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IGNORED

Neue Beschusszeichen


CZM52

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auch im Beschussrecht nähern wir uns der EU an!

Das BA Ulm hat begonnen, die ab Oktober 2014 verpflichtende Beschusszeichen zu nutzen!

Der bisherige Bundesadler über N wurde gegen CIP über N ersetzt!

Nur zur Info, nicht das der ein oder andere den "Geier" sucht.......

Verstärkter Beschuss ist CIP über S, Stahlschrot Cip über Lilie.....Schwarzpulver Cip über PN.

Alleine der Böllerbeschuss bleibt wohl Bundesadler über B

Geschrieben

Das BA Ulm hat begonnen, die ab Oktober 2014 verpflichtende Beschusszeichen zu nutzen!

Nur zur Info, nicht das der ein oder andere den "Geier" sucht.......

Nicht nur Ulm! Ich habe letzte Woche eine Waffe die diesen Monat in Kiel beschossen wurde erhalten und mich erstmal gewundert was das für ein komisches Beschusszeichen ist. ;)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ist es richtig das Handböller die einen Schwarzpulver Beschuss haben nicht auch noch alle 5 Jahre einen Böllerbeschuss benötigen?

Mit diesen Handböllern ist ein "scharfes" schiessen und das Böllern möglich ?

Ist mir neu, habe das die Tage "aufgeschnappt".

Gruß

Geschrieben

Streiche das "Hand" und übrig bleibt ein Böller.

Und nun überlege, ob ein Böller alle 5 Jahre zum Beschuß muß oder nicht.

Und dann streich das "Aufgeschnappte" aus deinem Gedächtnis und du lebst ruhig und zufrieden bis an Dein Ende.

Ende.

:-)

Geschrieben

Irgendwie doch sinnfrei, bei der ganzen Harmonisierung mit der EU würde vieles eingespart, zumindest in anderen Beichen. Aber dieser dämmliche Beschuss bleibt bestehen.... Man hätte diesen staatlichen Regulierungswahn komplett abschaffen sollen... in anderen Ländern gehts auch ohne...

Ist ja nicht so, dass ein Beschuss irgendwas über die Qualität einer Waffe aussagt...toll alles ist masshaltig und die Waffe ein ein paar Schuss erhöhten Gasdruck vertragen...kann mir aber morgen genauso um die Ohren fliegen...

Geschrieben

Ist ja nicht so, dass ein Beschuss irgendwas über die Qualität einer Waffe aussagt...toll alles ist masshaltig und die Waffe ein ein paar Schuss erhöhten Gasdruck vertragen...kann mir aber morgen genauso um die Ohren fliegen...

Nun, ich bin durchaus für eine technische Kontrolle. Ich habe auch eine erworbene Waffe erstmal zum erneuten Beschuss gebracht. Die war ca 100 Jahre alt, hatte einen alten, gültigen Beschuss aber ich wusste nicht wie die vorher behandelt wurde.. Ich habe nicht das Werkzeug und Wissen eines Büma und bin somit froh, wenn ich für 25 Euro ein qualifiziertes Urteil erhalte. Aber ich weiss, ich bin blöd, ich kaufe auch ein Auto nur mit frischem TÜV. Was soll bloß der Unsinn? Das kann man ja einsparen. Wird in anderen Ländern ja auch nicht benötigt...Und da kann ja auch morgen was kaputtgehen!

Geschrieben

Nun, ich bin durchaus für eine technische Kontrolle. ... ich kaufe auch ein Auto nur mit frischem TÜV.

Guter Vergleich, die HU ist genauso nutzlos wie der Beschuss, denn sie sagt gar nichts über das Auto aus, ausser exakt zum Zeitpunkt der Prüfung. Und wenn du beim TÜV vom Hof rollst und es dir 500 m weiter die Bremsleitungen zerreisst und du den karren in eine Bushaltestelle parkst, ist das ganz allein dein Problem, der TÜV übernimmt da keinerlei Haftung. Das gleiche ist es beim Beschuss, die Knarre überlebt die 2 Testschuss, bekommt dann ihren Stempel, einen Monat später zerlegt es dir das Ding beim Schiessen und was macht das Amt ? Es hebt die Hände und sagt, nicht unser Problem, das ist bei neuen Waffen ein Garantiefall für den Hersteller, bei alten hast du einfach Pech. Somit kann man diese "Abnahme" auch dem Hersteller überlassen, was der ja eh macht, bevor er ausliefert. Fazit: Geldschneiderei und Regelungswut.

Geschrieben

TÜV bzw. HU gibt es nur beim PKW nur, weil der Dampfkesselverein eine gute Lobby hat. Ist im Prinzip nutzlos, bzw. dient dazu Autos schnell "kaputtzuschreiben" um den Verkauf neuer Autos anzukurbeln!

Kleines Beispiel...jeder Stromzähler in Deutschland trägt ein Eichsiegel, wenn er zur Abrechnung genutzt wird. So einen Zirkus gibt es nur bei uns. Im Zuge der EU-Vereinheitlichung hat man das etwas überarbeitet. Ein Eichsiegel gibt es in Zukunft mehr, die Zähler fallen salop gesagt "geeicht" beim Hersteller vom Band". Nennt sich MID! Durchaus positiv, was sich die EU sich überlegt hat.

Geschrieben

Streiche das "Hand" und übrig bleibt ein Böller.

Und nun überlege, ob ein Böller alle 5 Jahre zum Beschuß muß oder nicht.

Und dann streich das "Aufgeschnappte" aus deinem Gedächtnis und du lebst ruhig und zufrieden bis an Dein Ende.

Ende.

:-)

Schau mal hier: http://egun.de/market/item.php?id=4797099

Daher meine Frage, wäre schön sich die Gebühren alle 5 Jahre zu sparen.

Gruß

Geschrieben

Kleines Beispiel...jeder Stromzähler in Deutschland trägt ein Eichsiegel, wenn er zur Abrechnung genutzt wird. So einen Zirkus gibt es nur bei uns. Im Zuge der EU-Vereinheitlichung hat man das etwas überarbeitet. Ein Eichsiegel gibt es in Zukunft mehr, die Zähler fallen salop gesagt "geeicht" beim Hersteller vom Band". Nennt sich MID! Durchaus positiv, was sich die EU sich überlegt hat.

Ich habe mehrere Jahre Gaszähler gebaut, mein Arbeitgeber hatte aber auch Strom- und Wasserzähler im Angebot. Selbstverständlich werden die Geräte auch heute noch geeicht, und zwar jedes einzeln. Die MID ersetzt das nicht, sondern ist nur die Richtlinie dazu. Aber schon vor 100 Jahren wurden die Eichungen beim Hersteller durchgeführt. So viel geändert hat sich also nicht. Und natürlich werden auch alle Zähler in anderen Ländern geeicht. Manche sind da viel Pikeniere als Deutschland.

Geschrieben

Schau mal hier: http://egun.de/market/item.php?id=4797099

Daher meine Frage, wäre schön sich die Gebühren alle 5 Jahre zu sparen.

Gruß

Hier vermute ich, dass der Ersteller der Auktion folgendes meint:

BeschussG

Erstmal §3 Beschußpflicht vor Inverkehr-Bringung:

§ 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
(1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Satz 1 gilt nicht für Gasböller, die gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 in ihrer Bauart und Bezeichnung zugelassen sind. Wird eine Feuerwaffe aus bereits geprüften höchstbeanspruchten Teilen zusammengesetzt, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn einzelne Teile zu ihrer Einpassung der Nacharbeit bedürfen oder nicht mit dem für diese Waffe vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen sind.
(2) Wer an einer Feuerwaffe oder einem Böller, die nach Absatz 1 geprüft sind, ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht für Feuerwaffen, deren höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle höchstbeanspruchten Teile mit dem für diese Waffen vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen worden sind.
§4 Ausnahmen von der Beschußpflicht nach §3:
§ 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht
(2) Eine Beschusspflicht nach § 3 besteht nicht für Feuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile, die das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist.
Wie man sieht steht in §4 Abs. 2 BeschussG Feuerwaffen und nicht Böller, also keine Ausnahmeregelung.
"Müssen aus CIP-Ländern importierte Böller in Deutschland nochmals beschossen werden?

Böller sind Salutgeräte und keine Feuerwaffen nach CIP. Sie müssen auch dann beschossen werden, wenn sie ein Prüfzeichen eines anderen CIP-Mitgliedstaates haben."
Geschrieben

es gibt ( z.B. aus BW ) ministerielle Memoranden/Erlasse, was auch immer, die den Sachverhalt Beschuß von Vorderladerwaffen und Böllern ansprechen, auch werden darin Regelungen angesprochen, wonach logischerweise ein wiederholter Böllerbeschuß, für als Vorderlader beschossene Waffen, unsinnig wäre, da ja eigentlich "höherwertig".

(gleiches auch zur Beschußpflicht im Zusammenhang von Vorderladern mit Schwarzpulverersatzstoffen)

wenn ich mich richtig erinnere, wird auch darauf abgehoben, dass diese Mitteilungen im Vorgriff auf anstehende Änderungen im Beschußgesetz erfolgen.

.... wurde, glaube ich, sogar hier in WO schon verlinkt ....

wie immer bekommt man aber die genauesten und aktuellsten Infos hierzu von der zuständigen Stelle: Beschußamt!

gruß alzi

Geschrieben

Wenn ich hier so die einzelnen Beiträge überfliege, dann entsteht bei mir der Eindruck, dass manche tatsächlich glauben, jeder Knallstock mit einem Beschussstempel hätte auch ein Beschussamt von innen gesehen.

Ich frage mich heute noch, wie bei den ca. 30 aus den U.S. of A. importierten M1917, welche alle mit frischen Beschussstempeln des Beschussamtes Ulm versehen waren, die Geschosse ihren Weg durch das ungefähr 70 Jahre alte Stauferfett gefunden haben, mit dem die Patronenlager und Läufe zugekleistert waren.

CM :confused:

Geschrieben

Ich habe auch schon eine KK-Büchse in der Hand gehabt, bei der kein Patronenlager eingeschnitten war. Auch die hatte einen Beschußstempel.

Geschrieben

Wenn ich hier so die einzelnen Beiträge überfliege, dann entsteht bei mir der Eindruck, dass manche tatsächlich glauben, jeder Knallstock mit einem Beschussstempel hätte auch ein Beschussamt von innen gesehen.

Wir glauben eben immer noch an das Gute im Menschen, auch bei Beamten!

Geschrieben

Irgendjemand (ich weiß nicht ob in WO oder einem anderen Forum) meinte mal, dass von den Beschussämtern bei "größeren" Losen zwar jedes Los, beschossen wird, aber innerhalb des Loses nur einzelne Waffen Stichprobenartig...

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