mutzmutz Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Hallo, habe heute ein Schreiben von der Kreispolizeibehörde erhalten, indem ich nach § 8 WaffG aufgefordert werde, einen Nachweis über meine Bedürftigkeit, eine Schusswaffe zu besitzen, zu erbringen. Jetzt war ich die letzten 3 1/2 Jahre nicht schiesssportlich Aktiv, da ich einige ernsthafte Probleme beruflich, wie privat hatte/habe. Ich besitze die WBK seit 2003. Laut eines Bekannten... gibt es nur eine Bedürfnisprüfung nach drei Jahren, nach Erhalt der WBK, bzw. der eingetragenen Waffe. Er hält diese Bedürfnisprüfung für nichtig. Weiss da einer mehr darüber? Will den Sport ja nicht aufgeben, sondern pausiere momentan nur ein wenig, bis sich die Wogen beruflich, wie privat ein wenig gelegt haben. Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Bist du Mitglied in einem Schießsportverein, welcher Mitglied in einem staatlich anerkannten Dachverband ist? Laut eines Bekannten... gibt es nur eine Bedürfnisprüfung nach drei Jahren, nach Erhalt der WBK, bzw. der eingetragenen Waffe. Er hält diese Bedürfnisprüfung für nichtig. Das wurde letztens geändert. Die dürfen das wirklich: §4 WaffG (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 ja die bekannten drangsalierungsmassnahmen für sportschützen...... das ist deutschland Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Laut eines Bekannten... gibt es nur eine Bedürfnisprüfung nach drei Jahren, nach Erhalt der WBK, bzw. der eingetragenen Waffe. Er hält diese Bedürfnisprüfung für nichtig. Dein Bekannter hat nicht recht! §4 Abs. 4 (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Wie du dein Bedürfnisnachweis erbringen willst, kann ich dir nicht sagen,ohne Anwalt dürfte es schwierig werden, eventuell §45 Abs. 3 anzuwenden. (3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt. Steht in dem Schreiben etwas über eine Aufklärung nach §45 Abs. 4?(4) Verweigert ein Betroffener im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von indiesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungvorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zurRücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre,seine Mitwirkung, so kann die Behörde deren Wegfall vermuten. Der Betroffene isthierauf hinzuweisenMit deinem Sinne, berufliche/private Probleme ohne Vereinsaktivität zu beheben, hast du dir keinen Gefallen getan, weiteres Argumentieren wird schwierig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 NRW? Wenn du das Spiel nicht mitmachst und irgendwie wieder schießst und vor allem das Bedürfnis nachweisen kannst, wirst du deine staatlichen Leihgaben abgeben müssen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Welches Bundesland? Bei mir (in Bayern) kam mal ein ähnliches Schreiben. Es reichte der Behörde die weitere Mitgliedschaft im Verein. Ich würde dies an Deiner Stelle in einem freundlichen Telefonat/persönlichen Gespräch mit dem SB klären. Bist Du auf deiner Behörde persönlich bekannt? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
mutzmutz Posted January 18, 2013 Author Share Posted January 18, 2013 @schuster "Steht in dem Schreiben etwas über eine Aufklärung nach §45 Abs. 4?" nein es steht kein weiterer Paragraph da ausser § 8. Bundesland NRW Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Will den Sport ja nicht aufgeben, sondern pausiere momentan nur ein wenig, . . . Dann geh doch einfach trainieren, die Pause von 3 Jahren ist ja doch schon sehr lang! Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 @schuster "Steht in dem Schreiben etwas über eine Aufklärung nach §45 Abs. 4?" nein es steht kein weiterer Paragraph da ausser § 8. Dann pass auf, das kein weiteres Schreiben mit diesem Inhalt kommt. Wie du jetzt den besagten §8 § 8Bedürfnis, allgemeine GrundsätzeDer Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen deröffentlichen Sicherheit oder Ordnung1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vorallem als Jäger, Sportschütze, ....für denbeantragten Zweck glaubhaft gemacht sind.[/CODE] erfüllst, ist deine Sache, ob dein SB die kurzfristige Aufnahme des Trainings incl. einer entsprechenden Bescheinigung des Vereines gelten läßt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Bundesland NRW Ok, passt ins Bild. Da ist es seit so 2 Jahren Trendsportart der Behörden, wobei ich heute lustigerweise auch in nem anderen Bundesland eine Aufforderung zum Nachweis als Grundlage der Verlängerung der Leihe um weitere 3 Jahre bekommen habe. Auf den Punkt gebracht: liefer denen das erforderliche Papierwerk oder die nehmen dir deine Flak weg. Das ist deutsches Gesetz - nicht Recht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 evtl. auch mit der WaffVwV argumentieren (die Ausnahmen ausdrücklich nennt, z.B. Krankheiten, Auslandsaufenthalte usw.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Damit Mutzmutz nicht lange suchen muss, hier ein Auszug aus der Waffenverwaltungsvorschrift: Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Na, welches Vögelchen hat den da gesungen??? @gebuesch1 demnach sollte es keine Regelprüfung alle drei Jahre geben! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 @gebuesch1 demnach sollte es keine Regelprüfung alle drei Jahre geben! NRW macht es aber nach Belieben so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Wobei, ist es ein Formfehler, wenn der SB einen Nachweis nach §8 verlangt anstatt nach §4 Abs. 4?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
nagant70 Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Na was ist daran so schlimm?Mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid,es kann doch nicht so schwer sein sich einige Mal im Verein sehen zu lassen,würde ja schon reichen.Aber dann nach 3,5 Jahren Jammern.Wenn ich in einen Verein eintrete,setzt ich mich auch dafür ein,aber von denen Leuten gibt es leider noch zu viele,wenn sie ihre 1.Waffe auf der WBK haben sieht man sie plötzlich nicht mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 ...aber von denen Leuten gibt es leider noch zu viele,wenn sie ihre 1.Waffe auf der WBK haben sieht man sie plötzlich nicht mehr. Könntest du bitte normativ herausarbeiten, was genau so schlimm an solchen Menschen ist? Danke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mutzmutz Posted January 18, 2013 Author Share Posted January 18, 2013 Na was ist daran so schlimm?Mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid,es kann doch nicht so schwer sein sich einige Mal im Verein sehen zu lassen,würde ja schon reichen.Aber dann nach 3,5 Jahren Jammern.Wenn ich in einen Verein eintrete,setzt ich mich auch dafür ein,aber von denen Leuten gibt es leider noch zu viele,wenn sie ihre 1.Waffe auf der WBK haben sieht man sie plötzlich nicht mehr. na danke schön.. habe die ganzen Jahre immer schön nach der WaffG mind. meine 12 mal geschossen (einmal im Monat). Nur wenn es es im privaten Bereich um existenzielle Probleme geht (Firma stand kurz vor der Pleite) ,Selbstmord eines Familienangehörigen, und einiges mehr...-- wer hat da denn noch den Kopf frei fürs "schiessen"?? Für mich ist schiessen eine Angelegenheit, die ein ruhiges Innere voraussetzt. Und das war bei mir eben nicht der Fall. Es ist auch nicht Sinn und Zweck mal eben 30 Schuss auf die Scheibe abzufeuern, egal ob man nu trifft oder nicht, nur um damit sein "Soll" zu erfüllen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Du hast 3,5 Jahre lang gezeigt, daß Du keinen Schießsport brauchst. Also brauchst Du auch keine Waffen. So jedenfalls sieht es unter Umständen das Amt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Na was ist daran so schlimm?Mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid,es kann doch nicht so schwer sein sich einige Mal im Verein sehen zu lassen,würde ja schon reichen.Aber dann nach 3,5 Jahren Jammern.Wenn ich in einen Verein eintrete,setzt ich mich auch dafür ein,aber von denen Leuten gibt es leider noch zu viele,wenn sie ihre 1.Waffe auf der WBK haben sieht man sie plötzlich nicht mehr. solche sprueche sind mir von vielen schetzen bekannt.... solche leute neigen auch dazu kameraden beim amt zu verpfeifen..... das ist das eigentliche uebel an dem das schuetzenwesen krankt.... kein wunder das politik und aemter so veraechtlich mit uns umspringen wenn man so eine missgunst und dummheit in den eigenen reihen hat Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 solche leute neigen auch dazu kameraden beim amt zu verpfeifen..... Da kommt das Amt schon selber drauf, wenn es die üblichen Regelüberprüfungen macht. 12-18 Stempel in sein Buch zu bekommen ist nicht so schwer...und selbst bei weniger ist immernoch der gute Wille da...3,5Jahre Pause... das erklär mal dem Amt..viel Spaß. ich sag es dem Leute auf dem Stand immer wieder...führt nen Schießbuch und lasst euch mal hier blicken... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Schuster hat den Auszug aus der Verwaltungsvorschrift gespostet. Du lässt Dir vom Verein bzw. Verband die weitere Mitgliedschaft bestätigen, und erklärst dass Du die Sportschützentätigkeit wieder aufgennommen hast. Damit sollte der Fall erledigt sein. Ich hatte schon einige solche "Fälle" auf dem Tisch und das war immer ausreichend. Ich kann aber jedem nur empfehlen, jedes Jahr wenigstens einmal auf einer Kreismeisterschaft die Läufe zu entrosten, dann kann das gar nicht erst vorkommen. 12-18 Stempel in sein Buch zu bekommen ist nicht so schwer...und selbst bei weniger ist immernoch der gute Wille da...3,5Jahre Pause... das erklär mal dem Amt Die Verwaltungsvorschrift, bzw. deren "Betriebsanleitung", sagt ausdrücklich, dass bei einer Überprüfung nach § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG nicht die gleichen strengen Maßstäbe wie beim Ersterwerb zugrunde gelegt werden dürfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Da kommt das Amt schon selber drauf, wenn es die üblichen Regelüberprüfungen macht. 12-18 Stempel in sein Buch zu bekommen ist nicht so schwer...... Da der TE ja gar keine neue Waffe beantragen will, sin nichtmal 12 Stempel notwendig. Aber in 3,5 Jahren gar nicht zu gehen, zeigt halt, daß man kein Interesse am Sport mehr hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Da kommt das Amt schon selber drauf, wenn es die üblichen Regelüberprüfungen macht. 12-18 Stempel in sein Buch zu bekommen ist nicht so schwer...und selbst bei weniger ist immernoch der gute Wille da...3,5Jahre Pause... das erklär mal dem Amt..viel Spaß. ich sag es dem Leute auf dem Stand immer wieder...führt nen Schießbuch und lasst euch mal hier blicken... grundsaetzlich ja.... aber es gibt vereine die einem den spass vergaellen koennen und nur mangels alternative ist man quasi gezwungen dort mitglied zu sein.... kenne das aus eigener erfahrung. und ich fuer meinen teilen kann es nicht leiden mit neidern und missguenstlingen umgeben zu sein. was mich persoenlich veranlasst hat eine andere alternative zu verwirklichen. seitdem habe ich noch weniger.lust indem verein aufzutauchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Aber in 3,5 Jahren gar nicht zu gehen, zeigt halt, daß man kein Interesse am Sport mehr hat. Leider ja, und da kann der Verein auch nicht irgendwas machen, drehen oder bestätigen. Wie gesagt, wenn da 2-4 Termine im Schießbuch fehlen, wird keiner was sagen, aber 3,5 Jahre muss man schon begründen können... grundsaetzlich ja.... aber es gibt vereine die einem den spass vergaellen koennen und nur mangels alternative ist man quasi gezwungen dort mitglied zu sein.... kenne das aus eigener erfahrung Kenn ich, hatte ich auch....mittlerweile bin ich in 2 anderen Vereinen Mitglied... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Alter Masochist! Ohne Wiederaufnahme der sportlichen Betätigung wirds nix. Das mit der Kreismeisterschaft oder Vereinsmeisterschaft sollte man im Hinterkopf behalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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