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IGNORED

Führen von Einhandmessern nach Entfernen der Öffnungspins erlaubt?


khaolak

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Geschrieben

Tja, was da so alles angezeigt wird...

Ich bin nun wahrlich kein Sympathisant der HA (und man müsste wohl alle Erfahrungen negieren, um zu glauben, dass bei derartigen Clubs keine OK-Strukturen da sind... ).

Aber andererseits dürfte rein in Bezug auf das Waffenrecht - konkret bezüglich der gezeigten Gegenstände - nichts nennenswertes herauskommen... Ist es eigentlich so schwierig bzw. sind die einschlägigen Regelungen so schwer zu verstehen, dass das der Polizei nicht bereits bei der Sachverhaltsaufnahme klar ist? Oder geht es darum, in der Pressemitteilung "irgend etwas nettes" darstellen zu können? Von einer Behörde erwarte ich mir ein sachliches, seriöses Vorgehen.

Geschrieben
Ich kann mich noch gut an eine Aussage erinnern, ich glaube es war Herr Wiefelspütz, in der es sinngemäß hieß: "Dieses Gesetz wurde nur geschaffen um gewaltbereiten Jugendlichen ihre Messer abnehmen zu können. Es wird nicht gegen friedliche Bürger eingesetzt werden".

Und, hat Herr Wiefelspütz auch mal eine Anfrage gemacht, ob das Gesetz das gebracht hat wozu es gedacht war.

Oder ist es gar völlig überflüssig und nur der Paranoia eines Berliner Innensenators geschuldet?

Geschrieben

Meines Wissens wird ein neues Gesetz nach einer bestimmten Zeit auf seine Wirkung bzw. seinen Nutzen hin überprüft.

Diese Frist, ich glaube es sind bei uns 5 Jahre (?), ist aber längst verstrichen und rein nach den Fakten, müsste man das Gesetz schon lange wieder gekippt haben.

In der Schweiz gibt es ebenfalls eine solche Regelung. Dort sind es nach meinen Informationen 3 Jahre.

Die Schweizer waren aber schlauer.

Dort gab es vor einigen Jahren ebenfalls ein ähnliches Messerführverbot, das auch einhändig bedienbare Messer beinhaltete.

Nach der Überprüfung des praktischen Nutzen wurde das Gesetz aber wieder kassiert.

Kurz darauf kam unser Messerführverbot zustande :-)

Also könnte man in etwa sagen:

Schweiz:

Gesetz gemacht - gesehen daß es nicht funktioniert - Gesetz gestrichen.

Deutschland:

Gesetz gemacht - gesehen daß es nicht funktioniert - überlegt was man als nächstes verbieten könnte weil dieses Verbot ja scheinbar nichts bringt:-)

Und zu dem Thema Hell Angels und was die Polizei da beschlagnahmt hat.

Sowas ist scheinbar gängige Praxis, deswegen sagte ich ja in diesem Thread bereits, es kann durchaus passieren, daß auch ein gesetzeskonformes Messer erst mal weg ist.

Dann steht in der Zeitung auch: :Bei Verkehrskontrolle Messer beschlagnahmt"

Ich kann mich noch gut an eine Polizeimeldung aus einer Zeitung erinnern, in der bei einer Grenzkontrolle von Tschechien nach Deutschland eine Airsoftwaffe mit samt Plastikkugeln gefunden wurde.

Da hieß es in der Meldung auch : "Bei Grenzkontrolle Waffe mit Munition sichergestellt" :-)

Geschrieben

Merken tun leider auch nur wieder die was, die sich auskennen.

Lange Zeit dachte ich, daß das einfach Unkenntnis und mangelhafte Recherche ist, doch die Häufigkeit solcher augenscheinlichen irreführenden Meldungen lässt mich vermuten, daß das so gewollt ist.

Das große Bild neben der Meldung damsl zeigte übrigends ein Airsoft-Maschinengewehr in schwarz/weiß. Hier hätte selbst ein Experte Probleme gehabt die Airsoftwaffe zu erkennen.

In dem Fall der Durchsuchung bei einem Hells Angel wundert es mich aber, daß dieser in seinem Haushalt keine Küchenmesser hatte.

Wenn sogar die versteckten Messer hinter der Heizung erwähnt wurden, warum dann nicht auch die viel längeren Messer in der Küchenschublade? :-)

Machen die sich vielleicht nicht gut auf so einem Zeitungsbild?

Ist es ihnen peinlich wenn neben dem 10cm Wandermesser ein 20cm Brotmesser liegt?

Geschrieben

Deshalb würde ich wie gesagt, wenn möglich auf die Einhandeigenschaft verzichten und ein normales Taschenmesser kaufen.

---so etwa, was ich seit Jahren (LEGAL) habe:

Ein LEICHTES, sauscharfes OPINEL mit 15 Zentimeter Klinge.

Da kann mir Keiner waffenrechtlich an die Karre fahren.

MfG!

Geschrieben

So eins hab ich mir letztens auch zugelegt.

Und ich bin begeistert von der Einfachheit und der funktionalität :-)

Es ist das neuere Modell mit Korkenzieher in der Seite.

Ok, ich gebs zu, ich habs mir hauptsächlich wegen des Korkenziehers gekauft weil mein Leatherman Wave keinen dran hat ^^

Trotzdem ist es momentan mein liebstes Alltagsmesser.

Geschrieben

Natürlich steht im Gesetz auch einhändig feststellbar. Ich kenne aber kein Einhandrettungsmesser, das nicht feststellbar wäre, allein schon aus Sicherheitsgründen.

Einer der maßgeblichen Treiber dieser Regelung (ein schon hier beschriebener Ranghoher der Berliner Polizei) hat im Innenausschuss ausdrücklich betont, dass diese Einhandmesser ja feststellbar seien und ebenso ausdrücklich hinterfragt, warum die denn um Himmels willen feststellbar seien. Wenn sie ja wenigstens nicht arretieren würden...

... was zeigt, dass er nie mit einem Messer gearbeitet hat.

Meines Wissens wird ein neues Gesetz nach einer bestimmten Zeit auf seine Wirkung bzw. seinen Nutzen hin überprüft.

Dazu gibt es bezgl. des WaffG 2009 sogar einen eindeutigen Beschluss dessen Umsetzung sogar - man höre und staune - die Opposition angemahnt hat, wobei die wohl nur einen Aufhänger für Pseudobegründungen weiterer Verschärfungen suchen.

bye knight

Geschrieben

Natürlich steht im Gesetz auch einhändig feststellbar. Ich kenne aber kein Einhandrettungsmesser, das nicht feststellbar wäre, allein schon aus Sicherheitsgründen.

Und ja, es liegt im Ermessensbereich des Beamten ob er das Messer einzieht und eine Anzeige schreibt.

...

Genau, und aus diesem Grund können sie jedes Taschenmesser, das beim Aufklappen von selbst die Klinge verriegelt schon als durch das Führverbot erfasst betrachten. Das sind die meisten! Die einzigen Ausnahmen wären z. B. diese französichen, bei denen man einen Blechring drehen muss um sie zu verriegeln. Das ist mir aber zu umständlich.

Meine persönliche Konsequenz: Um keinen Ärger zu bekommen und trotzdem was brauchbares dabeizuhaben, das man jederzeit schnell griff- und einsatzbereit hat, ohne 2 Hände zu benötigen, trage ich immer ein feststehendes Masser mit 11,5 cm-Klinge bei mir. Das hat in jeder geräumigen Hosentasche Platz. Das Messer hat mich 5€ gekostet und ist durchaus brauchbar, die Scheide ist aus Leder selbst gemacht und so gestaltet, dass sie in der Hosentasche hängen bleibt, wenn ich das Messer herausziehe.

Geschrieben

Der Hersteller der Einhandmesser stellt diese Messer mit Nippel oder Loch und Feststellbarkeit her um die Eigenschaft als Einhandmesser zu erfüllen.

Durch das Entfernen des Nippels durch den Besitzer istdie Eigenschaft "Einhandmesser" nicht beseitigt. Es bleibt rechtlich ein "Einhandmesser" weil es nach dieser Definition hergestellt wurde. Es fällt somit weiter unter das Führverbot.

Wenn Ihr aus eurer Selbstladepistole den Lauf entfernt, ist das Ding dann keine Selbstladepistole mehr? Dürft Ihr diese kastrierte Pistole dann führen?

Geschrieben

Wo steht das?

Ein Messer, das man nicht mit einer Hand öffnen kann, ist kein Einhandmesser. Auch fest verschweißte oder vernietete Butterfly-Messer sind keine Butterfly-Messer mehr.

Im Gegensatz zu Schußwaffen haben Messer keine "Wesentlichen Teile", die Ihre rechtliche Eigenschaft nur nach fachkundiger und behördlich genehmigter Unbrauchbarmachung verlieren.

Geschrieben

Der Hersteller der Einhandmesser stellt diese Messer mit Nippel oder Loch und Feststellbarkeit her um die Eigenschaft als Einhandmesser zu erfüllen.

Durch das Entfernen des Nippels durch den Besitzer istdie Eigenschaft "Einhandmesser" nicht beseitigt. Es bleibt rechtlich ein "Einhandmesser" weil es nach dieser Definition hergestellt wurde. Es fällt somit weiter unter das Führverbot.

Das ist so nicht richtig. Es gibt inzwischen mehrere namhafte Messerhersteller oder -disigner, die auf diesen Sachverhalt reagiert haben. Und Messer als zweihändig zu öffnende und festzustellende Messer herstellen. Dabei ist in der Klinge bereits die Bohrung und das Gewinde für den beigelegten Pinn angebracht. Die Firma Böker bspw. hat dies durch das BKA auf Gesetzeskonformität (?) prüfen lassen, wie in einem Händlerrundschreiben zu lesen war.

Die ellenlange Diskussion zeigt aber wieder eines ziemlich deutlich, nämlich dass durch die mit heißer Nadel gestrickte Rechtsnorm auch hinsichtlich der Einhandmesser wenig Rechtssicherheit, dafür aber viel Verwirrung gestifftet wurde.

Auch nach Inkrafttreten des Führverbotes wurden (und werden) noch etliche zehntausende dieser sogenannter Einhandmesser im Handel verkauft. Und zwar größtenteils an Personen, die sich der Gesetzeslage gar nicht bewusst sind und sich auch nicht über die Gesetzeslage in Waffenforen oder Fachzeitschriften informieren. Zig´tausende dieser Personen, die nun diese Einhandmesser ohne jede böswillige Absicht "führen", verstossen seither gegen Bestimmungen des Waffengesetzes ohne sich dessen bewusst zu sein - ob der Hinweis auf einen Verbotsirrtum greifen würde, ist infrage zu stellen. In der Praxis bedeutet dies faktisch, der Gesetzgeber hat damit zehntausende rechtstreuer Bürger von heute auf morgen der Gefahr ausgesetzt, gegen ein Gesetz zu verstossen und damit straffällig zu werden, ohne gleichzeitig seiner "Informationspflicht" nachzukommen und dies über die Gesetzesblätter hinaus, ausreichend zu kommunizieren.

Und wie etliche Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, herrscht hier auch bei der Exekutive, über den Ermessensspielraum hinaus, größte Unsicherheit in der Umsetzbarkeit dieser Rechtsnorm. Als Beispiel sei nur der Begriff des "sozialadequaten Zwecks umfassend" genannt. Eine Begrifflichkeit die geradezu in ein Auslegungswirrwahr führen muss.

Und genau hier ist auch einer der Ansatzpunkte, um dem nicht schusswaffenbesitzenden Bürger die Unsinnigkeit mancher waffenrechtlichen Vorschriften und die teilweise damit verbundene Gängelung des Bürgers aufzuzeigen.

Geschrieben

Der Hersteller der Einhandmesser stellt diese Messer mit Nippel oder Loch und Feststellbarkeit her um die Eigenschaft als Einhandmesser zu erfüllen.

Durch das Entfernen des Nippels durch den Besitzer istdie Eigenschaft "Einhandmesser" nicht beseitigt. Es bleibt rechtlich ein "Einhandmesser" weil es nach dieser Definition hergestellt wurde. Es fällt somit weiter unter das Führverbot.

Diese an den Haaren herbeigezogenen Begründungen wie sie von rechtsverdreherischenJuristen immer wieder beobachtet werden, sind es, die das Vertrauen in die Justiz zerstören. Schließlich sollen Gesetze von Bürgern befolgt werden und müssen deshalb auch von Bürgern verstanden werden.

Einhandmesser sind einhändig zu öffnende Messer (Feststellbarkeit außen vor). Sind sie nicht einhändig zu öffnen, sind es keine mehr.

Um bei dem hinkenden Vergleich zu bleiben: Ja, wenn ich aus einer Selbstladepistole eine Deko-Selbstladepistole mache, fallen erhebliche Auflagen weg.

Geschrieben

Um bei dem hinkenden Vergleich zu bleiben: Ja, wenn ich aus einer Selbstladepistole eine Deko-Selbstladepistole mache, fallen erhebliche Auflagen weg.

In dem zugegebenermaßen hinkenden Vergleich war jedoch von einer Laufentfernung die Rede.

Dies reicht bekanntermaßen nicht, um eine Waffe als Deko-Waffe zu bezeichnen.

Es müssen alles wesentliche Teile unbrauchbar gemacht werden, nicht nur der Lauf.

Dies nur der Richtigkeit halber.

Geschrieben

Ich hab mal was drüber gelesen, daß einige Messerhersteller angeblich irgenwas beim BKA haben prüfen lassen.

Ich glaub das stand in einem Messerkatalog.

Allerdings hab ich bisher weder was Offizielles dazu finden können, noch hab ich irgendeine Bestätigung vom BKA zu Gesicht bekommen.

Also kann ich das vorerst nicht glauben. Warum sollte der Messerhersteller ein Geheimnis draus machen wenn ein Schriftstück existiert?

Da druck ich doch in jeden Katalog einen Link zur BKA-Seite wo ich mir das selber anschaun kann.

Und zum "sozial adäquaten Zweck".

Es gab in jüngster Zeit mindestens ein Urteil, daß das Führen eines Einhandrettungsmesser im PKW für einen eventuellen Notfall NICHT als sozial adäquater Zweck anerkannt wird.

Also mal ehrlich, wenn das nicht anerkannt wird, was denn dann bitte?

Wenn es nicht anerkannt wird, daß man mit einem solchen Messer vielleicht ein Menschenleben retten könnte, dann dürfte das vielzitierte "wenn ich mal nen Apfel schälen will" auf jeden Fall auch wegfallen.

Und bei dieser Auslegung des Ermessensspielraums würde es mich wie gesagt absolut nicht wundern, wenn ein Einhandmesser nach entfernen der Öffnungshilfe immer noch als führverbotbehaftetes Einhandmesser eingestuft würde, sofern es sich dann auch noch mit einer Hand öffnen lässt.

Geschrieben

Der Hersteller der Einhandmesser stellt diese Messer mit Nippel oder Loch und Feststellbarkeit her um die Eigenschaft als Einhandmesser zu erfüllen.

Durch das Entfernen des Nippels durch den Besitzer istdie Eigenschaft "Einhandmesser" nicht beseitigt. Es bleibt rechtlich ein "Einhandmesser" weil es nach dieser Definition hergestellt wurde. Es fällt somit weiter unter das Führverbot.

Wie kann man sich das Leben nur so unendlich kompliziert machen (bzw. erklären)...

Im Gesetz steht es doch klar drin. Wie schon von einigen Vorschreibern genannt...

Entweder es ist möglich, das Messer einhändig festzustellen (und natürlich vorher zu öffnen), oder eben NICHT.

Was interessiert denn irgendeine "Definition" nach der irgendein Messer von irgendwem einmal konstruiert sein soll? Konstruktive Merkmale sind bei Klappmessern nicht festgeschrieben, sie sind veränderlich.

Relevant ist das KONKRETE, individuelle Messer, das ggf. Gegenstand einer Kontrolle ist - etwas anderes ist aus dem Gesetz doch nicht abzulesen.

Geschrieben

Doch, eben schon.

Und zwar das Wort "Einhandmesser", das im Gesetzestext in Klammern steht, um die betroffene Messerart genau zu definieren.

Denn auch viele Zweihandmesser bekomme ich irgendwie mit einer Hand auf und auch festgestellt.

Somit wären auch Zweihandmesser vom Führverbot betroffen.

Da aber im Gesetzestext ausdrücklich nur Einhandmesser erwähnt werden, ist diese Eigenschaft konstruktionsbedingt zu definieren.

Das heisst für mich:

Wenn ich ein Messer habe, das für die Einhandbedienung gebaut wurde und ich entferne die Öffnungshilfe und es ist NICHT mehr mit einer Hand zu bedienen, ist alles in Butter.

Wenn ich aber die Öffnungshilfe entferne und die Einhandbedienung ist weiterhin möglich, dann habe ich nach wie vor ein Einhandmesser mit Einhandfunktion vor mir.

Das Messer wurde für die Einhandbedienung konstruiert und ich konnte durch entfernen des Pins die Einhandbedienbarkeit nicht beseitigen = trotzdem Einhandmesser.

Bei einem für die Zweihandbedienung konstruierten Messer entfällt diese Prozedur gänzlich, auch wenn es vielleicht mit einer Hand bedient werden kann, da es im Gesetzestext durch die Bezeichnung "Einhandmesser" ausdrücklich ausgenommen ist.

Fazit für mich, die beste Lösung wäre, man sucht sich ein Zweihandmesser, das man aber auch mit einer Hand bedienen kann.

Eindeutiges Merkmal eines Zweihandmessers ist z.B. eine Nagelrille.

Wenn dann die Klinge zufälligerweise so leicht aufgeht, daß sie auch mit nur einer Hand aufgeklappt werden kann, ist das in Ordnung, der Gesetzgeber macht darüber keinerlei Angaben.

Gutes Beispiel:

Durch die leichtgängige Klinge kann man das Messer sogar mit einem Ruck öffnen wenn man die Rückenfeder reindrückt. Es bleibt aber ein Zweihandmesser :-)

Geschrieben

Relevant ist das KONKRETE, individuelle Messer, das ggf. Gegenstand einer Kontrolle ist - etwas anderes ist aus dem Gesetz doch nicht abzulesen.

Entweder wirst Du langsam "verknöchert" oder deprimiert, ich verstehe Dich nicht mehr!

Irgendwie hast Du manchmal Recht, aber das hilft hier niemandem!

Ich hatte einmal ein Einhandmesser auf meinem Tisch und wollte es wegen dem fehlenden PIN wieder aushändigen lassen.

Ja, es gab einen Chef der mich tatsächlich fragte, ob ich nicht in meinem "Koffer" einen PIN habe und ihn einschraube, damit er sein Messer nicht wieder bekommt.

Sicher, dem Typ durfte man kein Messer wiedergeben, aber doch nicht so!

Mit mir nicht, aber er hat es trotzdem nicht wiederbekommen, viele Wege führen nach "Rom" und ich wähle immer den legalen Weg und es gibt viele legale Wege jemandem etwas wegzunehmen.

Natürlich bei den entsprechenden Personenkreisen.

Bin ich Rassist wenn ich einen Neger- oder Mohrenkuss bestelle? Diese Begriffe existieren schon seit zig-Jahren, genau, wie Berliner, Amerikaner u.s.w.!

:crazy:

Geschrieben

Ich weiß nun wirklich nicht, was das mit angeblicher Verknöchertheit oder Depression zu tun haben soll.

Diese Messerchenfrage treibt mich sicherlich weder in das eine, noch das andere...

Ich bin nur - nach wie vor - erstaunt über die verquere Auslegung mit den "konstrukionsbedingten" Einhandmessern, denen man diese Eigenschaft anscheinend nicht nehmen könne... Das ist m.E. nicht nachvollziehbar. Warum so endlos viel in diesen kurzen Gesetzestext hineingeheimnissen?

Geschrieben

Aber nicht das Führverbot!

Deshalb meine Wortwahl.

In dem zugegebenermaßen hinkenden Vergleich war jedoch von einer Laufentfernung die Rede.

Dies reicht bekanntermaßen nicht, um eine Waffe als Deko-Waffe zu bezeichnen.

Es müssen alles wesentliche Teile unbrauchbar gemacht werden, nicht nur der Lauf.

Dies nur der Richtigkeit halber.

Ist mir bekannt.

Geschrieben

Meines Wissens wird ein neues Gesetz nach einer bestimmten Zeit auf seine Wirkung bzw. seinen Nutzen hin überprüft.

Diese Frist, ich glaube es sind bei uns 5 Jahre (?), ist aber längst verstrichen und rein nach den Fakten, müsste man das Gesetz schon lange wieder gekippt haben.

In der Schweiz gibt es ebenfalls eine solche Regelung. Dort sind es nach meinen Informationen 3 Jahre.

Die Schweizer waren aber schlauer.

Dort gab es vor einigen Jahren ebenfalls ein ähnliches Messerführverbot, das auch einhändig bedienbare Messer beinhaltete.

Nach der Überprüfung des praktischen Nutzen wurde das Gesetz aber wieder kassiert.

.....

Schöne Geschichte, stimmt aber nicht, dann hätten wir 75% weniger Gesetze und das Waffg würde keine Laser, IR-ZF und Dämpfer verbote enthalten zb.

Nee der Grund war viel profaner. Die damalige Bundesrätin war Taucherin und musste festellen dass ihr Tauchmesser plötzlich zu einer Massenvernichtungswaffe mutiert war. (man wollte Rambo Messer verbieten)

Darum wurde seitens des Justiz Departementes der Auftrag gegeben über die Bücher zu gehen. Ausserdem wurde gerade die Armee mit einem neuen Messer beliefert, das einhändig zu öffnen ist, ging ja auch nicht die Sdt zu kriminalisieren.

Also wurde folgendes gemacht, die Einhandmesser wurden wieder erlaubt, das Einhandmesser der Armee fällt komplet aus dem Waffengesetz raus. Hingegen Springmesser, Dolche, Wurfmesser und Butterfly sind immer noch VA und Granatwerfern gleichgestellt (kein Witz). Soweit für die Sinnhaftigkeit Schweizer Gesetze. Nicht vergessen wir haben genau die gleichen Politclowns wie in Deutschland und die Regulierungswut der Beamten ist auch gleich gross.

Aber es wurde ein Passus dazu getan, der der Polizei erlaubt gefährliche Objekte ein zu ziehen wenn man keinen glaubhaften Grund hat diesen zu transportieren.

Praktisch, wenn es auch ein Gummiparagraph ist, der Tür und Tor zur Willkur öffnet, werden davon nur diejenigen betroffen die man auch eigentlich ganz gerne ohne Waffen sieht. Mit 51 Jahren bin ich noch nie kontrolliert worden, nirgends und zu keiner Tageszeit.

Joker

Geschrieben

Vielen Dank für die Aufklärung.

Dann haben mich die Schweizer angeflunkert :-)

Ich bin öfter in der Schweiz und das wurde mir so erzählt.

Klang recht glaubhaft, deshalb hab ichs nicht in Frage gestellt.

Hm, dann hat also das Gesetz nur weichen müssen, weil es einen "der ihren" betroffen hätte?

Das ist ja fast noch schlimmer als wenn sie das Gesetz gelassen hätten. :-)

Dann nehme ich alles zurück was ich bisher positives über die schweizer Politiker gesagt hab.

Scheinbar gibts wirklich nur eine Politik und die beinhaltet überall auf der Welt hauptsächlich nur den eigenen Vorteil.

Geschrieben

Hm, dann hat also das Gesetz nur weichen müssen, weil es einen "der ihren" betroffen hätte?

Tja wie soll es auch anders sein...

Das ist ja fast noch schlimmer als wenn sie das Gesetz gelassen hätten. :-)

Nöö das erlaubt mir wieder nicht etwas illegales zu tun. Habe nicht eingesehen warum ich als unbescholtener Bürger plötzlich ohne Messer rum laufen muss, oder einem das einem in die Finger schneidet wenn es zusammenklapt, wenn ich das schon über ein viertel Jahrhundert getan hatte. Seh auch nicht ein gerade stehen zu müssen, für eine felhgeleitet Erziehungspolitik und Einwanderungspolitik, und das steh ich bei weitem nicht alleine.

Dann nehme ich alles zurück was ich bisher positives über die schweizer Politiker gesagt hab.

Scheinbar gibts wirklich nur eine Politik und die beinhaltet überall auf der Welt hauptsächlich nur den eigenen Vorteil.

Es gibt einen Unterschied und es ist der, der direkten Demokratie. Die zwingt die Parlamentarier nicht zuviel am Volk vorbei zu politisieren denn sonst werden die Gesetze durch Referenden kassiert oder erlaubt einem direkt ins Geschehen einzugreifen über das Initiativerecht.

In wie weit in letzter Zeit die Politiker sich völlig von Basis abgehoben haben ein Phänomen das man quer durch Europa beobachten kann, sieht man in der Schweiz an den in den életzten Jahren angenommen Initiativen. Bis vor 10-20 Jahren kamen kaum Initiativen durch weil schlussendlich die meisten Bedürfnisse der Bürger von den POlitikern abgedeckt wurden. Heute wird völlig am Bürger vorbei politisiert, was man auch darin sieht das viele Referenden erfolgreich sind (auch ein novum).

Denke wir erleben eine Krise der selbstrenannten Politelite.

Wobei die Bürger sich an ihrer eigenen Nase fassen sollten, die Clowns wählen sie selber wie überall in Europa.

Joker

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