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IGNORED

Gelbe WBK ohne Repetierlangwaffen


manfred.mailer

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Geschrieben

Hallo,

ich möchte eine Repetierbüchse an einen Bekannten mit gelb abgeben. Auf seiner WBK sind nur Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen eingetragen. Eigentlich muss da was schief gelaufen sein, denn so lange, dass es eine "alte" gelbe sein könnte, hat er die noch nicht, Wann wurde eigentlich gewechselt?

Jedenfalls will seine Behörde jetzt für die Ausstellung einer anderen gelben WBK bzw. Änderung des bestehenden eine Bescheinigung von seinem Verein, was nach kurzer Recherche im Internet eigentlich nicht zulässig ist, da es mehrere Gerichtsurteile gibt, dass bei der Eintragung weiterer Waffen auf Gelb kein erneuter Bedürfnisnachweis gefordert werden darf.

Was soll der Verein auch reinschreiben? In seinem Verein werden keine Kugeldisziplinen geschossen, und die Verwaltungsvorschrift sagt eindeutig, dass Sportschützen mit gelb auch die Möglichkeit gegeben werden soll, woanders "was anderes" zu trainieren.

Die Behörde ist nach meiner Einschätzung weniger unwillig als unwissend. Wie kann man hier vorgehen bzw. schätze ich die Rechtslage richtig ein?

vielen Dank für eure Einschätzungen

Geschrieben

Die Gesetzesänderungen traten am 1. April 2003 in Kraft. Entscheident ist aber der Wortlaut der Urkunde, denn in dem Umfang und nur in dem Umfang ist eine Erwerbserlaubnis erteilt. Wenn im Wortlaut der Urkunde eine Erwerberlaubnis für Repetierlangwaffen enthalten ist, dann gilt diese. Ist es der Wortlaut der "alten" Urkunde dann berechtigt diese WBK nur zum Erwerb von Einzelladerlangwaffen.

Selbst wenn die Behörde bei Ausstellung der WBK eine Erwerbserlaubnis in einem geringeren Umfang erteilt hat, als es nach damaliger Gesetzeslage möglich gewesen wäre, so hat es damit seine Bewandnis denn die Einspruchsfristen sind (vermutlich) längst abgelaufen, der Verwaltungsakt rechtskräftig und unanfechtbar.

Wird eine WBK für Sportschützen nach neuer Gesetzeslage beantragt, muss und kann die Behörde das vorliegen der Voraussetzungen prüfen.

Geschrieben

Die Gesetzesänderungen traten am 1. April 2003 in Kraft. Entscheident ist aber der Wortlaut der Urkunde, denn in dem Umfang und nur in dem Umfang ist eine Erwerbserlaubnis erteilt. Wenn im Wortlaut der Urkunde eine Erwerberlaubnis für Repetierlangwaffen enthalten ist, dann gilt diese. Ist es der Wortlaut der "alten" Urkunde dann berechtigt diese WBK nur zum Erwerb von Einzelladerlangwaffen.

...

Das ist richtig.

Darum ist es wichtig, das erhaltene Dokument sofort zu prüfen und nicht erst Jahre später.

Geschrieben

... wie wäre es, mit Verweis auf 14.4 WaffVwV vom 5.03.12 eine Änderung zu beantragen ? Ich finde den Willen des Gesetzgebers dort recht eindeutig (und ausnahmsweise einmal in unserem Sinn) formuliert.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

... denn so lange, dass es eine "alte" gelbe sein könnte, hat er die noch nicht,..

Da teilweise noch der Vordruck der alten Gelben ausgegeben wurde, könnte ich mir vorstellen, dass dein Bekannter eine solche ohne die notwendigen Änderungen (auf Neugelb) ausgestellt bekam.

Geschrieben

Also bei uns - DSB LV Saar - gab und gibt es immer noch Anträge zur Umschreibung der gelben WBK (alt) in neu. Der Verband hat auf Basis dieses Antrages eine Bescheinigung ausgestellt und mit dieser Bescheinigung wurde der alten WBK der entsprechende Passus durch die Behörde eingetragen. Ohne Probleme. Vor einigen Jahren schon.

Gruß, Markus.

Geschrieben

"Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen eingetragen."

Irgendwie ist das "inkonsistent", denn auf alt-Gelb gingen auch Einzelladerlangwaffen mit gezogenen Läufen.

Usus ist, dass bei Verwendung des alten Vordrucks auf der letzten Seite ("Behördliche Eintragungen") ein Passus zu finden ist der etwa so lautet:

"Dieses Dokument berechtigt auch zum Erwerb von Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen. hat der Antragsteller das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet. dürfen nur Waffen für Munition erworben werden bei denen die Bewegungsenergie der Geschosse 200 Joule nicht übersteigt oder aus denen Schrotmunition verschossen werden kann"

Also auch mal die letzte Seite beachten!

Grüssles,

Colti

Geschrieben

Auf meiner gelben WBK stehen ELW mit einer Länge von mehr als 60cm..... und unter amtliche eintragungen steht: Gilt für den unbefristeten Erwerb von Schusswaffen gemäß §14 Abs. 4 Satz 1 WaffG.

Das sollte auch auf eurer Behörde möglich sein... wenn man will!

Geschrieben

Für die Erweiterung von gelben WBKs auf weitere in § 14 Abs. 4 WaffG gelistete Waffenarten verlangen Behörden oft eine Verbandsbescheinigung (also das gleiche Prozedere wie bei der Neubeantragung einer gelben WBK). Dieses Vorgehen haben Gerichte auch bestätigt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 08.11.2007, Az. 20 A 3215/06).

Trotzdem sollte man mal fragen, ob ein einfaches Umschreiben aus Kulanz (immerhin hat die Behörde des Bekannten ja seinerzeit einen Fehler gemacht) möglich ist. Wurde denn damals eine richtige Verbandsbescheinigung eingereicht? In den Anfangszeiten der gelben WBKs haben einige Verbände auch "falsche" Verberbandsbescheinigungen gemacht, worin nicht alle Waffenarten nach § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführt waren. Dementsprechend wurden dann von den Behörden auch nur eingeschränkte gelbe WBKs erteilt.

Geschrieben

Es gibt aber auch vernünftige SB, die so einen Blödsinn nicht mitmachen und die Kirche im Dorf lassen...mögen diese offenbar auch in der Minderheit sein.

Gruß, Markus.

Geschrieben

Es gibt aber auch vernünftige SB, die so einen Blödsinn nicht mitmachen und die Kirche im Dorf lassen...

Ja.

Ich hatte definitiv auch so einen (der eben bemüht war, seine Arbeit ordentlich zu machen, aber dabei nicht dauernd die "Kundschaft" zu schikanieren.

Den "Neuen" (Nachfolger) kann ich noch nicht so richtig einschätzen.

Geschrieben

Unser SB hier in Niederbayern hat sogar angeboten einem meiner Schützenkameraden auf seiner alten gelben den Passus für Repetierlangwaffen hintendrauf zuschreiben. Der hat nochnichtmal was verlangt. Man sieht es geht auch anders wenn man will. Ausserdem helfen die hier auf dem Landratsamt einen wo es geht wenn man Probleme hat. Aber leider sind denen zuwenige :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Unser SB hier in Niederbayern hat sogar angeboten einem meiner Schützenkameraden auf seiner alten gelben den Passus für Repetierlangwaffen hintendrauf zuschreiben. Der hat nochnichtmal was verlangt. Man sieht es geht auch anders wenn man will. Ausserdem helfen die hier auf dem Landratsamt einen wo es geht wenn man Probleme hat. Aber leider sind denen zuwenige :eclipsee_gold_cup:

Das war bei mir auch ganz unkompliziert. Ich habe beim Sachbearbeiter angerufen, dass ich eine Freie Pistole kaufen möchte und noch eine alte WBK habe. War alles kein Problem. Hin zum Landkreis, der Sachbearbeiter hatte dafür einen Aufkleber "Mit dieser WBK ist auch der Erwerb von Repetier-Langwaffen............Gültig ab 01.04.2013.", der kam auf die Rückseite der WBK, wurde angestempelt und gut. Gekostet hat das nichts.

Geschrieben

gibt es immer noch Anträge zur Umschreibung der gelben WBK (alt) in neu.

Wer macht denn sowas ? WBK Gelb alt unterliegt weder der Erwerbsstreckung noch der SpO-Kompatibilitätspflicht. Wer das tut, kastriert sich auch selbst.

Geschrieben

Wer macht denn sowas ? WBK Gelb alt unterliegt weder der Erwerbsstreckung noch der SpO-Kompatibilitätspflicht. Wer das tut, kastriert sich auch selbst.

Mehrlader-Langwaffen, VL-Revolver, Freie Pistole ohne Umweg über Grün...

Gruß, Markus.

Geschrieben

hier unterliegst Du einem Irrtum!

Ich nicht, sondern meine SB, Aussage von ihr damals: "Lassen sie das mit dem Ändern, da vor 2003 ausgestellt und heute nicht mehr existent, unterliegt es nur den Regeln von vor 2003." Heisst, keine 2/6 und keine SpO. Wenn sie sich da irrt, mir egal.

Geschrieben

Mehrlader-Langwaffen, VL-Revolver, Freie Pistole ohne Umweg über Grün...

Was willst du mir damit sagen ? Im Falle des TE holt man sich den Wisch vom Verband nach 14.4 und lässt sich eine WBK Gelb Neu zusätzlich ausstellen, fertig. Alles andere wäre dümmlich.

Geschrieben

WBK Gelb alt unterliegt weder der Erwerbsstreckung noch der SpO-Kompatibilitätspflicht. Wer das tut, kastriert sich auch selbst.

Da "Gelb Alt" diverse Vorteile hat, empfahl mein (einstiger) Sachbearbeiter damals:

- WBK "Gelb Alt" behalten

- WBK "Gelb Neu" beantragen (und problemlos bekommen)...

Geschrieben

- WBK "Gelb Alt" behalten

- WBK "Gelb Neu" beantragen (und problemlos bekommen)...

Genau das habe ich auch gemacht und habe danach, weil die alte WBK gelb voll war die Fortsetzung beantragt und bekommen. EL werden im allgemeinen immer günstiger verkauft als Repetierer. Ich kaufe bei egun meistens EL mit Eintrag in WBK gelb alt. Umbau und danach Eintrag in WBK gelb neu.
Geschrieben
EL werden im allgemeinen immer günstiger verkauft als Repetierer. Ich kaufe bei egun meistens EL mit Eintrag in WBK gelb alt. Umbau und danach Eintrag in WBK gelb neu.

Ei Du bist ja ganz ein Schlauer !;)

Und kriegst' problemlos eine Erweiterung der WBK's ? Manche SB sollen in diesem speziellen Punkt etwas unbeweglich sein...

Gruß, Markus.

Geschrieben
...kriegst' problemlos eine Erweiterung der WBK's ?...
War keinerlei Problem, wie auch mit den zwei KW als Jäger. Dafür habe ich die zwei Schuss Eintragung bei HA als Jäger und eine geforderte kommerzielle Alarmanlage bei einer roten WBK an den Hacken (klagen laufen). Du siehst irgendwo haperts immer. Waffenkauf ist kein Problem und irgendwann hat man auch genug davon im/in Tresor/Tresoren stehen
Geschrieben

Auf meinem Amt will der SB für die Umschreibung/Erweiterung auf " Neugelb "ein erneutes Bedürfnis sehen. Andere Ämter im Saarland sollen das auch schon " auf Zuruf " gemacht haben. Kosten wie bei Neubeantragung............

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