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IGNORED

Die Polizei, dein Freund und Helfer?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

fragte nun nach Fahrzeugpapieren und Führerschein. Ich stellte fest, dass ich meine Brieftasche zuhause vergessen hatte, was seine Laune nicht steigen ließ.

Also kurz gesagt, weder Fahrzeugpapiere noch Führerschein noch Ausweis dabei.

Auch wenn ich, in derselben Republik lebend, in der es u.a. einen Fall Gustl Mollath und einen Fall Harry Wörtz gegeben hat, nicht unbedingt

davon überzeugt bin, als Bürger die Justiz und Polizei grundsätzlich als "Freund & Helfer" an meiner Seite zu haben,

so habe ich hier doch ein gewisses Verständnis dafür, daß die Herrn in Grün oder Blau (was immer die dort tragen) auch mal etwas genervt waren.

Zumal man hier nur Deine Sicht der Dinge kennt und diese durchaus erkennen läßt, daß Du mit verschiedenen Dingen absolut nicht richtig lagst.

Das ist sicher kein besonders gut geeigneter Vorgang, eine pauschale Aussage über "die Polizei" zu tätigen - die es eigentlich ohnehin nicht geben kann.

G.T.

Geschrieben

Ich hatte (bisher) nur positive Erfahrungen mit kontrollierenden Polizisten (soweit eine Kontrolle eine positive Erfahrung sein kann).

Da bist du wohl an eine "spezielles" Exemplar geraden, wie es sie nunmal leider in jeder Berufsgruppe gibt...

Die Frage, ob du dich nun freundlich und Professionell verhalten hast, kannst du dir nur selber beantworten...

Vielleicht wäre jemand anders ja von sich aus auf die Idee gekommen, den Standstreifen zu räumen oder hätte solch ein Problem gar ohne Polizei (nur Info, weil Autobahn) lösen können.

Vielleicht ist auch nicht jeder Polizist gleich überfreundlich, wenn man ihn zu einem Unfall ruft,...um ihm dann zu sagen, dass man sich nicht äußern wird..."mehrfach" wie du geschrieben hast... Vielleicht hat sich da in seinem Gesicht ein Fragezeichen gebildet???

Wenn er dann die Personalien verlangt (wie soll er bitte sonst einen Unfall aufnehmen?????), was ja wohl nicht überraschend gewesen sein dürfte.... und er erhält als Antwort : "Hab ich nicht..."....Hmmm.... kommt dir das jetzt nicht selbst ein wenig komisch vor?

Wärst du dir nicht ein wenig verar... vorgekommen, wenn dich jemand zu einem Unfall ruft (DU hast ihn gerufen!) und der Rufer will sich weder zum Unfall äußern, noch kann er sich (und das Fahrzeug) ausweisen??? Aber die Telefonnummer des Anwaltes...die hat er...

Selbst wenn sich der Polizist daneben benommen hat (wir kennen nur eine Seite der Geschichte)....Er hätte dich noch ganz anders ärgern können...ganz anders... bei der Vorlage...(+ein paar Owis)... Hat er aber nicht.

Wer auf jeden Fall der Gattung der Jäger/LWB hier keine Ehre gemacht hat....bist du!

Geschrieben

Meiner Meinung nach, gibt es den Transport sehr wohl noch. Oder wie verstehe ich diesen Absatz hier:

12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die

Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger. Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

Quelle:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Denn genau das habe ich getan. Die Waffe im verschlossenen Behältnis transportiert. Oder sollte ich sie lieber "offen" ohne Futteral und Vorhängeschloss die 250 km im Auto zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen?

Vom 5. März 2012

Geschrieben

Weil die beiden Blitzmerker in dem Punkt Recht haben. Du hast eine OWi nach dem WaffG begangen also halt den Ball flach (§ 53 Absatz 1 Nr. 20 WaffG in Verbindung mit § 38 Satz 1 Nr. 1 WaffG). Diese OWi kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die nächste OWi nach dem WaffG reicht für die Annahme der Nichtzuverlässigkeit und in Folge dem Entzug von allem.

Wenn das so wäre, heißt ein zweimaliges Vergessen der Brieftasche, Kontrolle vorausgesetzt, reicht zum Verlust der Zuverlässigkeit aus?

Hast du da Belege? Urteile etc.?

Geschrieben

Wikipedia sagt was ähnliches ...

Es ist der größte Fehler dieses Hobby Machwerk als kompetente Quelle zu betrachten.

Erschreckend damit zu argumentieren.

Geschrieben

Ich habe jedenfalls in §5 des WaffG, der die Frage der Zuverlässigkeit regelt nichts gefunden, was sich auf das "nicht-vorzeigen-können" eines Personalsausweises bezieht.

Hier die Zuverlässigkeit, auch bei Wiederholung, abzuerkennen, dürfte einen lustisgen Rechtsstreit produzieren. Jedenfalls mit mir.

In der WaffVwV finde ich dazu:

§5:

In Nummer 5 sind auch Strafverfahren ohne Verurteilung und
Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen. Die Fünf-Jahres-
Frist des § 5 Absatz 2 Nummer 1 gilt hier nicht. „Gröblich“
meint eine schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige), nach
objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit schwerwiegende,
womöglich mit Nachdruck begangene Zuwiderhandlung. Für
„wiederholt“ reicht eine einmalige Wiederholung aus, sodass
schon der zweite Verstoß mit obigem Inhalt die Zuverlässigkeit

ernstlich in Frage stellt.

Das Vergessen der Brieftasche ist also "nach
objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit schwerwiegende,
womöglich mit Nachdruck begangene Zuwiderhandlung" zumal WBK und Jagdschein mitgeführt werden?

Geschrieben

Ich habe jedenfalls in §5 des WaffG, der die Frage der Zuverlässigkeit regelt nichts gefunden, was sich auf das "nicht-vorzeigen-können" eines Personalsausweises bezieht.

Hier die Zuverlässigkeit, auch bei Wiederholung, abzuerkennen, dürfte einen lustisgen Rechtsstreit produzieren. Jedenfalls mit mir.

§ 5 Abs. 2 WaffG:

5. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die [..]

wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.[...]

in Verbindung mit § 53 Abs. 1 WaffG:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]

entgegen § 38 Satz 1 eine dort genannte Urkunde nicht mit sich führt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,[...]

Damit ergibt sich für mich rein aus dem Gesetzestext, dass die Zuverlässigkeit abgesprochen werden kann.

Was wäre deine Argumentation dagegen?

Geschrieben

Das Vergessen an sich nicht. Aber eine zweimalige Verknackung nach dem zitierten §53 WaffG schon. Bisher hast Du's nicht einmal geschafft.

Der Sturz aus dem 10 Stock ist auch nicht tödlich. Aber der Aufprall häufig.

Geschrieben

Wenn das so wäre, heißt ein zweimaliges Vergessen der Brieftasche, Kontrolle vorausgesetzt, reicht zum Verlust der Zuverlässigkeit aus?

Hast du da Belege? Urteile etc.?

Noch viel banalere Dinge reichen für einen Verlust der Zuverlässigkeit aus... das "Vergessen" des Entladens z.B. das reicht ggf. sogar für eine fahrlässige Tötung aus.

Das Vergessen des TÜV reicht für eine Owi aus...etc...

Wir (alle hier) finden gewisse Regelungen sicherlich daneben... Dennoch sind sie da (leider) und die Frage, wie ich mich dann in solch einem Fall schlau verhalte...bleibt bestehen...

Verbunden mit der Frage, ob man sich nicht einfach mal irren kann...das kann wohl jeder...

Fehler macht jeder, der Schlaue genauso wie der Dumme, der Unterschied zwischen den beiden manifestiert sich darin, dass der eine einen Fehler einsieht und ggf. nur einmal macht...

Es empfiehlt sich generell in jedem Konflikt, egal ob mit PVB´s, Kindern, Ehepartnern, Kollegen, Vorgesetzten...mal ganz kurz zu überlegen, ob die Gegenseite nicht vielleicht Recht haben könnte....und man sich zum Klops macht, wenn man weiter eskaliert....

Hier die Zuverlässigkeit, auch bei Wiederholung, abzuerkennen, dürfte einen lustisgen Rechtsstreit produzieren. Jedenfalls mit mir.

Ja, das glaube ich dir....spätestens jetzt ist jedem klar, wie das Gespräch mit dem PvB ablief....

Geschrieben

Klugsch...en leitet sich eben ab von "klug"...

Hoffentlich ist wenigstens Verlass auf die Inkompetenz der Freunde und Helfer des TE hinsichtlich der OWI-Tb. Es könnte seine Zuverlässigkeit retten :D

Geschrieben

Also mich würde mal dieser kleine Unfall mit Blechschaden interessieren? Schuldfrage eindeutig? So viel kann es ja nicht gewesen sein, wäre bei mir an Ort und Stelle geklärt worden, eventuell sogar ohne Polizei....

Geschrieben

Um es mal aufzudröseln:

wer hat denn nun hier gegen Gesetze verstoßen?

wer sieht dies nicht ein?

wen kann dies seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten?

Und tschüß!

Geschrieben

Klugsch...en leitet sich eben ab von "klug"...

Hoffentlich ist wenigstens Verlass auf die Inkompetenz der Freunde und Helfer des TE hinsichtlich der OWI-Tb. Es könnte seine Zuverlässigkeit retten :D

Vielleicht auch einfach mangelndes Verfolgungsinteresse....

Wäre man "böswillig" gewesen bzw. hätte sich provozieren lassen....wäre weit mehr möglich gewesen...war wohl nicht so...

Ganz ehrlich, hätte man mich zu Hilfe gerufen, um mir zu sagen...dass man nichts sagen wird (???), um mir dann das weitere (wozu ich gerufen wurde) zu erschweren (kein Führerschein, Perso, Zulassung...), und mir dann noch blöd käme... es wäre nicht schwer gewesen, sowohl das Fahrzeug (Verkehrssicher im gegenwärtigen Zustand????), wie auch die Waffe (zur Klärung des Sachverhaltes) bis mindestens Montag einzubehalten... Das Jagtwochenende hätte sich hiermit erledigt. Die Owi hätte ich dann auch verfasst...

Entweder kommt noch Post, oder der PvB hat den "zornigen alten Mann" nicht ernst genommen oder ist selber Jäger und lässt es einfach nochmal gut sein...

Nach meiner Kenntnis haben PvB, besonders Autobahner meist andere Probleme, als sich über sowas Gedanken zu machen, bzw. deutlich (!) wichtigeres zu tun...Glück gehabt...

Geschrieben

reicht für die Annahme der Nichtzuverlässigkeit und in Folge dem Entzug von allem.

Das reicht lediglich für die Annahme, dass Hinnerk uU ein bisschen vergesslich ist, nicht mehr, nicht weniger. Ich kenne genug, die auch schon ohne WBK unterwegs waren, halt in der anderen Jacke vergessen, und davon geht die Welt auch nicht unter und ein schlechter Mensch wird man davon auch nicht, weil man vlt. mal ein bisschen was verbummelt. Die Jungs in Grün waren halt stur und unflexibel, Hinnerk hat sich bisschen geirrt und gut. Kein Grund für eine griechische Tragödie.

PS: Ich hielte auch viel davon, wenn unsere Polizei sich ein neues Motto zulegen würde: Zu schützen und zu dienen. Das würde solche Zusammenstöße vlt. etwas entschärfen aber da kann man wohl lange hoffen.

Geschrieben

Transportieren ... Führens ... das war schon im alten WaffG so.

Welches alte WaffG ? Dort war führen aber deutlich als zugriffsbereit definiert und Transport eben nicht. Folglich ist das ein deutlicher Unterschied gewesen. Auch wenn die Worte vlt. nicht explizit benutzt worden.

Geschrieben

Was wäre deine Argumentation dagegen?

Das dem, der 2x die Führerschein vergisst oder in einer Kontrolle nicht dabei hat, die Fahrerlaubnis und sein Auto entzogen bekommen muss. Wenn man das ansetzen würde, müsste halb Deutschland laufen.

Geschrieben

Vielleicht auch einfach mangelndes Verfolgungsinteresse....

In der Praxis übrigens weitaus häufiger der Fall, auch bei Waffenbehörden, als hier mitunter angenommen.

Erzählungen über behördlicherseits angenommene Unzuverlässigkeit die im Bekanntenkreis vagabundieren oder ab und zu in Foren, idR weitgehend kenntnisbefreit, diskutiert werden, sind im Übrigen nicht selten durch eine spezielle persönliche Eigenschaft des edt bemaßnahmten (nominiert zum persönlichen Unwort des Jahres ) edt. Protagonisten charakterisiert, die im Rahmen der Prognoseentscheidung Bedeutung erlangen kann: Borniertheit ;)

Geschrieben
Das ist sicher kein besonders gut geeigneter Vorgang, eine pauschale Aussage über "die Polizei" zu tätigen - die es eigentlich ohnehin nicht geben kann.

So sieht's aus.

Ich habe gute Erfahrungen mit dem Polizeivollzugsdienst gemacht (freundlich, hilfsbereit, auch mal im Bürgersinn vom Ermessen Gebrauch machend...).

Ich habe schlechte Erfahrungen mit den Beamten gemacht (z.T. unmotiviert/"unlustig" tätig zu werden; z.T. regelrecht "auf der Suche", irgendetwas zu finden..).

Ich habe zwei Pol.beamte (Bundespolizei) in der Verwandtschaft, und ich habe beruflich öfter mal Kontakt (im Sinne von Zusammenarbeit..).

"Die" Polizei gibt es nicht. In der Uniform stecken Menschen, wie überall.

Geschrieben

Wenn das so wäre, heißt ein zweimaliges Vergessen der Brieftasche, Kontrolle vorausgesetzt, reicht zum Verlust der Zuverlässigkeit aus?

Hast du da Belege? Urteile etc.?

Ich habe ein Gesetzbuch. Da steht drin, wer wiederholt gegen das Waffengesetz verstößt ist in der Regel unzuverlässig. Wer eine Ordungswidrigkeit nach dem WaffG begangen hat, hat den ersten Verstoß bereits hinter sich.

Ob Du eine Brieftasche dabei hast interessiert nach dem WaffG nicht, nur die dort festgelegten Ausweisvorschriften musst Du schon einhalten.

Noch ein gut gemeinter Rat: Wenn Dich die Waffenbehörde tatsächlich zu einer OWi anhört, gib Dich einsichtig. Wer uneinsichtig ist und auf seiner eigenen, falschen Rechtsauffassung beharrt bekommt den Stempel "unbelehrbar". Deine neuerlichen Ausführungen zum Transport sind ein Beleg dafür, dass dies bei Dir so ist. Das sind genau die Personen, die wieder gegen das WaffG verstoßen werden, weil sie glauben es besser zu kennen. Diese Leute sind unzuverlässig und werden ab OWi zwei entwaffnet. Übrigens ganz ohne Verfallsdatum.

Und letzmalig zum Führen:

Wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt, führt diese, egal ob die Waffe schussbereit, zugriffsbereit, verpackt oder sonstwas ist. Es gibt nur vier örtliche Ausnahmen, an diesen vier (früher drei) Orten führt man nicht. Diese Orte sind:

EIGENE Wohnung

EIGENES befriedetes Besitztum

EIGENE Geschäftsräume

Schießstätte mit Zulassung nach § 27

Geschrieben

Das Vergessen an sich nicht. Aber eine zweimalige Verknackung nach dem zitierten §53 WaffG schon. Bisher hast Du's nicht einmal geschafft.[...]

Es genügt der Gesetzesverstoß und der wurde begangen. Ob der Gesetzesverstoß als OWi geahndet wird ist egal. Ebenso ist es egal, ob der Verstoß überhaupt sanktioniert ist. Bei der OWi ist der Verstoß halt nachgewiesen und schön dokumentiert. Im vorliegend Fall wird es auch kaum an der Dokumentation (Protokoll der Polizei) und der Nachweisbarkeit (mehrere Polizisten als Zeugen) scheitern.

Geschrieben

Welches alte WaffG ? Dort war führen aber deutlich als zugriffsbereit definiert und Transport eben nicht. Folglich ist das ein deutlicher Unterschied gewesen. Auch wenn die Worte vlt. nicht explizit benutzt worden.

Dieter Nuhr sagte sinngemäß: Wer keine Ahung hat sollte einfach mal die F. halten.

§ 4 Absatz 4 WaffG alte Fassung:

Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.

Ließt Du da irgendetwas von zugriffsbereit? Zugriffs- oder Schussbereitschaft ändert nichts am Führen oder Nichtführen, sie hat allenfalls Einfluss darauf ob eine Erlaubnis zum Führen nötig ist oder nicht. Das war nach dem WaffG a.F. so und das ist heute so.

Hinweis: WaffG alte Fassung meint das bis zum 31. März 2003 gültige Waffengesetz.

Geschrieben

Mal meine ganz bescheidene Meinung,

der Ton macht die Musik und auch wenn man sich im Recht glaubt kommt man mit einem deeskalierendem Verhalten weiter als mit einem Konfrontationskurs und einem pseudoausspielen seiner "Rechte".

Einige meiner Freunde sind Polizisten. ALLE sind für ein vernünftiges Gespräch und beim klären einer Problemsituation offen.

Der Polizist zeigte doch schon eine Möglichkeit zur Klärung auf (Personalausweis bringen lassen).

Es ist ja nicht sein Fehler dass DU Dich nicht ausweisen konntest.

Möglich wäre z.b. gewesen den Personalausweis per Taxi bringen zu lassen.

Ein kleines bischen Einsicht und Kooperationsbereitschaft hätte die Situation vermutlich entspannt.

Bergwälder

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