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IGNORED

Pulver, Munition und Waffen zusammen lagern?


Jochen.

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Hallo zusammen,

eben kam mir folgende Frage, zu der ich nichts gefunden habe, was dagegen spricht:

Ist es in Ordnung, Pulver (3kg), Waffen und Munition (nicht zu den Waffen passende Muni) in nem B Schrank zu lagern?

Konnte nichts finden, was dagegen spricht?!

Möchte nur nochmal sicher gehen!

Lediglich die Zündhütchen müssen vom Pulver getrennt sein, aber um die geht es mir nicht, müssen ja eh nicht in einen Schrank.

Gruß Jochen

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Hallo zusammen,

eben kam mir folgende Frage, zu der ich nichts gefunden habe, was dagegen spricht:

Ist es in Ordnung, Pulver (3kg), Waffen und Munition (nicht zu den Waffen passende Muni) in nem B Schrank zu lagern?

Konnte nichts finden, was dagegen spricht?!

Möchte nur nochmal sicher gehen!

Lediglich die Zündhütchen müssen vom Pulver getrennt sein, aber um die geht es mir nicht, müssen ja eh nicht in einen Schrank.

Gruß Jochen

Pulver ist im B Schrank keine gute Idee wegen der Verdämmung... Besser eine Holzkiste oder einfacher Blechschrank..dein Amt hilft Dir gerne weiter...

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mun und pulver zusammen: verpoten!!

ganz ehrlich: so langsam macht es keinen spass mehr hier. es dauert maximal 5 beiträge in einem thema, bis irgendjemand mit dem brustton der überzeugung eine these in den raum wirft, die er nicht belegt, welche aber von den anfängern erstmal als wahr aufgenommen wird.

es steht nirgendwo, daß man pulver und munition nicht gemeinsam lagern darf. und was nicht verboten ist, muss folglich erlaubt sein. aber hauptsache erstmal die user verwirrt...

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es steht nirgendwo, daß man pulver und munition nicht gemeinsam lagern darf. und was nicht verboten ist, muss folglich erlaubt sein. aber hauptsache erstmal die user verwirrt...

In Deutschland ist doch alles verboten, ausser es ist explizit erlaubt :-D

Wir in der Schweiz haben so sch**** Vorschriften (noch) nicht und ich lagern meine 8-10kg Pulver und x-tausend Munition in Alukisten und erfreue mich immer noch in bester Gesundheit.

Sorry! Ich weiss, dass es dir so nicht weiterhilf. Aber machmal frage ich mich was die deutsche Bürokratie / Überregulierung hinführt.....

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Das "Problem" dürfte die größere Menge Pulver sein. In fertiger Munition zündet ein explodierendes Zündhütchen 6,3gr Pulver, und die nächsten 6,3gr sind durch ein Messingrohr gut geschützt.

Liegen die Zünder neben den Pulverdosen, können gleich 1, 2 oder mehr kg gezündet werden.

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Hallo,

also ich hab es auch so gelernt und ich meine auch gelesen das Pulver nicht zusammen mit Munition oder Zünder gelagert werden darf.

Die Lagerung mit den Waffen zusammen ist jedoch zulässig...ich hab da mehrere Leute unabhängig voneinander befragt und es wurde mir auch so bestätigt. Mir ist auch keine Verordnung oder ähnliches bekannt die da dagegen spricht.

Ich selbst lagere mein Pulver im abschließbaren Innenfach meines Waffentresors und die Munition und Pulver getrennt in einem zweiten Tresor. Ich hätte auch gern eine Holzkiste für das Pulver und nen großen Blechschrank für die Munition...aber leider lassen das meine derzeitigen Platzverhältnisse nicht anders zu.

Gruß

Carsten

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also ich hab es auch so gelernt und ich meine auch gelesen das Pulver nicht zusammen mit Munition oder Zünder gelagert werden darf.

hallo,

dann muss ich leider behaupten, dass du es falsch gelernt/gelesen hast.

sprenglr 410, 4.10:

(2) In einem gemeinsamen Behältnis müssen Zündhütchen von Schwarzpulver und Treibladungspul- ver so getrennt aufbewahrt werden, dass eine von den Zündhütchen ausgehende Zündübertragung vermieden wird (z. B. Zwischenwand)

die zusammenlagerung von Munition und treibladungspulver ergibt sich aus der lagergruppenzuordnung.

Gruß

asmr

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Also wenn ich ehrlich bin stehe ich lieber neben einer Flasche NC als neben einer gleichen Menge NC in Patronen wenns zu heiß wird...

dazu gibt es Tests, nicht den Schmarrn aus den Western glauben, bei den meisten Patronen ist der Gefahrenbereich wenn man sie in ein Feuer schmeisst unter 5m

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Hallo zusammen,

hier ist die 2. SprengV im Anhang zu § 2 Nr.2.7 i.V. mit Anlage 5 zu beachten.

Für geladene Patronen greift zwar zunächst das Jagd- bzw. Waffengesetz, da diese nicht unter das SprengG fallen - aber in Abs. 3 der o.g. Nr. 2.7 heißt es, dass Explosivstoffe nicht mit anderen Materialien zusammengelagert werden dürfen, die zu einer Gefahrenerhöhung beitragen !

Die Verträglichkeitsgruppen A, B und D sind laut Tabelle der Anlage 5 dazu in der Regel getrennt zu verwahren, außer es werden die höheren Anforderungen in der Verträglichkeit - wie dort beschrieben in der Gruppe S – erfüllt.

Ergo: normalerweise keine Zusammenverwahrung von Pulver und Munition, in den o.g. Sonderfällen aber schon.

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außer es werden die höheren Anforderungen in der Verträglichkeit - wie dort beschrieben in der Gruppe S - erfüllt.

Ergo: normalerweise keine Zusammenverwahrung von Pulver und Munition, in den o.g. Sonderfällen aber schon.

Also in normaler Verkaufsverpackung ok, oder?

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