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IGNORED

Wie viele Waffen und welcher Gattung denn genau? (2013!)


Dango

Empfohlene Beiträge

Guten Abend/Nacht,

in einem halben Jahr ist es so weit: Ich darf mit meinen eigenen Waffen schießen :good:

Ich informieren mich natürlich schon jetzt über alles mögliche Anstehende:

-Waffensachkundeprüfung

-Psychologisches Gutachten für GK unter 25 Jahre

-Bedürfnis nachweisen (In NRW min. 18 mal schießen)

-Waffentresor (Klasse, Schloss)

-Munitionsschrank (Lagerung, Schloss)

-Sportschützen-Waffenbedingungen (Lauflänge über x cm)

-2/6er Regel

-Kosten :sad:

Jetzt stellt sich mir die eine Frage: Wie viele und welche Waffen darf ich, ohne regelmäßig Wettkampfteilnahmebescheinigungen vorzuzeigen, besitzen?

In dem aktuellen Waffengesetzt steht:

[...]Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition[...]

Quelle 1

Quelle 2

Quelle 3

Quelle 4

Quelle 5

"Mehr als" interessiert mich erst einmal nicht :D

Nach langen Googleeien bin ich auf folgende Beiträge anderer User gestoßen. Natürlich hab ich die Tabs nicht mehr geöffent... umformuliert:

"[...]Für deine Dritte Waffe musst du xyz vorweisen[...]" und "[...]Ab 2009 darfst du nur noch drei Waffen - grüne WBK - haben. Für mehr[...]"

Waren damit nur Kurzwaffen gemeint?

Wie sieht jetzt die klare Lage zu dem Grundkontingent/Grundbedürfnis aus? Aus zeitlichen und finanziellen Gründen möchte ich nicht für mein restlichen Leben verpflichtet sein, an x Wettbewerben teilzunehmen und diese auch noch nachweisen... vorallem bin ich (noch) grottenschlecht :sad:

Sportschütze aus leidenschaft :D

Wäre also die folgende Konstellation möglich?

-1 Pistole (1911, 92FS, USP, G17...)

-1 Revolver (Irgendein S&W, Taurus, Ruger...) (Noch nicht großartig informiert)

-1 Selbstladebüchse (AR-15, AK47...) oder 1 Repetierbüchse (Rem 700...)

-1 Selbstladeflinte (B-M4...) oder 1 Vorderschaftrepetierflinte (Moss 500...)

-1 LW nach Wahl (Rep, SL...)

Übrigens bin ich BDS Mitglied, falls das etwas an der Situation ändert.

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Du hast doch im zitierten Gesetzestext bereits wiedergegeben, was "Sache" (im Sinne von "Grundkontingent") ist.

Demnach wärst du mit den genannten 2 Mehrlade-Kurzwaffen und den beiden Selbstlade-Langwaffen (SL-Büchse, SL-Flinte) noch im "Kontingent" (da es dir offensichtlich darauf ankommt). Die VR-Flinte ist sozusagen ohnehin ein "Sonderfall" auf WBK Grün, sprich, nicht in den genannten Kontingenten enthalten... Und die Repetierlangwaffen haben ohnehin WBK "Gelb" als Erwerbsgrundlage.

Bei den genannten 2 KW müsstest du - wenn es eine dritte werden soll - den Nachweis bzw. Erwerbsgrund "Wettkampfaktivität" bringen. Gleiches würde gelten, wenn du nicht nur eine 3., sondern eine 4. Selbstladelangwaffe erwerben wolltest. Für die Repetierlangwaffen (u.a.) auf "Gelb" gilt kein Kontingent. Übrigens, schießsportliche Aktivität musst du generell - nicht waffenbezogen - schon vorweisen, allerdings müssen es eben in den "unter/nicht-Kontingent-Fällen" (nach derzeit gängiger Rechtsauslegung) keine Wettkämpfe als Erwerbsgrundlage sein müssen.

P.S.: Die Pauschalaussage mit "nur noch 3 Waffen auf WBK Grün" ist Unsinn.

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Hallo Dango,

im BDS-Landesverband 4 (NRW) gibt es für SL- oder Repetier-Flinten noch folgende Einschränkung:

"Für den Erwerb einer Repetierflinte ist mindestens die Teilnahme an einem vom LV 4 NRW anerkannten oder ausgerichteten Pokalschießen und einer BM mit einer Langwaffe nachzuweisen."

Ich weiß nicht, ob es in anderen LV ähnlich gehandhabt wird.

Michael

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Wie sieht jetzt die klare Lage zu dem Grundkontingent/Grundbedürfnis aus?

Bis zu drei Mehrlade-Langwaffen UND zwei mehrschüssige Kurzwaffen gelten als "Sportschützenkontingent"

Bei den Kurzwaffen ist es unerheblich, ob es Single Action Revolver oder Halbautomatische Pistolen sind, bei den Langwaffen ist es egal, ob es Büchsen oder Flinten sind.

Relevant für die Kontingent-Berechnung ist aus Deiner Aufzählung:

- Pistole

- Revolver

- SL-Büchse

- SL-Flinte

Du kannst also noch eine SL-Langwaffe erwerben, ohne Dein Kontingent zu überschreiten. Falls Du Dein Kontingent überschreitest, dann sind seitens der Verbände zusätzliche Nachweise vor der Erteilung einer Verbandsbescheinigung gefordert:

- Du hast keine Dopplungen/Überschneidungen mit vorhandenen Waffen

- Du beteiligst Dich aktiv am Sportbetrieb, z.B. Pokalschießen, Bezirksmeisterschaft usw.

Diese Nachweise müssen 1x erbracht werden, nicht regelmäßig immer wieder...

Wieviel Du zeigen musst, hängt davon ab, wie weit Du über "das Kontingent" hinausgehen willst. Genaueres regelt die "Richtlinie zur Erteilung von Verbandsbescheinigungen" des für Dich zuständigen Landesverbands. Für die 9. Kurzwaffe muss man z.B. im letzten Jahr mit der Hälfte seiner Kurzwaffen bei der deutschen Meisterschaft gewesen sein, gilt für LV4 des BDS, NRW.

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Hier noch mal der klärende Hinweis dass Du selbst für das "Grundkontingent" bei jeder einzenlen Waffe das Bedürfnis nachweisen musst.

Pauschal nach dem Motto "Anerkannter Sportschütze, geh einkaufen" ist nicht.

Der Einzelnachweis ist nur bei wenigen Waffenarten (die auf gelbe WBK) nicht gefordert.

Für jeden Erwerb gilt aber die berühmte 2/6-Regelung (... innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Waffen erworben werden....), es sei denn du bist auch noch Jäger (2/6 ist nur für SpoSchü engeführt worden).

Grüsse,

Colti

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Bis zu drei Mehrlade-Langwaffen UND zwei mehrschüssige Kurzwaffen gelten als "Sportschützenkontingent"

Stimmt so nicht, sorry. Bis zu drei halbautomatische Langwaffen und 2 Kurzwaffen trifft es eher. Mehrlade-Langwaffen gehen i.d.R. auf Gelb und sind nur durch 2/6 reglemntiert.

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Stimmt so nicht, sorry. Bis zu drei halbautomatische

Yup, sorry, hab' mich vertan. Bei den KW ist die Eigenschaft "mehrschüssig" also auch die doppellauf-Pistole, bei den Langwaffen "Selbstlader", um zum Kontingent hinzugerechnet zu werden. Damit sind Halbauto-Gewehre automatisch "Mehrlader"... Egal.

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Wie immer an dieser Stelle:

"Ceterum censeo Carthaginem esse delendam"

Im übrigen bin ich der Meinung, dass ein ernsthafter Sportschütze sein Grundkontingent auszunutzen hat.

Old Zwinkerauge

Gruger

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Bis zu drei Mehrlade-Langwaffen UND zwei mehrschüssige Kurzwaffen gelten als "Sportschützenkontingent"

Hallo,

dachte bisher (so wurde es auch einmal in einem BDS-Jahresanschreiben formuliert) Grundkontingent wäre nur:

2 KW + eine SLB oder

1 KW + 2 SLB oder

3 SLB + keine KW

Also nicht 3 SLB und 2 (mehrschüssige) KW.

Nach einer neueren Verordnung wäre darüber hinaus bei jedem Neuerwerb einer weiteren

(kontingentsüberschreitenden) Waffe die Wettkampfteilnahme mit allen Kontingentswaffen sowie schon ggf.

vorhandenen kontingentsüberschreitenden Waffen nachzuweisen.

Bitte nochmal klarstellen.

beste Grüße

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Bitte nochmal klarstellen.

§14 WaffG: (3)
Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht,...
Man beachte das Wörtchen "und".
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Nach einer neueren Verordnung wäre darüber hinaus bei jedem Neuerwerb einer weiteren

(kontingentsüberschreitenden) Waffe die Wettkampfteilnahme mit allen Kontingentswaffen sowie schon ggf.

vorhandenen kontingentsüberschreitenden Waffen nachzuweisen.

NEIN! .. es wäre hier durchaus hilfreich mal diese "neuere Verordnung" zu lesen!

gruß alzi

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Dann wäre ja das Kontingent größer,als (von mir bislang) angenommen.

Leider kann ich das ältere Jahres-Anschreiben vom BDS LV1 nicht mehr genau wiedergeben,aber dort stand mal was anderes (weis leider nicht mehr,in welchem Zusammenhang).

Stand aber genau so da: 2 KW + eine SLB oder 1 KW + 2 SLB oder 3 SLB + keine KW. Merkwürdig.

Könnte um das (BDS-) Formular für 3. KW / kontingentsüberschreitende Waffen gegangen sein.

beste Grüße

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Vergis das BDS Schreiben/Formular. Gültig ist was im WaffG steht. Auch bei Überschreitung des Kontingents bei KW werden dir nicht automatisch die SLB's gestrichen bzw. ein (berechtigtes) Bedürfnis vorenthalten.

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Der BDS verlangt ab der 3. KW das Zusatz-Formular "3. KW".

Das Formular gibt es auch für SLB,müßte dann ja "4. SLB" heißen.

Wettkampfnachweise der letzten 3 Jahre mit den meisten Kontingentwaffen (also nicht allen) wird beim Gebrauch dieser

Formulare "Grundkontingentüberschreitung" (vom BDS) verlangt.

So war es bisher BDS spezifisch.

beste Grüße

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Wegen der NRW-Einschränkung werde ich mich noch weiter informieren.

Kannst du nachlesen unter "www.bdslv4.de > Waffenrecht > Richtlinie", etwas weiter nach unten scrollen.

Dort findest du auch sämtliche Anforderungen, die über das Grundkontingent hinausgehen.

Michael

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  • 2 Monate später...

Hallo miteinander.

Stehe das erste mal davor, ein Bedürfnis befürworten zu müssen. Dritter Selbstlader, also Grundkontingent. Ich will das auch gern machen, möchte mich aber mal erkundigen, ob es Erlaubnisbehörden gibt, die sich daran stören, wenn der beantragte SL das selbe Kaliber hat, wie der erste erworbene, in dem Fall .308 Win. Der Kamerad hat zudem auch zwei Repetieren, die für die selbe Disziplin genutzt werden (nach eigenen Angaben).

Wie gesagt, ich habe da eigentlich kein Problem - dritter SL - Grundkontingent - also ok! So wie ich das sehe, steht ja im WaffG nicht "drei Selbstlader verschiedener Kaliber" sondern nur bis zu drei SL. So weit so gut, aber wie gesagt das erste Mal, muss mich erst noch eiarbeiten und der kamerad hat es natürlich eilig. Kann mir da jemand ans Bein ..., wenn ich mein ok gebe?

Ist übrigens BDMP.

Wäre dankbar für ein paar Anregungen.

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Stehe das erste mal davor, ein Bedürfnis befürworten zu müssen. ...

So weit so gut, aber wie gesagt das erste Mal, muss mich erst noch eiarbeiten und der kamerad hat es natürlich eilig. Kann mir da jemand ans Bein ..., wenn ich mein ok gebe?

Ist übrigens BDMP.

was sagt das Gesetz?

der BDMP hat doch Beführwortungsrichtlinien, oder?

musst Du Dich daran halten?

beantworte diese 3 Fragen und Du kannst Deine Fragen selbst beantworten.

sorry, aber...... wer wenn nicht Du sollte wissen was Sache ist.

und JA, Dir kann und wird man immer ans Bein........ Du warst schließlich so doof und hast ein Amt übernommen.

.... Erlaubnisbehörden gibt, die sich daran stören, wenn der beantragte SL das selbe Kaliber hat, wie der erste erworbene, in dem Fall .308 Win. Der Kamerad hat zudem auch zwei Repetieren, die für die selbe Disziplin genutzt werden (nach eigenen Angaben).

hier würde ich dem Kameraden empfehlen, das exakt genau so der Behörde gegenüber zu kommunizieren.

... aber das Thema hatten wir kürzlich an anderer Stelle schon....

so langsam reift in mir der Drang die Sachkunde stark zu verschärfen und regelmäßige Wiederholungsprüfungen einzuführen....... aber auch das würde nichts helfen...... leider

btw.: es gibt nur eine Waffe, den menschlichen Verstand. alles Weitere sind Werkzeuge.

.... und es gibt Pazifisten....

gruß alzi

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Danke für die Hinweise. Habe mir mal die "alten Beiträge" von 2010 angeschaut und dann das WaffG und die VwV dazu, natürlich auch nochmal unsere Ordnung für die Befürwortung. Danach komme ich dazu, dass es unerheblich ist, ob ein weiterer Selbstlader im selben Kaliber vorhanden ist, solange die beantragte Waffe noch vom Grundkontingent erfasst wird. Bezüglich der Disziplin werde ich mich davon überzeugen, dass die angegebene mit dem beantragten SL auch geschossen werden darf bzw. werden kann. Ansonsten gibt er ja an, welche Waffen er hat und für welche Disziplinen sie erworben wurden. Die Beurteilung, ob das Bedürfnis dann bescheinigt werden kann, obliegt dem LV. Ich achte nur darauf, dass alle Angaben im Antrag korrekt sind.

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