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IGNORED

Gelbe WBK unvollständig ausgestellt?


Dirken

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Geschrieben

Hallo,

Habe diese Woche meine Gelbe WBK erhalten. Gestern wollte ich beim BÜMA ein Ordonnanzgewehr erwerben... Der stellte nun fest, daß meine WBK anscheinend wohl unvollständig ausgedruckt ist: Vorn drauf steht 'Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben....' Laut Büchsenmacher MUß noch extra auf einer Seite vermerkt sein, das auch Mehrlader erworben werden dürfen!

Hat er Recht oder wird das nur seit neustem nicht mehr eingetragen?

Geschrieben
Hat er Recht oder wird das nur seit neustem nicht mehr eingetragen?

Er hat Recht. Die WBK erlaubt dir das, was drauf steht. Steht es nicht drauf, hast du keine Erlaubnis. Es muss auch nicht auf der ersten Seite stehen, es kann auch auf der Seite zu Bemerkungen stehen.

bye knight

Geschrieben

Hmm, so wie das aussieht haben die das einfach vergessen draufzuschreiben/ drucken! Habe es gerade mit ner relativ neuen WBK eines Freundes verglichen!

Ich werd da wohl mal anrufen und nachfragen...

Danke für die schnellen Antworten!

Dirk

Geschrieben
Hallo,

Habe diese Woche meine Gelbe WBK erhalten. Gestern wollte ich beim BÜMA ein Ordonnanzgewehr erwerben... Der stellte nun fest, daß meine WBK anscheinend wohl unvollständig ausgedruckt ist: Vorn drauf steht 'Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben....'

Hallo Dirken, was genau hat Dir Dein Verband befürwortet ? Wenn Du nur Einzellader beantragt hast....

Gruß, Franz

Geschrieben

Auf meiner WBK steht "wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben"

Rückseite:

"Amtliche Eintragungen: Mit dieser WBK ist gemäß §14 Abs.4 Satz 1 WaffG auch der Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf, Einzellader-Kurzwaffen für Patronen Munition und mehrschüssigen Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) sowie der dazugehörigen Munition erlaubt"

Ich kann mir damit doch einen Repetierer mit 5 Schuss Fassungsvermögen kaufen oder?

Habe jetzt Angst bekommen.

Gruß

Geschrieben
was genau hat Dir Dein Verband befürwortet ? Wenn Du nur Einzellader beantragt hast...

Und was wäre dann ? Es gibt nur noch die WBK Gelb Neu nach §14.4 für Sportschützen. WBK Gelb Alt wird nicht mehr ausgestellt.

Ja kannst du, nur keine Repetierflinte.

Lass das mal nicht den Schiiten hören... :ridiculous:

Geschrieben

Du hast nur das alte gelbe WBK-Formular bekommen, mit der Einstempelung hinten wird die zur WBK Gelb Neu. Macht meine Waffenbehörde genauso, da die scheinbar noch genug alte Vordrucke zu haben scheinen.

Wichtig ist nur das hinten drauf steht: Es wir auch die Erlaubnis erteilt....

Erik

Geschrieben
Eigentlich sollten neue Formulare für die Gelbe WBK mit Inkrafttreten der Vordruck-VwV am 3.12.2012 verfügbar sein.

Wobei ich es durchaus ok finde, wenn die alten noch vorhanden Formulare erst noch aufgebraucht werden.

bye knight

Geschrieben

...die haben übrigens auch den Zusatz vergessen, daß ich innerhalb von 6 Monaten nur 2 Waffen erwerben darf! Also kann ich jetzt 10 Einzellader auf einmal erwerben...auch ein Aspekt! :)

Ja ne, die haben das wohl einfach übersehen.... Ich werde mal morgen Nachfragen, normalerweise sind die Sachbearbeiter bei uns kompetent & freundlich, sowas passiert schon mal kurz vor Weihnachten!

Geschrieben
...die haben übrigens auch den Zusatz vergessen, daß ich innerhalb von 6 Monaten nur 2 Waffen erwerben darf! Also kann ich jetzt 10 Einzellader auf einmal erwerben...auch ein Aspekt! :)

Das muss da nicht stehen, um zu gelten.

Geschrieben
Ja ne, die haben das wohl einfach übersehen.... Ich werde mal morgen Nachfragen, normalerweise sind die Sachbearbeiter bei uns kompetent & freundlich, sowas passiert schon mal kurz vor Weihnachten!

Ob die Freundlichkeit wohl so weit geht, dass der SB die Karte so lässt, wie sie ist und noch eine korrekte WBK nach § 14 (4) ausstellt?

Geschrieben
Bei mir wurde nur der Zusatzeintrag...

Der Zusatzeintrag auf der Rückseite ist eigentlich der Haupt.- bzw einzige Eintrag. Deswegen muss der auf der Vorderseite ja gestrichen und gestempelt werden.

Geschrieben
Ob die Freundlichkeit wohl so weit geht, dass der SB die Karte so lässt, wie sie ist und noch eine korrekte WBK nach § 14 (4) ausstellt?

Das ist natürlich eine nette, schlitzohrige Idee. Würde allerdings nur dann was bringen, wenn auch das Ausstellungsdatum auf von vor "WaffG neu" zurückdatiert würde.

So freundlich sind die aber bestimmt nicht ;) .

Gruß, Wheelgun

Geschrieben

Soo.. WBK ist nun komplett! War kein Problem.. Zur Zeit haben die etwas Schwierigkeiten mit der Umstellung auf die neue Software, dadurch wird die WBK manchmal nicht vollständig 'bedruckt'!

Die Sachbearbeiterin hat den Fehler sofort eingeräumt und sich endschuldigt - die sind bei uns sowieso generell immer sehr kundenfreundlich, daß knann man ruhig auch mal sagen!

Die auf dem Amt wollten auch kein ZENTRALREGISTER! Es sieht wohl so aus, daß die Software von irgendwelchen Trotteln hastig geschrieben worden ist und jetzt läuft das nicht gescheit - das kennt mer ja auch aus anderen Berreichen! :angry2:

Geschrieben
Die auf dem Amt wollten auch kein ZENTRALREGISTER! Es sieht wohl so aus, daß die Software von irgendwelchen Trotteln hastig geschrieben worden ist und jetzt läuft das nicht gescheit

<LORIOT>Ach!</LORIOT>

bye knight

Geschrieben
<LORIOT>Ach!</LORIOT>

bye knight

wobei sich die Aussage über die Software wohl auf die örtliche Software bezieht und nicht auf das Zentralregister und somit nicht dem NWR anzulasten ist.

Sollte man aus Objektivitätsgründen nicht vergessen zu erwähnen!

Der Druck kommt nämlich nicht vom NWR sondern aus dem ÖWS.

Geschrieben

Soviel mir bekannt ist, hat / hatte jedes Bundesland auf den LA's eine andere Sofware zur Datenverarbeitung.

Das gibt jetzt Probleme bei der Datenerfassung und Übertragung in das WZR..

Leidtragende sind die SB's und WIR als Kunden! <_<

Denke mal mit der Zeit läuft das schon, werde das ja bei der nächsten Eintragung merken! :D

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