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IGNORED

Wie sollte das Waffenrecht in euren Augen sein


solidsnake

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So

auch wenn in der aktuellen Lage ein Reform des Waffenrechtes unwahrscheinlich ist.

Wollte ich mal fragen wie euer Meinung ein ausgewogenes Waffenrecht aussehe.

Meine Vision wäre es gilt der Grundsatz unbescholtene Bürger sollten erstmal das Recht haben Waffen zu besitzen.

Eine wenn auch nicht ein Jahr dauernde Trainingsphase bei einem Verein halte ich für sinnlich wobei evtl ein nachweisbares Training mit dem Luftgewehr ebenfalls anrechenbar sein sollte. Zudem sollte die Festlegung auf Kaliber abgeschafft werden. Wenn ich Win. 308 schießen möchte aber nur zum Training vor der WBK nur Rem 223 bekomme, sollte das ohne Probleme möglich sein. Zudem finde ich ein Sachkundeseminar sinnvoll. Weiterhin erachte ich die bisher praktizierte Aufbewahrungsvorschriften als teilweise sinnig. Nach Erteilung der WBK sollte sie selbst bei Sportaufgabe bestehen bleiben und nur bei psychischen Störungen oder nachweisbarer Unzuverlässigkeit entzogen werden.

SolidSnake

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Mein ideales Waffenrecht ist shcon in einem anderen Forum nicht auf sonderlich viele Gegenliebe gestoßen.

Aber ich bin da etwas Ideal- vielleicht aber auch Utopist...

GGfdBRD

Artikel 2

(1) …

(2) …

(3) Jeder hat das Recht Waffen zu Besitzen und zu Tragen. Dieses Recht darf für unbescholtene Bürger nicht eingeschränkt werden.

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Wenn wir schon bei "Visionen" sind: Abschaffung von "opferlosen Verbrechen", und damit der Kriminalisierung des bloßen Besitzes von Gegenständen.

Klingt verrückt? Steht sogar genau so im Grundgesetz, wird bloß nicht umgesetzt:

Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

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Steht sogar genau so im Grundgesetz, wird bloß nicht umgesetzt:

Da steht, daß man alles verbieten darf, wenn man will. Man muß nur ein entsprechendes Sittengesetz basteln.

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Da steht, daß man alles verbieten darf, wenn man will.

Der Grundgedanke, dass jeder tun und lassen kann, was er will, so langer er niemand anderen in seinen Rechten einschränkt, ist enthalten. Das moralische Prinzip wird anerkannt. Es wird nur nicht konsequent zu Ende geführt, da dies die Kontrollmöglichkeit über die Menschen in gar unpraktischer Weise aufheben würde.

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Es wird nur nicht konsequent zu Ende geführt, da dies die Kontrollmöglichkeit über die Menschen in gar unpraktischer Weise aufheben würde.

Es wird nicht nicht nur zu Ende geführt, sondern es wird ihm widersprochen. Damit wird das Prinzip als solches verworfen.

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Zudem sollte die Festlegung auf Kaliber abgeschafft werden. Wenn ich Win. 308 schießen möchte aber nur zum Training vor der WBK nur Rem 223 bekomme, sollte das ohne Probleme möglich sein.

Solch eine Bestimmung gibt es auch garnicht im Deutschen Waffengesetz...

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Es wird nicht nicht nur zu Ende geführt, sondern es wird ihm widersprochen. Damit wird das Prinzip als solches verworfen.

Nein, das Prinzip ist damit nicht verworfen, es ist eher sowas wie der real existierende Sozialismus. Der deutsche Michel kann halt nicht leben ohne einem Anderen etwas zu verbieten. Im Sozialismus hat er auch gelebt aber den nicht umgesetzt, warum soll man jetzt in der Freiheit leben und das auch sofort umsetzen koennen?

Artikel 2

(1) …

(2) …

(3) Jeder hat das Recht Waffen zu Besitzen und zu Tragen. Dieses Naturrecht darf für unbescholtene Bürger nicht eingeschränkt werden.

(3a) Jeder Versuch gegen dieses Recht vorzugehen, sei es durch Gesetzesgebung oder durch Tat hat den sofortigen Verlust der Staatsbuergerschaft zu Folge.

So gefaellts mir besser!

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Mir geht dieser ganze "Bedürfniss" Mist gewaltig auf die Nerven. Wenn ich ein Bedürfniss habe, gehe ich aufs Keramik.

Meinetwegen sollte Vereinszugehörigkeit oder Jagdschein Voraussetzung für den Waffenerwerb sein. Zuverlässigkeit und Sachkunde auch. Aber dann sollte man die LWB auch in Ruhe lassen. Ich möchte mir nicht jeden Tag Sorgen darum machen, ob ich mein Hobby morgen noch ausüben darf. Ist das zuviel verlangt?

So träume ich denn weiter in den Tag...... :lazy:

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ich finde das WaffG so wie es ist eigentlich nicht verkehrt....Hab natürlich noch nicht jeden Passus durch....

Wir müssen bedenken dass es sich immer noch um Schusswaffen handelt und das es mit einer Schußwaffe wesentlich einfacher ist ein schreckliches und grausammes Ereignis/Massaker herbeizurufen als mit einem PKW oder einer Axt aus dem Baummarkt. Diese Verantwortung sollte jedem LWB bewußt sein.

Deswegen finde ich gewisse Auflagen wie Sachkunde(auch zum Selbstschutz), Aufbewahrungsvorschriften (Schutz vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter/ nicht geeigneter Personen), sowie die persönliche Eignung für den Umgang mit Schusswaffen (Was soll ein schizophrener psychopath und Kindeschänder mit Schusswaffen).

Jedoch denke ich, es wird ein zu großer Verwaltungsakt betrieben und teilweise kräftig abkassiert.

Das wiederspricht sich nach meinem Empfinden nach mit dem GGdBRD.(freie Entfaltung der Persönlichkeit, Ich zb betreibe den Sport zum Ausgleich zum stressigen Berufsaltag)

Durch diese hohen Kosten wird manchen Leuten der Sport verhwehrt, weil sie sich zb als alleinverdiener einer Mehrköpfigen Familie es sich nicht leisten können erstmal 1.000€ auszugeben bevor Sie sich die erste Waffen kaufen dürfen.

Zudem bin Enttäuscht das für das Sportschießen keine öffentlichkeitsarbeite seitens der BRD betrieben wird. Wieviele Fördergelder/Projekte existrieren für Fußball, Handball, Turnen etc....selbst wenn man sagt das Sportschützen ihr hobby selbst finanzieren sollen wäre unterstüzung seitens der Regierung hilfreich und nur gerecht....

Habt ihr so was schon mal gesehen.... ich nicht..... :traurig_16::cray:

In den Medien sehe ich immer nur Bürger die ihre tollen imaginären Schilder :contra: in die Luft halten, samt "Stimmengeile" Politiker die sich durch ihre hirnlosen Aussagen sowie Argumentlose Forderungen mehr Stimmen bei der nächten LTW/BTW ergattern wollen.

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Hier das neue Waffenrecht 2014 :

1. Abschaffung des Bedürnisnachweises, das Bedürfnis eine Waffe nebst Munition erwerben zu wollen reicht.

2. Sachkundenachweis

3. Versicherungspflicht

4. Sichere Verwahrung

5.Mindestalter 24 Jahre

6.Einwandfreies Führungszeugnis

7.Einheitliche Waffenbesitzkarte, keine Unterschiede mehr zwischen kurz u. Langwaffen, Halbautomaten und Repetierern sowie Einzelladern

8.Jeder unbescholtene Bürger hat das Recht, eine Waffe zur Selbstverteidigung in der Öffentlichekeit verdeckt zu führen. Hierzu ist eine gesonderte theoretische und praktische Schulung mit abschliessender Prüfung (ähnlich Führerscheinfrüfung) erforderlich. Dazu muss in diesem Fall noch ein Schiessbuch geführt werden, was das regelmässige Training mit der Waffe nachweist (mind. 1x im Monat)

9.Abschaffung der Vereinspflicht

10. Abschaffung des staatl. Waffenregisters, da hier im Falle der Machtergreifung durch ein totalitäres Regime alle legalen Waffenbesitzer bei Freiheit, Leib und Leben bedroht wären.

11. Das Recht auf legalen Waffenbesitz durch den politischen Souverän in einem demokratischen Rechtsstaat, dem Volk, wird im Grundgesetz (später ersetzt durch eine längst überfällige Verfassung) verankert und darf nicht mehr in Frage gestellt werden.

Darüber hinaus sollte Deutschland endlich seinen Status als eingetragene GmbH mit dem Volk als Personal ( siehe PERSONALAUSWEIS) und der Bundeskanzlerin als Geschäftsführerin der GmbH, ablegen und endlich - nach 1945 - souverän und damit erwachsen werden...!

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- Abschaffung des Bedürfnisprinzip und Wegfall der Unterabschnitte 2 und 3 sowie Modifizierung von 4, 5, 6 und 7. Wegfall von Abschnitt 3 und 5. Modifizierung von Abschnitt 4.

Ergbnis sollte ein für Waffenführerschein sein, analog zum Fahrzeugführerschein, mit der zusätzlichen Einschränkung, dass nicht nur das Führen sondern auch der Erwerb und Besitz davon betroffen sind.

Für verschiedene Waffenarten wäre analog zum Fahrzeugführerschein verschiedene Erlaubnisstufen denkbar, die alle nur die Befähigung wiederspiegeln die jeweiligen Waffen bedienen und sicher handhaben zu können. Als Beispiel wären hier Abstufungen in Handfeuerwaffen, Sprengmittel, Großgerät denkbar. Das offene tragen von Waffen bedarf keiner weiteren Erlaubnis. Das verdeckte Tragen hingegen bedarf einer Weiterbildung um missverständliche Situationen vorzubeugen.

Eine Registrierung findet nicht statt. Nach dem Prinzip der Unschuld bis zum Beweis des Gegenteils ist jeder Generalverdacht auszuschließen. Der Nachweis über die Befähigung Umgang mit einer bestimmten Waffe zu haben erlaubt ohne Prüfung Erwerb, Besitz und Führung dieser. Entsprechend ist die Weitergabe nur an ebensolche Berechtigte erlaubt. Zuwiderhandlungen sind verboten.

Die Informationelle Selbstbestimmung verbietet im weiteren die ungenehmigte Datensammlung.

- Änderung des Notwehrprinzipes dahingehend, dass jegliche Form der Abwehr eines unrechtmäßigen Angriffs auf die eigene Person legitim ist.

- Um dies sicher zu stellen muss die Rechtordnung geändert werden, um unrechtmäßige Handlungen des Staates und Individuen zu klassifizieren und entsprechende Abwehrmöglichkeiten zu schaffen.

Die Unversehrtheit von Leben, Freiheit und Kapital ist nicht einschränkbar. Ein Angriff auf diese Rechte ist nie hinnehmbar und der Angreifer verliert dadurch diese Rechte.

Zumindest §20 des GG muss dafür dahingehend geändert werden, dass

.1 "Deutschland ist ein freiheitlich demokratischer Rechtstaat"

dadurch wird die vom Staat derzeit erzwungene sozialistische Tyranei abgeschaft und die Demokratie steht nicht mehr über den Rechten des Volkes.

.4 "Um diese Rechte und die Freiheit des Volkes zu sichern darf das Recht des Volkes sich zu rüsten und wehrhaft zu machen nicht eingeschränkt werden"

für die verwendeten Begriffe verweise ich auf die Begriffsbestimmung des internationalen Rechtes.

dies garantiert, zum einen dass sich das Volk entsprechend rüsten kann um jedweden Angriff gegen seine Rechte abwehren zu können, innere wie äußere, und dass ein solcher Angriff das Recht zu Gegenwehr legitimiert. Es garantiert nicht, dass das Volk diese Rechte nutzt und sich tatsächlich wehren will.

im Übrigen macht es die Unterscheidung zwischen Volk und Individuum. die sichert in diesem Fall die Möglichkeit das zB nicht jedes Volksmitglied Waffen haben kann, wenn es zum Beispiel nach WaffG nicht dazu berechtigt ist, zB Verbrecher.

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Waffen sollten ähnlich einfach zu erwerben und zu Fahren sein wie ein Auto. Also Sachkunde mit den üblichen Basics, und dann Kauf der Waffe im Laden. Von mir aus auch eine Registrierung und sichere Lagerung. CCW sollte ebenfalls erlaubt sein.

Ds ganze sollte entsprechend in den Grundrechten stehen...

SheepShooters Ansätze finde ich ganz gut.

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Der Ansatz von SheepShooter gefällt mir.

Dazu fehlt mir jetzt noch die entsprechende Vertretung, die diese Forderungen lautstark und öffentlich wirksam vertritt, statt irgendwo im Hinterzimmer halbherzig zu agieren, wodurch es nur immer zu weiteren Einschränkungen, statt Lockerungen kommt.

lg Rüdiger:-)

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Mein ideales Waffenrecht ist shcon in einem anderen Forum nicht auf sonderlich viele Gegenliebe gestoßen.

Aber ich bin da etwas Ideal- vielleicht aber auch Utopist...

GGfdBRD

Artikel 2

(1) …

(2) …

(3) Jeder hat das Recht Waffen zu Besitzen und zu Tragen. Dieses Recht darf für unbescholtene Bürger nicht eingeschränkt werden.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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Meine Vision wäre es gilt der Grundsatz unbescholtene Bürger sollten erstmal das Recht haben Waffen zu besitzen.

Sachkunde so handhaben wie bisher, eventuell vereinheitlichen (also einen Kurs, egal, ob man jetzt Jagd/Sport/SV oder ähnliches machen will).

Zuverlässigkeit so ähnlich handhaben wie bisher, streichen sollte man die Unzuverlässigkeit wegen falscher Gesinnung, da eine solche Regelung zu einfach missbraucht werden kann. Die Kopplung mit dem Führerschein wäre hier logisch - wer zuverlässig genug ist, um mit XXX PS unterm Hintern auf die Allgemeinheit losgelassen zu werden, der ist auch zuverlässig genug, um eine Waffe zu besitzen. Gleiches gilt für die persönliche Eignung.

Die Bedürfnisprüfung sollte aus der Frage "Benötigen sie diese Waffe zum Sportschießen, zur Jagd, für Sammlerzwecke oder zur rechtmäßigen Abwehr unrechtmäßiger Angriffe?" und der Antwort "Ja." bestehen.

Aufbewahrung sollte vereinheitlich werden. Also kein Regelwerk mit drei Dutzend Fällen (Kurzwaffen in Schrank X, aber nur wenn weniger als sechs, ansonsten Schrank Y plus zusätzliche Sicherheitsmaßnahme Z), sondern "Langwaffen gehören in X, Kurzwaffen gehören in Y, Munition gehört in Z".

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ich finde das WaffG so wie es ist eigentlich nicht verkehrt....Hab natürlich noch nicht jeden Passus durch....

Wir müssen bedenken dass es sich immer noch um Schusswaffen handelt und das es mit einer Schußwaffe wesentlich einfacher ist ein schreckliches und grausammes Ereignis/Massaker herbeizurufen als mit einem PKW oder einer Axt aus dem Baummarkt. Diese Verantwortung sollte jedem LWB bewußt sein.

Deswegen finde ich gewisse Auflagen wie Sachkunde(auch zum Selbstschutz), Aufbewahrungsvorschriften (Schutz vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter/ nicht geeigneter Personen), sowie die persönliche Eignung für den Umgang mit Schusswaffen (Was soll ein schizophrener psychopath und Kindeschänder mit Schusswaffen).

Wie positionierst du dich in diesem Zusammenhang bzgl. der Stoffgemische Benzin und Luft?

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- Abschaffung des Bedürfnisprinzip und Wegfall der Unterabschnitte 2 und 3 sowie Modifizierung von 4, 5, 6 und 7. Wegfall von Abschnitt 3 und 5. Modifizierung von Abschnitt 4.

Ergbnis sollte ein für Waffenführerschein sein, analog zum Fahrzeugführerschein, ......

Das ist endlich mal eine konkrete Aussage von Dir und eine gute :good: noch dazu wie ich finde, sonst muss man sich bei Dir ja immer durch eine seitenlanges nichtssagendes Geschwurbel durchkämpfen.

P.S mit Kapital meinst Du nätürlich richtigerweise "Besitz" man besitzt die Geldscheine, das Kapital liegt auf der Bank.

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Artikel 1: Waffenerwerb und Waffentragen wird durch das Gesetz garantiert

Artikel 2: Ausnahmen des Artikel 1 betreffen:

- Minderjährige

- Personen die eine Gefahr für sich oder andere darstellen.

- Rechtskräftig Verurteilte Personen.

Artikel 3: Ein Waffenbesitzverbot kann ausgesprochen werden für Personen die unter Artikel 2 fallen.

Artikel 4: Unter Waffen versteht man Waffen die durch eine Person bedient werden können, Waffen die von mehren Personen bedient werden können nur mit Ausnahmebewilligung erworben werden.

Artikel 5: Vollautomatische Waffen können erworben werden dürfen aber nicht getragen werden

Artikel 6: Jeder Waffenbesitzer muss dafür sorgen das Waffen unereichbar für nicht Waffenberechtigte aufbewahrt werden (siehe Artikel 2).

Artikel 7: Alkohol Konsum und Waffentragen ist verboten und wird mit Lebenslänglichem Waffenverbot bestraft.

Joker

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So

und nur bei psychischen Störungen oder nachweisbarer Unzuverlässigkeit entzogen werden.

SolidSnake

psychische Störung das kann auch Waschzwang oder Messisyndrom sein...

Ich würde das mal konkretisieren zB, wenn jemand eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, sonst sind wir bald soweit

das bei ner Migräne die WBK entzogen wird und das wollen wir doch nicht oder?

Und wie will man das überhaupt feststellen nicht alle die psychisch erkrankt sind befinden sich in Behandlung solche

Gedankengänge sollten wir mal schnell wieder vergessen sonst erweitert der Staat die MPU über das 25 Lebensjahr hinaus.

Das Waffenrecht sollte wieder so werden wie in den 70igern oder davor.

Auch der kleine Waffenschein sollte wieder abgeschafft werden und die Erwerbsberechtigung für mehrschüssige Vorderladerwaffen

für umgebaute LEP Waffen und Flobert "Waffen" wäre zumindest ein Anfang.

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@ Sheepshooter und co.

Das Thema selbstverteidigung würde ich gerne näher erleutert bekommen.

Ja keiner will überfallen, zusammengeschlagen oder Opfer eines Einbrechers werden etc. Aber muss dies mit einer tödlichen Waffe geschehen?

Oder würde eine taser artigen Waffe(ja ich weis auch das die tötlich sein kann, nur richtig eingesetzt ist sie dies nicht) nicht ausreichen?

Das verdeckte Tragen erweckt in meinen Augen eine nicht zu unterschätzende Unsicherheit bei reinen nicht tödlichen Waffen fände ich das schon grenzwertig.

Zur Thema selbsverteidigung und angemessenheit, der Fall Trayvon

Martin finde ich zeigt beunrihigend was ein in dieser Hinsicht zu laschen Gesetz für rassistisch oder wie auch immer unterlegten Handlungen freien Raum zu geben.

Ich würde mich über Argumente freuen die meine Bedenken aus der Welt räumen

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@ Monkel

Mit der psychischen krankheit stimmt.

Aber die definition einer Gefahr für die öffentlichkeit ist auch schwammig

nach unseren Gesetzeshütern ist es auch jemand der Samstag ein tütchen raucht und Montag mit dem Auto zur Arbet fährt auch eine Gefahr obwohl die Droge keinerlei Wirkung mehr hat diese Person wäre auch nicht zuverlässig.

Meine Meinung ist halt drogenabhängige generell, Suizidgefährdete, Leute die wegen einer ernsthaften!!! Persönlichkeitsstörung behandelt werden etc

also Leute die zum Teil eh in die Psychatrie bzw Entzugsklinik gehören.

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Ich weiß zwar jetzt nicht, ob das euch so geht aber könnte man nicht zusätzlich zu den Ideen die Idee hinzufügen, die WBKs auf Kreditkartenformat mit Lichtbild und Chip zu verkleinern ? Ähnlich wie bei den neuen Führerscheinen usw. Ich persönlich finde das die WBK - Lappen zu groß sind.

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So sollte es aus meiner Sicht sein:

Mischung aus deutschem und amerikanischen (in liberalen Staaten, z.B. Texas).

Restriktiv in Hinsicht Zuverlässigkeit aber generell liberaler in Hinsicht es ist ein Recht und nicht ein Privileg dass von der Behörde "gnädigerweise" gewährt wird.

Darüberhinaus sollte auch grundsätzlich das Thema Eigenschutz/SV generell gestärkt werden (siehe "Stand my Ground" in den USA). In der BRD kommt es nämlich vor dass z.B. Opfer von Einbrüchen die sich gewährt haben wie Verbrecher behandelt werden.

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