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IGNORED

WBK früher durch 4mm20


t1tus

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ja klar, und dazu brauchts dann noch die meinung des SB. es steht explizit im WaffG!

lernt endlich wann 2/6 gilt und lest mal AUFMERKSAM den §12 und die Ausführungen in der WaffVwV dazu. ... noch bissl verstehenwollen dazu, das spart viele diskussionen.

ICH wusste das die 4mm nicht da hinein zählen, mein Sb war anderer Meinung. Dauerte damals solange, bis es mir zu dumm wurde und ich einen ablehnenden schriftlichen Bescheid verlangte. Da hat er eingelenkt. Und das Leihen auf 4mm WBK würde mir auf dem Amt auch bestätigt da die Sachkunde da auch vorliegen muss. War also alles geklärt..............

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Und das Leihen auf 4mm WBK würde mir auf dem Amt auch bestätigt da die Sachkunde da auch vorliegen muss. War also alles geklärt..............

Sachkunde hat mit Leihe doch nix zu tun.

Der SB kann dazu auch meinen was er will. Da ist nix geklärt, §12 WaffG sagt etwas anderes!

Wenn Du eine 4mm LW auf einer gelben WBK hast ( als Sportschütze, und hier zählt der Erwerb auch auf 2/6) ist das was anderes als eine bedürfnisfreie 4mmM20.

(Leihe (vorrübergehender erlaubnisfreier Erwerb) hat mit 2/6 nix zu tun, da braucht man auch keinen SB fragen.)

Waffenleihe setzt Bedürfnis voraus, da ist der §12 WaffG eindeutig, ebenso die WaffVwV.

gruß alzi

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Hallo PetMan,

ich nehme an, Dein Sachbearbeiter ist nicht in Polizei-Dienst-

hier in Brandenburg hat die Polizei keine Skrupel alles in den Eimer zu hauen, was gegen deren Strich läuft.

Angst einen ablehnenden Bescheid auszureichen dementsprechend schon garnicht- kostet die ein Runzeln,

denn das Verwaltungsgericht brauch hier so etwa 5 - 6 Jahre bis zur ersten mündlichen Verhandlung.

Du bist also beneidenswert gut dran mit Deinem Sachbearbeiter.

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Ein Bonbon noch Extra - in der Verwaltungsvorschrift steht unter 12.1.3.2: Das Überlassen von Vereinswaffen durch Schießsportvereine an neue Mitglieder für die gesammte Dauer des ersten Jahres nach Vereinseintritt ist nach Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b nicht zulässig (Verbot der Umgehung des § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1) Das bedeutet, es ist sehr wohl möglich in allen Zeiträumen ausser einem Jahr , und jetzt kommt der Hammer ---ohne WBK.

ich sag doch die ganze Zeit "warum so kompliziert", wenn man den §12 mal lesen und verstehen lernt ( die WaffVwV natürlich ich auch).

Waffenleihe mit WBK für bedürfnisfreie 4mm-Waffen liegt im allergünstigsten Fall in einem Graubereich, da brauchts aber einen guten Fachanwalt. WaffG sagt nämlich "is nicht".

Zur Beschleunigung der Abläufe / Überprüfungen für eine Sportschützen-WBK kann man den Weg gehen. Aber lasst das mit Waffen-"Leihe" sein!

gruß alzi

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Die (die WBK) konnte ich auch gleich mitnehmen, da ich bereits 3 Monate zuvor meine Wieder/Vorderladepappe nach §27 hab ausstellen lassen - die gibt's frühestens nach 6 Monaten Vereinsmitgliedschaft. :dirol:

Als ich dann 4 Monate später meine Verbandsbescheinigung für meine 45acp und meinen 44mag in Händen hatte, hab ich mir nur noch Stempel abgehohlt - etwa 30min mit quatschen - und alles war gegessen :victory:

Hallo nochmal,

für die Leute, die nicht mit einer WBK auf der bedürfnis- und erlaubnisfreie 4mm M20 Waffen eingetragen sind erlaubnispflichtige Waffen durch die Gegend fahren wollen, sondern nur die Ausstellung der WBKs beschleunigen wollen wurde doch schon alles geschrieben. Wer auf die Ausstellung der WBK nicht lange warten will, beantrage vorher einfach einen kleinen Waffenschein oder eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Fertig.

Wen interessieren tatsächlich 4mm Püffchen wenn man in absehbarer Zeit was richtiges Besitzen kann?

Gruß

Tauschi

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Interessante Konstellation wenn die Waffenbehörde gleichzeitig auch die Sprengstoffbehörde ist - nur, was im Sprengstoffrecht möglich ist, ist im Waffenrecht eigentlich nicht vorgesehen - dort ist bei jedem Erwerbsantrag nach Gesetz zu verfahren, und die Abfragen durchzuführen. Wenn es der zuständige Sachbearbeiter so handhabt , wie ausgeführt , hat er bestimmt einen verständnisvollen Vorgesetzten..

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Wer auf die Ausstellung der WBK nicht lange warten will, beantrage vorher einfach einen kleinen Waffenschein oder eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Fertig.

Warum der Umweg? Unnötige Kosten, wenn man nicht sowieso selber laden oder mit ner SSW durch die Gegend latschen will. Wenns nur um ein schnelleres Ausstellen der WBK geht, dann fragt doch euren SB einfach, ob er den Überprüfungszirkus schon vorher anleiern kann. Ich hab 4 Monate vor Ende des 1. Jahres den WBK-Antrag (ohne Bedürfnis vom Verband) gestellt und bin exakt 1 Woche nach Jahresfrist mit dem Bedürfnis in der Hand auf die Behörde um beide WBKs abzuholen. Keine 3 Tage später waren die ersten Stempel drinne. Ganz ohne 50 € extra für nen Waffenschein.

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Wenns nur um ein schnelleres Ausstellen der WBK geht, dann fragt doch euren SB einfach, ob er den Überprüfungszirkus schon vorher anleiern kann.

Naja, oder so :yes:

Gruß

Tauschi, der seine erste WBK 7 Tage nach Beantragung ohne den ganzen Zinnober in den Händen hielt.

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Hallo, nach meiner Kenntnis muss jetzt, um eine 4mmM20 zu erhalten, der Antrag für die scharfe Orginalwaffe gestellt werden, die nach Genehmigung auf 4mmM20 geändert wird oder schon als solche erworben wird. ...

Seit wann ist das so? Ich habe noch 3 solcher Waffen, die ich vor etwa 15 Jahren gekauft habe, bevor meine Sammler-WBk ausgestellt wurde. Eigentlich hätte ich die gerne meiner Frau geschenkt und dachte, sie braucht dafür nur einen Sachkundenachweis. Geht das jetzt nicht mehr?

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Auch ein Waffensammler sollte sich gelegentlich auf den neuesten Stand der Gesetzgebung bringen. Ich empfehle "Das neue Waffenrecht" vom Walhalla-Verlag - preisgünstig und umfassend für alle Legalwaffenbesitzer. Ausser für Waffensammler ist es allem Anschein nach schwer bis unmöglich überhaupt ein Bedürfnis für eine umgebaute Waffe zu bekommen - es gibt für Sportschützen ja keine Disziplinen.

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Seit wann ist das so?. Eigentlich hätte ich die gerne meiner Frau geschenkt und dachte, sie braucht dafür nur einen Sachkundenachweis. Geht das jetzt nicht mehr?

Seit 2006 ist das so. Betrifft aber nur abgeänderte Waffen, also sogenannte Konvertierte. Originale 4mmM20 Waffen mit dem F sind weiterhin nur mit Sachkunde zu erwerben( auch 4mmRand Lang mit F ) Umgebaute ehemalige GK Waffen sind kaum noch zu Veräußern, weil Bedürnisspflichtig....

LG

Peter

Nachtrag: imho hat der BDS damals eine Disziplin ins Leben gerufen, weil anfangs strittig war ob Altbesitz unangetastet bleibt...Blieb er aber dann....ob die Disziplin jetzt beim Erwerb solcher Waffen hilft kann ich nicht sagen

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zu Beitrag 6 ;Interessant- es würde interessieren:.

1. War in der Grünen WBK eine Original-4mm M20- Waffe oder ein Umbau ,

2. War das bei Gültigkeit des alten § 8 Abs. Abs. 2 WaffG oder bei jetzigen Fassung mit der Streichung,

3. Wie lange war der Erwerber Sportschütze zum Zeipunkt des Erwerbs durch Leihe.

4. Urteils-Aktenzeichen und Gericht.

Zwei Dinge die mich interessieren:

Gibt es zu den Anstrichen 3. und 4, schon eine Antwort oder weiß jemand um die Urteile.

Damit das Ding nicht komplett OT läuft gebe ich hier mal meine erhaltenen Antworten auf die Frage "Ausleife von bedürfnis- und erlabnispflichtigen Schußwaffen im Kontext zu §12 Waffg und Voreintrag mit 4mmM20" zu zum Besten.

Ich muss voranschicken.. mein SB ist wirklich ein kompetenter, netter Herr mit dem ich echt Glück habe.

Die Frage war, darf ich, ohne nachgewiesenem Bedürfnis als Sportschütze, aber Verreinsmitglied (noch nicht ein Jahr) eine bedürfnsipflichtige Waffe mit o.g. WBK grün von einem Berechtigtem leihen.

Hier die Liste der Antworten die ich erhalten habe.

Mein Sachbearbeiter sagt: Ja.. weil Ausnahme nach §12 und mein Bedürfnis als Sportschütze egal ob mit Bedürfnisnachweis oder nicht.

Die Polizeidirektion sagt: Nein.. Verwahrung und Transport ja. Entleihe..ist verboten

Rechtsanwalt 1 sagt: Ja, deckt sich mit der Einschätzung meines Sachbearbeiters.

Mein Büxer sagt: Nein, ist ihm zu sehr in der Grauzone. Er setzt damit nicht seine Lizenz aufs Spiel

Rechtsanwalt 2 sagt: Nein, im "Hinze" gibt es dazu Kommentare die eben dieses als rechtswidrig auslegen. Umgehung § 14

Rechtsawalt 3: Antwort steht aus

Um es kurz zu machen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Es bleibt nur, für sich abzuwägen ob es das Wert ist vorher seine Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen oder den harten Weg zu gehen und die Entscheidung einem Gericht zu überlassen. Wobei man ganz sicher, während eines laufenden Verfahrens, keine WBK zugeteilt bekommt.

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Morgen!

...lass die Finger davon. Kann funktionieren, muss aber nicht.

Ein Vereinskollege ist mit der WBK und einer Leihwaffe in 9x19 nicht gut davon gekommen.

Warte einfach die Zeit ab - auch wenns schwer fällt!

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Dadurch, das die Prüfung nach §27 Sprengstoffg. gleich der Prüfung für die WBK ist und somit - wie bei einigen SB's - die 3monatsfrist eigehalten wurde. Somit könnte eine WBK ohne neue Prüfung ausgestellt werden.

Wenn Du Dir mal die entsprechenden Paragraphen durchliest, wirst Du feststellen, dass die nicht gleich sind, höchstens ähnlich. Insbesondere kann jemand, der sprengstoffrechtlich zuverlässig ist, durchaus waffenrechtlich unzuverlässig sein. Von daher nutzt Dir eine Sprengstofferlaubnis eigentlich herzlich wenig.

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In diesem Sinne, traue niemandem über den Weg!

Erst Recht nicht dem Staat.

Wer freiwillig ausprobieren will, das da nichts dran ist -steht im Ernstfall da wie Kachelmann unfreiwillig.

Obwohl, wenn der zuständige Sachbearbeiter der Waffenbehörde auf eine Anfrage eine schriftliche Bestätigung gibt, werden sich andere Stellen schwer tun dem Nutzer einen Gesetzesverstoß anhängen zu können.

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Wenn Du Dir mal die entsprechenden Paragraphen durchliest, wirst Du feststellen, dass die nicht gleich sind, höchstens ähnlich. Insbesondere kann jemand, der sprengstoffrechtlich zuverlässig ist, durchaus waffenrechtlich unzuverlässig sein. Von daher nutzt Dir eine Sprengstofferlaubnis eigentlich herzlich wenig.

Bezüglich der Zuverlässigkeit sind die gesetzlichen Vorschriften im Sprengsrtoffrecht und Waffenrecht schon gleich -allerdings kann es passieren, dass die zwei verschiedenen Behörden trotzdem unterschiedlich entscheiden.

Die knallharte Polizeibehörde für das Waffenrecht sucht jeden Strohhalm um jede mögliche Waffe zu verhindern -

und die Sprengstoffbehörde sieht es gelassener.

Denn, gesunder Menschenverstand ist bei den hysterischen Gegebenheiten "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" bei staatsgläubigen und staatstragenden Mitmenschen sehr wenig verbreitet und nicht unbedingt Grundlage der Dienstausübung.

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Seit 2006 ist das so. Betrifft aber nur abgeänderte Waffen, also sogenannte Konvertierte. Originale 4mmM20 Waffen mit dem F sind weiterhin nur mit Sachkunde zu erwerben( auch 4mmRand Lang mit F ) Umgebaute ehemalige GK Waffen sind kaum noch zu Veräußern, weil Bedürnisspflichtig....

Von der Sache habe ich damals gar nichts mitbekommen. Das ist dann natürlich dumm gelaufen. Meine sind eben Konvertierte. Dann ist natürlich klar, dass man solche Spielsachen nicht mehr verkaufen kann, es sei denn man findet ein Land, in dem sie frei verkäuflich sind und exportiert die dahin. Da ist mit allerdings auch keines bekannt.

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In Kal. 4 mm M20 konvertierte Waffen sind kulturhistorisch bedeutsam?

Inzwischen selbstverständlich, sei es auch nur als "Meilenstein" in der bescheuerten historischen deutschen Waffenrechtskultur und deren Auswirkung auf die Waffentechnik/-konstruktion.

Seltene Sonderausführungen/Umbauten. Eine technische Sammlung ist ja auch möglich.

"bedeutsam?". Nicht für jeden, aber für etliche Sammler ganz bestimmt. Und viele Sammelthemen/-erlaubnisse werden das zulassen.

gruß alzi

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Obwohl, wenn der zuständige Sachbearbeiter der Waffenbehörde auf eine Anfrage eine schriftliche Bestätigung gibt, werden sich andere Stellen schwer tun dem Nutzer einen Gesetzesverstoß anhängen zu können.

Wenn das der SB schriftlich gibt, was ich sehr bezweifeln würde, ist es noch immer ein Gesetzesverstoß. Das kann auch ein Dreizeiler eines Sachbearbeiters nicht ändern. Die Frage nach dem Vorsatz wäre allenfalls damit vielleicht! revidiert.

Dummheit schützt, leider auch in diesem Fall, nicht vor Strafe. So denke ich es mir zumindest.

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Wenn die Waffenbehörde der ausgestellten WBK kein Problem mit der Leihe (bei Voreintrag auf 4mmM20) hat, kann man dem Schützen keinen Gesetzesverstoß vorwerfen. Man täte allerdings gut daran, sich das ganze schriftlich bestätigen zu lassen. Sonst sagt die Waffenbehörde im Zweifel: "haben wir nie gesagt!".

Bei mir fasst sich der Vorgang wie folgt zusammen:

  • RA1 = kein Problem
  • RA2 = kein Problem
  • Händler 1 = kein Problem
  • Händler 2 = kein Problem
  • Behörde = steht noch aus

Ich bin nun gespannt wie sich die Behörde stellt. Sollte diese ihr OK geben, dann werde ich mir die Waffe leihen dürfen. Völlig egal ob der ein oder andere damit nun ein Problem hat oder nicht. Knackpunkt ist die Behörde!

Ich suche gerade noch das vorgeschlagene Gerichturteil aus Bayern, welches es zu diesem Thema gegeben haben soll.

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