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IGNORED

WBK auch U18 möglich?


Sal-Peter

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Geschrieben

Bei einer Diskussion meinte einer meiner Gesprächspartner, für bestimmte Leistungsschützen / Kader gäbe es auch die Möglichkeit einer eigenen WBK im Jugendalter. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach läßt das aber das WaffG nicht zu. Wer hat recht? Und warum?

Geschrieben

Du hast recht.

... und auch nicht, denn in § 3 Abs. 3 WaffG werden vom Alterserfordernis des § 2 WaffG Ausnahmen gemacht. Danach können auch Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen eine WBK bekommen, allerdings dürfte das recht selten der Fall sein und in erster Linie nur Jugendliche betreffen, die bereits mit Leih- oder Vereinswaffen national oder international entsprechend erfolgreich sind.

Geschrieben

aber dann wieder im §4 Voraussetzungen für die Erlaubnis

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat

und dann noch §6 Persönliche Eignung , nicht geschäftsunfähig

Ist man mit unter 18 voll geschäftsfähig?

Geschrieben

Ist man mit unter 18 voll geschäftsfähig?

und dann noch §6 Persönliche Eignung , nicht geschäftsunfähig

Man ist eingeschränkt geschäftsfähig, was eben nicht das gleiche wie geschäftsunfähig ist.

Geschrieben

§ 3 WaffG läßt Ausnamhen von Alterserfordernissen (plural) zu, dazu gehören auch die Voraussetzungen des §§ 2 und 4 . Solche Ausnahmen gibt es für Kaderschützen. Beispiele ab Landesebene sind mir bekannt.

Geschrieben

ich habe damals im landeskader OSP geschossen und eine WBK mit 17 bekommen. Sportärztliche Untersuchung und co war sowieso gemacht und es war der Behörde Begründung genug, dass mein Vater nicht immer und überall zu jedem Wettkampf mitkommen kann.

Geschrieben

Eingeschränkt geschäftsfähig: darf mit begrenztem Budget frei Verträge abschließen.

Geschäftsunfähig: Darf nicht selbst entscheiden, ob am Krankenhausbett die Seitengitter hochgeklappt werden sollen.

Geschrieben

Eingeschränkt geschäftsfähig: darf mit begrenztem Budget frei Verträge abschließen.

Geschäftsunfähig: Darf nicht selbst entscheiden, ob am Krankenhausbett die Seitengitter hochgeklappt werden sollen.

Oh das ist schlimm darum sollte ja jeder eine Patientenverfügung abschließen, damit die ebend nicht einfach über jemanden verfügen

können wie sie wollen.

Im Bundestag wird wohl gerade diskutiert über Sterbehilfe, die ganzen Pflegeheime und Hospitze sind wohl dagegen.

Warum wohl...? s geht um Macht über Menschen und letztendlich um Geld mit Humanismus hat das alles nichts mehr zu tun.

Geschrieben

Wir haben gerade so einen Fall bei mir in der Mannschaft bzw. Verein. Eine Schützin, 17 Jahre (Nationalmannschaft DSB C Kader Gewehr)

,...keine Chance !

Das zuständige Ordnungsamt (Hessen) verweigert eine Ausstellung. Dies verursacht bei den zahlreichen Terminen wie Kaderlehrgängen und Internationalen Wettkämpfen in ganz Deutschland natürlich erheblichen Aufwand.

Ich selbst (damals Hessischer Landeskader) hatte das Glück mit 16 Jahren eine EWB ausgestellt zu bekommen. Das 1985 waren auch noch andere Zeiten.

Geschrieben

Wir haben gerade so einen Fall bei mir in der Mannschaft bzw. Verein. Eine Schützin, 17 Jahre (Nationalmannschaft DSB C Kader Gewehr)

,...keine Chance !

Das zuständige Ordnungsamt (Hessen) verweigert eine Ausstellung.

Weißt Du zufällig auch, warum?

Geschrieben

Ich nehme an, "früher" hat wenigstens ab und zu bei dem einen oder anderen Sachbearbeiter noch der gesunde Menschenverstand die Oberhand gehabt und erfolgreiche Jungschützen wurden soweit möglich nicht unnötig gebremst. Heute dürfte auch der letzte sich hüten, irgendwelche schwammigen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Ich habe 1993 mit 10 Jahren noch erlaubt bekommen, unter Aufsicht KK zu trainieren. Das wäre wohl heute auch nicht mehr drin, wenn ich überlege, was unser Amt manchem für einen Shice erzählt.

Geschrieben

... Ich habe 1993 mit 10 Jahren noch erlaubt bekommen, unter Aufsicht KK zu trainieren. Das wäre wohl heute auch nicht mehr drin, wenn ich überlege, was unser Amt manchem für einen Shice erzählt.

..... seit wann gibts welche Altersbeschränkungen fürs Schießen? ......

gruß alzi

Geschrieben

..... seit wann gibts welche Altersbeschränkungen fürs Schießen? ......

KK unter Aufsicht erst ab 14 Jahren (mit Sondergenehmigung ab 12)

KK ab 16 Jahren

GK ab 18 Jahren

Alle Angaben ohne Gewehr und Revolver.

Geschrieben

Ich glaube er hat explizit nach der Einführung dieser Grenzen gefragt.

Sorry, habs anders aufgefasst aber wahrscheinlich hast Du recht.

Lt. http://www.axelcgn.de/die_geschichte.html zumindest bzgl. GK erst 2009 "Mit der Waffengesetz-Änderung 2009 ist die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre angehoben worden.".

Geschrieben

laut der 1. WaffV, galt von 1976 bis mind. 1994 (1994 letzte Änderung, wurde 2003 von AWaffV abgelöst), und laut WaffG bis 2008:

- Luft ab 12

- sonstige Schußwaffen ab 14 ( mit OK der Erziehungsberechtigten, ohne OK ab 16 ).

KK ( 200J ) und 12er Flinten ab 14, sonstige Schußwaffen erst ab 18, kam ja 2009 ins WaffG ( nach Winnenden).

jetzt weiß ich das auch ......ganz genau. und auch warum ich mit 14 "schon" das erste mal GK geschossen habe.

gruß alzi

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