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IGNORED

Sicherheit des Nationalen Waffenregisters gegen Missbrauch


Royal

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Geschrieben

schau einfach mal in Wikipedia rein und rufe unter Weblinks den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe NWR auf. Da kannst du viel über die Planung und die Ziele nachlesen.

Jetzt stelle ich dir aber mal eine einfache und klare Frage: woher hast du dein Wissen, dass das NWR nur als Grundlage zur Entwaffnung der LWB dient?

Du hast meine Frage immer noch nicht beantwortet und weichst aus, ich will trotzdem darauf eingehen:

Ich habe gesagt, dass die Waffenregistrierung (nicht das NWR, das ist nur ein technisches Hilfsmittel dafür) nur dazu dient, immer dann wenn man es für erforderlich hält möglichst schnell und zielsicher auf die legal besessenen privaten Schusswaffen zugreifen zu können. Es ist dazu gar nicht nötig, dass ganz konkret eine große Volksentwaffnungsaktion gaplant ist, es reicht schon, dass man sich die Option dazu offen hält und die technischen Voraussetzungen schafft.

Ich zitiere mal ein paar Sätze aus dem Machwerk und kommentiere sie:

"Verbesserung der Inneren Sicherheit…"

Inwiefern? Bloß weil man weiss, wer welches Waffenmodell besitzt oder wann von wem gekauft hat, passiert ja nicht automatisch weniger damit. Wenn man meint, die öffentliche Sicherheit dadurch zu verbessern, dass "so wenig Waffen wie möglich unters Volk" gelangen, dann muss man ja auf die zugreifen können, oder nicht?

Und schau Dir doch mal an, wie es speziell beim Thema Erbwaffen läuft: Dadurch dass die registriert wurden, hat heute die Behörde die Möglichkeit die rechtmäßigen Eigentümer zu nötigen, die Waffen für fast nichts zu verkaufen oder zu verschrotten, sofern sie nicht eine teure Blockierung und zusätzlich einen Tresor bezahlen wollen. Und sie machen auch davon Gebrauch und setzen die Leute unter Druck. Oder bei den Sportschützen: Man muss nur die Bedürfniskriterien verschärfen, ein paar Disziplinen verbieten, Schießstände mit unerfüllbaren Auflagen belegen und schon kann man daran gehen, Bedürfnisse zu widerrufen und die registrierten Waffen einzuziehen. Ohne Registrierung wäre das aussichtslos. Das praktische Vorgehen zeigt ganz eindeutig die Zielrichtung an.

"Für jede erlaubnispflichtige Waffe soll zeitnah nachvollziehbar sein, wer Besitzer der

Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Der

Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe soll über den aktuellen Besitzer hinaus über etwaige

Vorbesitzer bis hin zum Waffenhersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein…"

Schön, abgesehen davon, dass man das schon über die Handelsbücher könnte, was hat man davon? Zu welchem Zweck soll das dienen? Bloß dadurch dass man das kann wird ja kein potenzieller Verbrecher entwaffnet und keine Straftat verhindert. Man kann die Waffe im besten Fall vielleicht hinterher dem Besitzer wegnehmen, was man aber auch so könnte, wenn man den Kerl erwischt.

"Das NWR soll für die Polizeien von Bund und Ländern eine sichere Tatsachengrundlage für die polizeiliche Lagebeurteilung und die Bewältigung entsprechender Einsatzlagen schaffen…"

Eine "sichere Tatsachengrundlage" kann das Ding gar nicht schaffen, da es nur die registrierten, d. h. legal besessenen Waffen umfasst und da auch nur die privat besessenen und registrierungspflichtigen Schusswaffen. D. h. die Polizei muss trotzdem aus Gründen der Vorsicht bei jedem "Kandidaten", den sie für gefährlich hält, damit rechnen, dass er bewaffnet ist, auch wenn nix über den im NWR steht. Also was soll es in diesem Zusammenhang bringen? - Nix.

"Weiter soll das NWR einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung von überregionaler,

länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität leisten…"

Klar, v. a. weil die Kriminellen schön brav alle ihre Waffen anmelden und bei grenzüberschreitendem Handel eine Ausfuhrgenehmigung beantragen! Mir kommen gleich die Tränen vor Lachen, besonders wenn ich daran denke, dass die überwiegende Mehrheit der auf dem internationalen Schwarzmarkt zirkulierenden Schusswaffen ursprünglich aus Beständen des Militärs und der staatlichen Behörden stammen und die werden ja im NWR gar nicht erfasst, weder in Deutschland, noch in einem anderen Land der EU! Im Übrigen hatte die Waffenregistrierung bisher so gut wie keine Auswirkung auf die Aufklärungsquoten bei den Gewaltdelikten.

"Zur Erfüllung der ordnungs- und sicherheitspolitischen Ziele des NWR sollen über die von der

EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Mindestdaten hinaus weitere Daten aus den örtlichen Systemen

der Waffenbehörden übernommen werden…."

Schön, aber wieder die Frage: Welchem Zweck soll das letztlich dienen?

Ja, ich weiss, natürlich der "Verbesserung der Inneren Sicherheit", und klar, das am Besten, indem man möglichst viel über die Leute weiss und in irgendwelchen Dateien abspeichert und die Informationen möglichst vielen Dienststellen in ganz Europa zugänglich macht. Dann ist es auch gar nicht mehr nötig sie zu entwaffnen. Es reicht schon, wenn man genau weiss, was sie alles besitzen, einfach nur um der Sache selbst willen. Wie konnte ich das nur vergessen...

Jetzt mal im Ernst: In dem ganzen Papier wird kein einziges Mal ein wirklich greifbares oder messbares Ziel im eigentlichen Sinne angegeben, nur schwammiges Gelaber und Allgemeinplätze. Dafür wird schön genau definiert, was das Register technisch alles können soll.

Es wird einfach davon ausgegangen, dass der Staat soviel Informationen wie möglich zur verfügung haben soll und das ganz automatisch die Sicherheitslage verbessern muss.

Geschrieben

steht wo?

Schon mal was von dem Satz "so wenig Waffen wie möglich unter´s Volk" gehört? Diese Maxime bildet die Grundlage für das Waffengesetz von 1972 und alle folgenden Reformen. Jetzt musst Du nur noch logisch weiterdenken und Dich fragen, was "so wenig wie möglich" bedeutet und wie man diesen Zustand am besten erreichen kann.

Böse Zungen behaupten, Die Waffenregistrierung zusammen mit dem Bedürfnisprinzip seien hervorragende Werkzeuge, sich diesem Ziel zu nähern.

Aber das sind natürlich nur Verschörungstheorien geistig verwirrter Menschen. In Wirklichkeit wurde das Waffengesetz geschaffen um uns vor den zahllosen Verbrechern und Teroristen dieser Welt zu schützen.

Geschrieben

Hier sind etliche genauso beratungsresistent wie die Grünen.

Dein geheiligtes BVA verstößt mit seiner Forderung nach Ausweiskopien gerade gegen §14 Personalausweisgesetz.

Dazu gegen §75 Verwaltungsgerichtsvorschrift sowie gegen §19 NWRG und §19 BDSG.

Und wenn man die Auskünfte dann per normalen Brief verschickt gefährdet ihr doch die Datensicherheit. Da wäre mindestens ein Einschreibebbrief eigenhändig zwimgend, zumindest nach Eurer eigenen Argumentation analog zur Legitimationsprüfung. Schließlich kann man ja begründent annehmen, was in einem Brief des BVA enthalten ist und so ein normaler Brief verschwindet unauffindbar und ganz schnell.

Geschrieben

Dein geheiligtes BVA verstößt mit seiner Forderung nach Ausweiskopien gerade gegen §14 Personalausweisgesetz.

Dazu gegen §75 Verwaltungsgerichtsvorschrift sowie gegen §19 NWRG und §19 BDSG.

Und wenn man die Auskünfte dann per normalen Brief verschickt gefährdet ihr doch die Datensicherheit. Da wäre mindestens ein Einschreibebbrief eigenhändig zwimgend, zumindest nach Eurer eigenen Argumentation analog zur Legitimationsprüfung. Schließlich kann man ja begründent annehmen, was in einem Brief des BVA enthalten ist und so ein normaler Brief verschwindet unauffindbar und ganz schnell.

ich habe kürzlich auch so ein Schreiben erhalten, in welchem ein Identitätsnachweis verlangt wird, unverschämterweise 3 Monate nachdem sie mir auf meine erste Anfrage (inklusive unbeglaubigter Ausweiskopie) nur mitgeteilt hatten, die Bearbeitung könne noch etwas dauern und ich müsse nichts weiter unternehmen. Die wollen mich wohl verarschen. Das ist m. E. eine reine Schikanemaßnahme um Leute davon abzuhalten, Anfragen zu stellen, aber ich kann die auch ein Bisschen beschäftigen. Deshalb habe ich mir die Identität auf dem Formblatt wie gewünscht von einer Behörde bestätigen lassen (die paar € ist mir den Spaß wert) und denen zusammen mit folgender Antwort zurückgeschickt:

"Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xxxx (III A 2 – NWRxxxxx S/2013/xxxxx). Es freut mich, dass von Ihrer Seite der Schutzwürdigkeit der im NWR gespeicherten Daten eine so hohe Priorität eingeräumt und alles dafür getan wird, dass die Daten nur den Berechtigten persönlich zugänglich sind, weshalb sie ja schließlich die Beglaubigung meiner Unterschrift als Identitätsnachweis fordern. Daher gehe ich davon aus, dass sie auch beim Versand der Dokumente eine entsprechend hohe Vorsicht walten lassen und so versenden, dass gewährleistet ist, dass eine persönliche Übergabe nur an meine Person erfolgen kann!

Mit freundlichen Grüßen

So, mal schauen, wie die darauf reagieren und ob sie tatsächlich mit "persönlicher Übergabe" versenden oder mir erst nochmal ein Antwortschreiben schicken und begründen warum das nicht möglich ist (Hauptsache, die haben was zu tun)! :D

Geschrieben

Also sendet das BVA die Anforderung der Ausweiskopie an die dort bekannte Anschrift des dort bekannten Inhabers einer Erlaubnis.

Glaubt dem Antragsteller aber seine Identität nicht.

Geschrieben

Also sendet das BVA die Anforderung der Ausweiskopie an die dort bekannte Anschrift des dort bekannten Inhabers einer Erlaubnis.

Glaubt dem Antragsteller aber seine Identität nicht.

Eben, vollkommen widersinnig das Ganze. Die Person ist bekannt, die Adresse auch, sogar bei denen gespeichert und alles überprüfbar und die Behörden senden außerdem sowieso alle möglichen Dokumente, Rechnungen und Bescheide dorthin. Was soll also der Blödsinn? Wenn einer Auskunft über andere Daten nach § 19 Bundesdatenschutzgesetz haben will, verlangt man dann etwa auch die Einsendung einer beglaubigten Ausweiskopie. Wenn man den Steuerbescheid zustellen will, wird dann etwa auch erst ein Identitätsnachweis des Adressaten verlangt?

Nein, es handelt sich um ein völlig lächerliches und durchschaubares Manöver um durch zusätzlichen Aufwand und Kosten Leute davor abzuschrecken, Auskunft zu verlangen.

Geschrieben

Dein geheiligtes BVA verstößt mit seiner Forderung nach Ausweiskopien gerade gegen §14 Personalausweisgesetz.

Dazu gegen §75 Verwaltungsgerichtsvorschrift ...

...

Das mit dem Verstoß gegen das Personalausweisgesetz musst du mal erläutern. Die nutzen doch die dort genannten Funktionen gar nicht. Auch eine Verwaltungsgerichtsvorschrift kann ich nicht finden. Was soll denn in den §75 stehen?

Geschrieben

Gab es nicht einmal die Todesstrafe wegen Nichtmitführen des Personalausweises?

Nene, nicht nach ala DDR, sondern nach Alliiertenrecht!

Was hat Dein Erguss mit dem Thema zu tun?

Wovon willst Du ablenken?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So, hier mal die aktuellsten Neuigkeiten zu meinem Antrag auf Auskunft:

Das BVA hat endlich zurückgeschrieben und mir die Auskunft erteilt, freilich ohne auf meine Bemerkungen zu der völlig bescheuerten Forderung nach einem Identitätsnachweis einzugehen. Nach kurzem Überfliegen der Blätter habe ich schon ein halbes Dutzend Fehler gefunden, Dinge wie falsche Kaliberbezeichnungen, Verwechseln von Modell- und Herstellerangaben bis hin zu ganz falschen (Fantasie-) Angaben und einem Eintrag "Blockiersystem ja" bei einer unblockierten Sammlerwaffe (ich habe gar keine blockierten Waffen und werde die hoffentlich auch nie haben). Daneben ist mir aufgefallen, dass bei den meisten Positionen bezüglich Kategorien und Typeneinteilung der schöne Satz "Erstanlieferung - ohne Zuordnung zu bestehenden Werten" steht!

Fazit:

1) Im Hinblick auf die Datenqualität und den Informationswert bzw die Glaubwürdigkeit derselben kann man das NWR vergessen.

Ich werde die offensichtlichen Fehler melden und um Berichtigung bitten, aber von mir aus keine Angaben liefern um die fehlenden Detailangaben zu präzisieren. Das ist nämlich nicht in meinem Interesse.

2) Jedem Waffenbesitzer ist dringenst zu raten, eine solche Auskunft vom BVA einzuholen und eine 2. von seiner Behörde, die beiden abzugleichen und offensichtliche Fehler zu beanstanden um nicht später irgendwann mal aus falschen Eintragungen der Behörden (unter einem längst im Ruhestand befindlichen oder verstorbenen Mitarbeiter womöglich) einen Strick gedreht zu bekommen! Da ist dann nämlich die Beweislast umgekehrt, wenn irgendwelche Waffen eingetragen sind, die man gar nicht erworben hat oder Blockiersysteme, die noch nie existiert haben.

3) Ich werde mich beim Datenschutzbeauftrageten beschweren wegen der völlig sinnfreien Forderung eines Identitätsnachweises als Voraussetzung zum Antrag auf Auskunft und jeder von Euch, der entsprechend betroffen ist, sollte das ebenmfalls tun.

Geschrieben

Ich habe ja immer noch meine WBK's in Papierform. Die sollten doch Beweis genug sein, oder ?

Gruss, Markus.

Geschrieben

Bin auch der Meinung, das meine WBK völlig ausreicht, vor allem wenn nachweislich die letzte Eintragung von der Behörde lange vor Einführung des NWR durch geführt wurde.

Geschrieben

Fazit:

1) Im Hinblick auf die Datenqualität und den Informationswert bzw die Glaubwürdigkeit derselben kann man das NWR vergessen.

1) wenn man Schrott eingibt bekommt Schrott heraus

2) kann nicht das NWR für die Schrott-Daten, sondern deine Behörde, die den Müll eingegeben hat. Vielleicht solltest du dich dort beschweren.

3) haben alle Waffenbehörden die Daten bis 2017 auf einen "Nicht-Schrott-Stand" zu bringen

Geschrieben

Also ich hoffe es doch zu mindestens, das dies ausreichen würde. Wenn ich so an all die Jäger denke die nicht Internetaktiv sind. Kann mit Sicherheit die bedenken von guerrero1 zustimmen, jedoch wäre es schon ein dicker Hund, wenn durch falsche Eingaben der Behörde, bzw. weil es nicht anders im NWR einzuordnen ist, zu Abweichungen kommt und dadurch bei Kontrollen die Zuverlässigkeit des LWB in frage gestellt würde. Na vielleicht beabsichtigt auch gerade das, das NWR..... Aber der LWB hat nun mal direkt nichts mit dem NWR am Hut oder hat keine Pflicht sich da mit einzumischen.

Geschrieben

Bin auch der Meinung, das meine WBK völlig ausreicht, vor allem wenn nachweislich die letzte Eintragung von der Behörde lange vor Einführung des NWR durch geführt wurde.

Solange Du mehr Waffen auf der WBK oder mehr WBKs hast als im NWR registriert sind, kein Problem. Dann ist der Fehler offensichtlich. Ich z. B. besitze mehrere WBKs und nur 2 davon sind im NWR aufgeführt! Es könnte aber auch umgekehrt passieren, dann hast Du ein Problem, oder aber vielleicht auch erst Deine Erben. Es könnte ja sein, Du hast eine WBK verschlampt oder es wurde vergessen eine Waffe, die Du vor langer Zeit tatsächlich erworben hast, einzutragen oder eine weiterverkaufte auszutragen, oder oder oder..., wenn Du verstehst, was ich meine.

Wie dem auch sei, es ist dringend anzuraten, von seinem Recht auf Auskunft sowohl beim NWR/BVA als auch bei der zuständigen Waffenbehörde Gebrauch zu machen.

Geschrieben
Ich z. B. besitze mehrere WBKs und nur 2 davon sind im NWR aufgeführt!

mehrere verschiedene WBK-Typen (also mehr als2) oder nur mehrere Dokumente eines WBK-Typs?

Geschrieben

mehrere verschiedene WBK-Typen (also mehr als2) oder nur mehrere Dokumente eines WBK-Typs?

Beides, sowohl als auch. Von den grünen WBKs haben die nur eine erfasst und auch nur die Waffen auf jener!

Geschrieben

Beides, sowohl als auch. Von den grünen WBKs haben die nur eine erfasst und auch nur die Waffen auf jener!

D.h. unter Umständen hat Dein Datenbestand auch schon vor Einführung des NWR nicht gestimmt ?

Gruss, Markus.

Geschrieben

D.h. unter Umständen hat Dein Datenbestand auch schon vor Einführung des NWR nicht gestimmt ?

Gruss, Markus.

Gut möglich, irgend jemand muss die Daten ja schließlich erfassen, von der Pappkarte abtippen und in ein Computerprogramm eingeben. In manchen Fällen liegt es bestimmt an unklaren oder sogar falschen Angaben in den WBKs, was aber die Geschichte mit dem Blockiersystem angeht und die fehlenden Einträge für Munitionserwerb, da müssen bei der Übertragung Probleme irgendwelcher Art aufgetreten sein.

Darüber kann man nur spekulieren und das tut eigentlich auch gar nichts zur Sache, sicher ist jedenfalls, dass die im NWR derzeit vorhandenen Daten nicht als zuverlässig oder vertrauenswürdig betrachtet werden können und dass deshalb am besten jeder eine Auskunft einfordern sollte. Schließlich will man ja wissen, das die über einen gespeichert haben, oder nicht?

Geschrieben

Gut möglich, irgend jemand muss die Daten ja schließlich erfassen, von der Pappkarte abtippen und in ein Computerprogramm eingeben. In manchen Fällen liegt es bestimmt an unklaren oder sogar falschen Angaben in den WBKs, was aber die Geschichte mit dem Blockiersystem angeht und die fehlenden Einträge für Munitionserwerb, da müssen bei der Übertragung Probleme irgendwelcher Art aufgetreten sein.

Darüber kann man nur spekulieren und das tut eigentlich auch gar nichts zur Sache, sicher ist jedenfalls, dass die im NWR derzeit vorhandenen Daten nicht als zuverlässig oder vertrauenswürdig betrachtet werden können und dass deshalb am besten jeder eine Auskunft einfordern sollte. Schließlich will man ja wissen, das die über einen gespeichert haben, oder nicht?

Schon richtig. Wenn man eine Datenmigration gleich in welchem Bereich durchführt, sollten zuvor mehrere Testmigrationen stehen. Um den alten Datenbestand zu bereinigen und an das neue standardisierte Format anzupassen. Macht man das nicht, können so Fehler auftreten wie von Dir beschrieben. Blöd isses dann wirklich, wenn die Migration fehlerhaft war - oder die Daten vorher schon - und die WBK's sind weg.

Ich werde bei Gelegenheit bei meiner Sachbearbeiterin mal Einblick nehmen. In das NWR natürlich ! Die sind bei uns echt nett und wenn man höflich fragt, sagen die denke ich auch nicht nein.

Gruss, Markus.

Geschrieben

...Ich werde bei Gelegenheit bei meiner Sachbearbeiterin mal Einblick nehmen. In das NWR natürlich ! Die sind bei uns echt nett und wenn man höflich fragt, sagen die denke ich auch nicht nein....

Ich hab mit meinem SB auch keine Probleme, trotzdem habe ich die Auskunft gerne offiziell und in schriftlicher Form. Wie heisst es so schön: "Was man schwarz auf weiss besitzt, kann man getrost nach Hause tragen." :D

Was die Auskunft über die Daten der Waffenbehörde selbst angeht, denke ich dass es kein unzumutbarer Aufwand ist, wenn er Dir die ausdruckt und mitgibt.

Ich habe dabei nämlich noch einen anderen Hintergedanken:

Falls es irgendwann mal Probleme gibt und die irgendwelche Angaben meinerseits anzweifeln sollten (man kann ja nie wissen), dann kann ich denen die beiden Auskünfte (NWR und Behörde) mit abweichenden unklaren Angaben unter die Nase reiben und sagen: " Bringt erst mal Euren Sauladen in Ordnung bevor Ihr mich belästigt, im Übrigen zweifle ich hiermit die Glaubwürdigkeit aller Eurer Daten an..." :heuldoch:

Geschrieben

Bevor sich alle die Finger mit emails wund schreiben. Heute bekam ich auf meine email-Anfrage beim BVA folgende Antwort:

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ihr Referat IIIA2 - Aufbaustab Nationales Waffenregister

Bundesverwaltungsamt

Referat IIIA2

50728 Köln

Telefon: +49 (0) 22899 358 - 3388

Telefax: +49 (0) 22899 10358 - 3335

E-Mail: nwr@bva.bund.de

Internet: www.nationales-waffenregister.de

Kölner Amt und Bonner Vorwahl?

Geschrieben

Kölner Amt und Bonner Vorwahl?

Eine Aussenstelle in der ehemaligen Bundeshauptstadt ?

Gruss, Markus.

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