will Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz prüfen lassen

In seiner Plenarsitzung vom 11. April 2014 hat der Bundesrat auf Antrag von Niedersachsen beschlossen, dem Bundestag eine erneute Änderung des Waffengesetzes vorzuschlagen. Künftig sollen die Erlaubnisbehörden bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht nur wie bisher bei Polizei und Bundeszentralregister anfragen, sondern auch bei den Verfassungsschutzämtern. Liegen dort Erkenntnisse über extremistische Aktivitäten vor, soll dies in die Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden.

Mit seinem Vorschlag wiederholt der Bundesrat eine identische Initiative der rotgrünen niedersächsischen Landesregierung aus dem letzten Jahr, die in der letzten Wahlperiode des Bundestages am alten schwarzgelben Koalitionsvertrag gescheitert ist. Dieser sah Änderungen am Waffengesetz von 2009 bis 2013 nicht vor. Gesetzgeberischer Anlass für die Verschärfung ist ein Fall aus dem Umfeld der „Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Eine Prüfung des Verfassungsschutzes habe ergeben, dass Extremisten in wenigen Fällen (so die Gesetzesbegründung wörtlich) waffenrechtliche Erlaubnisse haben. Wie bekannt wurde, wird in Brandenburg von vier Waffenbesitzkarten gesprochen, von denen daraufhin eine entzogen worden sei.

Das Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 11.04.2014, TOP4 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 115/14) findet sich unter http://www.bundesrat.de/plpr.html?id=2014-0921

Falk, 16.04.2014

Kommentar des Präsidenten:

Und wieder wird eine Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Nein, betreffen würde uns diese als Sportschützen nicht direkt. Wir sind keine Extremisten.

Aber dieser Vorstoß führt wieder einmal vor, wie man heute Gesetze macht. Einzelfälle reichen aus, um Aktionismus auszulösen. Was folgt sind politischer Wind, bürokratischer Aufwand, unbeteiligte Betroffene und wenig oder gar kein Sicherheitsgewinn. Von vier in Brandenburg bei Extremisten gefundenen Waffenbesitzkarten konnte gerade einmal eine einzige entzogen werden. Es gelingt anscheinend nicht einmal, den bekannten Extremisten die legalen Waffen abzunehmen… von den illegalen Waffen, wie denen der NSU (20 Waffen, davon 2 Maschinenpistolen), ganz zu schweigen.

Der Gesetzentwurf tut so, als ob die Änderung keine große Sache wäre, schließlich gebe es beispielsweise im Sprengstoffgesetz (SprengG) Vergleichbares. Der schmale Anwendungsbereich des § 7 SprengG – hier geht es um gefährlichen Sprengstoff im großen Stil – ist aber mit dem „Millionenpublikum“ der Waffenbesitzer nicht zu vergleichen. Außerdem begnügt sich das SprengG mit der Konsultation der Verfassungsschutzbehörde am Wohnsitz des Betroffenen, während die Änderung des Waffengesetzes die Abfrage bei allen Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt vorsieht, zusammen 17 Behörden! Bundesweit wären rund 1,4 Millionen Bürger betroffen, die nicht nur bei jeder Erteilung einer waffenrechtlichen Entscheidung abgefragt würden, sondern in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Jahre: Bürokratischer Aufwand in Reinkultur, um kriminologisch völlig unauffällige Menschen zu durchleuchten. Dazu entsprechende Kosten.

Wir wollen nicht, dass Extremisten Waffen haben. Aber anstatt 550 Erlaubnisbehörden nach nicht existierenden Extremisten unter den Waffenbesitzern suchen zu lassen, sollen die Verfassungsschützer lieber die ihnen bekannten Extremisten im Nationalen Waffenregister suchen, was sie nach § 10 Nr. 1 NWRG längst dürfen. Ich hoffe, dafür bleibt noch genug Zeit, in Anbetracht der Flut an Schriftverkehr mit Kreisverwaltungsbehörden, die auf den Verfassungsschutz zurollt, wenn der Bundestag dem Bundesrat folgt.

Gepperth, 16.04.2014

Geschrieben

Zur Erinnerung:
Diese Sache geht nicht wirklich auf die derzeitige niedersächsische Landesregierung zurück. Vielmehr ist der Ausgangspunkt eine entsprechende Initiative der vorherigen CDU-FDP-Regierung, welche diese wenige Tage vor ihrer Abwahl auf den Weg brachte. Rot-grün kann hier ganz bequem den von der CDU-FDP eingeschlagenen Weg weiter verfolgen. Warum jetzt jemand, der immer wieder zumindest indirekt zur Wahl der FDP aufruft, diesen Punkt weglässt.....

Hier mal ein Link in diese Richtung:

IM Schünemann (CDU) fordert...

Die damals funktionierenden Link zum BR muß man erst alle neu zusammensuchen, da der BR die Struktur seines Internetauftritts umgestellt hat.

Geschrieben

Die genannte Änderung wird absehbar ein riesengroßes, dröhnendes NICHTS werden - vom Ergebnis her betrachtet.

Über 500 Waffenbehörden bundesweit werden (wie von F.G. schon erwähnt) eine Menge bürokratischen Aufwand betreiben.

Über eine Million Waffenbesitzer, von denen bis auf einen Null-komma-null-nochwas-Bereich niemand etwas mit Extremismus zu tun hat, werden Gegenstand der Überprüfung sein.

Am Ende wird praktisch kein wirklicher Extremist seine Waffen los sein...

Aber die Politik hat wieder mit Riesenaufwand und medialem Getöse "Handlungsfähigkeit bewiesen". Was für eine traurige Lachnummer.

Geschrieben

Na und?

Soll mich der Verfassungsschutz doch überprüfen. Wäre mir restlos wurscht !

Dann werden die feststellen dass ich im Internet gerne PI und auch in Sex Seiten surfe.

Dass ich ein Fan von Henryk M. Broder bin und den Zionismus für gut und richtig finde.

Dass ich Kommunisten und Islamisten hasse wie die Pest. Und die Grünen noch mehr!

Denn wenn mir jemand bloede kommt dann weiß ich mich mit legalen Mitteln so richtig

bösartig, hinterhältig und ekelhaft zu wehren.

Ganz egal ob das Privatpersonen sind oder Vertreter vom Vater Staat

Da ich weder bei Fressebuch noch bei anderen Asozial-Netzwerken angemeldet bin

ist das gerade eine gute Gelegenheit meine Geisteshaltung und Lebenseinstellung

für jeden öffentlich zu machen

oswald

Geschrieben

Dass ich ein Fan von Henryk M. Broder bin und den Zionismus für gut und richtig finde.

Dass ich Kommunisten und Islamisten hasse wie die Pest. Und die Grünen noch mehr!

Dann such dir schon mal ein neues Hobby!

Und überprüfe sorgfältig deine Weltanschauung und deinen Klassenstandpunkt!

Geschrieben

Soll mich der Verfassungsschutz doch überprüfen. Wäre mir restlos wurscht !

Auch wieder so ein "ich hab doch nichts zu verbergen" Beitrag.

Dass gegen den Verfassungssschutz mit rechtsstaatlichen Mitteln sehr schwer anzugehen ist, sollte sich herumgesprochen haben.

Da geh regelmäßig zu NPD Veranstaltungen, nur um den Glatzköpfen argumentativ ihre Ideen zu widerlegen und schwupps, bist du nicht mehr zuverlässig.

Geschrieben

Ich finde es gut.

Wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Angst haben.

Gruss fluit74

Geschrieben

Ich finde es gut.

Wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Angst haben.

Gruss fluit74

Wer vorgibt nichts zu verbergen haben macht sich schon wieder per se verdächtig, warum sollte er sonst so vehement erklären er habe nichts zu verbergen? Da könnte man doch einen Anfangsverdacht ableiten, wer legale Waffen besitzt hat vielleicht auch illegale....

Geschrieben

Das hat nichts mit "na und" Mentalität zu tun.

Ich fürchte mich einfach vor nix und vor niemand.

ich bin streitsüchtig und bösartig und weiß mich mit allen

fiesen juristischen Mitteln zu wehren.

Auch Verfassungsschutz braucht Jesus.

Und einen Rechtsanwalt für sowas brauche ich schon lange nicht mehr.

Zu dem Beispiel NPD Demo:

Mit Nazis zu diskutieren ist die gleiche Zeitverschwendung wie mit Kommunisten.

Bei diesen Demos und Gegendemos in Sachen NPD ist doch auf beiden Seiten

das gleiche dumme und arbeitsscheue Gesocks das von der Stütze lebt .

Wenn die nicht unterschiedlich angezogen wären wüsste keine alte Sau mehr

wer gegen wen demonstrieren muss

Geschrieben

Bei diesen Demos und Gegendemos in Sachen NPD ist doch auf beiden Seiten

das gleiche dumme und arbeitsscheue Gesocks das von der Stütze lebt .

Wenn die nicht unterschiedlich angezogen wären wüsste keine alte Sau mehr

wer gegen wen demonstrieren muss

Besser kann man diesen Sachverhalt gar nicht ausdrücken.

Bezüglich deiner Furchtlosigkeit:

Nicht jeder hat das Zeug, sich erfolgreich mit der Stasi ... äh ... dem SD ... äh ... nein, heißt ja heute Verfassungsschutz - anzulegen.

Geschrieben

Hi Sal-Peter,

da magst du schon recht haben.

Natürlich gibt es genug Leute die Angst vor solchen Behörden haben.

Aber ich spreche jetzt nur für mich.

Es gib Weichziele und Hartziele.

Natürlich werden Weichziele lieber angegriffen. Man will ja selber keinen

Treffer abbekommen.

Ich habe einen guten Freund im Nahen Osten (Sachsen).

Dem wollte die StaSi ans Bein pi$$en. Der ist dann in die örtilche StaSi Zentrale

gefahren und hat den obersten Kommandeur in seinem Büro zusammengefaltet

dass der nicht mehr gewusst hat ob er Männlein oder Weiblein ist.

Von dem Tag an hat er von den Schnüfflern nie wieder was gehört.

Über Unrecht darf man halt nicht jammern sondern muss man sich

so angriffslustig wie nur möglich wehren!

Geschrieben

Ich finde es gut.

Wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Angst haben.

....

So vereinfacht wird man es nicht sehen dürfen. Wer entscheidet denn, was Du verbergen müßtest, um nicht auffällig zu sein? Vielleicht reicht es ja schon, wenn Du Konvertit bist, oder Dich für eine legale Partei engagierst, oder in einem bestimmten Verein bist? Die Grenzen zur Unzuverlässigkeit dürften sehr unscharf sein und den Ärger hast dann erstmal Du.

Zudem könnte auch jeder Polizist mal eben eine Hausdurchsuchung oder Taschenkontrolle bei Dir machen, wenn Du nichts zu verbergen hast. Brauchst ja keine Angst haben.

Geschrieben
Da geh regelmäßig zu NPD Veranstaltungen, nur um den Glatzköpfen argumentativ ihre Ideen zu widerlegen und schwupps, bist du nicht mehr zuverlässig.

Das ist in der Tat so, und nicht aus der Luft gegriffen.

In der aktuellen Ausgabe der PIRSCH (Papierausgabe, gestern gelesen) ist dazu eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Wenn das Bestand haben sollte, reicht tatsächlich schon die bloße Teilnahme an Veranstaltungen solcher Parteien für die Annahme der Unzuverlässigkeit; unabhängig davon, ob man tatsächlich deren Ziele und Auffassungen teilt...

Dann wäre nichts mehr mit der bisherigen rechtlichen Lage, wonach zum Nachweis der Unzuverlässigkeit ein gewisses aktives Tätigwerden für die Radikalinski-Partei erforderlich erforderlich ist...

Und dann würde die Entwicklung hin zum "LWB als Grundrechte-Inhaber zweiter Klasse" weitergehen.

Ich finde es gut. Wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Angst haben.

Den Satz hättest du entweder ironie-grün einfärben müssen.

Oder (ich fürchte es...) - du bist dir seiner Tragweite gar nicht bewusst.

Geschrieben

Dem wollte die StaSi ans Bein pi$$en. Der ist dann in die örtilche StaSi Zentrale

gefahren und hat den obersten Kommandeur in seinem Büro zusammengefaltet

dass der nicht mehr gewusst hat ob er Männlein oder Weiblein ist.

Das ging (auch) damals nur, wenn dein Freund etwas Wirksames gegen den Stasikommandeur in der Hand hatte.

Entweder etwas persönlich Belastendes - oder eine höhere Hierarchie im Rücken.

Geschrieben

Was für eine traurige Lachnummer.

Aber eine sehr teure, bezahlt aus den Taschen aller Steuerbürger. Und dann kommen Leute wie das fehlende X und erklären uns selbstherrlich die Welt und wie wichtig staatlich sanktionierter Raub vulgo Steuern doch sind und wie gut das für uns die Gesellschaft ist.

Geschrieben

Von dem Tag an hat er von den Schnüfflern nie wieder was gehört.

Weil sie ihn nach Bautzen verfrachtet und dort dann den Schlüssel weg geworfen haben ? Im Nachhinein kann man viele Geschichten erzählen, aber zu der Zeit, gab es nur sehr wenige, die sich wirklich getraut haben, dem MFS die Stirn zu bieten, meist mit bekannten Konsequenzen.

Geschrieben

...

Soll mich der Verfassungsschutz doch überprüfen. Wäre mir restlos wurscht !

...

"Nein Herr XY, wir können Ihnen leider den Voreintrag noch nicht ausstellen. Die bei den Verfassungschutzämtern sind so überlastet, wir haben leider noch keine Antwort bezüglich Ihrer Überprüfung."

"Aber das dauert doch jetzt schon ein halbes Jahr...!?"

"Na, im Sinne der öffentlichen Sicherheit muss halt jeder ein paar Zugeständnisse machen."

Schau mal nach dem Stichwort "Sicherheitsüberprüfungsgesetz". Bei mir sollte eine Ü3 gemacht werden, weil ich Umgang mit Kryptomaterial hatte. Weil es nur noch 5 Jahre bis zu meinem Ausscheiden waren, hat man es bei einer Ü2 bewenden lassen und die war nach 5 Jahren auch noch nicht abgeschlossen...

Da wird künftig jede WBK zum Staatsakt, ebenso die Jagdscheinverlängerung.

Geschrieben

"Es liegen Erkenntnisse vor" ist doch blanke Willkür !

Ohne klar definierte, offiziell festgestellte Kriterien (z.B. Verurteilungen, eingetragene Mitgliedschaften) sind das diffuse Verdachtsmomente - weder nachvollziehbar noch widerlegbar.

Nicht umsonst gilt in unserem Staat die Unschuldsvermutung.

Geschrieben

Das ging (auch) damals nur, wenn dein Freund etwas Wirksames gegen den Stasikommandeur in der Hand hatte.

Entweder etwas persönlich Belastendes - oder eine höhere Hierarchie im Rücken.

Weder noch.

Gelernter Handwerker, aber ohne diesbezügliche Ausbildung beste juristische Kenntnisse.

Ein kleines und unscheinbares Männlein mit einem spitzbübischen Lächeln und aber gleichzeitig

ein schneidendes rethorisches Geschick. Der zitiert Gesetzestexte wie abgelesen und erfindet

sie teilweise ad hoc.Und dann sitzt ein Richter vorne der sich das nicht anzweifeln traut nur um

sich nicht zu blamieren. Von dem Mann hab ich schon sehr viel gelernt und kann immer noch viel

lernen.

Geschrieben

@Merkava:

Verzeih mir, aber ich bin da ausgesprochen skeptisch.

Das Erfinden von Gesetzestexten nützt in einem Unrechtsstaat niemals dem Bürger, sondern immer nur dem Unterdrücker.

Ich bleibe dabei: Dein Freund kannte ein paar pikante Leichen aus dem Keller des Genossen und konnte ihn so erpressen.

Oder Genosse Gummiohr war grundfalsch auf seinem Posten - dann verwundert es mich aber, daß er sich bis zu diesem Rang hochspitzeln konnte.

aber sei es, wie es sei. Das Glück deines Freundes hatten weniger Promille, als man heute in Polen zum Autofahren haben darf.

Als ehemaliger Bürger eines "Demokratischen" Landes werde ich, was das Beschneiden meiner Grundrechte aufgrund geheimdienstlicher "Erkenntnisse" angeht, immer ein klein wenig algerisch...

Geschrieben

Nicht umsonst gilt in unserem Staat die Unschuldsvermutung.

Ja, aber nicht für den Sportschießer oder Jäger oder Sammler. Diese gilt nur für sonstige ominöse Waffenbesitzer, alle anderen müssen eben damit leben, dass sie wegen ihren absonderlichen Interessen anders als andere behandelt werden und müssen auch Einbußen bei eventuell vorhandenen "Bürger"rechten akzeptieren. Wenn sie damit ein Problem haben, dann müssen sie sich eben ein weniger suspektes und anrüchiges Hobby suchen.

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