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deppdalton

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Alle Inhalte von deppdalton

  1. Sportpistole nicht vergessen, da wird auch gelegentlich Edelmetall für Deutschland erkämpft.
  2. Mal ganz nebenbei, eine Waffe die jagdlich genutzt werden soll wird auf eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen eingetragen? Da wäre doch als Bedürfnis nur sportliches Schießen zulässig. Wenn man so eine Waffe dann im Revier mit sich führt, ist das zulässig?
  3. Ja, wird immer noch auf 50 Meter geschossen.
  4. Übrigens, als Voraussetzung für die Teilnahme am Jubali-Lehrgang wird bei uns im Bezirk noch eine 1. Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre, gefordert. Meine müsste ich auch mal wieder erneuern.
  5. Unser Verein will eventuell eine Kurzwaffe erwerben, die Vereins-WBK sind bereits auf den Schützenverein ausgestellt. Wie läuft bei euch das Verfahren? Bedürfnisbescheinigung über Bezirksverband oder gleich zur Ordnungsbehörde? Ich weiß, dass man auch bei der Ordnungsbehörde anrufen kann, aber mit denen telefoniere ich nur wenn es nicht anders geht.
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