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IGNORED

Zuverlässigkeit


Gast

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Ich habe vor kurzem 2 neue Waffen beantragt.. alles bis dahin im grünen Bereich!

Mit dem Hinweis dauert ca.6Wochen und dann bekommen sie Bescheid. Nach ein paar Tagen Telefonanruf von unserem

Bereichsbeamten oder wie der sich auch immer schimpft.Er müsste mal bei mir zu Hause vorbeikommen wegen Uberprüfung der Zuverlässigkeit.Hab ihm gesagt das ich zurück Rufe wegen Tel mit einem zuständigen Anwalt von Forum Waffenrecht. Der Anwalt sagte natürlich das das auf keinen Fall zulässig wäre und ich mich nicht darauf einlassen sollte.Tel mit dem Beamten der darauf hin etwas ungehalten wurde und mir was von §5und §6erzählen wollte worauf ich ihm das sagte was mir der Anwalt darüber gesagt hatte.Kommentar des Beamten: also verweigern sie auch die Kontrolle der Lagerung der Waffen!!

Davon war aber vorher nie die Rede das kam wohl nur daher ,damit der einigermassen gut aus der Nummer raus kam...Ok gesagt getan er war da hatt den Spind kontrolliert und gut war. Beim gehen sagte er mir noch das sie angewiesen wären die Zuverlässigkeitskontrolle bei den Leuten so zu handhaben.Als ich ihm sagte das das wohl nicht vom Gesetz gedeckt würde und eigentlich Illegal ist hat er ganz scön sauer meine Wohnung verlassen.Bin jetzt mal gespannt wie es weiter geht und was als nächstes kommt. :good:

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Da tut sich die Frage auf:

Wo? (Bundesland, zuständige Ordnungsbehörde)

Grüssles,

Colti

P.S. Welche Waffen darf man denn noch im Spind verwahren?????

P.S.

Die Kontrolle der "Zuverlässigkeit" geschieht normalerweise per Abfrage im Bundeszentralregister und bei der örtlichen Polizeibehörde.

Alles Andere wäre die Aufbewahrungskontrolle.

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Colti ich weiß das ja alles ..aber der Beamte wollte ursprünglich nur die Zuverlässigkeit überprüfen!keine Aufbewahrung .so wie ich das da geschrieben habe

Und das ist schon ein Rechtsbruch

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Na wie hätte er es denn sonst überprufen sollen, wenn nicht mit in Augenscheinnahme des Schrankes ?

Soll er nun das Haus / die Wohnung komplett begehen, schauen, welche Bücher gelesen, welche Hefte, DVDs rumliegen,

ob das Bett gemacht ist, oder eine Schnell-Psychoanalyse machen ?

(war jemand vor mir schneller)

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zum Einen hat die Zuverlässigkeit nichts mit dem Tresor zu tun, dieser muss also nicht überprüft werden.

zudem sollen 2 weitere Waffen angeschafft werden, die Aufbewahrungssituation ist also idR schon geklärt!

hier schießen einige ( wohl typisch NRW ) wieder gehörig übers Ziel hinaus!

man KANN das überprüfen, auch vor Ort, dann aber auf einer anderen Grundlage und mit anderer Begründung, abseits von der Zuverlässigkeitüberprüfung!

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LIBE, weißt Du überhaupt was die bzw. wie die Zuverlässigkeitsprüfung nach §5 abläuft?

Denke schon (wobei mich §en nun nicht interessieren), aber wie das beim Hausbesuch sein soll, allerdings nicht.

Höre nur von Aufbewahrungskontrollen, was da außer Dieser noch geprüft wird, ist mir nicht bekannt.

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Hab von ähnlichen Fällen schon im CO2Air Forum gelesen. Da ging es aber um Erstbeantragung kleiner Waffenschein.

Da kommt dann mal die Polizei oä. vorbei um mal ein kurzes Gespräch zu führen. Dabei lässt man dann wahrscheinlich auch reichlich die Blicke durch die Wohnung schweifen.

Schön das es hier einige gibt die sich nicht alles gefallen lassen und dem Behördenpersonal mal sagen was Sache ist.

Bin gespannt wie die Geschichte weitergeht.

Die Aufbewahrungskontrolle hat er jetzt jawohl nur vorgeschoben, damit er in die Wohnung kommt und sich umsehen kann.

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@low-ready Danke !! :good: Und nochmal es ging nur um die Zuverlässigkeitsprüfung ! Das mit der Aufbewahrung kam ja erst ,als ich das mit der Prüfung ob ich noch alle Latten am Zaun habe usw .nicht zugelassen habe. Sorry meinte Zuverlässigkeitsprüfung :dirol: (Nach vorheriger Rücksprache mit einem Anwalt von Forum Waffenrecht) Und das Betreten meiner Wohnung für solche Zwecke auch nicht zulassen brauche.Wo leben wir denn? Das erinnert an alte Zeiten :good: So an die40ger?

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hier die Zuverlässigkeitsprüfung vorzuschieben ist schon dreist!

die Aufbewahrung (der Waffen) kann kontrolliert werden, dazu müssen die Waffen dann aber erstmal vorhanden sein. hier gehts ja aber um Anträge auf weiteren Erwerb, die weiteren Waffen sind noch nicht da, die Aufbewahrung der bisherigen Waffen war aber garnicht Thema der "Kontrolle".

das Einzige, was der "Kontaktbeamte" hier vor Ort "prüfen" könnte, wäre Hinweise die gegen eine persönliche Eignung sprechen! dann wärs das aber auch schon! dies sollte der Beamte dann aber auch korrekt und vernünftig kommunizieren können!

alzi

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@alzi auch nicht könnte! wie will der denn das prüfen? ist der vielleicht Dipl. Psychologe oder was gleichwertiges? ausserdem wäre das vollkommen freiwillig und wer so blöd ist.. Das Gesetz sagt aus wie sowas funktioniert! Der Rest ist unerlaubte Willkür.

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