Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK früher durch 4mm20


t1tus

Empfohlene Beiträge

Bedarf (als Vereinsmitglied) ist nicht gleich Bedürfnis i.S.d. WaffG.

aus der WaffVwV: "Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt;"

Kurz vor Eintreten der Erlaubnisvoraussetzungen würde ich keine behördliche Klatsche riskieren.

-------------------------------------------------------------------

Die Verschärfung für gekorene (umgebaute, auch auf LEP)) Waffen mit F im Fünfeck war 2008.

In der Übergangsfrist wurden je nach Landesgutdünken WBKs erteilt. Bedürfnis war damals Altfall, wirtschaftlich o.ä. . Z.B. in Berlin hat der VGH aber in einem Urteil die behördliche Abgabeverfügung wg. fehlendem Bedürfnis für rechtens erklärt.

Kulturhistorisch bedeutsam ist subjektiv. Dieser Sammler sieht das so:

http://www.zentralzu...r.de/40385.html (Abt. 2 und 4)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, wenn hier eines eindeutig ist, dann, dass wohl nichts eindeutig ist. Gesetzestexte kann man in verschiedenen Arten auslegen, Juristen und Freizeitjuristen kennen das..."Teleologische Auslegung" - was hat der Gesetzgeber bewirken wollen?

Der eine wird bei "vom Bedürfnis erfassten Zweck" herauslesen, dass ein Bedürfnis "logischerweise" Bedingung sei, ein anderer, dass damit wohl nur gedacht war, dass ein Waffensammler jetzt nicht unbedingt mit einer ihm vorübergehend überlassenen Waffe schießen geht, und der Sportschütze sich keine nicht fürs sportliche schießen zugelassene Waffe von einem Waffensammler leiht, um damit auf den Stand zu gehen. Fraglich ist hier, ob der Gesetzgeber bei der Formulierung überhaupt die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, dass die Möglichkeit besteht eine WBK ohne nachgewiesenes Bedürfnis zu haben, die Formulierung des Gesetzestextes lässt mich eher vermuten, dass das eher nicht der Fall war.

Nichts desto trotz bleibt die Auslegung letztendlich beim Richter, daher bleibt es auf jeden Fall ein Risiko. Mir habt ihr jedenfalls dadurch geholfen, dass ich auf die 4mm Variante verzichten werde und stattdessen lieber meinen Antrag früher einreiche mit dem Kommentar, dass der Bedürfnisnachweis nachgereicht wird, das scheint mir im Moment das klügste, um die Sache risikofrei und kostensparend zu beschleunigen.

Danke für das vielfältige Input!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fraglich ist hier, ob der Gesetzgeber bei der Formulierung überhaupt die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, dass die Möglichkeit besteht eine WBK ohne nachgewiesenes Bedürfnis zu haben, die Formulierung des Gesetzestextes lässt mich eher vermuten, dass das eher nicht der Fall war.

Ganz in Gegenteil. Der Gesetzgeber hat den §12 genau deswegen so formuliert wie er ist, eben und gerade wegen den bedürfnisfreien 4mm Waffen und den zugehörigen WBKs. Dies hat er auch ausdrücklich nochmals durch die Erläuterungen ind er WaffVwV bestätigt bzw. bekräftigt.

Und was ein Bedürfnis ist, das hat er auch definiert und eingegrenzt! Lies es endlich mal im Gesamtkontext. Und beim §12 gibts erstaunlich wenig Auslegungsspielraum, auch für einen evtl. Richter.

gruß alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Gesetzgeber hat formuliert - die Kommentatoren haben ausformuliert - und mit der Verwaltungsvorschrift wurde noch mal formuliert.

Und die Richter werden noch mal ausformulieren. Bis dann irgend wann tatsächlich jedes Wort durchdekliniert ist und die Rechtssicherheit festgestellt ist, Es sei denn, kurz davor gibt es ein neues Waffenrecht, bei dem alles von Vorne beginnt.

Ich weiss nur, dass der Gesetzgeber mit dem Bedürfnisprinzip verhindern wollte, dass ein Sportschütze die Sportschützenwaffe zu anderen, hauptsächlich den befürchteten oder gefürchteten Bewachungsaufgaben vor privaten Diskos usw. , verwendet.

Wenn die WBKs für 4mm M2o-Waffen auch so eng ausgelegt werden, könnte man auf die Idee kommen, dass ein Jäger nach Eintritt in einen schießsportlichen Verein seine zu sportlichen Zwecken tauglichen Waffen auch nicht verwenden dürfte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema:

Hier in Heilbronn hat ein Händler unter anderem EWB pflichtige Waffen per Leihschein an 4mm20 WBK Inhaber verliehen.

Als dies bekannt wurde gab es in Folge weit über 50 Hausdurchsuchungen. Der Händler hat heute keine WHL mehr, auch die Leihnehmer ( mit 4mm20 WBK ) haben die nächsten 5 Jahre keine Waffen mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..., könnte man auf die Idee kommen, dass ein Jäger nach Eintritt in einen schießsportlichen Verein seine zu sportlichen Zwecken tauglichen Waffen auch nicht verwenden dürfte.

Auch wie gut, dass niemand weiß, ........ es ist bereits waffenrechtlich so geregelt, dass Du diesbezüglich auf garkeine Idee kommen musst.

Jetzt wurde das hier lang und breit "durchdekliniert" und trotzdem "könnte man auf die Idee kommen".....

.. ich gebs auf!

alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

ein Vereinskollege meinte heute, da er noch so einige Monate bis zum vollen Jahr zur Bedürfnisbescheinigung hat, wolle er sich schonmal eine grüne WBK für 4mm20 bedürfnisfrei beantragen, dann könne er seine "richtige" Waffe deutlich schneller bekommen (da Zuverlässigkeitsprüfung ja dann schon durch ist) und sich vorher schon Waffen leihen.

...

... dass ich auf die 4mm Variante verzichten werde und stattdessen lieber meinen Antrag früher einreiche mit dem Kommentar, dass der Bedürfnisnachweis nachgereicht wird, das scheint mir im Moment das klügste, um die Sache risikofrei und kostensparend zu beschleunigen.

...

Um wen gehts denn jetzt eigentlich ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema:

Hier in Heilbronn hat ein Händler unter anderem EWB pflichtige Waffen per Leihschein an 4mm20 WBK Inhaber verliehen.......

Leider gibt Google zu dem Sachverhalt keinen Treffer aus. Hast du mal einen LInk? Sowas müsste doch in den weiten des WWW zu finden sein......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

War es nicht schon vorher klar um wen es geht? Zumal es nichts an der Sache ändert.

ich hoffe doch...Der Vereinskollege war nur der Inspirator, es ging die ganze Zeit um mich natürlich, dachte das kam klar raus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wie gut, dass niemand weiß, ........ es ist bereits waffenrechtlich so geregelt, dass Du diesbezüglich auf garkeine Idee kommen musst.

Jetzt wurde das hier lang und breit "durchdekliniert" und trotzdem "könnte man auf die Idee kommen".....

.. ich gebs auf!

alzi

Gib´s auf :lol2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Servus,

Bedürfnisbeantragung beim Verband einen kleinen Waffenschein beantragen. geschehen.

Gruß

Tauschi

Beim Verband/Verein? Verstehe ich jetzt nicht für was braucht man als Mitglied eines Schützenvereins einen kleinen Waffenschein?

Ausserdem berechtigt dieser doch nur zum führen einer Gaswaffe vielleicht will sich der Fragesteller gar keine anschaffen oder eine führen ausserdem kostet dieser kleine Waffenschein ja auch nochmal 50 EUR.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich machs kurz, weil das WaffG diesbezüglich sehr eindeutig ist. Mit der WBK für nicht erlaubnispflichtige Waffen kannst du

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a ) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

Solange wie alzi werde ich da nicht draufrumreiten. Wer meint es besser zu wissen, soll damit auf die Schnauze fallen oder Glück haben und unbehelligt davon kommen.

Das ausgedehnte Herumpalawer ist dummes Gewäsch und bedarf keiner weiteren Bewertung. Punkt a und b unterscheiden sich nicht umsonst in der Formulierung (mit Logik kommt man auch auf den Sinnunterschied) und wer nicht weiß, was ein vom Bedürfnis umfasster Zweck und der Zusammenhang damit ist, sollte sich nichts herbeiinterpretieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich machs kurz, weil das WaffG diesbezüglich sehr eindeutig ist. Mit der WBK für nicht erlaubnispflichtige Waffen

Sorry wenn ich dich hier korrigieren muss aber eine WBK (Waffenbesitzkarte) wird nur für erlaubnispflichtige Waffen benötigt.

Wie der Name frei schon sagt sind diese "Waffen" also Druckluft,Gas und Co. ohne eine WBK zu erwerben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht um diese Waffen

Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen

1.

Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)

1.1

Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

Druckluft, Gas und Co. haben damit nichts zu tun. Ich hätte dass natürlich genauer/richtig ausdrücken können.

Streiche: nicht erlaubnispflichtig

Setze: ohne Bedürfnisnachweis

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.