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IGNORED

Politik und Emotionen vor Gericht


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Inzwischen gibt es scheinbar auch verblendete Idiologen unter der Richterschaft, wie das nachfolgende erschreckende Urteil beweist.

Der Sachverhalt:

Ein Jäger veranstaltet ein Mopedrennen und gibt dazu mit seinem Gewehr mit einer Platzpatrone einen Startschuss ab.

Das eingeleitete Strafverfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Jagdschein und WBK werden entzogen.

Einige Zeit später beantragt er den Jagdschein neu, der ihm auch erteilt wird. Nur die WBK will die Waffenbehörde (Anm.: eine andere als die Jagdbehörde) nicht erteilen.

Kläger und Behörde streiten vor Gericht, ob der Kläger unzuverlässig ist. Es geht rechtlich eigentlich um die Frage, ob das Schießen und das Führen erlaubnisfrei waren oder ob zumindest, so es denn ein Verstoß war, dieser in einem milden Licht zu sehen ist. Das Gericht geht auf die von Kläger und Behörde gewechselten Argumente nicht weiter ein, sondern bemerkt folgendes:

Ausweislich diverser Internet-Veröffentlichungen handelte es sich bei den beiden Mofa- und Mopedrennen um Spaßveranstaltungen unter freiem Himmel mit beträchtlicher Außenwirkung, von der nach der gesamten Aufmachung insbesondere jüngere Leute angesprochen wurden. In diesem Besucherkreis allerdings hat eine Schusswaffe generell nichts zu suchen. Selbst ein in jeder Hinsicht gefahrloses Abgeben eines Startschusses ist geeignet, die Waffe und ihre Verwendung zu verharmlosen und bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Eindruck hervorzurufen, sie sei gleichsam "Teil des Spiels". Gerade das darf eine Schusswaffe indessen niemals sein, auch wenn von ihrer Verwendung im Einzelfall keine Gefahr ausgeht. Die grundsätzliche Gefährlichkeit der Waffe wird hierdurch nicht infrage gestellt.
Nach dem Eindruck, den die Kammer im Laufe des Verfahrens schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung persönlich gewonnen hat, ist dem Kläger - jedenfalls bislang - die Problematik seines Verhaltens im Zusammenhang mit den Rennen nicht ausreichend gegenwärtig. Er neigt weiterhin dazu, die Vorfälle zu verharmlosen und er nimmt (noch) nicht zur Kenntnis, dass eine Schusswaffe ausnahmslos nicht zu anderen Zwecken verwendet werden darf als denen, für die sie konstruiert worden ist. Die Langwaffe eines Jägers ist ausschließlich dafür bestimmt, bei der Jagd eingesetzt zu werden. Zur Abgabe eines Schusses, um damit ein Rennen zu starten, scheidet sie schlechterdings aus.

VG Arnsberg, Urt. v. 28.01.2013, Az. 8 K 147/12

Das Ergebnis, dass die Klage abgewiesen wurde, ist sicher vertretbar. Die Argumentation ist aber neben der Sache und eines Richters eigentlich unwürdig.

Geschrieben

Immer diese "Verbrechen" ohne Opfer, viel Rauch um nichts. Ich bleibe bei sowas cool, hätte es aber selber nicht so gemacht, da illegal. 200 € Bußgeld und gut. So hätte ich es gerecht gefunden. Und am liebsten für den Denunziant, den muss es ja gegeben haben, einen ordentlichen Tritt in den Hintern.

Geschrieben

"Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

Nebenbei kann auch das Jägernotsignal mit der Waffe abgegeben werden.

>Er neigt weiterhin dazu, die Vorfälle zu verharmlosen und er nimmt (noch) nicht zur Kenntnis, dass eine Schusswaffe ausnahmslos nicht zu anderen Zwecken verwendet werden darf als denen, für die sie konstruiert worden ist. Die Langwaffe eines Jägers ist ausschließlich dafür bestimmt, bei der Jagd eingesetzt zu werden.

Hier irrt das Gericht (wohl nicht zum ersten Mal, siehe 2-Schuss Problematik), denn ohne Drückjagdtrainingsnachweis auf dem Schießstand keine Teilnahme an Waldschutzjagden im Landeswald.

Geschrieben

Ich sage es mal so, mit Kanonen auf Spatzen schiessen (auf Gerichtsseite). :contra: Eine kleine Geldbusse, wenn überhaupt hätte in diesem Fall völlig ausgereicht. Ich bin sogar der Meinung, man hätte es bei einer kostenfreien Ermahnung belassen können bzw. irgend jemand hat wohl den Jäger angeschwärzt, sonst wäre dieser Fall niemals vor Gericht gelandet. Sorry aber was ist daran so schlimm wenn ein Jäger einen Schuss mit einer Platzpatrone als Startschuss für ein Mopedrennen abgibt auf freiem Gelände wohl weit weg vom nächsten Haus/Zivilisation? Das Risiko war sicher viel grösser, dass sich ein Jugendlicher durch einen Selbstunfall beim Mopedrennen selber verletzte oder andere Jugendliche gefährdete, als das jemand durch den Schussknall der Platzpatrone zu Schaden kam. Die WBK einzukassieren und einzubehalten, halte ich in dem Fall für absolut kleinlich. Nur tragisch für den Jäger, da keine WBK = keine Waffen. Dies nur meine persönliche Meinung als Aussenstehender dazu.

Geschrieben

Ich sage es mal so, mit Kanonen auf Spatzen schiessen (auf Gerichtsseite). :contra: Eine kleine Geldbusse, wenn überhaupt hätte in diesem Fall völlig ausgereicht. Ich bin sogar der Meinung, man hätte es bei einer kostenfreien Ermahnung belassen können bzw. irgend jemand hat wohl den Jäger angeschwärzt, sonst wäre dieser Fall niemals vor Gericht gelandet.

Die Sache wurde doch eingestellt und dann auf die Versagung der WBK seitens des Jägers mit Klage reagiert. Leider sieht das in den Verfahren zu Zuverlässigkeitsfragen so aus: Entweder der Anwalt oder der Kläger selber argumentiert mit "ist doch alles nicht so schlimm gewesen" / "vollkommen überzogen die Reaktion" / "mal die Kirche im Dorf lassen" etc. ---> Prognose: schlecht

Geschrieben

Da sieht man mal wieder, welche Holzköpfe in unserem Land angeblich im Namen des Volkes Recht sprechen.

Bescheuert, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Geschrieben

"Mit Kanonen auf Spatzen schießen" (siehe weiter oben) ist treffend formuliert.

Völlig, d.h. übermäßig scharfe Rechtsanwendung des Verwaltungsgerichts. Da hat jemand ganz offensichtlich "vom gewünschten Ergebnis her" Juristerei betrieben.

Das schreit nach (gut vorbereitetem/begleitetem) Gang in die nächste Instanz.

Geschrieben
Das schreit nach (gut vorbereitetem/begleitetem) Gang in die nächste Instanz.

Die Kammer sieht davon ab, die Berufung zuzulassen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; das Urteil weicht auch nicht von einer Entscheidung eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bezeichneten Gerichte ab.

... und jetzt?

Geschrieben

"Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

Nebenbei kann auch das Jägernotsignal mit der Waffe abgegeben werden.

Wenn du jetzt noch erklären kannst, was eine Schusswaffendefinition mit dem bedürfnisumfassten Umgang zu tun hat und was das Jägernotsignal mit einem Startschuss zu tun hat, wäre es vielleicht verständlicher.

Geschrieben

Hallo!

Ist zwar eine hohe Strafe aber jeder von uns weiss wie brisant die Zeiten für uns sind, also warum muß man durch so einen Unsinn so etwas herrauf beschwören, im grunde genommen ist er selber Schuld. Hätte doch ne Gaspistole nehmen können.

Er hätte sensibilisiert sein müßen und schadet uns allen damit, wie Ihr alle wisst, stehen die Zeiten auf Sturm.

Gruß,

Hunter

Geschrieben

Unglaublich, ich möchte nicht wissen, was der Mist den Staat gekostet hat. Nur Verlierer und das ganze wozu? Wozu? Wo hat da die Gesellschaft einen Nutzen davon, dass diese Anklage und dieses Urteil zustande kamen? Muss hier jede Behörde, jedes Amt da Geld des Steurzahlers mit beiden Händen rausschmeissen, nur um zu beweisen, dass sie auch wirklich ausgelastet und notwendig sind?

Geschrieben

...Hätte doch ne Gaspistole nehmen können...

Er hätte sensibilisiert sein müßen...

Das ist ja der Mist, daß dem Bürger der Gesunde Menschenverstand verboten wird.

Hätte er ne Schreckschuß-/Gaspistole genommen, hätte der wohl eine Owie wegen der Nutzung bekommen, weil er es vorher bei der zuständigen Behörde nicht angemeldet hat, oder so.

Auch wenn wir alle sensibilisiert sind, bezüglich der Nutzung von Schußwaffen, aber Schüsse in der Luft mit Platzpatronen sind nur dann gefährlich, wenn die Amis oben Drohnen kreisen lassen. (Oder der Schütze was anders vor dem Lauf hat als den Freie Himmel).

Wir haben momentan zwar ein restriktives Waffengesetz und wollen uns auch dran halten, aber nicht jedes Gesetz fördert die Eigenverantwortung und Freiheit der Bürger.

Selbst nen Sylvesterböller wäre verboten gewesen, und lautes schlagen mit so einer Startklatsche aus Holz verstößt dann sicherlich gegen das Immissionschutzgesetzt. Verbote verbote verbot. Wer hats erfunden. Der Grüne Haufen.

Geschrieben

@schiiter:

"Selbst ein in jeder Hinsicht gefahrloses Abgeben eines Startschusses ist geeignet, die Waffe und ihre Verwendung zu verharmlosen und bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Eindruck hervorzurufen, sie sei gleichsam "Teil des Spiels". Gerade das darf eine Schusswaffe indessen niemals sein"

Dieses Statement steht im Gegensatz zur Definition einer Schusswaffe, die natürlich Teil eines Spiels sein kann (z.B. vergnügliches Schießen auf dem Jahrmarkt).

Das andere war nur ein Gegenbeispiel, wie die Schusswaffe bestimmungsgemäß zur Signalgebung eingesetzt werden kann, obgleich das Gericht diese Art zu schießen (ja sogar den Einsatz auf einem Schießstand) auszuschließen scheint.

Geschrieben

So ist das natürlich richtig. Meine Interpretation lag in einem vermeintlichen Rechtfertigungsversuch. Die Startschussabgabe war natürlich nicht dem Gesetz entsprechend. Über den Sinn kann man trefflich streiten.

Geschrieben

Entweder der Anwalt oder der Kläger selber argumentiert mit "ist doch alles nicht so schlimm gewesen" / "vollkommen überzogen die Reaktion" / "mal die Kirche im Dorf lassen" etc. ---> Prognose: schlecht

Mit einiger Wahrscheinlichkeit hat es sich im vorliegenden Fall ähnlich zugetragen.

Ferndiagnostisch, mit der entsprechenden Unsicherheit, gehe ich sogar so weit zu behaupten, dass die Kammer dem LWB durchaus gewogen war, dieser bzw. seine anwaltliche Vertretung jedoch, wie so häufig in Zuverlässigkeitsfragen (nicht nur hinsichtlich WaffG), durch ungeschickte bis hin zu nachgerade dämlichen Einlassungen dem Gericht keinen Entscheidungsspielraum gelassen hat.

Wobei dämliche Äußerungen mitunter nicht nur reiner Ungeschicklichkeit entspringen...

Nach dem Eindruck, den die Kammer im Laufe des Verfahrens schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung persönlich gewonnen hat, ist dem Kläger - jedenfalls bislang - die Problematik seines Verhaltens im Zusammenhang mit den Rennen nicht ausreichend gegenwärtig. Er neigt weiterhin dazu, die Vorfälle zu verharmlosen und er nimmt (noch) nicht zur Kenntnis

U.a. die hervorgehobenen Formulierungen dürften belegen, dass die Kammer dem Kläger alles andere als ablehnend gegenüberstand und dürfen darüber hinaus als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden werden.

Geschrieben

Mit einiger Wahrscheinlichkeit hat es sich im vorliegenden Fall ähnlich zugetragen.

Ferndiagnostisch, mit der entsprechenden Unsicherheit, gehe ich sogar so weit zu behaupten, dass die Kammer dem LWB durchaus gewogen war, dieser bzw. seine anwaltliche Vertretung jedoch, wie so häufig in Zuverlässigkeitsfragen (nicht nur hinsichtlich WaffG), durch ungeschickte bis hin zu nachgerade dämlichen Einlassungen dem Gericht keinen Entscheidungsspielraum gelassen hat.

Wobei dämliche Äußerungen mitunter nicht nur reiner Ungeschicklichkeit entspringen...

U.a. die hervorgehobenen Formulierungen dürften belegen, dass die Kammer dem Kläger alles andere als ablehnend gegenüberstand und dürfen darüber hinaus als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden werden.

Genauso ist es zu sehen.

Oftmals kommt zur ersten Dämlichkeit (Startschuss mit Jagtgewehr vor 200 (?) Zuschauern) gleich die Zweite...z.B. ein in Verwaltungs-/Waffenrecht völlig unerfahrener Feld-/Wald- und Wiesenanwalt.

Eine "merkwürdige" Argumentation kennen wir auch aus dem Fall des Kfz-Mechanikers mit den zwei Einhandmessern im Auto...

Wohl niemand würde mit seinem kaputten Knie zum Gynäkologen gehen, aber manche scheinen zu glauben, dass ihr verwaltungsrechtliches Problem, bei dem Anwalt gut aufgehoben ist, der vor 15 Jahren die Scheidung von Tante Uschi durchgeführt hat...

Geschrieben

..z.B. ein in Verwaltungs-/Waffenrecht völlig unerfahrener Feld-/Wald- und Wiesenanwalt.

Zur Ehrenrettung vieler Rechtsanwälte sollte man indes hinzufügen, dass nicht wenige Mandanten auch dort, wo u.U. ein selbstkritisches Auftreten geboten ist, eine möglichst "schneidige" Vertretung auch gegen anwaltliche Empfehlung erwarten. Denen ist dann i.d.R. schlicht nicht zu helfen.

Geschrieben

Viele Richter sind mittlerweile bekannt für eine stark Grünlastigkeit in Ihren Urteilen....

Auf vergleichbarem Niveau:

Viele LWB sind mittlerweile bekannt für eine starke Braunlastigkeit in ihrem Denken und Verhalten...

Geschrieben

Das Problem ist mehr, dass das Waffenrecht und damit jeglicher Waffenbesitz und -Gebrauch in den Fokus aller Gutmenschen geraten ist.

Wobei sich niemand von der Seite hinten an stellen will mit Forderungen auf Eliminierung.

Man könnte mit dem peinlich genauen Einhalten des geschriebenen Rechtes leben, und besser nicht versuchen dieses in irgend einer Art und Weise zu dehnen. Selbst bei voller Berechtigung , indem man die Rechte lt. Gesetz wahrt, verschafft jedes Gerichtsverfahren höchstwahrscheinlich neue - auch absurde - Texte- in denen Waffenrechte eingeengt werden. Die gesellschaftliche Stimmung mittels der Schreihälse aus allen Bereichen, selbst aus unseren Eigenen , trifft auf rückgradlose oder auch eingefärbte Entscheider. denen jedes Mittel Recht ist dem Druck gezwungen oder freiwllig nachzukommen.

Was fehlt ist Zivilcourage - Allem Anschein nach fällt es heute bedeutend schwerer gegen die PC diese aufzubringen, als zu der Zeit, wo es selbst lebensgefährlich war eine Meinung gegen die Herrschende zu äussern.

Eigentlich könnte es mit gesundem Menscherverstand "S h e i - egal sein, ob mit Lang- oder Schreckschußwaffe ein Knall ohne Geschoss erzeugt wird - aber wir Leben in einem Land mit streng gemaßregelten Vorgaben - und einer Medienlandschaft, die jeden Strohhalm ergreift um mit hysterischen Gebrüll jeden Tag eine andere Sau durchs Dorf zu jagent !

Da könnte die arme "Sau" auch ein Gericht sein, was nicht im Rahmen der grün oder rot angehauchten Journalisten reagiert.

Wer will also in der schönen heilen Welt gerne freiwillig das Opfer darstellen? Wir haben eben wieder einmal ein uns selbst fressendes System!

Geschrieben

wie es scheint hat noch keiner die politische Intention dieses Urteils erkannt... man scheint hier nur über einen "Sensibilisierungsmangel" des Schützen zu fabulieren...

darf ich mal auf die "Sensiblisierung" die das Gericht durchsetzen soll hinweisen...?!?!:

Ausweislich diverser Internet-Veröffentlichungen handelte es sich bei den beiden Mofa- und Mopedrennen um Spaßveranstaltungen unter freiem Himmel mit beträchtlicher Außenwirkung, von der nach der gesamten Aufmachung insbesondere jüngere Leute angesprochen wurden. In diesem Besucherkreis allerdings hat eine Schusswaffe generell nichts zu suchen.

Selbst ein in jeder Hinsicht gefahrloses Abgeben eines Startschusses ist geeignet, die Waffe und ihre Verwendung zu verharmlosen und bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Eindruck hervorzurufen, sie sei gleichsam "Teil des Spiels". Gerade das darf eine Schusswaffe indessen niemals sein, auch wenn von ihrer Verwendung im Einzelfall keine Gefahr ausgeht. Die grundsätzliche Gefährlichkeit der Waffe wird hierdurch nicht infrage gestellt.

Nach dem Eindruck, den die Kammer im Laufe des Verfahrens schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung persönlich gewonnen hat, ist dem Kläger - jedenfalls bislang - die Problematik seines Verhaltens im Zusammenhang mit den Rennen nicht ausreichend gegenwärtig. Er neigt weiterhin dazu, die Vorfälle zu verharmlosen und er nimmt (noch) nicht zur Kenntnis, dass eine Schusswaffe ausnahmslos nicht zu anderen Zwecken verwendet werden darf als denen, für die sie konstruiert worden ist. Die Langwaffe eines Jägers ist ausschließlich dafür bestimmt, bei der Jagd eingesetzt zu werden. Zur Abgabe eines Schusses, um damit ein Rennen zu starten, scheidet sie schlechterdings aus.

das ganze soll die PC-Meinung in ein Urteil fassen, dass ein Umgang mit Schusswaffen nicht stattfinden darf, damit nicht der Eindruck - die faktische Realität - entsteht Waffen seinen in Wirklichkeit garnicht so gefährlich wie der Staat sie dem Volk indoktrinisiert...

würden die Bürger erkennen, dass Waffen nicht so mystisch gefährliche Dämonen sind wie der Staat ihnen einredet, dann wäre es für den Staat schwerer diese dem Volk zu verbieten...

denn das Ziel ist "so wenig Waffen wie möglich [=Null] im Volk"...

diese Vorgehensweise ist altbewährt...

soll hier keiner glauben, dass im entstehenden dritten Reich die Deutschen einfach so zugesehen hätten wenn ihre Nachbarn abgeführt und ermordet wurden, wenn der Staat diese nicht vorher demonisiert hätte...

selbes Läuft hier ab... das Volk wird sensiblisiert die Waffe und seine Nutzer zu verachten und beide in einer überzogenen Art und Weise fern der Realität zu betrachten... dann erst ist es leichter das Volk dazu zu bringen die Endlösung der Volksbewaffnungfrage zu akzeptieren...

der hier genannte Täter war mit dem natürlichen Umgang und Verwendung von Waffen sensiblisiert... und er hat wahrscheinlich auch dafür gesorgt - so wie das Gericht es anprangert - das auch umstehende Dritte sich hin zur Ungefährlichkeit der Waffe weg von der Staatsindoktrination seniblisieren... das darf nicht sein... denn jeder der die tatsächliche Funktion und inne liegende Gefahr einer Schusswaffe erkennt, ist einer weniger der beim Volksentwaffnungsprogrom des Staates freudig mitmachen wird...

übertragen auf zB den Schießsport darf dieser demnächst keine Werbung mehr für sich machen... denn dadurch wird ja die Waffe der Öffentlichkeit präsentiert und aus Sicht des Staates "verharmlost" weg von dem hysterisch überzogenen Staatsglauben hin zur realitätsnahen Wirklichkeit... das darf nicht sein...

im Endeffekt ist jeder neue Sportschütze ein Zeichen dafür das der Staat das Volk noch nicht ausreichend "sensiblisiert" hat mit der "Waffenbesitzerverfolgung" in großen Maßstab anzufangen...

aber auch das wird noch kommen... was für den einen der Reichstagsbrand ist für den anderen der nächste Schulamoklauf...

und wenn ich hier höre, dass der Täter sich nicht sensible genug gezeigt hat ob der aktuellen Lage... zeigt mir dies aus den eigenen Reihen zu hören, dass der Waffenbesitzer in Deutschland schon verloren hat... denn er ist schon dem willen des Staates hin von ihm sensiblisiert worden...

die einzige sinnvolle Möglichkeit diese Sensiblisierung gegen Waffen aufzuhalten ist es die Bürger aus der indoktrination und Propaganda zu reißen und erst recht mit der Waffe in die Öffentlichkeit zu gehen, damit diese nicht mehr einfach nur dem Staat seine Schauermärchen glauben müssen...

wir reden hier daher eher über Freie Meinungsäußerung, die in diesem Lande immer mehr eingeschränkt wird... es ist wie wir sehen schon verboten seine Meinung über die tatsächliche Ungefährlichkeit einer Platzpatrone im Gewehr zu äußern, was das Gericht als Grund nennt warum dies nicht zu tun ist... weil es Leute von dem Glauben abbringt Waffen seinen Ubergefährlich und gehören deswegen verboten...

ich erinnere mich noch an eine Zeit als man zur Hochzeit mit der Flinte Konfetti verschossen hat... und alle fanden das gut... und dann kam der Staat und nutzte einen "Reichstagsbrand" um das Volk auf seine Volksentwaffnungsmeinung hin zu sensiblisieren...

einziges Mittel gegen diese Propaganda gegen Waffen ist es das Gegenteil in der Öffentlichkeit zu sagen, zu zeigen, zu leben... und sich nicht zu verstecken, weil man die Waffenbesitzkarte wie den Stern trägt und verstecken muss...

selbes wird übrigens auch derzeit überspitzt in den USA gemacht...

da werden Grundschüler bestraft, wenn sie eine Waffe malen, ein Waffenhandzeichen machen, sich eine Waffenform bastel oder Spielzeug in Waffenform mit zur Schule bringen...

alles aus dem selben Grund wie das Gericht hier festgestellt hat... damit nicht der "Eindruck" entsteht eine Waffe sei OK und in weiten Teilen ungefährlich und natürlich...

das geht soweit, das Schüler die einen Angreifer entwaffnen bestraft werden, weil sie "umgang mit einer Waffe hatten"...

was soll daraus ein Kind anderes lernen als das Waffen pöse sind und man reflexartig staatskonform darauf zu reagieren hat...:

"Verschwindet ihr Waffenbesitzer...!!!"

denn dafür wird es vom Staat belohnt...

und wie wir hier sehen, wwrden hiesige Waffenbesitzer (die ansich keine sein wollen) auch schon soweit sensiblisiert, dass der Hass auf Waffenbesitz und Waffe schon von ihnen selber kommt... auf sich selber...

freie Meinungsäusserung ist nur dann frei, wenn sie für andere unangenehm ist... ansonsten ist sie nur PC staatlich legitimierte Propaganda...

wie wir sehen ist es für den Staat eine sehr unangenehme Meinungsäußerung der Öffentlichkeit zu zeigen wie ungefährlich Waffen wirklich sind... ein Grund mehr seine Meinung zu äußern, bevor auch der letzte nur noch dem Staat sein Ohr leiht... dann haben wir Waffenbesitzer verloren... und mit uns jeder der dann entwaffnet und wehrlos gemacht ist...

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