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IGNORED

Wettkampf zum Bedürfniserhalt Pflicht (VdRBw e.V.)?


uwedd

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Hallo,

als eines der Ergebnisse der neuerlichen Fachtagung des VdRBw e.V. wurde folgendes mitgeteilt:

Pro Jahr ist, laut Waffengesetz, für jeden Sportschützen die Teilnahme an mindestens einem Wettkampf seines Verbandes Pflicht. Wer also nicht an einem angesetzten Wettkampf der eigenen RAG teilnehmen kann, kann dieser Verpflichtung auch bei einem Wettkampf einer anderen RAG nachkommen (Nachweis durch Eintrag im Schießbuch).

1. Ich bin der Auffassung das ich mein Bedürfnis durch das regelm. Training aufrecht erhalte und nicht durch die Teilnahme an einem oder mehrer Wettkämpfe, so lange die Anzahl der Waffen in meinem Besitz das Regelbedürfnis nicht überschreiten.

2. Seit wann zählen nur Wettkämpfe des Verbandes?

Was sagt ihr dazu?

Viele Grüße,

Uwe

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Hallo,

ist es nicht so das jeder Verband seine Mitglieder eigenständig mehr sanktioniert als es der Gesetzgeber mit seinen Vorschriften überhaupt vorsieht?

Was für dieses Verhalten der Grund ist sei mal dahin gestellt, wundern tut mich inzwischen nix mehr.

Gruß Colt S.

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So nen Blödsinn had der KWObmann meines unsäglichen DSB / WSB Vereines auch auf der JHV am Freitag los gelassen.

Könnte es sein, dass ein paar unsägliche Vereinsfunktionäre wieder was ausgekocht haben entgegen und über das Waffengesetz hinaus?

Vielleicht ist demnächst das Tragen einer leuchtend orangen Unterhose während des Wettkampfes Pflicht umd dann wirklich

auch eine Bestätigung zu erhalten? zuztrauen ist denen Alles.

PS: Ich habe alle Bescheinigungen über den BDMP.

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Das alles gehört beim VdRBW zum ausbremsen der RAG`s-Schießsport. Die haben sich früher nie darum gekümmert, bzw. Unterstützung geleistet. Jetzt haben sich diese RAG`s zu den Rennern entwickelt, die den Nachwuchs in den Verband bringen. Dadurch stehen die Herren, die immer gegen schießen waren als verlierer da. Da muss dann eingeschritten werden. Die ersten Versuche waren, Kreis und Bezirk wollten plötzlich mitreden und b e s t i m m e n. Neue Regeln einführen und in der Vorstandschaft mitwirken.

In unserem Fall, (ich habe diese RAG ca 1985 ins Leben gerufen) haben wir so weitergemacht wie vorher. Unsere Ignoranz den damaligen RAG Gegnern gegenüber führte dazu, dass wir zwangsaufgelöst wurden, unser Name einer schnell neu gegründeten RAG übertragen wurde, die dem Kreis und Bezirk hörig war. Wir wurden bei der Behörde angeschwärzt, weil wir Waffen besitzen und keinen Dachverband haben. Versuche mit dem Landesverband zu reden, liefen immer ins leere. Wir haben damit reagiert, dass wir vor dieser inszenierten Zwangsauflösung gemeinsam mit anderen RK-Mitgliedern dem BSB beigetreten sind und hier eine neue Heimat gefunden haben.

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1. Ich bin der Auffassung das ich mein Bedürfnis durch das regelm. Training aufrecht erhalte und nicht durch die Teilnahme an einem oder mehrer Wettkämpfe, so lange die Anzahl der Waffen in meinem Besitz das Regelbedürfnis nicht überschreiten.

2. Seit wann zählen nur Wettkämpfe des Verbandes?

Was sagt ihr dazu?

Viele Grüße,

Uwe

@Uwe,

mal ganz klar in Richtung Verbände, über das Bedürfnis entscheidet die zuständige Waffenbehörde und nicht irgendein Verbandsfürst nach Gutdünken.

Solange ich in einem Verein der einem anerkannten Verband angehört regelmässig trainiere habe ich auch ein entsprechendes Bedürfnis.

Ob ich da an Wettkämpfen oberhalb Vereinsebene nicht teilnehme weil ich keine Lust habe oder die anfallenden Kosten zu hoch sind hat mit dem Bedürnis nichts zu tun, gleich ob Kontigentwaffen oder nicht.

Ich bin die unausgegoren geistigen Blähungen mancher Verbandsfürsten einfach leid.

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Das alles gehört beim VdRBW zum ausbremsen der RAG`s-Schießsport. Die haben sich früher nie darum gekümmert, bzw. Unterstützung geleistet. Jetzt haben sich diese RAG`s zu den Rennern entwickelt, die den Nachwuchs in den Verband bringen. Dadurch stehen die Herren, die immer gegen schießen waren als verlierer da. Da muss dann eingeschritten werden. Die ersten Versuche waren, Kreis und Bezirk wollten plötzlich mitreden und b e s t i m m e n. Neue Regeln einführen und in der Vorstandschaft mitwirken.

In unserem Fall, (ich habe diese RAG ca 1985 ins Leben gerufen) haben wir so weitergemacht wie vorher. Unsere Ignoranz den damaligen RAG Gegnern gegenüber führte dazu, dass wir zwangsaufgelöst wurden, unser Name einer schnell neu gegründeten RAG übertragen wurde, die dem Kreis und Bezirk hörig war. Wir wurden bei der Behörde angeschwärzt, weil wir Waffen besitzen und keinen Dachverband haben. Versuche mit dem Landesverband zu reden, liefen immer ins leere. Wir haben damit reagiert, dass wir vor dieser inszenierten Zwangsauflösung gemeinsam mit anderen RK-Mitgliedern dem BSB beigetreten sind und hier eine neue Heimat gefunden haben.

Bittere Geschichte, seid froh, dass ihr dann da weg seid.

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Ich bin auch imVdRBw, allerdings nicht wegen des Schießsports.

Traurig, dass bei den (bzw.: gegenüber den RAGs) Entwicklungen im Gang sind, wie oben beschrieben.

Wenn es in gewissen Bereichen ganz schlimm werden sollte mit der Gängelung - schaut euch doch mal die (oft eng "verwandten") Disziplinen des BDMP an. Dieser Verband wäre m.E. die naheliegendste "Ersatzheimat".

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So nen Blödsinn had der KWObmann meines unsäglichen DSB / WSB Vereines auch auf der JHV am Freitag los gelassen.

Könnte es sein, dass ein paar unsägliche Vereinsfunktionäre wieder was ausgekocht haben entgegen und über das Waffengesetz hinaus?

DSB? Ich könnte mir vorste4llen,dass das weniger mit dem Waffengesetz, jedoch mehr mit den Teilnehmerzahlen der Kreismeisterschaften zusammenhängt. Die Starterzahlen sind rückläufig und die Limits zur nachfolgenden Bezirks/Gaumeisterschaft werden jährlich mit einer Tendenz nach unten angepasst.

Manfred

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Hier gibt es wohl ein grundsätzliches Mißverständnis. Der VdRBw ermöglicht uns einen unentgeldlichen Nutzungsvertrag mit der Bw (immer bis 300m, manchmal auch bis 1.000m). Er bestimmt auch die Regeln hierfür, nachzulesen in der Verbandssatzung, der Sportordnung und der lokal anwendbaren Standordnung. In der Verganggenheit ist da einiges aus dem Ruder gelaufen, durch persönliche Animositäten und Kontakten zur WBV auf Kumpligkeitsbasis sind RAGn auf Kreisebene wie die Pilze aus dem Boden geschossen und wurden auf der Basis des normativen Recht des Faktischen auch anerkannt, obwohl satzungsfremd. In meiner Kreisgruppe gibt es 5 ( in Worten fünf) RAGn, die sich selbstherrlich auf RK Ebene organisiert haben und zum Teil gegeneinander arbeiten. Das sich dieses Tohowabohu die Bw nicht ewig gefallen läßt sondern auf der Regel : eine StOSchAnl, eine RAG, eine Sportordnung besteht ist nur zu verständlich. Um diese Resourcen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen MUSS der VdRBw einfach die Züglen anziehen-

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In unserer Kreisgruppe gibt es locker 20 RAG'n, die sich lange vor der 2004er Version der Sportordnung auf RK-Ebene organisiert haben. Na und?

Zudem: Was hat das mit der o.a. zitierten, seltsamen Interprätation des WaffG und der Niochtanerkennung von Schiessnachweisen anderer Verbände zu tun?

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Ich war auf der Sitzung anwesend UND habe das Protokoll geführt.

Die Aussage mit der Wettkampfpflicht für alle Mitglieder ist falsch.

Wettkampfpflicht besteht bei dem erweiterten Bedürfnis nach § 14.3 (mehrere) wo ist egal, nur mit erlaubnsipfl. Waffen muss er sein.

Allerdings steht in der Sportordnung, dass alle Untergliederungen Wettkämpfe durchführen müssen, d.h. jede RAG.

Meine persönliche Meinung ist es, dass sich wirklich alle waffenbesitzenden RAG Schützen einmal im Jahr untereinander messen sollten, ob sie nun die Topschützen sind oder eben doch nur den Breitensport betreiben.

und noch mal zum Aufschreiben:

RAG sind NIEMALS einer RK unterstellt, sondern sind KREISSACHE. Um eine RAG zu gründen muss der Kreisvorsitzende und der Landesvorsitzende zustimmen. Der Landesverantwortliche Schießsport wird dazu gehört.

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Wettkampfpflicht besteht bei dem erweiterten Bedürfnis nach § 14.3 (mehrere) wo ist egal, nur mit erlaubnsipfl. Waffen muss er sein.

Allerdings steht in der Sportordnung, dass alle Untergliederungen Wettkämpfe durchführen müssen, d.h. jede RAG.

Danke für die Info. Denn das ist ein grundsätzlicher Unterschied zu dem, was hier anfänglich "kolportiert" wurde.

Erweiterter Bedürfnisnachweis lt. § 14 (3) ist für zusätzlichen ERWERB; und Aufhänger dieses Threads war der BESITZERHALT.

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Wer sich aber an der Schönheit der Funktion erfreuen mag, der lässt vor dem Stillstehen ausrichten :wos_armee_052: , wobei feststehend nicht völlig deckungsgleich mit stillstehend ist. Stillstehend sollten Körner schon sein, wenn man sie zum wiederholbaren Treffen nutzen möchte, aber ein feststehendes Korn beim Gewehr, dass sich nicht ein mal driften lässt ... :sad:

Bei so einem Verein, darf es einem, so glaube ich, nicht überraschen, wenn einige wahnhafte Ideen bezüglich des Waffenrechts entwickeln. Verblüffend ist jedoch auch für mich immer noch diese überschäumende Kreativität, die dabei gezeigt wird. :dirol: Wann immer Du glaubst, schräger geht's nicht mehr, kommt einer mit noch mehr daher. :crazy:

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Meine persönliche Meinung ist es, dass sich wirklich alle waffenbesitzenden RAG Schützen einmal im Jahr untereinander messen sollten, ob sie nun die Topschützen sind oder eben doch nur den Breitensport betreiben.

Und warum?

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Und warum?

Weil Schiessen eine ernsthafte Angelegenheit ist. Von Spaß an der Freud steht im Waffengesetz nix und alles was nicht ausdrücklich drin steht ist selbstverständlich verboten. Was glaubst du, wo wir leben? In Deutschland
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leider gibt es Bedürfnisgrund "rumballern" nicht. Der Gesetzgeber hat nun mal eine eigene Version von dem was den Schießsport ausmacht. Von Spaß steht da nichts, höchstens die Volksbelustigung auf den veränderbaren Schießstätten der Jahrmärkte.

MEINE persönliche MEINUNG ist es eben, dass man sich einmal im Jahr mit anderen messen kann, ohne dies als Schikane von oben zu sehen.

WEnn zwei Läufer antreten versucht auch jeder als erster im Ziel zu sein und keiner sieht es als "Druck von oben"

Mir macht der Vergleich einfach Spaß.

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