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IGNORED

Bedürfnisnachweis für "alle" Waffen gefordert


mutzmutz

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Moin,

heute auf dem Schiessstand zeigte mir ein Schützenkamerad ein Schreiben von seiner "neuen" Waffenbehörde. Er ist vor einem Monat von Bayern nach Hessen gezogen und hatte in Bayern nie Probleme mit der Waffenbehörde gehabt. 12 mal im Jahr Training reichte der Behörde, egal mit welcher Waffe/Kaliber.

Nur die neue Behörde sieht das wohl anders.

Er hat insg. 5 Langwaffen unterschiedlichsten Kaliber (.22lfb, 30-30, .223, .308 und 12/70)in der gelben WBK eingetragen. Jetzt will die Behörde einen Bedürfnisnachweis für "alle" Waffen haben. Sprich, Nachweis über Regelmässiges Training "aller" Waffen. Also 5x12 Trainingseinheiten, sowie Teilnahmen an Wettkämpfen!

Er besitzt diese Waffen teilweise schon seit 20 Jahren und benutzt diese je nach Laune. Aber mind. 12 mal im Jahr (ingesamt)

Das ist doch nicht rechtens, oder?

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Das ist doch nicht rechtens, oder?

Mit Sicherheit nicht. Du begründest das Bedürfnis zum Waffenbesitz mit 12 mal im Jahr etc. und nicht den Besitz einzelner Waffen. Nur ab der 3. Waffe auf Grün mag das anders aussehen. Wäre es anders, müsste man auch für die Gelbe einen Bedürfnisantrag einreichen. Dem so nicht ist.

Bearbeitet von Nakota
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Ja, sowas sollte man sich 2 Mal überlegen. Wegziehen aus Bayern geht ja noch, aber auf keinem Fall in ein anderes Bundesland. Eher nach Österreich oder in die Schweiz, ggf. nach Frankreich oder auch nach CZ.

Die erfinden immer was Neues um ihre neuen Mitbürger so richtig zu ärgern. Richtig ist es nicht, aber die Arbeit hat der Neue erst mal an der Backe.

Gruß

Makalu

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Darmstadt?

er wohnt nahe Giessen soweit ich es weiss.

Er musste wohl wegen der Firma umziehen.

Er schiesst soweit ich es richtig verstanden habe, .22lfb und .223 regelmäßig (also jeweils 6-x mal im Jahr) Die anderen zieren wohl eher den Tresor ^^

Bearbeitet von mutzmutz
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:rtfm: hola amigo mutzmutz,

frei aus dem Gedächtnis heraus: in der Verwaltungsvorschrift für das WaffG. habe ich mal gelesen.: "das bedeutet NICHT dass der WBK Inhb. mit jeder seiner Waffen 12 oder 18 mal im Jahr trainiert haben muss..." sinngemäß wiedergegeben. Selber suchen und nachlesen.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Bearbeitet von pancho lobo
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Schützenkollege von NRW nach Berlin und ein anderer nach Hessen.

Alle mussten strippen und Nachweise der alten oder neuen Vereine vorlegen.

Entweder man macht das oder man legt Widerspruch ein und klärt das unter Beteiligung eines RA vor Gericht

Hier bei WO gibt es 1000 User und 5000 Meinungen, Aussagen, Richtigstellungen dazu.

In Wo lässt sich dazu gar nichts klären.

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Er soll mit §14 WaffG. argumentieren:

2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit....

Absatz 2 regelt das Bedürfnis, durch die Mitgliedschaft. Und Absatz 4 hat das schöne Wörtchen "unbefristete" vor Erlaubnis stehen.

Was die Behörde vielleicht will ist das der Betroffene nachweist, das er nach dem Umzug noch in einem Verein (eines anerkannten Schiesssportverbands) seinem Hobby nachgeht (Mitgliedschaft nachweisen). Und darüber hinaus kann sie auch fragen ob die Waffen für entsprechende Disziplinen einer genehmigten Sportordnung geeignet sind, und rein nach Kaliber sieht das so aus.

(Das gilt auch für grüne Waffen innerhalb des Kontingents 2KW -3SL LW)

In der schon erwähnten Verwaltungsvorschrift steht das hier:

14.4 Die Formulierung des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 ist

bei Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zu beachten. Es

muss sich also um einen organisierten Sportschützen (im Sinne

von § 14 Absatz 2 Satz 1) handeln, der seit mindestens 12 Monaten

regelmäßig schießt (und zwar mit erlaubnispflichtigen

Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne

im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar

die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung

als Vereins- oder Leihwaffe bezogen). Das Erwerbsstreckungsgebot,

nach dem ein Antragsteller in seiner Eigenschaft

als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr

erwerben darf, gilt auch bei der Erwerbsberechtigung auf

Grund einer Gelben WBK. Diese Regel darf nur in begründeten

Fällen durchbrochen werden.

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme

auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die

– 19

Anders würds aussehen wenn die Karte noch keine 3 Jahre alt ist, dann kann das bedürfnis überprüft werden aber wie schon erwähnt nicht in dem Umfang Training pro Waffe - da täte ich auf dem Schiessstand wohnen.

Bearbeitet von Bobbel
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...

Der Mann ist ein ganz normaler Mensch und kein Jurist, Hobbyjurist, Rechtsgelehrter, Justiz- oder Rechtsbelesener, Querulant oder Unbelehrbarer.

Der weiss gar nicht worum es da geht bei dem was du geschrieben hast und wie er das rüber zum SB kriegt.

Wenn du also schon sowas schreibst biete ihm konkrete Schreibhilfe an.

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Der Mann ist ein ganz normaler Mensch und kein Jurist, Hobbyjurist, Rechtsgelehrter, Justiz- oder Rechtsbelesener, Querulant oder Unbelehrbarer.

Der weiss gar nicht worum es da geht bei dem was du geschrieben hast und wie er das rüber zum SB kriegt.

Wenn du also schon sowas schreibst biete ihm konkrete Schreibhilfe an.

Sehr geehrter Herr Frau SB,

ich weise darauf hin das ich weiterhin bei dem Verein XYZ, angegliedert dem anerkannten Schiessportverband XXX, Mitglied bin.

Im Rahmen dieser Mitgliedschaft gehe ich auch weiterhin dem Schiesssport nach.

Mit freundlichem Gruß... (gut so?)

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Sehr geehrter Herr Frau SB,

ich weise darauf hin das ich weiterhin bei dem Verein XYZ, angegliedert dem anerkannten Schiessportverband XXX, Mitglied bin.

Im Rahmen dieser Mitgliedschaft gehe ich auch weiterhin dem Schiesssport nach.

Mit freundlichem Gruß... (gut so?)

Erstmal sehr nett von dir.

Jetzt integriere noch den Text aus #10 und nach zusätzlichen detaillierterem Info der Waffen von mutzmutz kannst du das auch differenziert machen, je nach Waffe, xxx als Platzhalter und du bekommst sicherlich ein grosses Dankeschön vom Kumpel des mutzmutz.

und viele viele viele Anfragen :bud:

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Und darüber hinaus kann sie auch fragen ob die Waffen für entsprechende Disziplinen einer genehmigten Sportordnung geeignet sind, und rein nach Kaliber sieht das so aus.

(Das gilt auch für grüne Waffen innerhalb des Kontingents 2KW -3SL LW)

Brauchen auch die beiden Kontingents-KW nur in eine beliebige genehmigte Sportordnung passen, oder muß man auch dem entsprechenden Verband angehören ?

Beispiel:

Man hat vom BDS einen Voreintrag für einen Revolver. Kauft jedoch einen Solchen, der nur in eine BDMP und NICHT in eine BDS-Sportordnung passen würde. --

Man wäre ja nicht zum Nutzen gezwungen.

Würde die Waffe illegal besessen werden ?

Oder man wechselt z. B. vom BDMP in einen anderen Verband, wo die Waffe nicht mehr genutzt werden dürfte; dürfte man diese innerhalb des Kontingents

(nur 1-2 KW in Besitz), oder auch als 3. (o. weitere) KW noch weiterhin besitzen ?

Bearbeitet von 9.5
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"Grüne" Waffen sind immer an die Bedürfnisbescheinigung gebunden (vom entsprechenden Verband). Verbände dürfen nur Bescheinigungen ausstellen für Waffen aus ihrer eigenen SPO - und damit darfst dann auch nur das "Passende" erwerben.

Wenn man dann nicht mehr Mitglied des Verbandes ist, der das Bedürfnis bestätigt hat, und der neue-andere Verband für die Waffe keine Disziplin hat würde folgerichtig das Bedürfnis nicht mehr bestehen. (z.B. geht beim DSB keine Repetierflinte)

Muss zu irgend einer SPO eines anerkannten Verbands passen gilt nur für die "Gelben" - Ich spare mir das §chinesisch ;-)

Bearbeitet von Bobbel
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Danke,

dann müßten also die entsprechenden Waffen (auf Grün mit entfallenem Bedürfnis) unaufgefordert innerhalb 14 Tagen abgegeben werden; oder die Behörde kann sie sich (und dann auch alles Andere) einkrallen ?

Kaufe ich etwas "Falsches" auf Grün, habe ich eine illegale Waffe.

Was ja leicht möglich ist, jetzt mal nicht wissentlich als Sportschütze KW-LL unter 3" (dürfte ein seriöser Händler auch nicht verkaufen ?), sondern eine KW mit zu langem Lauf (was der Händler nicht überprüfen braucht), hat man schnell die Arschkarte.

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Bei mir stand "Sportrevolver 357 " und " Sportpistole 9mm " im Voreintrag . Da gibt es dann einige Möglichkeiten was zu kaufen was für Sportschützen an sich geht, aber mit dem eigenen Verband, der das Bedürfnis bescheinigte nicht vereinbar sein kann. Daher ist man da selber gefragt....................

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