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IGNORED

Überprüfug der Aufbewahrung


The Puck

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Geschrieben

So hätten die ILWB die gleiche Wahrscheinlichkeit auf eine anlasslose 36er-Kontrolle wie LWB. :AZZANGEL:

Ich stelle mir gerade den Dialog vor:

"Guten Tag, wir sind von der Waffenbehörde. Wir möchten die Aufbewahrung ihrer Waffen kontrollieren."

"Waffen, ich habe doch gar keine Waffen."

"Falls Sie uns nicht reinlassen, verlieren Sie ihre Zuverlässigkeit und wir erlegen Ihnen ein Bußgeld auf"

"Aber ich habe doch wirklich gar keine Waffen."

"Davon können wir uns ja jetzt gemeinsam überzeugen."

"Unsinn, wenn ich wirklich illegale Waffen hätte, dann würde ich sie nicht im Haus rumfliegen lassen, sondern im Garten verbuddeln."

"Aha. JUNGS, holt mal den Bagger..."

"Na gut, kommen sie rein, ich habe nichts zu verbergen..."

...

...

" Gut, wir haben festgestellt, daß sie keine Waffen in Ihrem Haus aufbewahren und daher ihnen kein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften des Par. 36 WaffG zur Last gelegt wird."

" Da bin ich aber froh, daß die Sache erledigt ist."

" Ja, wir auch, hier ist Ihr Gebührenbescheid"

"Ja, aber, aber, da war doch nix ???"

" Meinen Sie, wir arbeiten umsonst ?"

"Nein, aber, aber, ich habe doch keine Waffen, wieso bezahle ich die Waffen-Behörde ?"

" Für Ihr Super-Grundrecht auf Sicherheit. So Etwas gibt es nicht Umsonst."

Geschrieben

Das war einmal ein Nebenpunkt ein einem Urteil infolge einer § 36-Kontrolle. Irgendwo in Neugrünland war das...

Die Kontrolleure ohne angemessenes Vergewissern, ob es sich tatsächlich um offizielle 36er-Kontrolletties handelt, in die Wohnung und zu den Waffen gelassen.

Eben.

Um in Bildern zu sprechen:

- den Schuh würde ich mir nicht anziehen,

sondern

- den Ball würde ich zurückspielen...

Geschrieben

Aha, und was müsste der Betreffende tun, um Deine Zweifel auszuräumen?[/Quote]

Gar nichts, das habe ich ja gemacht. Nämlich in der Behörde angerufen, bei jemandem den ich persönlich kenne.

Ja, gib es denen mal so richtig. Sag mir nur Bescheid, wenn Du Deine Waffen nach dem Widerruf bei Egun reinstellst. Vielleicht ist ja ein Schnäppchen dabei. :lol2:

Mein SB fand meine Aktion absolut richtig, und war froh dass endlich mal jemand nicht einfach so jeden rein gelassen hat. Er hat nämlich auch die Befürchtung, dass sich Leute da ihre eigenen "Ausweise" drucken...

Geschrieben
Mein SB fand meine Aktion absolut richtig, und war froh dass endlich mal jemand nicht einfach so jeden rein gelassen hat. Er hat nämlich auch die Befürchtung, dass sich Leute da ihre eigenen "Ausweise" drucken...

Darf ich daraus schließen, dass Deine Waffenbehörde nicht in der Lage ist, ihren Mitarbeitern Dienstausweise mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen bereitzustellen, die nicht jeder Fünfjährige so einfach zu Hause nachmachen kann?

Geschrieben

Gängige Behörden-Dienstausweise von Landratsämtern, Städten etc. (ich weiß durchaus, wovon ich rede) haben zwar "innere Werte" (also enthalten Dateninformationen und -funktionen für diverse Zwecke). Äußerlich sind die aber meist eher schlicht gestaltet...

Wer nicht weiß, wie exakt so ein Ausweis aussehen muss, kann bei einer ihm unbekannten Person (und heutigen Herstellungsmöglichkeiten) nur aufgrund des Ausweises nicht deren "Echtheit" feststellen.

Geschrieben

... ihren Mitarbeitern Dienstausweise mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen bereitzustellen, die nicht jeder Fünfjährige so einfach zu Hause nachmachen kann?

Lieschen Müller (oder der Erich Müller) soll die dann kennen und erkennen.

manchmal hast Du schon etwas ins Absurde abdriftende Ansichten!

Geschrieben

Wer mit seinen Sachbearbeitern kommuniziert kennt auch die entsprechenden Namen!

... nur wurden nicht selten "neue" Leute für die Kontrollen eingestellt, ausgeliehen oder umgesetzt. :closedeyes:

Geschrieben

Wer mit seinen Sachbearbeitern kommuniziert kennt auch die entsprechenden Namen!

So ist es. Und dann gibt es auch kein Problem. Ich kenne deren Namen und Aussehen.

Das Problem entsteht, wenn "Mr. Unbekannt" vor der Tür steht und irgendeinen "Ausweis" zückt.

Darauf wird es nur eine Reaktion geben: Einlass erst nach Bestätigung durch die Behörde (Anruf, bei dem die Kontrolle und der Name des Kontrolleus bestätigt wird). Ansonsten kein Einlass. Und das ist rechtlich voll begründbar.

Geschrieben

Darf ich daraus schließen, dass Deine Waffenbehörde nicht in der Lage ist, ihren Mitarbeitern Dienstausweise mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen bereitzustellen, die nicht jeder Fünfjährige so einfach zu Hause nachmachen kann?

Es obliegt jedem Amt, seine Mitarbeiter mit entsprechenden Ausweisen auszustatten. Die benötigten Stückzahlen sind dementsprechend gering. Bei meinem Amt sind es genau zwei Mitarbeiter die dies benötigen. Da werden keine fälschungssicheren Urkunden in Auftrag gegeben, sondern ein "Ausweis" in MS Word erstellt, ausgedrückt, unterschrieben und besiegelt und dann laminiert. Die meisten Ämter durften das so handhaben.

Geschrieben

Etwas besser sieht das nur bei Dienststellen mit automatischen Zugangskontrollen aus. Aber wirklich mehr als quasi einen "Werksausweis mit Dienstsiegelabdruck" ergibt das auch nicht. Da die Dienstausweise i.d.R. den Bürgern nicht bekannt sind, können diese faktisch noch nicht einmal den Anschein der Echheit prüfen. Das ist ja schon ein klassisches Problem bei PVBs. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Woher wissen die Angehörigen überhaupt, dass es "die Behörde" ist, die da vor ihrer Haustür steht bzw. Dinge fragt...?

Die Mitarbeiter haben sich ausgewiesen.

Geschrieben
Mit einem selbst gedruckten Ausweis. Das nenne ich nicht "sich ausweisen", sondern "behaupten, sich auszuweisen".

Dann kann man jeden Ausweis anzweifeln. Wenn jemand mit einem (mehr oder weniger offiziell aussehenden) Ausweis und entsprechenden Unterlagen in der Hand bei Dir vor der Wohnungstür steht und angibt, dass er Deine Waffenlagerstätte kontrollieren will, hast Du da wirklich ernsthafte Zweifel an der Echtheit oder geht es eigentlich nur darum, ein bißchen zu stänkern?

Geschrieben

Es wurden bereits genau auf diese Weise Waffen entwendet. Und der Besitzer wurde verurteilt, weil er unbekannten Personen den Zugriff auf diese Waffen ermöglicht hat.

Meine Freundin darf nicht an meine Waffen, aber jeder dahergelaufene Depp mit Farbdrucker darf? Sein Rechtsverständnis ist etwas seltsam.

Geschrieben

hast Du da wirklich ernsthafte Zweifel an der Echtheit oder geht es eigentlich nur darum, ein bißchen zu stänkern?

Das Schöne daran ist, daß man das Eine tun kann, während man das Andere genießt.

Einerseits habe ich wirklich Zweifel, wenn jemand, den ich nicht kenne und der unangemeldet, quasi überfallartig, vor meiner Haustür steht, die Aufbewahrung meiner Waffen kontrollieren will. Zu meiner eigenen Sicherheit werde ich dann versuchen, den Auftraggeber von solchen Maßnahmen zu kontaktieren, um mir versichern zu lassen, daß hier tatsächlich alles korrekt ist. Der Ausweis allein kann ja nicht ein Freibrief sein.

Zum Anderen ist es mir ein innerer Reichsparteitag, wenn ich unangemeldete Kontrollettis draußen vor der Türe stehen lassen kann, während ich mit dem PP Köln telefoniere und mit aller notwendigen Gründlichkeit versuche, die Grundlage für die gegen mich gerichtete Maßnahme und die Befugnis der beauftragten Kontrolleure zu klären. Nein, die werden nicht hereingebeten, Nein sie kriegen keinen Kaffee. Ich bin ein höflicher Mensch, die dürfen sich auf meine Bank vor der Türe setzen.

Das gilt, nur um's klarzustellen, nicht für

- angekündigten Besuch

- mir persönlich bekannte Mitarbeiter der Abteilung Waffenrecht

Geschrieben

... Wenn jemand mit einem (mehr oder weniger offiziell aussehenden) Ausweis und entsprechenden Unterlagen in der Hand bei Dir vor der Wohnungstür steht und angibt, dass er Deine Waffenlagerstätte kontrollieren will, hast Du da wirklich ernsthafte Zweifel an der Echtheit oder geht es eigentlich nur darum, ein bißchen zu stänkern?

Nein, mit "Stänkern" hat das Mißtrauen für mich nichts zu tun, sondern ist ein zwingendes Resultat der Gesetzmäßigkeit unangemeldeter Kontrollen und ein Zeichen von Sorgfalt im Umgang mit Schusswaffen. Das Amt sollte froh sein um jeden LWB, der anruft und sich vergewissert, dass es sich tatsächlich um eine amtliche Kontrolle handelt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Vernünftige Kontrolleure werden die Kontrolle sofort abbrechen, wenn kein Berechtigter vor Ort ist. Die Polizei befragt auch nicht den minderjährigen Sohn, ob Papi immer ordnungsgemäß im Straßenverkehr unterwegs ist...

Der Sinn der Kontrolle liegt darin, dass der Waffenbesitzer seine Aufbewahrung auf Verlangen vorzeigen muss, nicht aber irgendwelche unbeteiligten Personen. Alles andere ist Unfug und Misstrauen. In der Zeit können die Kontrolleure wo anders eine Kontrolle durchführen.

Geschrieben

Darf ich daraus schließen, dass Deine Waffenbehörde nicht in der Lage ist, ihren Mitarbeitern Dienstausweise mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen bereitzustellen, die nicht jeder Fünfjährige so einfach zu Hause nachmachen kann?

Halloo ,

ich bin ja schreibfaul ABER Ich habe noch keinen Dienstausweis dieser oder einer anderen Behörde gesehen. Ich weis also NICHT wie diese Aussehen müssen. Was nun??

gibt es Muster im INet ?

Geschrieben

Halloo ,

ich bin ja schreibfaul ABER Ich habe noch keinen Dienstausweis dieser oder einer anderen Behörde gesehen. Ich weis also NICHT wie diese Aussehen müssen.

Das geht fast jedem so, zumindest bis zum erstem mal. Das dürfte aber kaum als Grund ausreichen, um deren Echtheit und Gültigkeit pauschal in Zweifel ziehen zu können.

Was nun??

gibt es Muster im INet ?

Wohl kaum (ich weiß es aber nicht, habe auch nicht danach gesucht), denn das könnte ja als Einladung zum Nachmachen mißverstanden werden. Grob aus dem Ärmel geschüttelt würde ich sagen, auf so einem Ausweis müßte die genaue Bezeichnung der Behörde samt Anschrift, Name und Funktion des Bediensteten mit verschweißtem und per Dienstsiegel gekennzeichneten Foto, sowie Ausweis-Nr. und Ausstellungsdatum enthalten sein.

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Grob aus dem Ärmel geschüttelt würde ich sagen, auf so einem Ausweis müßte die genaue Bezeichnung der Behörde samt Anschrift, Name und Funktion des Bediensteten mit verschweißtem und per Dienstsiegel gekennzeichneten Foto, sowie Ausweis-Nr. und Ausstellungsdatum enthalten sein.

Gib mir 5 Minuten und ich habe so einen vermeintlichen Dienstausweis erstellt. Kennst du das Dienstsiegel deiner Behörde? Und selbst wenn: mit einem guten Drucker ist auch das machbar. Erst recht, wenn der Ausweis danach schön laminiert wird :)

Ich halte es in Verbindung mit Waffenaufbewahrung für sehr verantwortungsbewusst, dass die Echtheit eines Dienstausweises in einem solchen Fall erst einmal angezweifelt wird, wenn einem der Kontrolleur nicht bekannt sein sollte.

Ich werde mich hiermit noch ein wenig beschäftigen, aber stelle vorsichtshalber schonmal einen Stuhl vor die Tür.

Geschrieben

Ich handhabe es so: Dienstausweis mit Personalausweis abgleichen und ggf. Rückruf bei der Behörde (Telefonnummer selbst rausgesucht).

Das sollte eigentlich genügen um einen unbekannten als rechtmäßigen Behördenvertreter zu identifizieren.

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