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IGNORED

Zuverlässigkeit


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da steht übrigens unter anderm :Ebenfalls braucht man keine"Hausbesuche" der Polizei ohne Durchsuchungsbefehl zu dulden; eine solche "freiwillige

Ortsbegehung"kann sich später einmal als nachteilig heraustellen(siehe neue Rechtslage "dringende Gefahr für die öffentlicheSicherheit") aber den Kompletten Artikel da zu kann sich jeder selber raussuchen. Noch Fragen?

Da steht auch noch viel mehr darüber. :lol2:

Geschrieben

@ Flohbändiger: Deiner Meinung nach verliert eine Person ihre körperliche Eignung wenn diese den Fuß nachzieht oder wegen kurzfristiger Lungenverödung einen Sauerstoffschlauch benötigt. Bist Du körperlich geeignet? Schau mal in Spiegel, vielleicht guckt gerade Dein Gehirnbandwurm aus Deinen Ohren.

Zu wenig rohes Fleisch bekommen heute?

Wenn ein Polizeibeamter beim informativen Gespräch einen Sauerstoffschlauch oder meinetwegen ein fehlendes Bein sieht, wird er wahrscheinlich ein ärztliches Attest zur körperlichen Eignung fordern. Das ist in meinen Augen keine Diskriminierung.

Übrigens würde ich aus medizinischer Sicht einen Patienten mit Sauerstoffdauertherapie selbstverständlich für ungeeignet halten, mit einer scharfen Waffe umzugehen. Die Kliniken sind voll von Verbrennungsopfern, denen der Zusammenhang zwischen Sauerstoff und einer Zündquelle zu spät klar wird. Es würde mich auch wundern, wenn man eine Sauerstoffflasche überhaupt auf einen Schießstand mitnehmen dürfte.

Geschrieben

Mann oh mann, wieder mal mit aller Kraft am eigenen Ast sägen.

Die eigenen Kameraden mit Einschränkungen anmachen, meine Güte.

Mit was wollen wir denn den Gegnern noch alles zuarbeiten ?

Ansonsten bei anrufenden Amtsleuten ein kurzes, freundliches Telefonat, mehr nicht ! (wenn keine Aufbewahrungskontrolle)

Geschrieben

Grins auch für Bettlägerige gibts keine informativen Gespräche ... noch mal wer lesen kann ist echt im Vorteil!! Und fehlendes Bein hindert beim Ausübung des Schießsports?Herr schmeiß Hirn runter wo bin ich hier gelandet?

Geschrieben

Solange keine Verurteilung (o. ä.) vorliegt ist jeder weiterhin Zuverlässig. Und das kann der Beamte prüfen in dem er einen Auszug aus dem BZR holt oder bei der Polizei nach fragt, ob was vorliegt. Da reicht es nicht aus, den EWBler einfach mal im Profil anzuschauen. Und bei einem Sauerstofftherapierenden geht es um persönliche Eignung (Zuverlässigkeit geht nicht durch Krankheit verloren. Das mag 35 anders gewesen sein.) Und auch die persönliche Eignung kann kein Beamter einfach mal so feststellen (Tut das Weh wenn sie hier auftreten = ungeeignet). Egal ob mit Schlauch oder nicht. Wegen mir aus kann er zweifeln und (freundlich) nachfragen.

Geschrieben

@Harry Callahan: Zuviel Fleisch mit BSE wohl selbst konsumiert.

Wie kannst Du sonst vom "Bein nachziehen" auf ein fehlendes Bein kommen? Besser noch, ein Tinnitus kann kurzfristig durch Verabreichung von Sauerstoff behandelt werden. Siehst Du überhaupt den Raum der nach deinem Tellerrand beginnt?

Geschrieben

Selbst mit fehlendem oder fehlenden Bein/Beinen, kann man den Schiesssport ausüben. Für mich also kein Argument die fehlende Eignung (nicht die Zuverlässigkeit) auszusprechen. Vor allem nicht durch die persönliche Einschätzung eines (einfachen) Beamten, egal ob Polizist, Sachbearbeiter usw..

Geschrieben

Vielleicht hat Blackhawk in der Öffentlichkeit den Menschen verursachten Klimawandel in Zweifel gezogen, oder ohne Sicherheitsabstand zu anderen geraucht? Die Unzuverlässigkeitsgründe werden, besonders wenn die SPD/Grünen involviert sind, immer mehr. :acute:

Geschrieben

Higgi@ Ich glaube wir verstehen uns falsch?Es ging nicht um die Aufbewahrung sondern um die Zuverlässigkeit und ich hab ein sehr gepflegtes Gespräch mit dem Beamten geführt,wobei ich ihm erklärte, das er für die Zuverlässigkeitsprüfung nicht kommen brauchte da das Rechtswiderig wäre ....

So klang Dein Eröffnungspost nicht (das sehr gepflegte Gespräch) - hätteste das mal gleich geschrieben...

Frage :So was wie Unverletzlichkeit der Wohnung oder Schutz der Persönlichkeit und blabla ist Dir alles egal? dann Würdest Du nach einem

"freundlichen Gespräch " mit der Behörde jeden in die Wohnung lassen ...

Habe ich nicht behauptet und wenn Du Dir in Ruhe meine Beiträge hier nochmal durchliest, auch nicht geschrieben ;)

Wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen weiteren Vorhaben :)

Geschrieben

@Harry Callahan: Zuviel Fleisch mit BSE wohl selbst konsumiert.

Wie kannst Du sonst vom "Bein nachziehen" auf ein fehlendes Bein kommen?

Das war eine rhetorische Übertreibung, damit mehr Menschen die Kernaussage verstehen. War bei Dir anscheinend nicht der Fall.

Besser noch, ein Tinnitus kann kurzfristig durch Verabreichung von Sauerstoff behandelt werden.

Das ist medizinisch gesehen falsch. Man hat früher versucht, Tinnitus durch eine hyperbare Sauerstofftherapie zu behandeln. Die Sauerstoffpartialdrücke, die man hierbei im Blut erreicht, kann man nicht mal ansatzweise mit dem vergleichen, was eine Sauerstoffinhalation bewirkt. Aber auch dies wurde wegen mangelhaften positiven Ergebnissen nicht mehr weiter propagiert. (Außer natürlich von den hyperbaren Sauerstoffzentren die damit ihr Geld verdienen).

Geschrieben

Higgi wir verstehen uns nicht falsch! Und Deine Beiträge lesen sich so als wenn du das alles ganz ok finden würdest ,wenn versucht wird von Amts wegen bestehende Gesetze zu brechen ..Und unter einem gepflegten Gespräch versteh ich ein klares nein!kURZ UND kNAPP! schließlich war das Ansinnen der Behörde eine Unverschämtheit und von daher kann man von meiner Seite wohl kaum Begeisterung erwarten.wWenn ich Dich so les kommt mir eh der Verdacht das Du zu denen gehörst die sowas rchtig finden oder vielleicht selber sogar durchführen? Honi soit qui mal y pense :grin:

Geschrieben
Flohbändiger@ Bullshit willst du jetzt die Behinderten Schützen diskriminieren? Da gibts Rollstuhlfahrer usw..oder ist Dir das nicht bekannt?wenn nicht würd ich mich mal schnell umhören!!

Nein, will ich nicht und ja, ich weiß, dass es behinderte Schützen gibt. Ich habe auch nur "können" gesagt, nicht "müssen". Dir ist der Unterschied bekannt?

@ Flohbändiger: Deiner Meinung nach verliert eine Person ihre körperliche Eignung wenn diese den Fuß nachzieht oder wegen kurzfristiger Lungenverödung einen Sauerstoffschlauch benötigt. Bist Du körperlich geeignet? Schau mal in Spiegel, vielleicht guckt gerade Dein Gehirnbandwurm aus Deinen Ohren.

Nein, meiner Meinung nach verliert jemand nicht seine körperliche Eignung, wenn er seinen Fuß nachzieht oder kurzfristig einen Sauerstoffschlauch benötigt. Wenn Du meinen Beitrag nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hättest, dann wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass ich nicht behauptete, Leute mit derartigen Einschränkungen sind persönlich nicht geeignet, ich habe nur gesagt, dass solche (offensichtlichen) Einschränkungen für einen SB Tatsachen darstellen können, die u.U. Zweifel an der persönlichen Eignung begründen, wobei da sicherlich noch eine Rolle spielen dürfte, wo die Einschränkung herrührt. Die Folge kann dann ggf. die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens sein. Das heißt noch lange nicht, dass jedem, der hinkt oder schlecht Luft bekommt, gleich die WBK weggenommen wird.

Geschrieben

...zu beurteilen, ob Tatsachen vorliegen, die deine persönliche Eignung in Frage stellen (können).

Solche Tatsachen können (auch für medizinische Laien) vorliegen, wenn Du z.B. auf einen Rollator gestützt, mit einen Sauerstoffschlauch in der Nase, ein Bein nachziehend ins Büro schlurfst und in der Hand keine Kraft oder Koordination mehr hast, einen Stift zu halten. Um so etwas festzustellen, muss man kein Arzt sein.

Das hast Du geschrieben und so habe ich es verstanden.

Geschrieben

Die Folge kann dann ggf. die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens sein.

Das je nach Haftungssituation ausfallen kann. Der Gutachter muss nur abwägen, was im Fall eines falsch positiven (*1) und im Fall eines falsch negativen (*2) Gutachtens passiert.

(*1) Sagt er, dass keine Bedenken wegen der körperlichen Eignung vorliegen, und es passiert auch nur irgendwas, hat er einen Prozess an der Backe.

(*2) Sagt er, dass Bedenken vorliegen und formuliert das richtig, dann kann ihm gar nichts passieren.

Geschrieben

(*1) Sagt er, dass keine Bedenken wegen der körperlichen Eignung vorliegen, und es passiert auch nur irgendwas, hat er einen Prozess an der Backe.

(*2) Sagt er, dass Bedenken vorliegen und formuliert das richtig, dann kann ihm gar nichts passieren.

Ach ja ? Welcher Gutachter, der einem Straftäter eine günstige Sozialprognose bei Haftentlassung bescheinigt hat, musste denn jemals dafür haften, wenn sein Mandant dann wieder jemanden vergewaltigt / ermordet hat? Die Haltung ist doch mehr: "Naja, da habe ich mich halt geirrt......"

Geschrieben

Die Überprüfung bei der Ersterteilung einer Waffenerlaubnis durch den Bezirks-(Kontakt-)Beamten war bei uns in NRW schon 2004 Praxis (eigene Erfahrung).

Den WaffVwV ist der nachfolgende Text entnommen:

Zu § 5

5.5

§ 5 Abs. 5 enthält eine Regelung zu den Erkenntnisquellen, die nach Bundesrecht verpflichtend bei der Zuverlässigkeitsprüfung heranzuziehen sind. Diese Regelung nennt die nutzbaren Erkenntnisquellen nicht abschließend. Beispielsweise bietet sich ergänzend zur Anfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle im Einzelfall eine Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz nach dort vorhandenen Erkenntnissen im Hinblick auf Unzuverlässigkeitsgründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 3 in Verbindung mit § 43 Abs. 2 an. Diese sollte insbesondere dann erfolgen, wenn sich entsprechende Hinweise aus den Stellungnahmen der nach § 5 Abs. 5 zwingend anzufragenden Stellen ergeben. Die Landesbehörde für Verfassungsschutz darf auf eine entsprechende Anfrage bei ihr vorhandene Erkenntnisse einschließlich personenbezogener Daten an die Waffenbehörde auf der Grundlage der Übermittlungsvorschriften des Landesverfassungsschutzgesetzes übermitteln; auf § 43 Abs. 2 wird hingewiesen.

Die Anfrage der Waffenbehörde bei der örtlichen Polizei nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 kann auch über eine übergeordnete Polizeidienststelle (z. B. Landeskriminalamt) erfolgen. Sie stellt auf die Abfrage vorhandener Erkenntnisse ab. Dies sollte im Anschreiben an die Polizei mit aufgenommen werden.

Zu § 6: Persönliche Eignung

6.1 Hinsichtlich der nach § 6 Abs. 1 Satz 3 vorgesehenen Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in Nummer 5.5 verwiesen.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Genau so ist es seit jahrzehnten Standard im Land der Träger "roter Socken und Schals"!

Die Anfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle ist ja auch üblich (und rechtens), um ggf. im Rahmen der Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung an Infos zu kommen, die nicht im BZR oder ZStV auftauchen. Da reicht es dann aber auch, wenn die in ihr polizeiliches Datensystem schaut und ggf. waffenrechtlich relevante Erkenntnisse an die Waffenbehörde schriftlich mitteilt. Einen uniformierten Kontaktbeamten zum Hausbesuch und/oder zur Befragung rauszuschicken ist da garantiert nicht mit gemeint.

Nee es reicht eben nicht, im polizeiliche Datensystem nachzuschauen!

Die Beamten sind angewiesen, vor Ort "Augen und Ohren" aufzumachen!

Mir ist ein Vorgang bekannt, bei dem der Kontaktbeamte sich in der Nachbarschaft "rumgehört" hat. Dumm nur, dass sich Nachbarn nicht immer schlecht gesonnen sind!

Übrigens, die Art der Aufbewahrung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit des Antragstellers!

Im Grunde sind in NRW die Waffenbesitzer selber schuld an deren Behördengängelei. Wer als Waffenbesitzer rot-grün wählt hat eben genau das bekommen was er gewählt hat!

Geschrieben

Ich liebe solche Diskussionen, wo alle eigendlich das selbe meinen aber um des Recht des rechthabens zanken :lol2: .... Man kann solchen Hausbesuchen auch entgegenwirken ,in dem man mal selbst bei seinem SB vorstellig wird ! Wie soll schliesslich die Behörde deine pers. Eignung checken (wenn auch nur oberflächlich) wenn sie euch nienicht zu Gesicht bekommt?

Geschrieben
.... Man kann solchen Hausbesuchen auch entgegenwirken ,in dem man mal selbst bei seinem SB vorstellig wird ! Wie soll schliesslich die Behörde deine pers. Eignung checken (wenn auch nur oberflächlich) wenn sie euch nienicht zu Gesicht bekommt?

Vielleicht bei deinem SB!

Du kannst in NRW zwar auch deinen Antrag persönlich abgeben, nur ändert dies nichts am Ablauf des Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahrens!

Dies wird strikt nach IM-Erlass und Verwaltungsvorschrift durchgeführt und da gehört eben das rot-grün gefärbte "Schnüffeln vor Ort" dazu!

Geschrieben

....na sowas...Das ist mir weder im rotgrünen Stuttgart noch im dunkelroten Altenburger Land untergekommen - solange man sich hier an´s Gesetz hält - ist unser SB gaanz entspannt. Da hab ich wohl bisher Glück gehabt. LG:Steam

Geschrieben

Ach ja ? Welcher Gutachter, der einem Straftäter eine günstige Sozialprognose bei Haftentlassung bescheinigt hat, musste denn jemals dafür haften, wenn sein Mandant dann wieder jemanden vergewaltigt / ermordet hat? Die Haltung ist doch mehr: "Naja, da habe ich mich halt geirrt......"

Tja, das geht bei Straftätern, denen darf man ja nicht das Leben versauen. Bei LWBs dagegen gelten andere Regeln.

Geschrieben

....na sowas...Das ist mir weder im rotgrünen Stuttgart noch im dunkelroten Altenburger Land untergekommen - solange man sich hier an´s Gesetz hält - ist unser SB gaanz entspannt. Da hab ich wohl bisher Glück gehabt. LG:Steam

Hat in Stuttgart bzw. Baden-Württemberg wie in NRW rot-grün über 36 Jahre die Landesregierung gestellt ???

Und die Beamten in NRW halten sich nicht nur ans Gesetz und den Verwaltungsvorschriften sondern darüberhinaus auch an die rot-grünen IM-Erlasse !!!

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