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BKA: Anschütz MSR RX 22 COMPETITION anscheinsfrei


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Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Heute hat das BKA einen Feststellungsbescheid vom 11.09.2013 (Az. SO 11 - 5164.01 - Z - 282) veröffentlicht, wonach das Anschütz MSR RX 22 COMPETITION anscheinsfrei ist. Selbstverständlich war das nicht, da man mit etwas bösem Willen sicher auch anders hätte entscheiden können.

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BAnz AT 25.09.2013 B

https://www.bundesan...www/wexsservlet

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Der Bescheid ist in der Tat überraschend, zumal im BKA-Feststellbescheid noch vermerkt wird:

Trotz einer optischen Ähnlichkeit mit der vollautomatischen Selbstladewaffe Modell „FN SCAR“
Aber dass die Waffe im BDS nicht zugelassen sein soll, kann nur damit zu tun haben, dass die "Competition" ursprünglich mit Diopter vermarktet werden sollte. Für KK-SL mit Diopter gibt es im BDS wohl tatsächlich keine Disziplin (Dienstgewehr SL in KK evtl. ausgenommen). Aber da das Modell ja auch mit Optik ausgerüstet werden kann, sollte dem Einsatz beim BDS wohl nichts im Wege stehen. Grüße Schwarzwälder
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Nun,

wie ich einen Beitrag über Dir und jetzt auch einen unter Dir schon sagte:

Handstop und höhenverstellbare Schaftkappe sind beim BDS nicht zugelassen, der Feststellungsbescheid schreibt dies aber vor.

........

Auch beim BDS gibt es Sportordnungen, wo die Voraussetzungen für die Zulassung einer Waffe bei der jeweiligen Disziplin nachzulesen sind.

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was für ein Gekrampfe...Sportordnung, Feststellungsbescheid, Anscheinswaffe,nicht zugelassen, verboten,BKA,BSSB,BDMP, KWKG,Verordnung, Gebühr,Ordnungsamt,Waffensteuer, EU Richtlinien, und und und und und und und noch zehntausende von Reglementierungen mehr...

Ist das Leben in einer solchen Gesellschaft überhaupt noch lebenswert ?????

In den Laden gehen, kaufen - nach Hause fahren und sich freuen. Das ist bald nur noch bei einlagigen Rollen "Ökoklopapier" möglich !

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... Aber dass die Waffe im BDS nicht zugelassen sein soll...
Dann wird das bemängelte betreffende Teil abgeschraubt oder dran geklebt, gelötet oder sonst was bis es passt. Das SL8 wurde umgefärbt etc.

Wo ein Wille da ist auch ein Weg.

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Handstop und höhenverstellbare Schaftkappe sind beim BDS nicht zugelassen, der Feststellungsbescheid schreibt dies aber vor.

Beim BSSB zählt die Schäftung der Waffe in Verbindung mit dem Pistolengriff nicht als sportliche Schäftung.

Hi,

das mit dem Handstopp verstehe ich. Aber laut der Definition "handelsüblich" bei Schäfte, heist es doch nur das die Schaftkappe sofern sie verstellbar ist, nach der Waffenkontrolle arretiert werden muss. Und das sie während des Wettkampfes nicht mehr verstellt werden kann.

Diese Erläuterung wäre ja dann völlig unlogisch, wenn verstellbare Schaftkappen generell ausgeschlossen wären.

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Hallo Guntalker,mit der höhenverstellbaren Schaftkappe hast Du wohl recht. Allerdings dürfte dem BKA doch egal sein, wenn man die Höhenverstellbarkeit beseitigt (ggf. beim BüMa) und den Handstopp entfernt - und schon hat man einen BDS-konformen SL. Also daran sollte es nicht scheitern! Grüße Schwarzwälder

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"Das Anbringen von höhenverstellbaren Schaftkappen ist nicht erlaubt."

Den Passus (L 2.03.13) habe ich nur für "Sportgewehr Selbstlader" gefunden, nicht für "Sportgewehr Selbstlader Kleinkaliber".

Also da könnte man streiten, wie das wirklich gemeint ist.

Für den, für den es relevant ist, folgender Tip: Frau Sigrid Schuh befragen!

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Hallo,

also zur Höhenverstellung hab ich Bei Anschütz nicht wirklich was gefunden. Wenn ich mir das Bild dazu anschaue und davon ausgehe, daß die

Höhenverstellung darin besteht den extrem hässlichen Schaftkappenträger EIN Loch runterzusetzen, dann tauscht man halt den Träger oder macht die Löcher zu und gut.

Anschütz ist her bei der Beantragung wohl den möglicht sicheren Weg gegangen, und hat sich zu dieser Schaftkonstruktion hinreißen lassen,

weils halt soooo sportlich aussieht. Kann ich zu nem gewissen Grad auch nachvollziehen, man muß jetzt endlich mal einen Markt erschließen für das Teil.

So neu ist das MSR ja auch nicht mehr.

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Ich bin mir sicher, dass Umbauten, die keinen Anschein hervorrufen ganz einfach zu erledigen sind. Wo kein Anschein entsteht ist das alles kein Problem. Ist genau wie immer und wie bei allen anderen Dingen mit und ohne Feststellungsbescheid.

Man muss sich nicht immer aufscheuchen lassen wie die Hühnchen ;)

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Ich muss das hier nochmals feststellen: ihr verheddert euch alle in einem selbst für Fachleute inzwischen schwierig zu durschauenden Regelwerk von unzähligen Auflagen, Verordnungen, Sportordnungen und vielem mehr...!!! Das Ganze hat im laufe der Jahrzehnte dermassen perverse Züge angenommen, dass es mich immer wieder wundert mit welcher Leidenschaft sich der Deutsche diesem Gesetzes und Verordnungswahnsinn unterwirft bzw. in untertänigster Weise anpasst!

Das ganze Gezerre um irgendwelche verstellbaren Anbauteile am Schaft etc., dem optischen Erscheinungsbild der Waffe oder technischen Details, bewirkt bei mir nur eines: Den Verlust der Freude am Schiesssport

Auf dem Schiessplatz fühle ich mich inzwischen wie ein ferngesteuerter Lochstanzroboter, der genau das tut, was ihm der eingeplanzte Chip vorgibt...!

Und das ist aktuell politisch korrekt auch so gewollt ! MIT TATKRÄFTIGER UNTERSTÜTZUNG DER SCHIESSSPORTVERBÄNDE

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Naja. Wenn es nur ums anscheinsfrei gestalten und nutzen geht, dann hätte man sich den Feststellungsbescheid sparen können.

Dieser dient ja "nur" der Rechtssicherheit.

In der "rechtssicheren Variante" nicht überall einsetzbar. In der einsetzbaren Variante nicht rechtssicher beschieden - da hätte der geneigte Schütze nicht auf das BKA warten brauchen.

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Hat dieses "nicht nutzbar" mal jemand direkt mit der Sportordnung abgeglichen? Manchmal ist eine Aussage im Forum nicht ganz zutreffend. ;)

Wer bspw. IPSC schießt, hat keinerlei Einschränkungen zu befürchten.

Die Rechtssicherheit ist doch erst einmal eine gute Sache. Raum für Individualisierungen bleibt doch immer noch. Ein BKA Bescheid ist ja keine Vorschrift, sondern eine Wertung des Gegenstandes. Er schließt also eher etwas aus, als das er etwas festlegt.

Bei Veränderungen richtet man sich an den bekannten Kriterien aus. Ein anderer Festschaft bringt bspw. kein neues Anscheinsmerkmal bei, ebenso wie das Abnehmen der Verstellung. Angeblich ist die verstellbare Schaftkappe ja das Problem (schon jemand nachgelesen?).

Für mehr Details müsste man zunächst den Bescheid anschauen. Ein Blick in die Sportordnung wäre auch hilfreich.

Bearbeitet von Gast
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