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IGNORED

BKA: Anschütz MSR RX 22 COMPETITION anscheinsfrei


2nd_Amendment

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Ich darf also mit dem guten Stück nich MSG KK (Kennziffer 2107) schießen? EIne Disziplin der BDS Sportordnung. Und bevor etwas in der Richtung kommt:

In der BVA genehmigten Fassung.

Doch, Du darfst! Vermutlich auch bei PSG KK. Zumindest gehe ich davon aus. Insofern muß ich meine Aussage "keine" ändern.

Ohne wenn und aber. Danke für den Hinweis, der wie ich sehe, auch an anderer Stelle schon erfolgt ist.

Gebe aber zu bedenken, daß in der Thread- Folge die Präzisierung und Hinweise auf "Sportgewehr Selbstlader" oft genug und beizeiten erfolgt ist, nicht nur von mir.

Beitrag #30 z.B. konkretisiert dieses Thema abschließend.

Sollte jemand aufgrund eines anderen Bedürfnissses diese Waffe erwerben können, darf sie zumindest in allen SG-SL-Disziplinen des BDS -aus der Schachtel- nicht eingesetzt werden. Leider sage ich, denn auch wenn das Gewehr ein häßliches Entlein ist, soll es doch ganz gut schießen und könnte eine Bereicherung dieser Disziplinen sein. Leider verhindern Handstop und Schaftkappe hier einen erfolgreichen Einsatz. Bei MSG und PSG würde ich dem Gewehrchen jetzt mal keine großen Chancen einräumen, aber wenn es die einzige Chance ist, um vom BDS ein Bedürfnis dafür nachzuweisen, lets go!

Zur Höhenverstellung: Auch wenn diese irgendwie festgesetzt (schrauben, löten schweißen) werden sollte, dann kann sie VORHER doch individuell auf den Schützen eingestellt sein. Genau das soll aber mit dem Passus der SpO verhindert werden, von daher sehe ich keine Chance damit starten (bei SG-SL) zu dürfen, auch wenn der Handstop abgebaut ist.

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Lieber Guntalker, auch deine hervorragenden Leistung als Sportschütze beweisender DM-Titel macht deine Aussage bezüglich eines Feststellungsbescheides nicht richtiger. Richtig ist, daß ein MSR in der vorgelegten und bildlich dokumentierten Version zum heutigen Tage vollkommen rechtssicher als Sportwaffe durchgeht. Da sind wir uns einig.

Aber daraus zu schlußfolgern, daß jegliche Änderung bewirkt, daß die Sportlichkeit nicht mehr gegeben ist, ist einfach falsch. Man hat nur eben keine totale Rechtssicherheit mehr und ist im Fall der Fälle "auf hoher See". Wenn jedoch im Bescheid explizit ein Merkmal als herausragend wichtig genannt wird, dann sollte man genau das, da gebe ich dir recht, tunlichst nicht ändern. Beispiel: Feststellungsbescheid CZ-WS für AR15: Der Schaft ist explizit genannt und darum ist ein Schubschaft NoGo.

Man kann natürlich auch bei einem geänderten MSR Rechtssicherheit durch einen entspr. Bescheid erwirken, nur stehen die Kosten dafür in keinem Verhältnis zum Wert des Wirtschaftsgutes.

Bearbeitet von Sal-Peter
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klare Sicht und gute Luft.

Naja, er gibt sich aber doch so viel Mühe, zu beweisen, daß alles verboten ist...

Dabei müsste er nur den Passus, den er selbst zitierte, 2.05.2, die Definition von "handelsüblich" verstehen. Wenn Anschütz diesen Schaft genau so verkauft, dann ist er "handelsüblich".

Allerdings ist er verstellbar. Somit darf man ihn nach der Waffenkontrolle nicht mehr verstellen. Eigentlich logisch.

In verschiedenen technischen Spezifikationen wird auf Modifikationen eingegangen, die den handelsüblichen Schaft verändern. Da wird dann davon gesprochen, daß man an Flinten, UHR's und Rep-Büchsen nur Gummischaft-Kappen anbringen darf, nicht jedoch verstellbare Schaftkappen.

In den technischen Spezifikationen zu 2.01.12 (SG SL KK, offene Visierung) wird ein unmodifizierter (handelsüblicher) Schaft verlangt. Also nichst dran ändern,OK ?

Die einzigen Modifikationen, die ich im Moment für die von mir zitierten Disziplinen vornehmen muss, um das MSR einzusetzen, sind:

  • Handstopp entfernen,
  • Schaftkappe einstellen und arretieren,
  • Visierung montieren

Ich weiß jetzt immer noch nicht, weshalb sich der @GunTalker hier wie Rumpelstilzchen aufführt. Ist doch alles relativ easy und klar.

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Ich weiß jetzt immer noch nicht, weshalb sich der @GunTalker hier wie Rumpelstilzchen aufführt. Ist doch alles relativ easy und klar.

Vielleicht, weil er das MSR als augenkrebsauslösendes Monstrum sieht - wie ich auch?

Als Liberaler kann meinetweger jeder, der es toll findet, mit einer zartrosa beschichteten Waffe mit "Tribal" ("Arschgeweih") drauf starten. Nur schön finden muß ich das nicht.

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Vielleicht, weil er das MSR als augenkrebsauslösendes Monstrum sieht - wie ich auch?

Geschenkt. Ich zitiere dabei immer :

"Über Geschmack lässt sich nicht streiten" sagte der Bauer und küsste seine Kuh.

Ich hab' eher das Gefühl, [spekulatius-Modus]er fühlt sich von der ehemaligen Armatix-Bude Anschütz dadurch verraten, daß sie nicht knallhart eine SCAR-Kopie beim BKA vorgestellt haben und stattdessen mit der ultimativ versportelten Blechdose aufgelaufen sind[/spekulatius-Modus]

Es lohnt aber die Aufregung nicht :drinks:

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er ist wegen der Anschütz-Arm...x Geschichte ja nicht ganz zu unrecht sauer, aber egal. Eine Bereicherung des überschaubaren KK Sl Marktes und er wäre ja auch jemand der mal zeigen könnte, was das Gerät so kann.

Gruß an alle

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Nachdem hier wieder Sachlichkeit eingekehrt ist , danke GunTalker - will ich mich noch einmal zumThema äussern.

Man findet für dieses "Ding" also durchaus eine Disziplin in der gültigen BDS (um den ging es doch vornehmlich?) Sportordnung.

Wo eine Disziplin, da auch ein potentielles Bedürfnis. Ich teile die Meinung von GunTalker in so weit, daß Anschütz oder wenigstens GSG gut beraten

gewesen wäre, sich mit der Sportordnung in Bezug auf Sportgewehre SL KK näher auseinanderzusetzen. Wie diese Diskussion hier zeigt, herrscht

über den Sinn einer Anschaffung des MSR (wenn man damit das Gros der Disziplinen nicht schiessen könnte) eine recht geteilte Meinung.

Dabei - und ich sag das ungern - hat das BKA oder die Gesetzeslage am wenigsten "Schuld". Anschütz hats wahrscheinlich "gut gemeint" (übrigens ein anderer Ausdruck für schlecht gemacht) mit dem verSPORTen - allerdings unter Nichtbeachtung des Kleingedrucken der SpO BDS.

Eine Zulassung des Gewehrchens zu SL Disziplinen (unter welchen Auflagen auch immer) obliegt nun dem Verband.

Ich persönlich würde Anschütz da im Regen stehen lassen. Man sollte kein Produkt auf den Markt bringen, das sich dann Niemand kaufen kann/will.

Schade, denn im Bereich KK SL hätte etwas frischer Wind gut getan.

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Ich teile die Meinung von GunTalker in so weit, daß Anschütz oder wenigstens GSG gut beraten

gewesen wäre, sich mit der Sportordnung in Bezug auf Sportgewehre SL KK näher auseinanderzusetzen.

Eine Zulassung des Gewehrchens zu SL Disziplinen (unter welchen Auflagen auch immer) obliegt nun dem Verband.

Was denn jetzt, wer ist denn genau woran schuld und wieso soll sowohl Anschütz nachbessern und zusätzlich noch der Verband einen nicht notwendigen Verfahrensschritt aus dünner Luft herbeizaubern ?

Ich hab' oben mal meine persönliche Einschätzung als (kleines Licht) Schießleiter im BDS zur Zulassung des MSR abgegeben. Demnach wäre das Entfernen des Handstopps, also eines Anbauteils notwendig, genauso wie die Montage von Visierung, ebenfalls Anbauteil. Für diese Aktion braucht man nicht so ein Bedrohungs-Szenario aufzubauen: Alles falsch gemacht, keine Ahnung gehabt, nutzloser Bescheid, falsche Modellpolitik.

Oder ?

Der nächste Schritt wäre, sich überhaupt mal solch ein Gewehr zu kaufen und dann damit ein paar Wettkämpfe zu gewinnen. Mein Händler war von dem Ursprungsmodell gar nicht so sehr angetan, wegen Abzug. Der ist ja nun angeblich überarbeitet, somit wäre es wieder interessant mal mehr zu hören.

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@Tyr13

Bin da voll bei DIr was die Demontage von Anbauteilen angeht. Ich würde sogar soweit gehen, den gelochten Winkel für die Höhenverstellung durch einen anderen zu ersetzten um dieses Problem zu umgehen.

allerdings schreibt Anschütz:

Entwickelt für zahlreiche Disziplinen

BDS - Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

SG SL KK opt.V. nach SHB Nr. 2102

Selbstlader KK mit optischer Visierung (50 m Präzision-Schiessen)

FK KK nach SHB Nr. 2109

Freie Klasse KK (50 m Präzision-Schiessen)

ZFG 50 nach SHB Nr. 2113

Zielfernrohrgewehr KK (50 m Präzision-Schiessen)

SG SL KK opt.V. nach SHB Nr. 2302

Selbstlader KK mit optischer Visierung (50 m Zeitserie-Schiessen)

SG SL KK off.V. nach SHB Nr. 2312

Selbstlader KK mit offener Visierung (50 m Zeitserie-Schiessen)

SG SL KK opt.V. nach SHB Nr. 2402

Selbstlader KK mit optischer Visierung (50 m Symbolscheibe-Schiessen)

SG SL KK opt.V. nach SHB Nr. 2502

Selbstlader KK mit optischer Visierung (25 m Fallscheibe-Schiessen)

SG SL KK off.V. nach SHB Nr. 4610

Selbstlader KK mit offener Visierung (25 m Speed-Schiessen)

SG SL KK opt.V. nach SHB Nr. 4602

Selbstlader KK mit optischer Visierung (25 m Speed-Schie

und das trifft für die Competition-Variante eben nur zum kleinen Teil zu, eben wegen dieser verstellbaren Schulterstütze.

Und nur für die Competition existiert ja der Bescheid. Die anderen Modelle mögen die Anforderungen an SL KK erfüllen, aber um die geht es hier ja nicht, weil die nicht Gegenstand des Bescheides sind.

Der Verband soll gar nichts tun. Aber der Verband ist aber der Einzige der das Gewehr in dieser Konfiguration für SG SL Disziplinen zulassen KANN.

Anschütz SOLL auch nicht nachbessern. Anschütz hat Modelle die die Anforderungen an SG SL erfüllen - nur diese Modelle haben Sie nicht beim BKA vorgelegt.

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@Tyr13

und das trifft für die Competition-Variante eben nur zum kleinen Teil zu, eben wegen dieser verstellbaren Schulterstütze.

Sorry, für's Wiederholen:

laut technischer Spezifikation darfst Du (nach meiner Einschätzung) mit Anschütz Original verstellbarer Schulterstütze Wettkämpfe des BDS in den Disziplinen für SG SL KK (opt.-Visierung / offene Visierung) bestreiten. Du darfst nicht die Stütze verstellen, nach der Waffenkontrolle. also wäre der Ablauf in einem voll ausgenutzten Wettkampf: Einstellen auf stehenden Anschlag, Waffenkontrolle für Fallplatte & Speed, nicht mehr schrauben und wenn man damit fertig ist: verstellen für Liegendanschlag, erneut Waffenkontrolle, Präzi, Zeitserie, Symbolscheibe schießen, dabei nicht mehr schrauben.

Daß die Kappe verstellbar ist, wird ja ausdrücklich zugelassen, immerhin sind auch PRS-Hinterschäfte für's AR zugelassen. Die darf man aber nach der Waffenkontrolle auch nicht mehr verstellen.

Was mit dem "handelsüblich" gemeint ist: Der Dir angegossene Prototyp ist ein unverhältnismäßiger Vorteil, deshalb: nicht erlaubt.

Ansonsten sind die "Weichei- DSB-Zusatzanbauten" wie Hakenkappe, Handstopp, Handstütze und Schießriemen beim GK-Schießen unerwünscht. Außer halt da, wo's wieder ausdrücklich erlaubt ist, nämlich bei den Diopter-Disziplinen PSG/MSG. Genauso sind ja auch die Auflagen, Flimmerbänder/Röhren und extrem-Vergrößerungen am ZF eher im Nachhinein wieder zugelassen worden, jetzt gibt es so halbes Benchrest-Schießen mit den Präzisionsgewehr-Klassen, vorn und hinten eingemauert. Wenn denn das BVA mal in die Hufe käme.

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Du solltest zwischen horizontaler und vertikaler Verstellung unterscheiden.

Schaft-Längenverstellung ist erlaubt, Schäfte mit Schaftkappen-Höhenverstellung dürfen nicht angebracht werden.

Der erwähnte PRS-Schaft hat nur Längenverstellung, keine Höhenverstellung. Dieser ist arretiert zulässig.

Dieser Passus der Sportordnung wird hier geflissentlich ignoriert:

"Ergänzung zu den technischen Spezifikationen der Disziplinen „Sportgewehr Selbstlader“ (alle Disziplinen)

Das Anbringen eines HK SL6/SL7-Visiers oder ähnlicher Visiere ist an allen Waffen dieser Disziplinen zugelassen. Wegen KWKG erfolgte Umbauten sind

erlaubt. Kontrastverbesserungen durch Röhrchen sind zugelassen, sofern das Röhrchen nicht aus dem Standard-Visierrahmen herausragt. Verstellbare

Irisblenden sind nicht zugelassen. Nicht verstellbares Ringkorn ist erlaubt. Das Anbringen von höhenverstellbaren Schaftkappen ist nicht erlaubt."

Das Anbringen ist nicht erlaubt: Darf nicht dran sein.

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Das Anbringen ist nicht erlaubt: Darf nicht dran sein.

Sehe ich anders. Erstmal geht es hier, wie auch sonst im SHB um das (nachträgliche) Montieren von Zubehör an einen vorhandenen (handelsüblichen) Schaft. Aber neben dieser sicherlich strittigen Auslegungs-Differenz habe ich noch ein weiteres Argument:

Diese Regelung findet sich im Punkt 2.02.13 Und der Abschnitt 2.02 ist die Spezifikation für alle 100m/300m Disziplinen, nicht der Abschnitt 2.01, wo es um die Technischen Spezifikationen für 50m Disziplinen geht. Immerhin wird in den 100m/300m Disziplinen nur liegend geschossen. Das halte ich für einen ausreichend gravierenden Unterschied, daß ich diesen Unterabschnitt (nur) auf die Klassen

SG SL bis 6,4mm

SG SL über 6,4mm

SG SL opt. Visierung

anwenden würde. Das entspricht auch dem Textverlauf, genau diese 3 Klassen sind nämlich in den vorangegangenen Punkten 2.02.10-12 abgehandelt worden. Für mich wäre schon fraglich, ob sich dieser Abschnitt auch auf die Klasse ZFG SL 100/300m (2.02.15) bezieht. Da ich Zweifel habe, dürftest Du in einem von mir geleiteten Wettkampf. Im Zweifel halt FÜR den Schützen.

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Das wäre jetzt eine logische Erklärung.

Wenn dieser Passus nur für die 100/300m Gültigkeit hat und für 50m nicht zutrifft wäre soweit ja alles ok, was den Schaft betrifft.

Ganz überzeugt bin ich aber noch nicht, weil die Formulierung: "Ergänzung zu den technischen Spezifikationen der Disziplinen „Sportgewehr Selbstlader“ (alle Disziplinen)" irgendwie so abschließend und endgültig klingt.

Du könntest aber dennoch Recht haben, was ich mir sogar wünschen würde.

Wenn dem nämlich so ist, werde ich natürlich vielleicht (gibt's solche handelsüblichen Schäfte für AR?) noch etwas aufrüsten, so eine verstellbare Schaftkappe fehlt meiner Wettkampfwaffe nämlich noch. ;-)

Bearbeitet von GunTalker
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so eine verstellbare Schaftkappe fehlt meiner Wettkampfwaffe nämlich noch. ;-)

Welche Disziplin ?

Das AR-15 findet sich ja in Bezug auf Präzi, und Zeitserie genau in den Klassen wieder (Sportgewehr Selbstlader), bei denen Dir der 2.02.13 einen Strich durch die Rechnung macht.

Solange Du mit offener Visierung schießt, ist auch Fertigkeit raus, einzig bei Fertigkeit und auf 300m kannst Du ein Zielfernrohr-Gewehr Selbstlader einsetzen.

Und ansonsten geht mit Zielfernrohr ja noch ZG 100 und PG 100 mitspielen, auch da gelten diese Schaft-Beschränkungen nicht.

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Axo, mit Wechselsystem...

Ich komme mit dem MOE Festschaft recht gut zurecht, aber der ist ja absolut nichtverstellbar. Die unterschiedliche Haltung wird für mich durch unterschiedliche Montagehöhe von einmal ZF(Zeitserie/Symbolscheibe) und einmal Rotpunkt (Speed/Fallplatte) ausgeglichen. Da bei mir aber der limitierende Faktor hinter dem Schaft sitzt, habe ich jetzt keine Idee, was man machen kann, um sich in die Spitze zu tunen. Mir ist die Nichtverstellbarkeit wichtig wegen dem blöden FB zum Vz-22 Oberteil, sonst hätte ich wahrscheinlich einen PRS dran.

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Mein ARFX-Festschaft taugt ganz gut, schieße nur offene Visierung damit, selten mal ZF. Damit gibt's halt keinen Wechsel von stehend auf liegend.

Der PRS wäre mir auch zu aufwändig umzubauen, das muss schneller gehen, manchmal hat man nur wenige Minuten Zeit zwischen den Starts.

Von CAA gäb's 'nen Sniper Stock der alle Kriterien erfüllte, allerdings weiß ich nichts über dessen Qualität und so richtig günstig ist er auch nicht.

Ich denke daß ich wohl bei meiner jetzigen Konfiguration bleiben werde, auch wenn die Anschütz-User da besser dran sein sollten.

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  • 4 Wochen später...

Liebe Gemeinde,

mein Name ist Lutz Belger und ich war der ehemaliger Projektleiter bei ANSCHÜTZ für das MSR RX 22. Ich möchte doch einmal gewisse Dinge gerade rücken. Ich arbeite zwar nicht mehr für Anschütz jedoch muss ich mich hier mal positionieren.

Viele regen sich hier auf, dass das BKA "kleinlich" mit der Vergabe von Feststellungsbescheiden umgeht. Das BKA macht die Regeln oder Vorschriften nicht, sondern setzt das um, was der Gesetzgeber vorschreibt. Vielen dürfte auch nicht bekannt sein, dass der Gesetzgeber bei der Vergabe von Feststellungsbescheiden vorschreibt, dass die Hülsenlänge NICHT UNTER 40mm sein darf, was ja bei einem 22l.r. eigentlich nicht der Fall ist. Das MSR RX 22 COMPETITION wurde extra nach den gesetzlichen Vorgaben für die Erteilung eines Feststellungsbescheid von ANSCHÜTZ entwickelt. Unteranderen schreiben die Regeln vor, das die beantragte Waffe nicht einem militärischen Original (in dem Fall dem FN SCAR) nach empfunden sein darf. Nachträglich darf es nicht möglich sein, dass die Waffe dem Original angepasst werden kann. Es sind keine militärischen Anbauteile wie Picatinnyrails oder anderes Zubehör erlaubt. Deshalb die 11 mm Prismenschiene. Für ANSCHÜTZ wäre es leichter und kostengünstiger gewesen, wenn man die P-Rail wie sie bei den anderen Modellen des MSR RX 22 zu finden sind, verwenden hätten können. So verhält es sich bei dem Schaft (deshalb der Holzschaft), silberne Farbe usw. Das BKA hat ANSCHÜTZ mit Rat und Tat zur Seite gestanden, damit überhaupt eine Chance auf Erteilung des Feststellungsbescheid besteht. Dafür muss ich mich beim BKA bedanken. Ich hatte zur keiner Zeit das Gefühl, das die Sachbearbeiter des BKA verhindern wollten, das das MSR einen FSB erhält. Im Gegenteil. Viele wissen nicht, wie hoch eigentlich die gesetzlichen Hürden sind.Wie gesagt, die Regeln macht der Gesetzgeber.

Vielleicht hat jemand die Gelegenheit sich das Urteil von Waffen-Schuhmacher durch zu lesen, die nach 7 (sieben) Jahren Rechtsweg-Gerichtsverhandlungen einen Feststellungsbescheid für ihr 22iger Wechselsystem erlangen konnten. Dort legt das Gericht z.B. fest, das das Magazin nicht mehr als 1,5 cm aus dem Magazin-Schacht ragen darf. Auch das musste nachträglich beim MSR RX 22 COMPETITION umgesetzt werden. Allein diese neue Umsetzung kostete 3 Monate Arbeit für die Entwicklung des Magazin und die dazu gehörigen Tests. Das erste Modell welches beim BKA eingereicht wurde, war mit dem Standardmagazin versehen. Keinen ist hier eigentlich bewußt, wieviel Arbeit, Entwicklungsgeld, Test und Produktionskosten investiert werden müssen, um alle gesetzlichen Vorgaben für die Erteilung des Feststellungsbescheid zu erlangen. Und dann ist man immer noch auf der unsicheren Seite, ob allen Genüge getan ist. (siehe Hülsenlänge) Und das bei einem Absatzmarkt in Deutschland für vielleicht 100 Waffen. Die 100 Waffen kauft der US-Markt in einer Woche. Warum haben deutsche Mitbewerber nicht auch entsprechende FSB für ihre Modelle beantragt? Aus den o.g. Gründen. Die Investition ist zu hoch um entsprechende Modelle zu entwicklen für einen geringen Absatzmarkt. Viele andere Märkte haben andere gesetzliche Bestimmungen für die Einfuhr und den Verkauf solcher Modelle. Wie z.B Russland und Canda (Mindestlänge). Neuseeland (kein klappbarer Schaft) usw. Und für jeden Markt muss man die entsprechenden Modelle entwickeln. Jedoch pflegt ANSCHÜTZ aus ihrer Historie heraus zu ALLEN Sportschützen ( nicht nur die olympischen Disziplinnen) ein sehr gutes Verhältnis, so das Jochen Anschütz entschieden hat, trotz der hohen Investitionen für das deutsche Modell MSR RX 22 COMPETITION dieses für die Freigabe des FSB zu entwickeln.. Massgeblich daran beteiligt war auch Fritz Gepperth, Präsi. des BDS der uns immer seine Unterstützung zu kommen lies. Fritz hat erkannt, das wenn ein so renommierter und weltbekannter Hersteller von Sportwaffen wie ANSCHÜTZ diesen Weg geht, um für die Sportschützen in den Nicht-olympischen Disziplinnen, Modelle auf den Markt bringt, das vielleicht auch bei dem Gesetzgeber ein Umdenken einsetzt und die Regularien für die Erteilung von Feststellungsbescheiden herab setzt. Dafür solltet ihr Euch alle bei Fritz und Jochen Anschütz bedanken. Um Euch mal eine Zahl zu nennen. Man müßte in Deutschland 2300 MSR RX 22 COMPETITION verkaufen, um die Investitionskosten wieder rein zu bekommen. Das wird 25 Jahre dauern.

Noch ein paar Infos.: Den Handstop kann man in 10 Sekunden abbauen, gleiches bei der Hakenkappe. Fixierschraube lösen, Einfach aus dem Schaft heraus ziehen, Gummikappe abschrauben und an den Schaft direkt anschrauben. Dauert eine Minute. Siehe MSR RX 22 Präzision. Dort ist die Schaftkappe direkt an den Schaft verschraubt. Wer eine Rail möchte und diese für die 11mm Prismenschiene ersetzen will (gleiches für die Holzteile des Vorderschaft) kann diese für wenig Geld als Zubehör bei ANSCHÜTZ bestellen.

Ich hoffe das ich mit einigen Unklarheiten aufräumen konnte und kann Euch die Waffe wärmsten empfehlen. Das Ding hat eine ungalubliche Präzision. Geht auf die Website: www.anschuetz-msr.com und schaut Euch die Testberichte aus den verschiedenen Ländern an.

Wenn es noch Fragen, gibt beantworte ich diese gern.

Viele Grüße

Lutz Belger

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  • 2 Monate später...

Schön...wäre es dann nicht sinnvoller gewesen, die Investitionskosten in Lobbyarbeit zu stecken um den Anschein-Irrsinn endlich zu beenden - statt einen Selbstlader optisch so zu entwickeln, dass er zwar einen positiven Feststellungsbesch. bekommt aber letztlich kaum einer haben will.

BTW: wo steht in dem Urteil, dass das Magazin nur 1,5cm aus dem Schacht herausragen darf?

Jedoch pflegt ANSCHÜTZ aus ihrer Historie heraus zu ALLEN Sportschützen ( nicht nur die olympischen Disziplinnen) ein sehr gutes Verhältnis, so das Jochen Anschütz entschieden hat, (...)

Hm...wo wir doch alle seit der ArmatixCoop wissen, wie sehr J.A. der Sportschütze am Herzen liegt.

Fritz hat erkannt, das wenn ein so renommierter und weltbekannter Hersteller von Sportwaffen wie ANSCHÜTZ diesen Weg geht, um für die Sportschützen in den Nicht-olympischen Disziplinnen, Modelle auf den Markt bringt, das vielleicht auch bei dem Gesetzgeber ein Umdenken einsetzt und die Regularien für die Erteilung von Feststellungsbescheiden herab setzt. Dafür solltet ihr Euch alle bei Fritz und Jochen Anschütz bedanken.

Warum sollte der Gesetzgeber das tun, wenn "ein so renommierter und weltbekannter Hersteller von Sportwaffen wie ANSCHÜTZ" bereit ist, (selbst bei so geringen Absatzzahlen) so dermaßen hohe Summen zu investieren.

Entschuldige - aber ich habe selten von jemandem, der vorgibt nicht für das Unternehmen zu arbeiten, so ein PR-Käse gelesen.

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Ich kann nicht alles von der Hand weisen, was du sagst.

Jedoch:

Was erreicht man, wenn man Anschütz verprellt?

Wieviele Politiker kann man von den Entwicklungskosten kaufen?

Ich nehme mal an, dass F.G. die Politik sehr gut kennt. Der eingeschlagene Weg erscheint mir die Idee zu verfolgen die MSR (Modern Sporting Rifle) salonfähig und handelsüblich zu machen.

Selbst die Amerikaner legen großen Wert darauf, ihre AR als MSR zu positionieren. Das Assault Rifle Argument dient als Mittel der Verbotsforderung.

Man muss die Waffen also etablieren, hoffähig machen oder wie immer man das auch sonst nennen möchte.

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Hallo

und erstmal vielen Dank für den Beitrag. Es freut mich sehr, dass Anschütz sich auch im Selbstladermarkt engagiert und eine interessante KK-Waffenserie auf den Markt gebracht hat. Da könnte ich als Vater von 4 Kindern schon noch schwach werden.

Allerdings muss ich ein paar Dinge in Deinem Beitrag zurechtrücken:

1. Picatinny rails sind m.W. nicht verboten. Jedenfalls hat das CZ V22 KK-Upper-System eine solche ganz anscheinsfrei obendrauf - mit BKA-Bescheid. Auch bei der Sabre XR15 störte das nicht. Quadrails sind ggf. was anderes aber eine (kurze) rail on top sollte ok sein. Ist ja von Weaver optisch kaum zu unterscheiden und Weaver haben viele klassische Sportwaffen auch (je nach Modell serienmäßig/fest integriert) , z.B. meine Winchester Super X2, mit der ich noch nie Anscheinswaffenprobleme hatte.

2, Das BKA hat natürlich sehr wohl einen Interpretationsspielraum. Diesen hat es bei gleichbleibender Gesetzeslage für phasenweise ganz unterschiedliche Handhabungen genutzt.

3. Die Idee, erstmal 100 MSRX 22 auf den Markt zu werfen, um dann den Gesetzgeber allmählich zum Einlenken zu bringen, ist zwar nett, wird aber so nie funktionieren. Als 2008 die ML-Kurzwaffen in Zentralfeuerkalibern < 6,3mm verboten wurden, hat es den Gesetzgeber nicht gejuckt, dass es (geschätzt) hunderte von PSM-Besitzern, sowie weitere mit Kurzgewehren in .223 etc. gab, die ihre Waffen abgeben mussten. Weitaus wichtiger wäre es, z.B. beim DSB SL-KK-Wettbewerbe zu etablieren (bundesweit). Das beeindruckt dann schon etwas mehr, denn mit 1,4 Mio DSB-Verband legt man es sich weniger an, als mit 100 Besitzern einer Exotenwaffe.

4. Die 1,5 cm verstehe ich nicht, Es gab ein höherinstanzliches Urteil, dass ich heute auch noch als epochal bezeichne, weil es nun ganz detailliert (es ging um das CZ V22) festlegt, wie ein anscheinswaffenfreier SL in .22 auszusehen hat. So gesehen gibt es in der neuen Zeit seit diesem rechtskräftigen Urteil keine hohen Entwicklungskosten mehr, wenn man sich a priori genau an diesen Kriterien ausrichten kann. Leider hat das MSR22 selbst in der "sportlichsten" Variante noch optische KWKG-Merkmale, die so nicht hätten sein müssen. Der andere Weg ist natürlich der, eine neue Waffe zu konstruieren, die gar kein KWKG-Vorbild hat (siehe Walther G22), oder die dicht an einem Modell vor 1945 angelehnt ist oder die optisch einer schon früher anscheinsfreien Waffe (wie z.B. dem grauen SL8) entspricht.

Grüße

Schwarzwälder

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