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IGNORED

Bedürfnisprüfung §8


mutzmutz

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Geschrieben

na danke schön.. habe die ganzen Jahre immer schön nach der WaffG mind. meine 12 mal geschossen (einmal im Monat).

Nur wenn es es im privaten Bereich um existenzielle Probleme geht (Firma stand kurz vor der Pleite) ,Selbstmord eines Familienangehörigen, und einiges mehr...-- wer hat da denn noch den Kopf frei fürs "schiessen"?? Für mich ist schiessen eine Angelegenheit, die ein ruhiges Innere voraussetzt. Und das war bei mir eben nicht der Fall. Es ist auch nicht Sinn und Zweck mal eben 30 Schuss auf die Scheibe abzufeuern, egal ob man nu trifft oder nicht, nur um damit sein "Soll" zu erfüllen.

Nabend,

bin ja eigentlich nur Leser statt Schreiber.

Ich kann obenliegendes vollstens Nachvollziehen. Erstmal mein Beileid nachträglich

Solch eine Situation kann einen natürlich aus der Bahn werfen und das Privatleben geht nunmal vor dem Hobby. Sollte es jedenfalls!

Ich denke man wird Dir den Kopf nicht abreißen und schonmal gar nicht die Waffen weg nehmen. Einen erhobenen Zeigefinger wirste vielleicht sehen. Die bei der Behörde sind auch nur Menschen und werden es verstehen.

Ja, dass sehe ich genauso. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Finde es schon sehr peinlich was ich hier lesen musste. Da scheint es einige zu geben, die vermutlich direkt nach einer Beerdigung eine Runde schiessen gehen. Manche brauchen halt länger um damit klar zu kommen.

Und wenn eine Firma vor der Pleite steht (evt. sogar die eigene) ja was solls, über kracht es, aber ich gehe erstmal ne Runde frust abbauen und gehe auf den Schießstand. Ne, aber wirklich!

Kann da echt nur mit dem Kopfschütteln, dass hier Schützen Front gegen Schützen machen.

Geschrieben

...

Kann da echt nur mit dem Kopfschütteln, dass hier Schützen Front gegen Schützen machen.

Macht keiner.

Was hilft es dem TE, wenn wir 'ne Runde Mitleid ausgeben?

DAS AMT muß es akzeptieren, nicht wir.

Geschrieben

solche sprueche sind mir von vielen schetzen bekannt.... solche leute neigen auch dazu kameraden beim amt zu verpfeifen.....

das ist das eigentliche uebel an dem das schuetzenwesen krankt.... kein wunder das politik und aemter so veraechtlich mit uns umspringen wenn man so eine missgunst und dummheit in den eigenen reihen hat

Du musst es ja wissen,habe in meiner 20jährigen Schützenzeit viele kommen und gehen gesehen,was mir in letzter Zeit nur auffällt das es solche Fälle ähnlich diesem immer mehr gibt.Wie schon gesagt nach der ersten Waffe sieht man sie noch ein Paar mal und dann ist Ende,würdest du solch einem eine Bescheinigung ausstellen das er aktiv am Schiessport teilnimmt?Ich für mich auf jeden Fall nicht,mag sein das es Fälle gibt wo es so gehandhabt gibt,das sind für mich aber dann Vereine die auf jedes Mitglied angewiesen sind und das finde ich sehr Schade.

Geschrieben

Ich kann aber jedem nur empfehlen, jedes Jahr wenigstens einmal auf einer Kreismeisterschaft die Läufe zu entrosten, dann kann das gar nicht erst vorkommen.

Ich wünsche Dir mal Standaufsicht zu machen mit einer Truppe die du oben beschreibst, dann siehst du das vielleicht anders...
Geschrieben

Dieses Thema tut ja nur noch weh!!! Diese Bedürfnisprüfung nach §8 ist doch so wie sie teilweise angewendet wird, absoluter Schwachsinn. Mit 18 den Motorradtührerschein machen, nie fahren, und dann mit 50 mit einem Motorrad mit knapp 200 PS über die Piste fegen, das ist in Ordnung, keiner hat ein Problem damit. Solche Beispiele würde es noch unzählige geben. Ich sage, wer sich für diese Bedürfnisprüfung ausspricht, macht auf Dauer unseren Sport kaputt, und schadet allen LWB!

Geschrieben

Auto darf auch nur fahren, wer regelmäßig und mindestens 20 000 km im Jahr fährt. Sonst fehlt einfach das Training und der Führerschein wird eingezogen.

Geschrieben

Kann da echt nur mit dem Kopfschütteln, dass hier Schützen Front gegen Schützen machen.

Nun ist es doch aber schon seit längerem bekannt, dass es uns LWB an den Kragen gehen soll, bzw. das Volk entwaffnet werden muß.

Nach den Amoktaten wurde nun mal das Waffengesetz verschärft. Das heißt auch, kein Training, kein Bedürfnis. Wo ist das Problem, ein paar mal im Jahr auf´n Stand zu gehen.

Ich gehe sogar soweit zu sagen, wer unseren Sport nicht mehr nachgeht, der fällt uns allen in den Rücken, schadet sich (wie ja nun beschrieben) selbst und uns allen.

Geschrieben

Hier bei uns (NRW/OWL) hat bis dato jeder mir bekannte, aktive Sportschütze (mit Erst-WBK vor 2003) genau dieses Schreiben erhalten.

Sie u.a. auch hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/410469-bielefeld-widerruf-der-wbk-wg-fehlendem-bedurfnis/page__hl__bielefeld

Eine "einfache" Mitgliedschaftsbescheinigung hat nicht ausgereicht.

Laut meinen Infos ging dieses Schreiben in drei Etappen an obige Waffenbesitzer raus.

Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Polizist im Ruhestand, ca. 75/78J., gesundheitlich sehr angeschlagen, ehem. Vereinsvorstand über X-Jahrzehnte, immer sehr aktiv gewesen,...........seine 3-4 Eisen abgeben mußte.

Meiner Ansicht nach hätte hier eine Streichung des Muni-Erwerbs völlig ausgereicht.

Geschrieben

Ich gehe sogar soweit zu sagen, wer unseren Sport nicht mehr nachgeht, der fällt uns allen in den Rücken, schadet sich (wie ja nun beschrieben) selbst und uns allen.

Ich kenne aus verschiedenen Schützenvereinen viele Personen die Waffen haben ohne aktiv zu sein. Wenn die alle ihre Waffen abgeben müssen, dann bleibt nicht mehr viel übrig. Und zusätzlich werden auch die Vereine noch weiter geschwächt, weil Mitglieder und Arbeitskräfte verloren gehen.

Geschrieben

Hier bei uns (NRW/OWL) hat bis dato jeder mir bekannte, aktive Sportschütze (mit Erst-WBK vor 2003) genau dieses Schreiben erhalten.

Sie u.a. auch hier:

http://forum.waffen-...__hl__bielefeld

Eine "einfache" Mitgliedschaftsbescheinigung hat nicht ausgereicht.

Ja, die Ecke Bielefeld/Detmold/Paderborn hat sich da schwer hervorgehoben. Die Leute, die ich da kennengelernt habe, mußten dann den Schießsport wieder aufnehmen und dafür Nachweise, z.B. Schießbuch, erbringen.

Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Polizist im Ruhestand, ca. 75/78J., gesundheitlich sehr angeschlagen, ehem. Vereinsvorstand über X-Jahrzehnte, immer sehr aktiv gewesen,...........seine 3-4 Eisen abgeben mußte.

Meiner Ansicht nach hätte hier eine Streichung des Muni-Erwerbs völlig ausgereicht.

Mit der alleinigen Streichung des Munitionserwerbs hätte die Behörde aber gegen das Gesetz verstoßen. Im Gesetz steht eindeutig, daß der Mann den Besitz der staatlichen Leihgaben, umgangssprachlich seiner Waffen, aufzugeben hat. Es wird in Zukunft deswegen auch deutlich weniger Waffenerben geben. Man könnte auch normativ stringent formulieren, daß es der Mann verdient hat. Er war Polizist, er hat bestimmt eine der im BT vertretenen Parteien gewählt und er war zumindest Vereinsvorstand. In allen 3 Positionen/Tätigkeiten hat er aktiv über Jahrzehnte die Waffenverbieter unterstützt. Jetzt merkt er, was er davon hat.

Geschrieben

Und was ist mit Bestandsschutz?

Magst du mir die Stelle im Waffenverbotsgesetz raussuchen, wo der beschrieben wird?

Geschrieben

... Man könnte auch normativ stringent formulieren, daß es der Mann verdient hat. Er war Polizist, er hat bestimmt eine der im BT vertretenen Parteien gewählt und er war zumindest Vereinsvorstand. In allen 3 Positionen/Tätigkeiten hat er aktiv über Jahrzehnte die Waffenverbieter unterstützt. Jetzt merkt er, was er davon hat.

Das ist aber eine sehr gewagte (und m.M.n. eine unverschämte) Unterstellung,

Wo her willst DU wissen wen oder was diese Person gewählt hat oder als Polizist/Vorstand unterstützt hat.

Zur Zeit als mein Vater (er wäre jetzt über 80 Jahre alt) Vorstand unseres SVs war gab es diese Gutmenschenproblematik noch nicht.

Ich bin heute Vorstand und kämpfe mit allen mir zu Verfügungen stehehnden Mittel gegen diesen Verbots-Wahn.

Die Vorstellung das kommende Generationen (so wie du in deinem Posting) pauschale Schuldzuweisungen und damit eine Vorverurteilung

am mir praktizieren könnten lässt mich grausen. Nichts desdo trotz werde ich weiter kämpfen.

Gruß

GKBubi

p.s. Weniger labern, mehr tun. Dann können wir auch was bewegen.

Geschrieben

Das ist aber eine sehr gewagte (und m.M.n. eine unverschämte) Unterstellung,

Wo her willst DU wissen wen oder was diese Person gewählt hat oder als Polizist/Vorstand unterstützt hat.

Natürlich ist es nur eine Prognose.

Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch recht hoch, daß ein Polizist in OWL, der auch noch Sportschießer ist, CDU oder zumindest SPD wählt. Damit hätte er bei seinem Alter durch seine Wahl alle Verschärfungen des Waffenverbotsgesetzes in der Geschichte der BRD gutgeheißen - ja, sie wären in seinem Namen und Willen erfolgt.

Ein Polizist an sich ist ein Beamter, der explizit der Durchsetzung staatlicher Anweisungen, auch durch direkte körperliche Gewaltanwendung, dient. Da der Mann bis zu seiner Pensionierung wohl Polizist geblieben ist, muß er sich durchaus mit dieser Tatsache identifiziert haben. Da eine dieser staatlichen Anweisung das Waffenverbotsgesetz ist und er es auch durchzusetzen hatte, muß er sich folgerichtig auch mit diesem Gesetz identifiziert haben.

Als langjähriger Vereinsvorstand wird er zumindest lokal durchaus auch auf Verbandsebene eine gewisse zumindest informelle Rolle gespielt haben. Da alle Schießsportverbände, insbesondere der DSB, die Einführung bzw. die Verschärfungen des Waffenverbotsgesetzes in den wesentlichen Punkten begrüßt und unterstützt haben, ist es durchaus wahrscheinlich, daß dieser Herr sich auf Vereins-/Verbandsebene nicht gegen das Waffenverbotsgesetz gestellt bzw. nicht zumindest dagegen agitiert hat.

Es ist daher in der Schlußfolgerung nur recht und billig, wenn das Gesetz auch in voller Härte gegen ihn angewandt wird - er wollte es höchstwahrscheinlich so.

Natürlich kann man bei der Einzelperson daneben liegen. Es würde mich in diesem Fall jedoch stark wundern.

Zur Zeit als mein Vater (er wäre jetzt über 80 Jahre alt) Vorstand unseres SVs war gab es diese Gutmenschenproblematik noch nicht.

Wann wurde das Waffenverbotsgesetz eingeführt? Wann wurde es in die Fassung gegossen, die bis 2003 galt?

Die Vorstellung das kommende Generationen (so wie du in deinem Posting) pauschale Schuldzuweisungen und damit eine Vorverurteilung

am mir praktizieren könnten lässt mich grausen. Nichts desdo trotz werde ich weiter kämpfen.

Wie oben beschrieben, handelt es sich um eine plausible Betrachtung. Wenn du z.B. weiter wählen gehst, so gilt diese Schuldzuweisung durchaus berechtigt auch für dich.

Für was kämpfst du? Für dein Privileg oder für die Umsetzung eines dir natürlich inneliegenden Rechts?

Geschrieben
Das heißt auch, kein Training, kein Bedürfnis. Wo ist das Problem, ein paar mal im Jahr auf´n Stand zu gehen.

Das ist das Problem! Als man 2003 die Regeln für den Neuwerb geändert hat, hat das die meisten nicht gekümmert, so nach

dem Motto, ich hab' ja mein Zeuchs, mir können die nichts. Damit war die Salami angeschnitten, es wird nicht lange dauern, dann

wird es die Regelüberprüfung für alle geben, und dann wird man den Brotkorb immer höher hängen, vielleicht Leistungsvorgaben,

zwingende Teilnahme an Meisterschaften mit ALLEN Waffen. Vielleicht auch einen elektronischen Abgleich, wann welche Waffe auf

welcher Meisterschaft war, die Giftliste lässt sich beliebig weiterspinnen.

Was mir hier jetzt auf den Senkel geht, ist die mangelende Solidarität mit einem Schützenkollegen dem das Leben übel mitgespielt hat.

Geschrieben

Dieses Thema tut ja nur noch weh!!! Diese Bedürfnisprüfung nach §8 ist doch so wie sie teilweise angewendet wird, absoluter Schwachsinn. Mit 18 den Motorradtührerschein machen, nie fahren, und dann mit 50 mit einem Motorrad mit knapp 200 PS über die Piste fegen, das ist in Ordnung, keiner hat ein Problem damit. ...

Ist ja nett und schön, aber im Gesetz steht nunmal was anderes.

Geschrieben

Was mir hier jetzt auf den Senkel geht, ist die mangelende Solidarität mit einem Schützenkollegen dem das Leben übel mitgespielt hat.

Von mir bekommt er die größte Solidarität, die er benötigen würde, wenn, ja W E N N wir ihm helfen könnten.

Er hatte doch schon eine so lange Frist und man muß sich wundern, dass sich die Behörde nicht früher gemeldet hat.

Bei uns im SV geht es sehr schnell damit, dass man eine Nachricht bekommt!

Geschrieben

Bei uns im SV geht es sehr schnell damit, dass man eine Nachricht bekommt!

Wie ist das denn nun zu verstehen??

Wie schon weiter oben zitiert, ist die Bedürfnisprüfung nach §4 Abs. 4 Anlassbezogen, d.h. die Behörde wird tätig, wenn ihr etwas zu Ohren kommt.

Als Vereine kann ich den passiven Schützen auf die Gesetzeslage hinweisen, ob er die Info annimmt, ist sein Bier.

Geschrieben

Wie oben beschrieben, handelt es sich um eine plausible Betrachtung. Wenn du z.B. weiter wählen gehst, so gilt diese Schuldzuweisung durchaus berechtigt auch für dich.

Das sehe ich 100 % anders. Solange ich wählen gehe tue ich (auch wenn das nur zu einem zigmilionstel Teil wirkt) meine Meinung und Willen kund.

Ob das etwas bringt? Da kann ich nicht sicher sein, aber ich glaube schon.

Wenn ich mich durch "Nichtwählen" äußere, akzeptiere ich die Meinung und den Willen der anderen.

Wenn der nicht meiner ist darf ich mich hinterher nicht beschweren.

Für was kämpfst du? Für dein Privileg oder für die Umsetzung eines dir natürlich inneliegenden Rechts?

Das ist, aus meiner Sicht, momentan in Deutschland der gleiche Kampf.

Für mich sind Schusswaffen Werkzeuge mit mehrfachen Einsatzbereichen die ich trenne.

Als Sportschütze (so einer bin ich) benötige ich diese Werkzeuge zum möglichst präzisen Zielscheiben treffen.

Da ich relativ viele verschiedene Disziplinen schieße habe ich auch recht viele verschieden Waffen.

Jäger, Sammler, Polizisten, Personenschützer, Soldaten und auch Verbrecher (falls ich jemand vergessen habe: Bitte dazu denken)

haben andere Absichten die sie mit diesem Werkzeug verbinden (lassen wir mal die moralischen und rechtlichen Aspekte dieser Absichten außen vor). Natürlich gibt es in manchen Bereichen Überschneidungen.

Ich nehme da gerne als Vergleich das motorisierte Fahrzeug.

Ich kann mir für 1.000.000 € ein Bugatti Veyron, einen Formel 1 Wagen, einen Lastzug (mit allen Schikanen), einen Super-Reisebus oder ein Luxus Wohnmobil kaufen. All diese Fahrzeuge haben einen Motor, ein Lenkrad, Räder auf dem Boden und ich kann mir ihnen von A nach B fahren. Jedoch wenn es mein Wunsch wäre jeden Tag viele Tonnen Material von A nach B zu transportieren wäre ein Formel 1 Auto dafür eher ungeeignet. Um so schnell wie möglich Runden auf einer Rennstrecke zu fahren wäre das Wohnmobil ungeeignet. Usw, usw.

All diese Fahrzeuge könnte ich käuflich erwerben (nein, kann ich nicht wirklich, mir fehlt dazu die nötige Portokasse) aber zum (öffentlichen) benutzen brauche ich die entsprechenden Lizenzen/Führerscheine und Zulassungen.

Ich habe (als deutscher Sportschütze) die rechtlichen, verwaltungstechnischen und persönlichen Hürden genommen und mir

das „Privileg“ erarbeitet meine Waffen zu besitzen und, im Rahmen der für mich rechtlich zugelassenen Einsatzbereiche, zu benutzen.

Das ist das „Privileg“ für das ich kämpfe, für mich und andere LWBs.

Davon unabhängig halte ich das Recht auf Selbstverteidigung mit adäquaten Werkzeugen für ein „natürlich inneliegendes Recht“ eines jeden Menschen.

Den Besitz und die Verwendung von Schusswaffen zur SV würde ich jedem unbescholtenen Bundesbürger zugestehen. Analog zu den KFZs würde ich eine dem Einsatzzweck entsprechende Ausbildung zugrunde legen.

Die Realität (zumindest in Deutschland) ist doch aber gerade so, dass, wenn wir Pech haben, der im Laufe der Jahre „ach so privilegierte“ private Legalwaffenbesitz den Bach runter geht.

Angesichts der Wucht und Masse des politischen und medialen Gutmenschentums dem wir gerade ausgesetzt sind halte ich es für illusorisch das Thema SV jetzt aufs Tapet zu bringen.

Wir müssten erst den Flächenbrand der Vorurteile und Lügen löschen bevor wir daran denken können Verbesserungen einzufordern.

GKBubi

Geschrieben

Angesichts der Wucht und Masse des politischen und medialen Gutmenschentums dem wir gerade ausgesetzt sind halte ich es für illusorisch das Thema SV jetzt aufs Tapet zu bringen.

Wir müssten erst den Flächenbrand der Vorurteile und Lügen löschen bevor wir daran denken können Verbesserungen einzufordern.

GKBubi

Das sehe ich anders. Ich Diskutiere gern und oft über das Thema Waffen. Viele sehen zu beginn nicht, warum wir Sportschützen zb unsere Waffen zu Hause lagern. Oder warum ich meine , bis jetzt, 10 Waffen benötige. Viele stehen dem Thema Sportwaffen skeptisch gegenüber. Die Presse zeigt ihre Wirkung..... Wen ich aber gegen ende der Debatte frage, ob derjenige nicht gerne zum Schutz von Haus und Hof in der heutigen Zeit eine Waffe zu hause haben möchte, sagen viele ohne nachzudenken : ja

ICH finde, das das Thema schon in die Öffentlichkeit gehört. Ich habe nur leider keine Plattform es einem größeren Personenkreis zu vermitteln. Im kleinen bin ich aber dabei................

Geschrieben

Magst du mir die Stelle im Waffenverbotsgesetz raussuchen, wo der beschrieben wird?

Wurde bei vielen Jägern so gehandhabet, die im (hohen) Alter keinen Jagdschein mehr lösten und damit eigentlich kein Bedürfnis für ihre Langwaffen mehr hatten.

Geschrieben

Wurde bei vielen Jägern so gehandhabet, die im (hohen) Alter keinen Jagdschein mehr lösten und damit eigentlich kein Bedürfnis für ihre Langwaffen mehr hatten.

Wenn sie körperlich/geistig ausreichend fit sind, können sie aber jederzeit wieder einen Jagdschein lösen - von einem auf den anderen Tag. Anders sieht es aus, wenn sie das nicht sind. Dann müssen auch sie die staatlichen Leihgaben loswerden. Das hat alles nichts mit Bestandsschutz zu tun.

Wenn du mir daher nochmal bitte die Stelle im Waffenverbotsgesetz bzgl. des Bestandsschutzes heraussuchen magst.

Geschrieben

Nicht das, was ich einen Bestandsschutz nennen würde, aber 45 Abs. 3 eröffnet die Möglichkeit, "gnadenhalber" von einem Widerruf abzusehen.

§ 45 Rücknahme und Widerruf

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

(2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet werden.

(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.

Auszug dazu aus der VwV:

45.3.2 In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn keine Mängel bei Zuverlässigkeit und

persönlicher Eignung bestehen, aus besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden. Der Begriff „be-

sonderer Grund“ ist eng zu verstehen. Nicht ausreichend ist hier ein allgemeines wirtschaftliches Interesse an einem fort-

währenden Besitz der Waffen etwa in Gestalt der Befürchtung von Wertverlusten bei der Veräußerung. Vorstellbar sind in

diesem Zusammenhang Fallgestaltungen, die beispielsweise auf der Basis einer langjährig aktiven, nunmehr jedoch z. B.

aus Altersgründen aufgegebenen Betätigung als Jäger, Sportschütze oder Sammler ein besonderes Interesse an einzelnen

Waffen begründen.

Geschrieben

Das sehe ich 100 % anders. Solange ich wählen gehe tue ich (auch wenn das nur zu einem zigmilionstel Teil wirkt) meine Meinung und Willen kund.

Genau, Du tust deine Meinung kund, dass Du das kleinere Übel willst. Es gibt aber auch Leute, die wollen keins von beiden.

Wenn ich mich durch "Nichtwählen" äußere, akzeptiere ich die Meinung und den Willen der anderen.

Wenn der nicht meiner ist darf ich mich hinterher nicht beschweren.

Genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Wer seine Stimme abgibt, akzeptiert die Spielregeln, und die besagen nunmal, dass man einen Sieg der "Gegenpartei" zu akzeptieren hat. Einzig derjenige, der nicht oder absichtlich ungültig gewählt hat, kann sich auch hinterher beschweren, denn er hat keinem der zur Wahl stehenden Übel (weder dem größeren noch dem kleineren) seine Zustimmung gegeben.

Davon unabhängig halte ich das Recht auf Selbstverteidigung mit adäquaten Werkzeugen für ein „natürlich inneliegendes Recht“ eines jeden Menschen. Den Besitz und die Verwendung von Schusswaffen zur SV würde ich jedem unbescholtenen Bundesbürger zugestehen.

Und Du möchstest wirklich mit deiner Stimmabgabe Leute legitimieren, die dir und anderen solch fundamentale Rechte nehmen? Ich möchte das nicht.

Stell dir einfach mal vor, Du würdest vor die Wahl gestellt, mit Tollwut, Milzbrand oder Grippe infiziert zu werden. Die Frage, was das kleinere Übel ist, wäre recht einfach zu beantworten. Trotzdem glaube ich, dass die erste Reaktion eines jeden zurechnungsfähigen Menschen wäre, dass er mit keiner der zur Wahl stehenden Krankheiten infizert werden möchte, und dass diese aufgezwungene Wahl ein kolossales Unrecht sei. Und selbst diejenigen, die das kleinere Übel wählen (weil sie wissen, dass der Wille der Mehrheit mit Gewalt durchgesetzt wird, gegen die sie sich nicht wehren können), würden sich wahrscheinlich nicht in erster Linie glücklich schätzen, dass man ihnen die "Wahl" gelassen hat, sondern würden die Prozedur immer noch als Unrecht empfinden.

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